2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Axel Schulte
Erschienen in: Rechtsbeziehungen zwischen Stifter und Stiftung
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Stifter ruft die Stiftung durch Zweckvorgabe und Vermögenswidmung ins Leben. Höchster stiftungsrechtlicher Grundsatz ist die Maßgeblichkeit des Stifterwillens. Zurecht wird der Stifter damit als die zentrale Figur des Stiftungsrechts bezeichnet.