2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Inge Wulf
Erschienen in: Stille Reserven im Jahresabschluss nach US-GAAP und IAS
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaftsmärkte und die internationalen Wachstumsstrategien von Unternehmen zwingen auch deutsche Unternehmen in zunehmendem Maße, den damit einher gehenden wachsenden Kapitalbedarf über eine Börsenplazierung auf internationalen Kapitalmärkten zu decken. Für eine Börsenzulassung an dem bedeutendsten Kapitalmarkt, der New York Stock Exchange (NYSE), sind aber sehr strikte Zulassungsvorschriften zu beachten. Da die zuständige Börsenzulassungsbehörde, die Securites and Exchange Commission (SEC), keine ausländischen Jahresabschlüsse anerkennt, ist ein Jahresabschluß auf der Basis der United States-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) vorzulegen oder es sind adäquate Überleitungsrechnungen zu erstellen. Neben den US-GAAP haben vor dem Hintergrund der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung auch die International Accounting Standards (IAS) zunehmend an Bedeutung gewonnen, die nunmehr durch die Empfehlung der internationalen Organisation der Börsenaufsichtsbehörden (International Organisation of Securities Commissions, IOSCO) weltweit als Rechnungslegungsstandard für grenzüberschreitende Börsennotierungen akzeptiert werden.