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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einleitung

verfasst von : Julia Neuhof

Erschienen in: Rechtliche Freiheit

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Thema der vorliegenden Studie ist das Verhältnis von individueller Wahrnehmung und politisch-rechtlicher Ordnung im Kontext von Wandel. Der Zusammenhang von Wahrnehmung, Ordnung und Wandel wird im Rahmen der politischen Kultur als Metatheorie begründet, um die selektiven Vorentscheidungen, welche die Welt- und Wirklichkeitssicht, das Menschenbild sowie den Forschungsprozess der vorliegenden Studie bestimmen, darzulegen und den Bildungswert offenzulegen.

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Fußnoten
1
Mit Ordnung wird das In-Beziehung-Setzen unterschiedlicher Teile zu einem Ganzen bezeichnet. Max Weber führt den Begriff undefiniert zur Erfassung normativer Strukturen ein. Ordnung und Handeln stehen bei ihm in einem engen Zusammenhang (Weber 1968[1922]). „Soziales Handeln kann von den Beteiligten an der Vorstellung des Bestehens einer legitimen O. orientiert werden“ (Fuchs-Heinritz et al. 2011). Politische Ordnungen, deren Geltungswillen auf die Durchsetzung kollektiv verbindlicher Entscheidungen ausgerichtet ist, werden auf dem Wege der Zuschreibung von Legitimität durch die Bürgerinnen hergestellt (Brodocz 2015: 24; Martinsen 2015a: 14). Die Konstituierung, Stabilisierung, Modifizierung, Revolutionierung und Restabilisierung, Zerstörung und Auflösung politischer Ordnung (Ordnungsbildung) ist umkämpft und deshalb auch politisch (Peter 2014: 15). Politische Ordnung wird in der vorliegenden Arbeit nicht institutionell (Politik) verengt verstanden, sondern als politisierte soziale Zusammenhänge (das Politische).
 
2
Krisendiagnosen sind im fachlichen Diskurs umstritten. Inwieweit eine Krise der Demokratie attestiert wird, ist abhängig vom jeweiligen Demokratiebegriff und bis heute gibt es keinen Konsens über die Bedeutung von Demokratie (Brodocz 2015: 36). Zudem kann ein Rückzug der Demokratie systematisch-empirisch nicht gestützt werden (Merkel 2015).
 
3
Staat wird arbeitsdefinitorisch in einem weiten Sinn verstanden als institutionalisiertes und gleichzeitig umkämpftes soziales Verhältnis (Brand 2011: 145), er ist „Terrain, institutionelles Ensemble, Akteur, Diskurs und Praxis (vgl. Sauer 2001, 69)“ (zit. nach: Brand 2011: 153). Die sozialwissenschaftliche Formherstellung von Staat ist Gegenstand in Abschnitt 2.​1.​1.
 
4
In kommunikativen Politikmodellen werden Diskurse als demokratieförderlich ausgewiesen (Martinsen 2015: 53–54).
 
5
Dazu gehören vor allem dialogische Kommunikationsformen, wie gesellschaftliche Debatten, Diskussionen oder Streitgespräche.
 
6
In einem allgemeinen Verständnis bezeichnet der Begriff Kategorie ordnende Allgemeinbegriffe, sie sind Formen des Sprechens und Denkens (Scherb 2007: 131), die Etablierung eines gegenstandsbezogenen Verständnisses ist Aufgabe des Kapitels 3.
 
7
Es sind in der Regel Personen jedes Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Arbeit das generische Femininum gebraucht.
 
8
Die Wahlbeteiligung von jungen Menschen sinkt, ebenso wie in allen Altersklassen, zwischen 1980–2009 (Abendschön/Roßteutscher 2011: 66); bei der Bundestagswahl 2017 lag die Wahlbeteiligung der 18–20-Jährigen bei 69,9 %, der 21–24-Jährigen bei 67 % (Statistisches Bundesamt 2017).
 
9
Grundlegende Veränderungsprozesse kennzeichnen die Gesellschaft und das politische System und werden im Folgenden als sozialer und politischer Wandel rubriziert.
 
10
Mit Individuum, Subjekt und Akteur sind Konzeptionen von ,Personalität‘ gemeint, die soziale Personen und ihre Fähigkeiten beziehungsweise Eigenschaften beschreiben. Personalitätskonzepte unterscheiden sich stark voneinander, gehen aber alle von anthropologischen Annahmen aus (Lüdtke 2011: 12).
 
11
Wahrnehmung wird nicht ästhetisch oder passiv verstanden, sondern als mentales Können der Mustererkennung.
 
12
Mit der Schreibweise politische Bildung ist umfassend schulische und außerschulische beziehungsweise formale und non-formale Bildung gemeint, mit Politischer Bildung ausschließlich das Unterrichtsfach. Unter Politikdidaktik wird die wissenschaftliche Disziplin gefasst, die Lehr- und Lernprozesse formaler und non-formaler politische Bildung zum Gegenstand hat.
 
13
Abhängig ist die Einschätzung vom zugrunde gelegten Theoriebegriff, vgl. Partetzkes Übersicht zum Theoriebegriff und zur Diskussion (Partetzke 2016: 102–111).
 
14
Rohe verbindet vor dem Hintergrund einer kritischen Auseinandersetzung traditionelle Überlegungen der politischen Kultur mit kulturalistischen Ansätzen (Pickel/Pickel 2006: 123–124). Zu verschiedenen Ansätzen und zu der Kritik der politischen Kultur vgl. Stachura (2005).
 
15
Ordnungsvorstellungen werden innerhalb der Deutungskultur von professionalisierten Sinninterpreten beziehungsweise -produzenten uminterpretiert. Ursprünglich kontroverse Themen der Deutungskultur wandern in den Bereich der Soziokultur, „[…] um dort zumindest für eine zeitlang als fraglos Hingenommenes zu existieren“ (Rohe 1994a: 170).
 
16
Beide Theorien beziehungsweise Begriffe der Theorien können aus Perspektive der vorliegenden Arbeit synkretisch aufeinander bezogen werden.
 
17
Im Sinne Durkheims, der dieses als kollektive Vorstellungen konkretisiert (Durkheim 1999[1893]).
 
18
Die Außenwelt ist dem Subjekt nicht unmittelbar anschaulich gegeben, der Kontakt zur Wirklichkeit ist ein indirekter. Er erfolgt über die Wahrnehmung und das Bewusstsein als Interpretament (Neuweg 1999: 145–151). Die vorgefundene Welt gehört zu unserer phänomenalen, also anschaulich-erlebten, Wirklichkeit. „Das Objekt, wie ich es sehe, ist die Bedeutung, die ich den Reaktionen gebe, die das Objekt in meinem Körper hervorruft“ (Polanyi 1968, zit. nach: Neuweg 1999: 153). Die Objektseite wird mit dem subjektiven Aspekt des Erkennens verschränkt. Es handelt sich also nicht um einen passiven Vorgang des Sich-Verhaltens, sondern um einen Wahrnehmungs-Akt des Mustererkennens. Das Wesen eines Gegenstandes ist nur aufzuschließen über eine Kette konkreter Erfahrungen mit Aspekten der Realität, Wahrnehmung ist also in einzelnen Anschauungsakten fundiert. Das Subjekt wiederholt aktiv und explorativ zunehmend adäquatere Wirklichkeitsgestalten (Neuweg 1999: 145–149). Wahrnehmung stellt die reduzierteste Form mentaler Akte dar, deren Strukturmerkmale sich auf allen Ebenen menschlicher Tätigkeit wiederfinden. Mentale Akte sind in ihrer Qualität veränderbar, das politische Wahrnehmen-Können kann als Expertise erlernt werden.
 
19
Ausgehend vom Erleben des Einzelnen, stellt die subjekthafte Intentionalität die Möglichkeit für das Soziale dar, das sich durch Intersubjektivität ausbildet (Knoblauch 2008: 68). Ins Bewusstsein eingeschlossen ist also ein Alter Ego und damit die These der Reziprozität der Perspektiven (Hitzler 1987).
 
20
Der Begriff ‚rechtliche Freiheit‘ wird innerhalb des Sonderforschungsbereichs „Staatlichkeit im Wandel“ als ein Grundwert beziehungsweise Ziel von Staatlichkeit formuliert (SFB 2009); zu philosophischen Auseinandersetzungen mit rechtlicher Freiheit vgl. vor allem Fichte 1971; Honneth 2017; Kant; 1985.
 
21
In einem engen Sinne ist politische Kultur aus Perspektive politischer Kulturforschung Forschungsgegenstand, Wissenschaft ist dementsprechend nicht Teil derselben. Auf dieser Ebene verfolgen Sozialwissenschaften den gesellschaftlichen und öffentlichen Diskurs, weil kollektiv-politische Deutungen hier ihren latenten Charakter verlieren. Dadurch, dass sie Teil des gesellschaftlichen Diskurses sind, werden sie geöffnet für wissenschaftliche Beobachtung. Versteht man politische Kultur in einem weiteren Sinn nicht nur als Forschungsperspektive, sondern als tatsächlichen kollektiven Prozess, dann sind auch Wissenschaften Teil dieses Prozesses, machen mit ihren Deutungen Sinnangebote und sind Element der Deutungskultur.
 
22
Die Fragestellungen erfahren im empirischen Teil eine Ausdifferenzierung.
 
23
Die Betrachtung empirischer Entwicklungslinien zeigt zudem, dass ein Verständnis von qualitativen und quantifizierenden Verfahren als homogene und sich geschlossen gegenüberstehende Forschungsansätze empirische Sozialforschung nicht mehr hinreichend definiert. Dass als Aussichten aus beiderseitig bestehenden methodologischen Problembereichen die Verknüpfung der Verfahren fokussiert wird, zeigt, dass die methodologischen quantitativen und qualitativen Entwürfe sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern als sich ergänzende Alternativen in der Betrachtung von Gegenständen zu begreifen sind (Lamnek 2005: 277–278).
 
24
Die Spanne dieser Lebensphase wird unterschiedlich gefasst. In dieser Arbeit wird an die rechtliche Definition nach deutschem Recht angeschlossen, das Jugendliche als schon 14-Jährig, aber noch nicht 18-Jährig festlegt (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).
 
25
Die Grundlegung wissenschaftlicher Beobachtung auf Gegenstände und die Analyse von Gegenständen lässt sich der Perspektive zweiter Ordnung zuordnen, die rechtliche Freiheit aus der Sicht der Schülerinnen beschreibt.
 
26
Gemeint sind hier evaluierte Beobachtungen zum Einsatz beziehungsweise zur praktischen Umsetzung von Kategorien seitens der Lehrerinnen und Wirksamkeit seitens der Lernenden von Massings und Kuhns systematisierten Mikrosequenzen von Unterricht (Kuhn 1997; Massing 1999).
 
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Julia Neuhof
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30760-8_1