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Erschienen in:
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2021 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einleitung

verfasst von : Lisa-Katharina Weimar

Erschienen in: Bundesdeutsche Presseberichterstattung um Flucht und Asyl

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

„Und nun die Bilder der Särge im Hangar des Flughafens von Lampedusa, die Bilder der kletternden Menschen am Stacheldrahtzaun der Exklaven Ceuta oder Melilla – sie passen doch nicht zu dem Bild, das wir Europäer von uns selber haben?“

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Fußnoten
2
Mit dem Begriff ‚Bild‘ sind alle visuellen Erzeugnisse unabhängig von Gattung und Medium, von der analogen bis zur digitalen Fotografie, vom Tafelbild bis zum Film gemeint.
 
3
Die Schreibweise mit * (Gender Gap) wird im Folgenden möglichst dann angewendet, wenn Frauen, Männer und Personen, die sich selbst jenseits der bipolaren Geschlechterordnung verorten, gemeint sind. An einigen Stellen kann davon ausgegangen werden, dass z. B. Frauen aufgrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse zwar vorhanden, aber in der Minderheit waren. Dies wird, wenn bekannt, zusätzlich erwähnt, um diese Machtverhältnisse nicht mit der beide Geschlechter gleichrangig meinenden Schreibweise zu verdecken. Einzelpersonen, über deren geschlechtliche Identifizierung nichts bekannt ist, werden in den Bildbeschreibungen als Männer oder Frauen benannt, sofern sie in den jeweiligen Bildunterschriften mit einem als männlich oder weiblich lesbaren Namen in Erscheinung treten. Gleichzeitig wird auf die Formulierung als Männer oder Frauen lesbar zurückgegriffen, um die Entstehung von Geschlechtsidentitäten als Zuschreibungsprozess reflektierbar zu machen.
 
4
Für den theoretischen Rahmen relevante Arbeiten sind hauptsächlich unter Abschnitt 1.2 eingeordnet. Werke zur Migrationsgeschichte der Bundesrepublik werden nicht gesondert diskutiert, sondern im jeweiligen Fallbeispiel kontextualisierend eingebracht.
 
5
Die außereuropäische Berichterstattung sowohl des ‚Westens‘ als auch des globalen Südens ist bisher kaum Gegenstand der deutschsprachigen Forschung.
 
6
Eine Auswahl: Expertenworkshop Bildsprache in der Berichterstattung über Migration/Integration der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, des Mediendienstes Integration sowie der Bertelsmann-Stiftung im Bundespressehaus (gemeint: Haus der Bundespressekonferenz?), Berlin, 6.3.2015; Tagung FLÜCHTIGE BILDER: AFFEKT// REPRÄSENTATION. Universität Hamburg, 1.12.2016; Migration im Bild – eine Fachtagung zum aktuellen Stand der Diskussion um Bild und Migration aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Universität zu Köln, 30./31.3.2017; Repräsentationsregime der Migration, TU Darmstadt, 18.11.2017; 18. Internationale Migrationskonferenz Migration – Medien – Öffentlichkeit; TH Köln, 21.7.2018.
 
8
Um den Konstruktionscharakter von Begriffen deutlich zu machen, werden einige Begriffe im Folgenden in einfachen Anführungszeichen wiedergegeben. Dazu gehören auch Bezeichnungen für einzelne Migrationsphänomene wie ‚Flüchtling‘ und diverse Differenzierungen wie ‚Ungarn-Flüchtling‘‚ ‚Vietnam-Flüchtling‘ oder die Begriffe ‚Asylant‘ und ‚Asylbewerber‘. Sie sind spezifischen zeitlichen Kontexten entnommen und gehen mit kontextabhängigen Konnotationen einher. Das Vorgehen trägt der Tatsache Rechnung, dass die jeweils gängigen Bezeichnungen die verflochtenen Ursachen, Ziele, Formen und Folgen von Migration ohnehin nicht abbilden. Sie sind vielmehr als Versuch zu beurteilen, das jeweilige Migrationsphänomen in Bezug auf die vermeintliche Legitimität oder Illegitimität des Aufenthaltsanspruchs im jeweiligen Nationalstaat wie auch auf politische und verwalterische Handlungsbedarfe hin zu klassifizieren. Überdies werden auch Begriffe, die durch andere Autor*innen geprägt wurden, in einfachen Anführungszeichen wiedergegeben.
 
9
Für andere, aber durchaus verwandte Themenbereiche sind visuelle Darstellungsparameter und die Konjunktur von Bildverwendungen über längere Zeiträume und anhand großer Bildkorpora – z. B. mit seriell-ikonographischen Ansätzen – bereits von Jäger (2000), Pilarczyk und Mietzner (2005), Betscher (2013) und Knoch (2001) erprobt worden.
 
10
Das Korpus umfasst neben Fotografien auch einen Bestand an Karikaturen. Diese werden ebenfalls unter den aufgeworfenen Hauptfragen diskutiert. Gleichzeitig weist die Karikatur andere mediale Eigenschaften als die Fotografie auf und kommuniziert ihre Botschaften daher sowohl in ähnlicher Weise als auch anders. Diese Unterschiede werden im jeweiligen Kapitel innerhalb der Auseinandersetzung mit den Karikaturen diskutiert (Abschnitt 3.​2.​3).
 
11
Schade und Wenk (2011, S. 141, Fußnote 98) vertreten nicht die Ansicht, dass sich diese Identifikation in den Schriften Lacans nachvollziehen lässt.
 
12
Begriff nach Astrid Messerschmidt (2011, S. 46).
 
13
Siehe beispielsweise zum Mythos der ‚Stunde Null‘ als identitätsbildendes, existenzlegitimierendes Narrativ die Diskussion bei Hein-Kircher (2013, S. 37). Als Bezugspunkte kollektiver deutscher Identitätskonstruktion nennen Giesen und Seyfert (2013, S. 41) auch die Varusschlacht, hochkulturelle Leistungen wie Romantik und Klassik und den Holocaust.
 
14
Eine Liste mit Beispielen findet sich bei Terkessides (2004, S. 98).
 
15
In dieser Arbeit wurde die Bildbeschreibung bereits mit der Interpretation zusammengefasst.
 
16
Für den methodischen Umgang mit dem Text siehe Abschnitt 1.3.
 
17
Meldungen sind nicht einbezogen worden, da sie in der Regel nicht mit der Verwendung von Fotografien einhergehen.
 
18
Da es nicht um eine quantitative Auswertung der Fotografien, sondern vornehmlich um die Art und Weise der visuellen Kodierung und ihre Effekte in einem spezifischen historischen Moment geht, sind solche Exkurse möglich.
 
19
Diese sind aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsdichte nicht anhand einer quantifizierenden Auswertung des Korpus, sondern im Vergleich einzelner Ausgaben eruiert worden.
 
20
Wilke (1999a, S. 302 f.) führt hier noch wesentlich differenziertere Kriterien aus, von Auflagenstärke über Rezeption in der gesellschaftlichen Führungsschicht und unter Journalist*innen bis zur Agenda-Setting-Funktion durch das frühe Etablieren bestimmter Themen.
 
21
Exemplarisch dafür steht die sogenannte Spiegel-Affäre: Am 10. Oktober 1962 war im Spiegel der Artikel „Bundeswehr – Bedingt abwehrbereit“ erschienen. Der Artikel stütze seine Beurteilung der Bundeswehr als mangelhaft ausgerüstet auf eine Bewertung der NATO in Folge des Staabsrahmenmanöver ‚Fallex 62‘. Bei diesem war die Beurteilung „zur Abwehr bedingt geeignet“ vergeben worden. Von der Staatsanwaltschaft war daraufhin ein Verfahren gegen die Spiegel-Redaktion wegen Landesverrat eingeleitet worden. Die Ermittlungen wurden schließlich vor Beginn des Hauptverfahrens eingestellt.
 
22
Inwiefern dies Einfluss auf die Berichterstattung genommen hat, müsste in einer Studie, die die Sozialisation und Einstellungen dieser Personen in Bezug auf die Berichterstattung thematisiert, überprüft werden. Erwähnt wird es, da das Vorkommen bestimmter Wissensbestände und die Häufung einer in der geschilderten Hinsicht homogenen Besetzung der Redaktionen ein Indiz für einen Zusammenhang liefert.
 
23
In Frauenzeitschriften wiederum betrieben Frauen Journalismus in sämtlichen Positionen (Duttenhöfer 2015).
 
24
Zum Geschlechterverhältnis im Fotojournalismus siehe auch Matzer (2012).
 
25
Detaillierter könnte der Auswahlprozess rekonstruiert werden, würde man dem Vergleich von veröffentlichten und unveröffentlichten Aufnahmen das Negativarchiv der dpa zu Grunde legen. Die Auswahl dessen, was entwickelt wurde und so potenziell angeboten werden konnte und jenen Aufnahmen, die gar nicht zur Entwicklung kamen, lässt sich hier nachvollziehen. Der Bestand ist allerdings nicht digitalisiert und die Auswertung sehr zeitaufwendig. Für zukünftige Untersuchungen, gerade wenn die Schnittstelle Fotograf – Agentur – Redaktion zentraler gesetzt ist, könnte dies aber relevante Erkenntnisse produzieren. Für diese Arbeit kam die Auswertung nicht in Frage, auch weil Fragestellung und theoretisch-methodischer Rahmen einen Vergleich im Detail nicht erfordern.
 
26
Dass nicht alle Aufnahmen nachgewiesen werden konnten, weist darauf hin, dass weitere Aufnahmen unter Kategorien abgelegt worden sein könnten, die heute nicht mehr nachzuvollziehen sind, oder nicht alle entwickelten Aufnahmen archiviert worden sind.
 
27
Da in den Zeitungen unterschiedlich mit der Nennung von Agentur und Fotograf*innen verfahren wurde, lässt sich nicht bestimmen, welche Aufnahmen aus dem Spiegel von welcher Agentur vertrieben wurden.
 
28
Dagegen wurden die 1968 in Folge des ‚Prager Frühlings‘ und der sich anschließenden sowjetischen Intervention in die Bundesrepublik aufgenommenen ‚Flüchtlinge‘ kaum visuell in der Presse rezipiert. Aus diesem Grund existiert zu ihnen keine Fallstudie. Die Repräsentation der ‚Chile-Flüchtlinge‘ hingegen hätte Material für eine eigene Fallstudie bereitgestellt. Um allerdings Redundanzen auf der Bildebene zu vermeiden, ist auf eine eigene Fallstudie verzichtet worden.
 
29
Nach Noah Sow (2009, S. 20, 26) sollte der Begriff Schwarz – wie auch die Bezeichnung PoC (Person of Color) – vornehmlich als Selbstbezeichnung verwendet werden oder als politisch korrekte Bezeichnung. Eine Person kann nicht bestimmen, ob sich eine andere Person als Schwarz definiert. Da im Kontext dieser Arbeit über die Selbstdefinition der Abgebildeten keine Aussage getroffen werden kann, wird der Begriff als politisch korrekte Bezeichnung verwendet. Verwendet wird der Begriff also im Zusammenhang mit der rassismusrelevanten Analysekategorie Hautfarbe (vgl. dazu 1.3).
 
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Lisa-Katharina Weimar
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35601-9_1