Seit 01.01.2014 sind alle deutschen Unternehmen explizit dazu verpflichtet, auch die „psychischen Belastungen bei der Arbeit“ ihrer Mitarbeiter*innen zu beurteilen und zu dokumentieren (§ 5,III,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)). Auf Basis einer EU-Richtlinie (EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG) soll durch die dauerhafte Dokumentation der arbeitsbedingten Gefährdungen und der initiierten Schutzmaßnahmen die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten und deren nachhaltiger Arbeitseinsatz gesichert werden. In Anbetracht zunehmender gesellschaftlicher und unternehmerischer Herausforderungen wie etwa des demografischen Wandels und der ökologischen Transformation, des wachsenden Fachkräftemangels und der zunehmenden psychischen Arbeitsunfähigkeitsdiagnosen, und nicht zuletzt des Pandemiegeschehens und des aktuellen Kriegsgeschehens, ein sinnvolles Anliegen für die erfolgreiche Unternehmensgestaltung der Zukunft. In Kap. 2 wird das Aufgabenfeld der BGF als Kernaufgabe für KMU vorgestellt. Zum (notwendigen) Verständnis für die komplexen Erscheinungsformen psychischer Krankheiten und deren Auswirkungen für die heutige Arbeitswelt wird anschließend ein kurzer Überblick gegeben, insbesondere in Bezug auf Belastungen am Arbeitsplatz und deren Folgen (Kap. 3 ). Im abschließenden 4. Kapitel werden Anforderungen an eine GBpsych, Gestaltungsmöglichkeiten, Betrachtungsweisen und Perspektiven im Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitskontext beschrieben.
Anzeige
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten
Unser Verständnis von KMU gliedert sich grob an die Definitionen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) an. Allerdings ziehen wir die dort beschriebenen quantitativen Grenzen nicht absolut, sondern überlassen es insbesondere Ihnen, zu welchem Kreis Sie Ihr Unternehmen zählen. Vor allem die Berücksichtigung der Unternehmenskultur, der Inhaberstruktur und der Strategie sind Aspekte, die auch größere Unternehmen zum Mittelstand zählen lassen (vgl. Schauf, 2009).
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Simon Hahnzog Melanie Meyer-Tischler Melanie Faltermeier