2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Jürgen E. Milatz
Erschienen in: Die Übertragung von Familienvermögen
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Bezugspunkt jeder Übertragung ist das Familienvermögen. Hierbei handelt es sich um keinen gesetzlich definierten Begriff, sondern er stellt einen Oberbegriff für eine Fülle von verschiedenen Vermögenspositionen und ‐gegenständen dar. Dies können Grundstücke, Kapitalvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen oder Sachvermögen sein, die ihrerseits sowohl betrieblichen oder privaten Charakter haben können. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie zwar zivilrechtlich einem Eigentümer zurechenbar sind, aber auf Grund der familiären Verbundenheit ein gewisses Maß an Teilung des gesamten Vermögens voraussetzen. Was innerhalb der Familie, häufig ohne nähere Absprache, gemeinsam genutzt wird, muss jedoch zwangläufig wiederum einem Eigentümer zugerechnet werden. Familienvermögen ist daher das gesamte eingebrachte oder aufgebaute Vermögen sämtlicher Familienmitglieder unabhängig von ihrer rechtlichen Zugehörigkeit.