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Erschienen in:
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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einleitung

verfasst von : Johanna Souad Qandil

Erschienen in: Wahrnehmung der Qualität der Abschlussprüfung

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung sind national und international vielfach Gegenstand von Forschung und Gesetzesinitiativen. Ausgehend von der Diskussion um die Vorschläge des Grünbuchs zur Abschlussprüfung liegen derzeit zwei Entwürfe der Europäischen Kommission vor.

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Fußnoten
1
Der konkrete Titel des Grünbuchs lautet: „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“. Vgl. Europäische Kommission (2010).
 
2
Vgl. zum aktuellen Richtlinienentwurf Europäische Kommission (2011a) und zur Abschlussprüferrichtlinie als Gegenstand dieser Änderungsrichtlinie Europäisches Parlament und Rat (2006).
 
3
Vgl. Europäische Kommission (2011b).
 
4
Vgl. hierzu die Artikel 10 (zur Gleichzeitigkeit von Prüfung und Beratung), Artikel 23 und 31 (zur Bedeutung von Prüfungsausschüssen) sowie Artikel 33 (zur Mandatsdauer) des Verordnungsentwurfs Europäische Kommission (2011b).
 
5
Europäische Kommission (2010): 3. Sehr ähnlich ist der Wortlaut auch im Entwurf der Verordnung und der Richtlinie: „Eine solide Abschlussprüfung ist wesentliche Voraussetzung dafür, Zuversicht und Marktvertrauen wiederherzustellen. Sie trägt zum Anlegerschutz bei, indem sie leicht zugängliche, kostenwirksame und vertrauenswürdige Informationen über die Abschlüsse von Unternehmen liefert. Indem sie die Transparenz und Verlässlichkeit der Abschlüsse erhöht, kann sie auch die Kapitalkosten für geprüfte Unternehmen potenziell verringern.“ Europäische Kommission (2011a): 2; Europäische Kommission (2011b): 2.
 
6
Vgl. die Gesetzesbegründung zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz Bundestag (2010): 1. Siehe für die Funktionen des Kapitalmarktes z.B. Kübler/Assmann (2006): 469, Merkt (2001): 300-301, Zimmer (1996): 42-43.
 
7
In diesem Sinne lautet bereits die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der EU, wo neben der Bedeutung der tatsächlichen Unabhängigkeit jene der wahrgenommenen betont wird. Vgl. Europäische Kommission (2002b): 24.
 
8
Vgl. Bahr (2003): 2.
 
9
Prüfungs- und Beratungshonorare wurden im Zuge der Gesetzesreform für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, offenlegungspflichtig. Vgl. Artikel 58 Abs. 3 Satz 1 HGBEG.
 
10
Vgl. Bundestag (2004b): 29. Lenz/Ostrowski (1999): 408 merkten bereits lange vor der Einführung der verpflichtenden Offenlegung von Prüferhonoraren, dass Indikatoren für die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung für den Kapitalmarkt notwendig sind.
 
11
Vgl. Bischof (2006): 706.
 
12
Velte (2009b): 1233 kommuniziert ausdrücklich, dass es sich bei den publizierten Prüferhonoraren um einen von möglichen Indikatoren für eine Einschätzung des Kapitalmarktes hinsichtlich der Prüfungsqualität handelt.
 
13
Vgl. für den Entwurf des Rahmenkonzeptes IAASB (2013b).
 
14
Vgl. für die Elemente der Qualität der Abschlussprüfung IAASB (2013b): 16-18.
 
15
Weiterhin wird der Einfluss der Abschlussprüfung auf die Eigenkapitalkosten auch im Kontext jüngster Reformbestrebungen auf Europäischer Ebene betont: „Indem [die Abschlussprüfung] die Transparenz und Verlässlichkeit der Abschlüsse erhöht, kann sie auch die Kapitalkosten für geprüfte Unternehmen potenziell verringern. Europäische Kommission (2011a): 2.
 
16
Vgl. Velte (2009b): 1233; Quick/Warming-Rasmussen (2007): 1008.
 
17
Vgl. Kornmeier (2007): 26 und dort Abbildung 4 sowie 28-29.
 
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Johanna Souad Qandil
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03939-4_1