2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
verfasst von : Katrin Louise Holzmann
Erschienen in: Sammler und Museen
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Heutzutage kann jeder Museumsbesucher feststellen, dass öffentliche Museen ohne das großzügige Engagement privater Kunstsammler und Unternehmen nicht ausreichend bestückt wären. Neben den Informationen zu Kunstwerken lassen sich auf den kleinen Schildern auch die Eigentumsverhältnisse ablesen: Privatbesitz, Leihgabe bzw. Dauerleihgabe eines bestimmten Sammlers oder einer Unternehmenssammlung. Diese Angaben weisen darauf hin, dass die Museen nicht Eigentümer der Kunstwerke sind. Da sich Museen diese Kunstwerke ausleihen, stehen sie in einem schuldrechtlichen Verhältnis zum Eigentümer. Kunstwerke, die ein Privatsammler oder ein Unternehmen einem Museum geschenkt oder vermacht hat, werden in der Regel als Schenkungen oder Nachlass gekennzeichnet.