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Der Fachbeitrag beleuchtet die Einführung und Gestaltung eines Einwegpfandsystems für Getränkeverpackungen in Österreich, basierend auf der EU-Richtlinie zur Verringerung von Einweg-Kunststoffprodukten. Es wird die Notwendigkeit einer Steigerung der Sammelquote für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff aufgezeigt und die verschiedenen Gestaltungsoptionen internationaler Systeme analysiert. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle von Stakeholdern wie Lebensmitteleinzelhändlern, Getränkeabfüllern und Interessengruppen. Die Verordnung zur Einführung des Einwegpfandsystems in Österreich wird detailliert beschrieben, und es werden die Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Implementierung beleuchtet. Der Beitrag bietet eine umfassende Übersicht über europäische Einwegpfandsysteme und deren Gestaltungselemente, wie Pfandhöhe, Rücknahmeverpflichtungen und Rücknahmeinfrastruktur. Die Analyse zeigt, wie Österreich von den Erfahrungen anderer Länder profitieren kann, um ein effizientes und nachhaltiges Pfandsystem zu etablieren.
KI-Generiert
Diese Zusammenfassung des Fachinhalts wurde mit Hilfe von KI generiert.
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund des unachtsamen Wegwerfens bzw. Litterings sowie ineffizienten Sammelns und Recyclings von Kunststoffen wurde im Jahr 2019 die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die sogenannte Single-Use-Plastic-Richtlinie erlassen, die für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff eine getrennte Sammelquote von 77 % ab 2025 und von 90 % ab 2029 vorschreibt. Im Oktober 2021 wurde von einer breiten Mehrheit von Lebensmitteleinzelhändlern, Getränkeabfüllern und weiteren Interessensgruppen eine Gesamtlösung für Mehrweg- und Einwegpfand gefordert. Darauf aufbauend wurde der Entwurf der Einwegpfandverordnung unter Einbindung zahlreicher Akteur:innen der österreichischen Abfallwirtschaft unter Leitung des Klimaschutzministeriums erarbeitet. Die zu beantwortende Kernfrage, wie ein „optimales“ Einwegpfandsystem für Österreich angestrebt werden kann, bildet den Rahmen für diesen Beitrag. Zu relevanten Gestaltungselementen wird jeweils kurz dargestellt, welche Optionen in langjährig etablierten, europäischen Einwegpfandsystemen umgesetzt wurden, was daraus gelernt werden konnte und wie diese Erfahrungen in das österreichische Einwegpfandsystem eingeflossen sind. Darüber hinaus wird auch erläutert, welche neuen Wege in den Bereichen der für Konsument:innen sichtbaren Eckpunkte, dem Management der Materialflüsse sowie Verwaltung und Finanzierung des Einwegpfandsystems eingeschlagen werden.
Der Verlag bleibt in Hinblick auf geografische Zuordnungen und Gebietsbezeichnungen in veröffentlichten Karten und Institutsadressen neutral.
1 Einleitung
Vor dem Hintergrund des unachtsamen Wegwerfens bzw. Litterings sowie ineffizienten Sammelns und Recyclings von Kunststoffen wurde im Jahr 2019 die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die Einwegkunststoff- oder Single-Use-Plastic-Richtlinie (SUP-Richtlinie) erlassen (Europäische Kommission 2019). Die sogenannte SUP-Richtlinie hat deshalb für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff eine getrennte Sammelquote von 77 % ab 2025 und von 90 % ab 2029 vorgeschrieben. In Österreich lag die Quote zu diesem Zeitpunkt bei rund 70 %, womit eine Steigerung der Quote zur Erreichung der EU-Vorgaben notwendig war. Ab dem Jahr 2035 haben zusätzlich alle auf den Markt gebrachten Getränkeflaschen aus Kunststoff einen Rezyklatanteil von mindestens 30 % zu enthalten.
Die mögliche Gestaltung eines geeigneten Systems wurde auf Basis der Studie „Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg“ (Hauer et al. 2020) im Auftrag des Umweltministeriums untersucht. Im Rahmen eines Stakeholderdialogs wurde anfänglich die Grundsatzfrage intensiv diskutiert, ob alternativ zur möglichen Einführung eines Einwegpfandsystems die intensivierte Verpackungssammlung mit zusätzlicher Aussortierung von Einwegkunststoff-Getränkeflaschen aus gemischten Siedlungsabfällen zielführend wäre. Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung eines Durchführungsbeschlusses der EU (Europäische Kommission 2021) mit Gebot zu der von Siedlungsabfällen und Nichtverpackungsfraktionen getrennten Erfassung von Einwegflaschen aus Kunststoff zwecks Vermeidung von Kontaminationen erfolgte im Oktober 2021 der Schulterschluss der breiten Mehrheit von Lebensmitteleinzelhändlern, Getränkeabfüllern und weiteren Interessengruppen, die eine Gesamtlösung für Mehrweg- und Einweg-Pfand forderten (APA-OTS 2021). Darauf aufbauend wurde der Entwurf der Einwegpfandverordnung unter Einbindung zahlreicher Akteur:innen der österreichischen Abfallwirtschaft unter Leitung des Klimaschutzministeriums erarbeitet. Die Verordnung über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen), folgend „Einwegpfandverordnung (EWP-VO)“, wurde am 23. September 2023 erlassen und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (EWP-VO 2023). Zum Zweck der Einrichtung und des Betriebs eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen wurde die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH als „zentrale Stelle“ eingerichtet.
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Die zu beantwortende Kernfrage, wie ein „optimales“ Einwegpfandsystem für Österreich umgesetzt werden könnte, bildet den Rahmen für diesen Beitrag. Obwohl in internationaler Perspektive zahlreiche langjährig etablierte Einwegpfandsysteme bestehen, gibt es kein einheitliches Vorzeigemodell, das als Blaupause übertragbar wäre. Ganz im Gegenteil bestehen zahlreiche Gestaltungsoptionen aus Sicht der Systemteilnehmer wie z. B. Rücknehmer:innen, Hersteller:innen, Handel, Logistikunternehmen und nicht zuletzt Konsument:innen. Zu relevanten Gestaltungselementen wird nachfolgend jeweils dargestellt, welche Optionen international umgesetzt wurden, was daraus gelernt werden konnte und wie diese Erfahrungen in das österreichische Einwegpfandsystem eingeflossen sind. Darüber hinaus wird auch erläutert, welche neuen Wege in bestimmten Bereichen eingeschlagen werden.
2 Datengrundlagen, Methodik und Vorgehensweise
Verwendete Datengrundlagen und Methoden wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Klimaschutzministeriums bei der Einführung des Einwegpfandsystems im Zeitraum von 2019 bis 2023 mit der Machbarkeitsstudie (Hauer et al. 2020), der Begleitung von Stakeholderprozessen sowie weiteren technisch-wirtschaftlichen Begleitstudien gesammelt.
Wesentlich für die Beurteilung der Gestaltungsoptionen waren neben einem Literaturreview Praxiserfahrungen von europäischen Einwegpfandsystemen im intensiven Austausch mit Vertreter:innen von etablierten Einwegpfandsystemen in Deutschland, Skandinavien und dem Baltikum. Weitere wichtige Quellen bildeten internationale Plattformen (z. B. Reloop) sowie Hersteller von Rückgabeautomaten. Methodischer Fokus lag auf vielfältigen Bereichen wie Akzeptanz von Konsument:innen, Materialflüssen inklusive Verpackungstechnik und Logistik, Systemaufbau inklusive Clearing, Verwaltung und Datenmanagement sowie Finanzierung. Aus prozessualer Sicht waren es der Einblick in mögliche Herausforderungen bei der Einführung von Einwegpfandsystemen sowie auch die Weiterentwicklung von z. B. skandinavischen Systemen vom stationären Handel in Richtung Onlinevertrieb von Lebensmitteln.
Die Nutzung dieser Erfahrungen für die Gestaltung und Adaptierung eines Einwegpfandsystems für den Standort Österreich baute auf Materialflussanalysen von Verpackungen von Inverkehrsetzung bis zum Recycling sowie Expert:inneninterviews und Stakeholderdialogen mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel, Sammel- und Verwertungssystemen und der Entsorgungswirtschaft auf. Methodisch waren hier logistische Aspekte beim Aufbau der Infrastruktur sowie die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, z. B. in Hinblick auf Rücknahmeautomaten sowie Warenlogistik bedeutsam, um passende Gestaltungsoptionen für die österreichischen Rahmenbedingungen zu wählen.
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3 Europäische Einwegpfandsysteme im Überblick
Als erstes europäisches Land startete Schweden 1984 mit einem Einwegpfandsystem für Metallgetränkeverpackungen. Island war jedoch das erste europäische Land, welches ein Gesetz für Einwegpfand auf nationaler Ebene einführte (Spasova 2019). Norwegen und Finnland folgten einige Jahre später und anschließend führten Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Estland und Kroatien ein Einwegpfandsystem ein. Rumänien (2023), Lettland (2022), Malta (2022) und die Slowakei (2022) sind die aktuell jüngsten Länder mit einem Einwegpfandsystem. Neben Österreich ist die Einführung eines Einwegpfandsystems weiterhin in Portugal, Schottland und der Türkei geplant bzw. wird darüber diskutiert.
International werden Getränkeverpackungen auch mittels Einwegpfandsystemen gesammelt; jedoch weisen die meisten Systeme eine Struktur mit ähnlichen Gestaltungsparametern auf, wobei sich alle Systeme betreffend die Wahl der Varianten im Detail unterscheiden (siehe Abb. 1, Tab. 1).
Abb. 1
Gestaltungselemente von Einwegpfandsystemen (eigene Darstellung)
Überblick zu Einwegpfandsystemen in europäischen Ländern (Larsson 2019; Reloop 2022)
Land
Start
EW-Pfand auf (K = Kunststoff, M = Metall, G = Glas)
Gesetz
Rücknahme
Systemgestaltung inkl. Clearing
Systembetreiber (zentrale Stellen mit Ausnahme von DE)
HR
2006
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen,
Rücknahmezentren
Zentral
Staat
DK
2002
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen, Rücknahmezentren
Zentral
Abfüller
EE
2005
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
Fl
1996
K, M, G
Ja1
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
DE
2003
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen
Dezentral
Abfüller/Handel
IS
1989
K, M, G
Ja
Rücknahmezentren
Zentral
Abfüller/Handel/Abfallwirtschaft Staat
LV
2022
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel/Abfallwirtschaft
LT
2016
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
MT
2022
K, M, G
Ja
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
NL
2007
K, M
Ja
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
NO
1999
K, M
Nein1
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
SK
2022
K, M
Ja
Verkaufsstellen
Zentral
Abfüller/Handel
SE
1984
K, M
Ja
Verkaufsstellen, Rücknahmezentren
Zentral
Abfüller/Handel
AT
2025
K, M
Ja
Verkaufsstellen, Rücknahmezentren2
Zentral
Abfüller/Handel
1 Keine gesetzliche Verpflichtung für ein Einwegpfandsystem, jedoch Gebühren für nicht gesammelte Gebinde
2 Optional lt. EWP-VO
Die meisten europäischen Systeme – mit Ausnahme von Deutschland – verfügen über eine zentrale Ausgestaltung des Systems, wobei die Rücknahme der Gebinde direkt bei den Verkaufsstellen der Getränke erfolgt („Return-to-Retail“). Ausnahme ist Island, wo die Rücknahme bei kommunalen Sammelzentren organisiert wird. Ergänzend zu „Return-to-Retail“ gibt es in Dänemark und Schweden zentrale Rücknahmepunkte (z. B. „Pantstation“), um zusätzlich auch außerhalb von Verkaufsstellen Gebinde zurückzugeben.
In den meisten europäischen Ländern wurde ein Einwegpfand aufgrund einer gesetzlichen Grundlage geregelt. Nur in Finnland und Norwegen wurden Einwegpfandsysteme nicht direkt gefordert, sondern indirekt mittels einer „Umwelt-Gebühr“ je nicht gesammeltem Gebinde forciert.
Generell führt die Einführung eines Einwegpfands zu höheren Sammelquoten im Vergleich zu Ländern ohne Einwegpfandsystem. Laut einer Studie von Deloitte (2017) wurden in Ländern ohne Einwegpfandsystem im Jahr 2015 Sammelquoten zwischen 40 und 60 % erreicht. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2022 in 13 europäischen Ländern mit einem Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen eine durchschnittliche Sammelquote von 90 % erreicht (siehe Abb. 2).
Abb. 2
Sammelquote für Getränkegebinde in europäischen Ländern mit Einwegpfand in % laut Reloop (2022)
Bei dem Vergleich der Sammelquoten ist zu beachten, dass es sich um jene Sammelquote handelt, die in öffentlichen Berichten gemeldet wurden. In nur wenigen Fällen sind die genaue Datengrundlage und die zugrundeliegende Berechnungsmethodik bekannt. Weiters ist zu beachten, dass die Sammelquote nur jene Gebinde beinhaltet, die auch im Pfandsystem inkludiert sind (vgl. Abschn. 4.1.2). Für die Berechnung der Sammelquote laut SUP-Richtlinie muss in Summe aber für alle Einwegkunststoffgetränkeverpackungen eine getrennte Sammelquote von über 90 % erreicht werden.
4 Gestaltungselemente
Gestaltungselemente werden nach unterschiedlichen Perspektiven der Systemteilnehmer:innen gruppiert, und zwar erstens nach Eckpunkten mit Sichtbarkeit für Konsument:innen, zweitens nach Materialflüssen innerhalb der logistischen Kette mit Relevanz für Rücknehmer:innen, Logistik im Bereich von Handel und Abfallwirtschaft sowie drittens der Verwaltung und Finanzierung aus Sicht von Systembetreiber sowie Hersteller:innen bzw. Primärverpflichteten.
4.1 Eckpunkte mit Sichtbarkeit für Konsument:innen
4.1.1 Pfandhöhe
Die Pfandhöhe ist ein wesentliches Gestaltungselement eines Pfandsystems – trotzdem wurde sowohl in der Literatur als auch in Interviews keine Information zu einer methodischen Vorgehensweise gefunden, die die Ermittlung einer „idealen“ Pfandhöhe erklärt.
Aktuell schwanken die europäischen Pfänder zwischen 0,07 bis maximal 0,40 € Cent pro Gebinde. In den meisten Ländern gibt es für alle Gebinde eine einheitliche Pfandhöhe. Nur in einigen skandinavischen Ländern gibt es je nach Volumen oder Material eine unterschiedliche Pfandhöhe. In Abb. 3 ist die durchschnittliche Pfandhöhe je Land dargestellt. Weiters ist in Abb. 4 ersichtlich, dass in Abhängigkeit von zunehmender, kaufkraftbereinigter Pfandhöhe tendenziell höhere Sammelquoten erreicht werden können. Dahingehend sollte zum Erreichen von definierten Sammelquoten die Pfandhöhe beachtet werden, da diese die Konsument:innen zur Rückgabe motiviert. Allerdings ist zu beachten, dass ein hoher Pfandbetrag zu erhöhtem Betrugsrisiko und damit Verlusten führen kann. Weiters ist die für vor allem einkommensschwache Schichten problematische Kapitalbindung zu bedenken, wobei im Extremfall das Pfand den Nettowert preiswerter Getränke übersteigen kann.
Gemäß EWP-VO § 4 Abs. 1 wurde die Pfandhöhe für Österreich mit 0,25 € festgelegt.
Abb. 3
Aktueller durchschnittlicher Pfandwert in europäischen Ländern (Reloop 2022)
4.1.2 Zurückgenommene Gebinde (Material und Getränke)
Welche Gebindematerialien und Getränkearten bepfandet werden, sind ebenfalls wichtige Entscheidungen betreffend ihre Außenwirkung – vor allem in Bezug auf Verständlichkeit für Konsument:innen und Gestaltung der logistischen Abläufe.
In 9 der 13 europäischen Länder mit Einwegpfandsystem sind die Materialien Kunststoffe (hauptsächlich PET), Metalle und Glas inkludiert. In Norwegen, den Niederlanden, der Slowakei und Schweden sind es Kunststoffe und Metalle, wobei die Niederlande erst im Jahr 2022 Metalle inkludierte. Kunststoffe sind oft aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Teil des Pfandsystems, wohingegen Metallverpackungen häufig ergänzt werden, da erstens Mengenverschiebungen in Folge von möglicher Änderung des Packstoffs bei bestimmten Getränkearten nicht ausgeschlossen werden können und zweitens sich das System aufgrund des Aluminiumpreises sehr effizient gestalten lässt. Einwegglas wird häufig aufgrund des deutlich höheren Aufwands bei der Rücknahmeinfrastruktur (z. B. wegen aufwendiger, mechanischer Entwertung und Getrennterfassung) und bei der Logistik nicht bepfandet. Auch Getränkeverbundkartons werden in Europa nicht mittels Pfandsystem gesammelt. In den meisten Ländern ist das Volumen der zu bepfandenden Gebinde zwischen 0,1 bis 3 l begrenzt.
Welche Getränke Teil des Pfandsystems sind, unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern sind Milch sowie Säfte ausgenommen. Begründet wird dies mit erhöhtem Aufwand hinsichtlich der Hygiene bei Sammlung von Milch und Säften. Weiters sind in manchen Ländern alkoholische Getränke wie Schnäpse, Brände oder Wein ausgenommen. In einigen Ländern gibt es aktuell Diskussionen, die Getränkearten auszuweiten, damit die von der EU geforderte Sammelquote (geltend für alle Getränke in Kunststoffverpackungen) von 90 % auch erreichbar wird.
Gemäß EWP-VO § 4 Abs. 3 besteht Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 l sowie sämtliche Getränkearten mit Ausnahme von Milch- und Milchprodukten.
4.1.3 Rücknahmeverpflichtungen und Rücknahmeinfrastruktur
Die Rücknahmeverpflichtung richtet sich fast ausschließlich an Verkaufsstellen von Getränkegebinden („Return-to-Retail“). Nur in Island erfolgt die Rücknahme an zentralen, kommunalen Sammelstellen. Im Vergleich zu anderen Ländern sind aber in Schweden weder der Handel noch andere Verkaufsstellen zur Rücknahme verpflichtet, wobei der Handel diese trotzdem auf freiwilliger Basis zurücknimmt.
Weiters gibt es in fast allen Ländern eine eingeschränkte Rücknahmeverpflichtung für kleine Verkaufsstellen (z. B. < 60 m2 oder < 200 m2 Verkaufsfläche). Dadurch müssen Gebinde nicht im vollen Umfang zurückgenommen werden, sondern nur jene Marken, Größen oder Materialien, die auch verkauft werden. In allen Ländern können die Gebinde entweder automatisiert mittels Leergutrücknahmeautomaten, nachfolgend RVM („reverse vending machine“), oder manuell gesammelt werden. Sobald eine Rücknahme mittels RVM erfolgt, können unabhängig von der Verkaufsfläche alle Gebinde zurückgegeben werden. Die Abläufe bei der automatisierten bzw. manuellen Rücknahme sind in Tab. 2 dargestellt.
Tab. 2
Ablauf bei der automatisierten bzw. manuellen Rücknahme
Automatisierte Rücknahme
Manuelle Rücknahme
Bei Rücknahme wird die Pfandware geprüft (Material, Gewicht, Form und/oder Barcode)
Pfandbetrag wird an Konsument:in erstattet
Gebinde wird entwertet (z. B. perforiert) und kompaktiert
Sammlung der kompaktierten Gebinde erfolgt entweder getrennt nach Material oder gemeinsam in definierten Säcken oder Boxen
Datenaustausch mit zentraler Stelle zwecks Clearing und Auszahlung der Aufwandsentschädigung (Handling Fee)
Transport zur Sortierung (Recycling)
Bei Rücknahme wird die Pfandware manuell geprüft (Pfandsymbol)
Pfandbetrag wird an Konsument:in erstattet
Gebinde wird nicht kompaktiert
Sammlung in definierten, markierten und zu plombierenden Säcken
Transport zur Zählstelle
Gebinde wird kompaktiert
Datenaustausch mit zentraler Stelle zwecks Clearing und Auszahlung der Aufwandsentschädigung (Handling Fee)
Transport zur Sortierung (Recycling)
Mit Ausnahme von Kroatien wird der größte Anteil der Gebinde mittels RVM automatisiert zurückgenommen, wobei der Anteil meist über 90 % liegt (Abb. 5). Eine automatisierte Rücknahme hat vor allem den Vorteil, dass nachgelagerte logistische Prozesse effizienter gestaltet werden können.
Abb. 5
Manuelle und automatisierte Rücknahme – Mengenanteile laut Reloop (2022)
Für die manuelle oder automatisierte Erfassung der Gebinde sind die Rücknehmer eigenverantwortlich zuständig, wobei die entstehenden Kosten für die Rücknahme und Lagerung an der Rücknahmestelle mit einheitlicher Aufwandsentschädigung (sogenannte „Handling Fee“), differenziert nach Packstoff und Art der Rücknahme (manuell bzw. automatisiert), abgegolten werden.
Gemäß EWP-VO § 5 Abs. 1 ist in Österreich sowohl eine manuelle als auch automatisierte Rücknahme möglich.
Wird ein RVM aufgestellt, müssen alle Gebinde zurückgenommen werden. Bei manueller Rücknahme müssen nur so viele Gebinde zurückgenommen werden, die üblicherweise auch verkauft werden. Hinsichtlich manueller und automatisierter Rücknahme wird für Österreich mit einer ähnlichen Verteilung wie in Deutschland gerechnet.
Über die allgemeine Rücknahmeverpflichtung hinaus wurden im Rahmen der EWP-VO spezifische Regelungen für Gastronomie, Lieferdienste, Automatenbetreiber etc. festgelegt (siehe EWP-VO § 5 Abs. 3 ff).
4.1.4 Pfandsymbol und Barcode
Der Kennzeichnung der Gebinde kommt eine zentrale Bedeutung zu; einerseits als Erkennungsmerkmal für die Konsument:innen und andererseits für den automatisierten Scan mittels RVM.
In allen europäischen Ländern wird der Barcode für die Identifizierung mittels RVM heranzogen. Nur in Deutschland wird zusätzlich das Pfandsymbol (DPG-Logo), welches eine spezielle Farbe aufweist, von den RVM gescannt. Im internationalen Review zeigte sich, dass die Erkennung der Gebinde selbst mittels Rundumerkennung (Bild‑, Gewichts- und Formerkennung) erfolgt und ein Barcode für die Identifikation genügt. Bei dem Barcode selbst kann es sich um einen nationalen oder internationalen Barcode handeln. Der nationale Barcode als konkrete Festlegung jedes Gebindes für ausschließlich österreichische Pfandware sorgt im Vergleich zu einem internationalen Barcode für ein geringeres Betrugsrisiko. Vor allem aber für kleine Abfüller kann ein internationaler Barcode jedoch interessant sein, da nicht für jedes Land ein eigenes Etikett bzw. Gebinde produziert werden muss. In allen Ländern, in denen ein internationaler Barcode erlaubt ist, wird eine höhere Produzentengebühr eingehoben, welche den Mehraufwand und das Betrugsrisiko abdecken soll. Die Barcodes dienen auch zur finalen Abrechnung der einzelnen Gebinde. In einigen Ländern ist es zusätzlich möglich, Barcode und Pfandsymbol mittels spezieller Aufkleber zu kennzeichnen. Das Pfandsymbol selbst (vgl. Abb. 6) dient in den meisten Ländern nur als Erkennungsmerkmal für die Konsument:innen sowie für die manuelle Rücknahme. Es besteht meist aus einem Logo und einem kurzen Text.
Gemäß EWP-VO § 6 ist das Gebinde mit Barcode und Pfandsymbol sichtbar, erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Die Analyse der Materialflüsse von Einwegpfandgebinden von der Erfassung bei Rücknehmer:innen bis zum Wiedereinsatz als Rezyklat verfolgt generell das Ziel, möglichst viele regionale und vertriebsspezifische Rücknahmeschienen zur Steigerung der Sammelquote abzudecken und kosteneffiziente logistische Prozesse umzusetzen. Nachfolgend wird auf die drei Bereiche
Rücknahme von der manuellen oder automatisierten Erfassung bis zum Ausgang des z. B. Filiallagers der Rücknehmer:in,
Retourenlogistik vom Filiallager zur ggf. Zählstelle und Sortieranlage und
Umgang mit Sammelware von der Sortierung bis zum Recycling
näher eingegangen.
4.2.1 Rücknahmeinfrastruktur im Detail
Ein Blick auf die Dichte an Rücknahmestellen in europäischen Einwegpfandsystemen in Abb. 7 offenbart im europäischen Vergleich sehr große Unterschiede. Norwegen, Deutschland und Schweden weisen mit unter 1000 Einwohner:innen pro Rücknahmestelle die höchste Dichte an Rücknahmestellen auf, während in Island mehr als 6000 Einwohner:innen auf eine Rücknahmestelle entfallen. Das zeigt einerseits deutlich, dass Island als einziges System ohne „Return-to-Retail“ auf wenige kommunale Sammelstellen in der Art von Wertstoffsammelhöfen beschränkt ist. Hohe Sammelstellendichte besteht jedoch in Ländern, die trotz hohem Anteil an automatisierter Rücknahme (z. B. Norwegen und Schweden laut Abb. 7) auch eine hohe Anzahl an kleinen Rücknehmer:innen abdeckt.
Abb. 7
Dichte an Rücknahmestellen in Einwohner:innen pro Rücknahmestelle laut Reloop (2022)
Ein näherer Blick mittels Interviews mit internationalen Expert:innen und Systembetreiber:innen hat gezeigt, dass eine Vielfalt an Vertriebswegen sowie lokalen oder regionalen Besonderheiten besteht, die im Zuge der Ausgestaltung bezüglich der logistischen Einbindung näher berücksichtigt wurden. Als Beispiele sind
dezentrale Rücknahmezentren (zusätzlich zu „Return-at-Retail“),
gemeinsame alternative Rücknahmestellen an stark frequentierten Orten und
mobile Zählzentren bei Veranstaltungen
zu nennen.
Als Beispiel für dezentrale Rücknahmezentren und gemeinsame Rücknahmestellen kann das dänische Einwegpfandsystem herangezogen werden. Neben der klassischen Rücknahme im Handel mit Rücknahmeautomaten und der manuellen Rücknahme in Geschäften und Einrichtungen ohne Rücknahmeautomaten, nehmen seit 2014 Pfandstationen (sogenannte „Pantstations“) eine zentrale Rolle in der Rücknahmeinfrastruktur von Pfandgebinden ein. An anfangs dreizehn Standorten, die an unterschiedlichen Orten wie Einkaufszentren, Tankstellen an Autobahnen, Gewerbegebieten oder Wertstoffsammelzentren errichtet wurden, wurden Pfandstationen vor allem für die Rücknahme von größeren Mengen an Pfandgebinden eingerichtet. Zusätzlich gibt es eine mobile Pfandstation, die unter anderem bei größeren Festivals beziehungsweise als Backup-Lösung bei Ausfall oder Revision stationärer Pfandstationen zum Einsatz kommt (Dansk Retursystem 2021).
Als die Pfandstationen in Betrieb genommen wurden, erfolgte die Aufgabe des Materials in eigens dafür zu erwerbenden „Pfandsäcken“, die an den Pfandstationen als Ganzes aufgegeben wurden. Die Säcke waren mit einem QR-Code ausgestattet, durch den die Informationen zum auszuzahlenden Pfandbetrag mit den Kund:inneninformationen verknüpft werden konnten. Die Säcke wurden aufgegeben und dann unkompaktiert zur nächsten Zählstelle gebracht, wo sie gezählt, entwertet und kompaktiert wurden. Nach etwa zehn Werktagen wurde der jeweilige Betrag auf das Kundenkonto überwiesen. Das System wurde zwar von der Bevölkerung gut angenommen, die dafür erforderliche Logistik, vor allem für den Transport der unkompaktierten Gebinde, war allerdings nicht sehr effizient.
Mittlerweile wurde auf Pfandstationen umgestellt, die selbst als kleine Anlagen fungieren, in denen die Sammelware direkt entwertet, sortiert und gezählt wird und der Pfandbetrag den Bürger:innen direkt nach der Aufgabe des Materials überwiesen wird. Der Umstand, dass große Mengen gleichzeitig aufgegeben werden können, erklärt in Kombination mit der direkten Ausbezahlung des Pfands den Erfolg des Systems, wodurch die Anzahl an Pfandstationen auf vierzig Stück erhöht werden sollte (Dansk Retursystem 2021).
Ein weiteres Konzept zur Ausgestaltung der Rücknahmeinfrastruktur sind sogenannte mobile Zählzentren in Form von LKWs mit Aufbauten, wo an Ort und Stelle Sammelware gezählt, das Pfand berechnet und das Material gepresst werden kann. Mögliche Einsatzgebiete umfassen Großveranstaltungen wie Festivals, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie die Nutzung bei Zentrallagern des Handels als temporären oder dauerhaften Ersatz für z. B. entfernte stationäre Zählzentren.
Gemäß EWP-VO § 5 Abs. 8 kann eine freiwillige Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen auch in von der zentralen Stelle vertraglich eingebundenen Rücknahmestellen erfolgen. Derartige Verträge sind insbesondere unter Berücksichtigung der Kosteneffizienz, der Erreichbarkeit für die Letztverbraucher und der geografischen Verteilung abzuschließen.
Gemäß EWP-VO § 5 Abs. 9 kann eine freiwillige Rücknahme bei Veranstaltungen, bei denen Getränke in Einweggetränkeverpackungen nur für eine begrenzte Dauer in Verkehr gesetzt und zurückgenommen werden, auch durch den Veranstalter mit der zentralen Stelle vereinbart werden. Weiters kann eine freiwillige Rücknahme im Rahmen von Spendenaktionen mit der zentralen Stelle vereinbart werden.
4.2.2 Logistik ab Filiallager bzw. Filialausgang
Im internationalen Vergleich bestehen unterschiedliche Betreibermodelle für die Abholung/Logistik der Sammelware von Rücknehmer:innen in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der zentralen Stelle wie z. B.
mit dem eigenen Fuhrpark der zentralen Stelle, der die komplette Sammelware von allen Rücknehmer:innen abholt (z. B. Dänemark, Schweden),
der Beauftragung von Spediteuren bzw. Logistikunternehmen durch die zentrale Stelle zur Abholung von allen Rücknehmer:innen sowie
der durch die zentrale Stelle beauftragten Abholung bei kleinen Rücknehmer:innen sowie Abgeltung der Transportleistungen bei Supermarktketten und Großhändlern (z. B. Norwegen).
Ebenso bestehen Unterschiede beim Betrieb eigener oder beauftragter Zählstellen.
Gemäß EWP-VO § 17 Abs. 1 hat die zentrale Stelle von den registrierten Rücknehmern […] Einweggetränkeverpackungen in geeigneten zeitlichen Intervallen abzuholen oder abholen zu lassen. Bei der Festlegung der Abholintervalle und -modalitäten ist auf die Praktikabilität (u. a. Lagerkapazitäten) für die Rücknehmer, die Kosteneffizienz des Gesamtsystems sowie auf das gesicherte Erreichen der Sammelziele Rücksicht zu nehmen.
4.2.3 Eigentum an Sammelware
In allen europäischen Einwegpfandsystemen mit Ausnahme des deutschen Wettbewerbssystems ist die zentrale Stelle Eigentümerin der bepfandeten Einweggetränkeverpackungen (EWP-VO § 15). Als Novum in Österreich sind von der zentralen Stelle „jedem Erstinverkehrsetzer anteilsmäßig die sortierten Einweggetränkeverpackungen je Material und Farbe zum Kauf zu marktüblichen Preisen anzubieten. Die jeweiligen Preise sind zu veröffentlichen. Der Anteil bestimmt sich aus den vom jeweiligen Erstinverkehrsetzer in Verkehr gesetzten, gesammelten Einweggetränkeverpackungen. Das Vorkaufsrecht ist auf 90 % der sortierten Einweggetränkeverpackungen beschränkt“ (EWP-VO § 19).
4.3 Verwaltung und Finanzierung
4.3.1 Einwegpfandsysteme mit zentraler oder dezentraler Stelle
Typische Kernaufgaben eines Einwegpfandsystems umfassen in der Regel
die Registrierung der Inverkehrsetzer und der in Verkehr gesetzten Verpackungen,
Datenbankbetrieb und Datenaustausch bezüglich Material‑, Geld- und Informationsflüssen mit Systemteilnehmer:innen,
das Clearing bzw. den monetären Ausgleich für Unternehmen, der durch Verschiebung von Pfandgeldern und Materialien entsteht,
die technische Überprüfung der Verpackung, vor allem hinsichtlich Erkennbarkeit (z. B. Barcode) und Rezyklierbarkeit,
das Management von Transporten, Zählung, Sortierung und weiteren beauftragten Leistungen inklusive deren Abgeltung und
die Öffentlichkeitsarbeit zur Information von Konsument:innen und Beteiligten (z. B. Inverkehrsetzer, Importeure, Rücknehmer von Pfandware etc.).
Zentrale Stelle
Bei einem Einwegpfand-System mit zentraler Stelle werden die meisten Aufgaben von einer Stelle ausgeführt, welche sowohl die Finanzierung als auch die Material- und Datenflüsse zentral regelt. Die zentrale Stelle wird in allen Ländern mit Ausnahme von Kroatien mit staatlichem System von der Industrie geführt, wobei in der Regel Abfüller und Handel Eigentümer sind. Die Ausnahme bildet Dänemark mit alleinigem Eigentum durch Abfüller auf der Basis einer Regelung in der relevanten Verordnung (s. Abb. 8).
Abb. 8
Eigentümerstruktur in Einwegpfandsystemen mit zentraler Stelle laut Reloop (2022)
Groß- und Einzelhändler entrichten bei Entgegenahme der Getränke den Pfandbetrag an die Inverkehrsetzer. Die Inverkehrsetzer überweisen die eingenommenen Pfandbeträge an die zentrale Stelle. Der Händler verlangt das Pfand von den Konsument:innen und zahlt es bei Rückgabe der Getränkeverpackung wieder aus. Die zurückgegebenen Einweggetränkeverpackungen werden registriert, gezählt, kompaktiert und entwertet und die Daten an die zentrale Stelle gemeldet. Die zentrale Stelle zahlt aufgrund der ihr gemeldeten Menge dem Handel den Pfandbetrag zurück und eine Aufwandsentschädigung aus. Der Pfandschlupf verbleibt bei der zentralen Stelle und wird von dieser verwaltet. Die zentrale Stelle regelt den Transport und die Sortierung der Sammelware und ist auch deren Eigentümer. Die zentrale Stelle steht in den meisten Fällen im Eigentum der Inverkehrsetzer (Produzenten, Abfüller).
Dezentrale Stelle
Bei einem Einwegpfandsystem mit dezentraler Stelle, das europaweit nur in Deutschland errichtet wurde, werden die meisten Aufgaben von den Akteuren Inverkehrsetzer und Handel selbst ausgeführt, wobei in der Regel spezialisierte Dienstleister, wie v. a. Clearingstellen bzw. Finanzdienstleister, beauftragt werden. Der Inverkehrsetzer hebt das Pfand beim Händler ein und verwaltet die Pfandgelder selbst. Der Einzelhändler wiederum verlangt das Pfand von den Konsument:innen und zahlt es bei Rückgabe wieder aus. Diverse von Einzelhandel und Getränkeherstellern beauftragte Dienstleister unterstützen die Händler und Getränkehersteller bei der Verrechnung des Pfands. Dazu werden ihnen die Datensätze der Zählstellen und Rücknahmeautomaten übermittelt. Basierend auf der Pfandabrechnung bezahlt der Inverkehrsetzer an den Handel die zu begleichenden Pfandbeträge. Den Pfandschlupf erhalten in der Regel die Inverkehrsetzer oder der Handel.
Das Verbleiben des Pfandschlupfs beim Handel oder den Inverkehrsetzern wird teilweise kritisiert, da diese wirtschaftlich profitieren, wenn Konsument:innen die bepfandeten Getränkeverpackungen nicht zurückbringen. Es kann weiters das Problem entstehen, dass der Inverkehrsetzer keinen physischen Zugriff auf die gesammelten Altstoffe hat, was den Wiedereinsatz des Rezyklats in neuen Gebinden behindern kann. Andererseits kann in diesen Fällen der Pfandschlupf auch zur Finanzierung des Systems genutzt werden.
Gemäß Satzung des Trägervereins und Gesellschaftsvertrag der zentralen Stelle, die gemäß EWP-VO § 7 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Klimaschutzministerium beschlossen wurden, sind je die Hälfte der Gesellschaftsanteile auf Abfüller und Handel aufgeteilt.
4.3.2 Registrierung der Gebinde und Systemteilnehmer
Zur Gewährleistung der hochwertigen Verwertbarkeit der bepfandeten Gebinde, v. a. von Kunststoffgetränkeflaschen, haben sich verbindliche technische Spezifikationen im Zuge der Gebinderegistrierung als günstig erwiesen. International üblich sind dabei die Erfassung mit Foto inklusive Dokumentation von Farbe, Abmessungen, Material, Gewicht, die z. B. in Norwegen und Dänemark mit Ökomodulation der Produzentengebühren verknüpft werden.
Gemäß EWP-VO § 22 Abs. 1 haben „Erstinverkehrsetzer […] die von ihnen verwendeten bepfandeten Einweggetränkeverpackungen je Gebindeart bei der zentralen Stelle anzumelden. Dabei sind das Material (Gebinde, Deckel, Etikett), die Abmessungen, das Füllvolumen, das Gewicht, die Materialdicke und die Farbe anzugeben. Weiters ist ein Muster der Einweggetränkeverpackung inklusive Barcode an die zentrale Stelle oder an einen von dieser benannten Dritten zu übermitteln.“
In internationalen Einwegpfandsystemen werden Systemteilnehmer, wie Hersteller und Importeure, Vertreiber und Rücknehmer bei der zentralen Stelle registriert.
Gemäß EWP-VO § 21 Abs. 1 hat „die zentrale Stelle […] ein Register für die für ihre Aufgaben erforderlichen Daten der Erstinverkehrsetzer, Rücknehmer, Vertreiber […], Zählstellen und Gebindearten einzurichten und zu führen. […] In diesem Register haben sich Erstinverkehrsetzer, Rücknahmeverpflichtete, die eine Pfandrückverrechnung in Anspruch nehmen wollen, freiwillige Rücknehmer, die eine Pfandrückverrechnung in Anspruch nehmen wollen, und Vertreiber […] mit ihren Stammdaten zu registrieren und diese Daten aktuell zu halten.“
4.3.3 Finanzierung
Abb. 9 zeigt einen Überblick über die Finanzierung und stellt die Größenordnung der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen dar, welche im Folgenden näher erläutert werden. Der Überblick zeigt basierend auf internationalen Durchschnittswerten, dass die Handling Fee den größten Kostenfaktor ausmacht und dem gegenüber der Pfandschlupf die größten Erlöse generiert.
Abb. 9
Überblick Finanzierung eines Einwegpfandsystems: abgeschätzte durchschnittliche Kosten und Erlöse
Die Kosten eines Einwegpfandsystems stehen in Zusammenhang mit den Materialflüssen (Handling Fee, Transportkosten, Sortierkosten, Zählkosten) sowie der Verwaltung (administrative Tätigkeiten, Clearing, Registrierung, Datenmanagement).
Neben einer effektiven Pfandhöhe ist die Handling Fee ein entscheidender Faktor dafür, dass Einwegpfandsysteme gut funktionieren. Die Handling Fee soll als Ausgleich für die Kosten dienen, die mit der Sammlung und Sortierung von Gebinden verbunden sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Investitionen in zusätzliche Arbeitskräfte (für die manuelle Sammlung) oder dem Kauf von RVMs. Reloop (2021) fasste die Rahmenbedingungen für die Handling Fee wie folgt zusammen:
Höhe soll nicht gesetzlich verankert werden.
Höhe muss auf einer Bewertung der tatsächlichen Kosten von Einzelhändlern und Rücknahmestellen erfolgen.
Wird in festgelegten Zeiträumen überprüft.
Unterscheidet sich für manuelle und automatisierte Rücknahme.
Berücksichtigt, dass verschiedene Behältertypen unterschiedliche Lagerkosten aufweisen.
Die Höhe der Handling Fee (vgl. Abb. 10) variiert je nach Art der Abgabe der Gebinde (manuell oder automatisiert), wobei es dem Händler bzw. der Rücknahmestelle überlassen bleibt, ob ein RVM genutzt wird oder nicht. Darüber hinaus unterscheidet sich die Gebühr je nach Verpackungsmaterial, da die Gebinde aus Kunststoff und Metall unterschiedliche Schüttdichten aufweisen, was sich auf den Lagerbedarf und die damit verbundenen Kosten auswirkt.
Abb. 10
Durchschnittliche Handling Fee in europäischen Ländern laut Reloop (2022)
Die Methode zur Berechnung der Handling Fee variiert von Land zu Land. Im Allgemeinen basiert die Berechnung für das erste und zweite Jahr häufig auf der Verwendung von Durchschnittskosten, die aus anderen Ländern abgeleitet werden. Anschließend wird die Handling Fee anhand repräsentativer Stichproben im tatsächlich laufenden Betrieb entsprechend angepasst. Ziel ist es, die Höhe der Handling Fee an effizienten Musterfilialen zu identifizieren, um eine repräsentative, aber auch transparente Handling Fee abzuleiten. Die Berechnung der Handling Fee muss von qualifizierten unabhängigen Dritten durchgeführt werden.
Gemäß EWP-VO § 12: Die Handling Fee dient als Entschädigung des durchschnittlichen Aufwandes […]. Bei der Festlegung der Handling Fee […] sind insbesondere die erforderlichen Personalkosten, Instandhaltungskosten, der Platzbedarf sowie Abschreibungen heranzuziehen […]. Die zentrale Stelle hat die Höhe einer Handling Fee im Einvernehmen mit der Bundesministerin […] festzulegen und zu veröffentlichen. Basis jeder Festlegung ist eine externe Erhebung […]
Weitere laufende Kosten fallen für den Transport und die anschließende Sortierung der Sammelware an. Die Gebinde selbst müssen gesammelt zu Zwischenlagern bzw. zur Sortieranlage transportiert werden. Im Fall einer manuellen Rücknahme müssen die Gebinde vor der Sortierung noch in Zählzentren erfasst werden.
Erlöse
Betreffend Finanzierung verbleiben Materialerlöse und nicht ausbezahlte Pfandbeträge (Pfandschlupf) nach internationalem Standard bei der zentralen Stelle. Das sortierte Material kann am Markt verkauft oder direkt als Rohstoff für neue Kunststoffflaschen oder Dosen genutzt werden. In den meisten Systemen ist die zentrale Stelle Eigentümerin des gesammelten Materials. Das sortierte Material kann direkt verkauft werden, womit der Erlös der zentralen Stelle zufällt. Nur in Deutschland (dezentrales System) ist der Handel Eigentümerin der Sammelware und erhält damit auch allfällige Materialerlöse. In Hinblick auf die zu erreichenden Quoten hinsichtlich Rezyklateinsatz ist der Zugriff der Produzenten auf das Material von Bedeutung. Hier zeigen sich aber Marktschwankungen für den Preis von Rezyklaten (rPET) als Herausforderung. Beispielsweise war im Januar 2018 der Preis für lebensmitteltaugliches recyceltes PET um 7 % günstiger als für reines PET, Mitte 2020 war es jedoch rund 35 % teurer (Tomra, 2023). Die Höhe des Pfandschlupfs hängt von der Sammelquote und dem Pfandwert ab, dabei handelt es sich um Einnahmen aus jenen Gebinden, die die Kund:innen nicht zurückgebracht haben. Normalerweise ist das Pfand selbst ein Durchlaufposten. Pfand wird vom Händler an den Inverkehrsetzer beim Getränkekauf bezahlt. Gleichzeitig erfolgt die Bezahlung des Pfands vom Inverkehrsetzer an die zentrale Stelle (Clearingstelle), welche den Pfandausgleich regelt. Der Händler erhält beim Verkauf der Getränke Pfand von den Konsument:innen. Bei Rückgabe des bepfandeten Leerguts erhalten die Konsument:innen das Pfand zurück. Nur der Pfandschlupf kann als Einnahme für das Pfandsystem angesehen werden.
Gemäß EWP-VO § 11: Materialerlöse und nicht ausbezahlte Pfandbeträge verbleiben bei der zentralen Stelle und dienen der Finanzierung ihrer Aufgaben.
Die dritte Finanzierungssäule der zentralen Stelle, die normalerweise als Non-Profit-Organisation betrieben wird, stellen die Produzentenbeiträge (vgl. Abb. 11) dar. Nach dänischem und norwegischem Vorbild ist eine Differenzierung der Produzentenbeiträge nach ökologischen Gesichtspunkten, entsprechend der Ökomodulation, vorzunehmen. Bei der Berechnung der Produzentenbeiträge sind neben den genannten Einnahmen die Kosten für Rücknahme (Handling Fee), Sammlung, Sortierung und Transport, u. a. auch Abfallvermeidungs- und Reinigungskosten, zu berücksichtigen, wobei ein negativer Produzentenbeitrag nicht zulässig ist.
Gemäß EWP-VO § 10: Zur Erfüllung der Aufgaben der zentralen Stelle hat diese von den Erstinverkehrsetzern einen Produzentenbeitrag […] einzuheben.
Abb. 11
Durchschnittlicher Produzentenbeitrag in europäischen Ländern laut Reloop (2022)
Am Weg zur Gestaltung eines möglichst effektiven Einwegpfandsystems in Österreich haben sich die zuständigen Stakeholder an langjährig etablierten, europäischen, vor allem skandinavischen und baltischen Einwegpfandsystemen orientiert. Im internationalen Austausch mit Expert:innen und Systembetreiber:innen hat sich gezeigt, dass kein Vorzeigemodell besteht, das in identer Form als Blaupause auf Österreich übertragen werden könnte. Im Zuge der Recherche, Beurteilung und Auswahl der zahlreichen Gestaltungsoptionen für ein Einwegpfandsystem wurden daher verschiedene Ausgestaltungsvarianten im Detail erarbeitet. Die Darstellung der Ergebnisse, die schlussendlich in die EWP-VO eingeflossen sind, ist Ziel dieses Beitrags.
Betreffend die für Konsument:innen sichtbaren Eckpunkte wurde der Fokus auf Einheitlichkeit und Verständlichkeit der Pfandregelungen gelegt, was sich in Form einer für alle Gebindearten einheitlichen Pfandhöhe und einer umfassenden Pfandpflicht für alle Getränkearten manifestiert, wobei nur Milch und Milchprodukte aufgrund hygienischer Bedenken von der Pfandpflicht ausgeschlossen wurden. Die Rücknahmeinfrastruktur stützt sich dabei – wie international üblich – auf automatisierte Rücknahme mittels Leergutrücknahmeautomaten sowie auf manuelle Rücknahme mit anschließender Zählung der Gebinde in Zählzentren. Die allgemeine Rücknahmeverpflichtung nach „Return-at-retail“-Prinzip wird im internationalen Gleichklang nur bei kleinen Verkaufsstellen bei manueller Rücknahme eingeschränkt. Die Gebindekennzeichnung umfasst das Pfandsymbol sowie wahlweise nationale oder internationale Barcodes, um unterschiedliche Vertriebsschienen von Abfüllern zu berücksichtigen.
Bei der Logistik der Materialflüsse sind erweiterte Rücknahmeschienen, wie dezentrale Rücknahmezentren zusätzlich zu „Return-at-Retail“ und gemeinsame alternative Rücknahmestellen an stark frequentierten Orten, optional möglich. Ebenfalls gewährleistet die zentrale Stelle des österreichischen Einwegpfandsystems im Rahmen der Effizienz des Gesamtsystems, dass Pfandware von Rücknehmer:innen in geeigneten zeitlichen Intervallen abgeholt wird. Wie international üblich verbleibt das Eigentum der Sammelware bei der zentralen Stelle. Hier besteht in Österreich das Novum, dass jedem Erstinverkehrsetzer anteilsmäßig die sortierten Einweggetränkeverpackungen je Material und Farbe zum Kauf zu marktüblichen Preisen von der zentralen Stelle anzubieten sind.
Das Management der zentralen Stelle durch die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH umfasst den wie üblich vollständigen Aufgabenumfang eines Pfandsystems, der vor allem das Pfandclearing, den Datenbankbetrieb und Datenaustausch, das Management der Materialflüsse bezüglich Transporte, Zählung und Sortierung abdeckt. Weitere Aufgaben sind die Registrierung der Gebinde und Systemteilnehmer:innen, wobei die Umsetzung der Ökomodulation von Gebinden als innovatives Element hervorzuheben ist. Die zu erwartende Kosten-Erlös-Struktur ist auf der Kostenseite durch den hohen Anteil des Manipulationsentgelts bzw. der Handling Fee geprägt, während auf der Erlösseite dem Pfandschlupf Bedeutung zukommt. Neben einer effektiven Pfandhöhe ist die Handling Fee ein entscheidender Faktor dafür, dass Einwegpfandsysteme gut funktionieren. Bei der Festlegung der Handling Fee wurde ein transparenter Weg gewählt, der die Festlegung der zu berücksichtigenden Kostenarten, wie vor allem Personalkosten, Instandhaltungskosten, Platzbedarf sowie Abschreibungen, umfasst. Die Höhe der Handling Fee ist im Einvernehmen mit dem Bundesministerium festzulegen und zu veröffentlichen, wobei die Festlegung mittels externer Erhebung zu erfolgen hat.
Der Entwurf der Einwegpfandverordnung wurde unter Einbindung zahlreicher Akteur:innen der österreichischen Abfallwirtschaft unter Leitung des Klimaschutzministeriums erarbeitet. Die Verordnung über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen) wurde am 23. September 2023 erlassen und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Zum Zweck der Einrichtung und des Betriebs eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen wurde die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH als „zentrale Stelle“ eingerichtet. Die Einführung des österreichischen Einwegpfandsystems wurde plangemäß am 1. Januar 2025 gestartet.
Danksagung
Die Autor:innen danken dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Unterstützung und konstruktive Zusammenarbeit im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung des Stakeholderprozesses.
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Dansk Retursystem (2021): Systembeschreibung. Verfügbar in: https://danskretursystem.dk/ (Zugriff März 2021), Online-Interview mit Hr. Engel (Head of CSR & Cirkular Economy) am 08.03.2021 (inklusive Übermittlung von Unterlagen zu Detailinformationen)
Deloitte (2017): Deloitte Sustainability Blueprint for plastics packaging waste: Quality sorting & recycling Final report.
Einwegpfand-Verordnung (EWP-VO) (2023): Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen) StF: BGBl. II Nr. 283/2023
Europäische Kommission (2019): Richtlinie (EU) 2019/904 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Single-Use-Plastic Richtlinie (SUP-Richtlinie))
Europäische Kommission (2021): Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1752 der Komission vom 1. Oktober 2021 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Berechnung, die Überprüfung und die Übermittlung von Daten über die getrennte Sammlung zu entsorgender Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff
Hauer W, Beigl P, Allesch A et al. (2020): Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsystem und Mehrweg. Studie im Auftrag des des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).MATH