2004 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einzelbewertung oder korrespondierende Bewertung: Die Bilanzierung von Pensionszusagen mit Asset Funding
verfasst von : Dietmar Wellisch, Reiner Schwinger
Erschienen in: Steuern, Rechnungslegung und Kapitalmarkt
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Während im steuerrechtlichen Schrifttum die Leistungsfähigkeit als Maxime für eine Steuererhebung gilt, stellen Ökonomen stärker auf die Neutralität als Leitbild der Besteuerung ab. Die Besteuerung soll Entscheidungen im Allgemeinen und unternehmerische Dispositionen im Besonderen unbeeinflusst lassen, aber dennoch für ein angemessenes Steueraufkommen zur Finanzierung von Staatsaufgaben sorgen.1 Um dieses Ziel zu erreichen, wurde von Vertretern der ökonomischen Teildisziplinen der Steuerwissenschaften gefordert, entweder den Cash Flow, den zinsbereinigten Unternehmensgewinn oder den ökonomischen Gewinn zur Grundlage der Unternehmensbesteuerung zu machen.2 Da die handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in Deutschland keinesfalls die Ermittlung eines Cash Flows beabsichtigen, liegt es für eine entscheidungsorientierte Steuerwissenschaft nahe, bestehende Rechnungslegungsvorschriften wenigstens im Hinblick auf die Ermittlung eines korrekten ökonomischen Periodengewinns zu beurteilen.3 Der Ausweis und die Bewertung von Vermögensgegenständen hat dann nach ökonomischen Gesichtspunkten zu erfolgen.4 Diese Diskussion soll im vorliegenden Beitrag am Beispiel von Pensionszusagen aufgegriffen werden, für die ein Unternehmen eine besondere Kapitaldeckung vorsieht. Hier scheinen rechtliche und ökonomische Beurteilung in einem besonders ausgeprägten Spannungsverhältnis zu stehen. Denn es stellt sich die Frage, ob bei Kapitaldeckung einer Pensionszusage die Bilanz eine Vermögensänderung ausweisen kann oder ob zwischen der Deckungsposition und dem Ausweis der Pensionsverpflichtungen ein Bewertungszusammenhang besteht und somit eine vermögensneutrale korrespondierende Bewertung zu erfolgen hat.