Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und gesetzliche Bestimmungen sind die für den Einsatz von Elektrik und Elektronik im Nutzfahrzeug bestimmenden Faktoren. Gemäß dieser Voraussetzung haben z. B. elektronische Systeme im Nutzfahrzeug in den zurückliegenden Jahren einen maßgeblichen Einfluss u. a. auf den Kraftstoffverbrauch, das Fahr- und Bremsverhalten sowie Abgas- und Geräuschemissionen gewonnen.
Es lassen sich folgende generelle Trends erkennen:
1.
Mechanik wird durch Elektromechanik ersetzt (z. B. elektrisch unterstützte Lenkung).
2.
Elektromechanik wird durch Elektronik ersetzt (z. B. elektronische Blinkersteuerung).
3.
Mechanik/Elektromechanik/Elektronik wird durch Software ersetzt (z. B. Ermittlung des optimalen Zielgangs bei automatisch gesteuerten Getrieben).
Daraus ergibt sich, dass die Funktionalität des Nutzfahrzeuges immer stärker durch elektrische oder elektronische Systeme und durch Software bestimmt wird, d. h. Elektrik und Elektronik werden zunehmend wichtiger.
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Klemme 30 wird üblicherweise für Dauerplus (+24 V) verwendet, und Klemme 15 für geschaltetes Plus (+24 V bei Zündung Ein). Darüber hinaus steht Klemme 31 für Masse.
Ein Lastzug (Zugfahrzeug und Anhänger/Auflieger) kann hierbei eine Gewichtsdifferenz bis zu 30 t haben. Dazu kann eine Fahrbahnsteigung (z. B. Anfahren am Berg) die Situation weiter erschweren.
Automatgetriebe haben in manchen Betriebszuständen bis zu 10 % Verlust (Verbrauch!). Das würde bei einem Nutzfahrzeug mit einer Antriebsleistung von 370 kW immerhin 37 kW Wärmeverluste bedeuten, die nebenbei noch abgeführt werden müssen.