Im Hinblick auf die Energieübergabe an elektrische Versorgungsnetze sind Unterschiede zu beachten zwischen Systemen mit begrenzten Einspeisemöglichkeiten, die im Inselbetrieb und bei Einspeisung in schwache Netze gegeben sind, bzw. im unbegrenzt aufnahmefähigen Verbund mit dem starren Netz. Windkraftanlagen sollten in beiden Einsatzbereichen einen sicheren Betrieb ermöglichen.
Das sogenannte starre Verbundnetz kann aufgrund seines sehr hohen Leistungsvermögens (gegenüber den Nennwerten angeschlossener Verbraucher) als unendlich ergiebige Wirk- und Blindstromquelle und für kleine Einspeisesysteme, die Windkraftanlagen im Verhältnis zu Großkraftwerken i. Allg. darstellen, als unbegrenzt aufnahmefähige Senke mit konstanter Spannung und Frequenz betrachtet werden.
Im Gegensatz zu thermischen Kraftwerken werden Windturbinen meist an entlegenen Stellen mit begrenzten Einspeisemöglichkeiten errichtet. Dadurch ist vielfach eine schwache Netzanbindung über z. T. lange Stichleitungen anzutreffen. Bei großen Windkraftanlagen und Windparks kann somit die Einspeiseleistung durchaus in die Größenordnung oder gar in die Nähe der Netzübertragungsleistung gelangen, so dass gegenseitige Einflüsse Berücksichtigung finden müssen.
In Kap. 4 werden die gestellten Anforderungen sowie die notwendigen Einrichtungen (Umrichter, Filter, etc.) zum (On- und Offshore-) Netzanschluss von Windkraftanlagen wiedergegeben, Schutz- und Abhilfemaßnahmen dargestellt, Möglichkeiten zur Netzstützung, Netzregelung und Netzsystemdienstleistung aufgezeigt, Netzausbau, Bereitstellung von Regel- und Reserveleistungen sowie interkontinentale Netzverbindungen diskutiert.
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