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06.09.2018 | Elektrofahrzeuge | Infografik | Online-Artikel

Dienstwagensteuer begünstigt ab 2019 Elektroautos

verfasst von: Christiane Köllner

1:30 Min. Lesedauer

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Ab dem 1. Januar 2019 gelten Steuererleichterungen für E-Dienstwagen. Die deutschen Autohersteller sind darauf aber nicht ausreichend vorbereitet, meint eine aktuelle Studie. 

"Die Zukunft der deutschen Automobilindustrie beginnt am 1. Januar 2019." Davon geht die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) angesichts eines Beschlusses der Bundesregierung aus, Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb ab Januar 2019 steuerlich zu begünstigen. Die beschlossene Neuregelung soll laut der Analysten zu einer stark zunehmenden Nachfrage von E-Autos führen. Doch viele deutsche Autobauer geraten dadurch nun unter Druck. Denn ihre Elektro-Strategien sind vielfach auf SUVs ausgelegt, da sich hier Batterien eleganter einbauen ließen als in kleineren Fahrzeugen. Die meisten Unternehmen hätten die schweren SUVs aufgrund ihres hohen CO2-Ausstoßes generell als Dienstwagen ausgeschlossen.

Nachfrage und Angebote passen nicht zusammen

"Das heißt, Nachfrage und Angebot passen in Deutschland noch nicht zueinander", sagt Felix Kuhnert, Global Automotive Leader bei PwC. US-Konkurrent Tesla sei hingegen mit seinem Model 3 besser aufgestellt. "Wenn jemand bei Tesla die Pläne der deutschen Bundesregierung zur Kenntnis genommen hat, müsste bereits der Auftrag ergangen sein, die Produktionskapazität in den Niederlanden zu erhöhen oder Maschinen zu installieren, um das Modell 3 auch dort zu produzieren", erklärte PwC-Analyst Christoph Stürmer. Die Marke sei am Markt bereits platziert, es gebe eine bestehende Werkstattinfrastruktur und Schnellladesäulen, so Stürmer.

Bisher müssen Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen, diesen Vorteil versteuern. Das sind monatlich ein Prozent des Listenpreises. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Dienstwagen machen laut PwC derzeit etwa 20 bis 30 Prozent des Neuwagenmarktes aus. 

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