Elektroautos haben laut Allianz-Analyse höhere Reparaturkosten als Verbrenner. Zum einen verteuern Herstellervorgaben die Unfallreparaturen, zum anderen entstehen hohe Folgekosten nach Unfällen und Bränden.
Im Schadengeschehen unterscheiden sich Elektroautos nicht grundsätzlich von Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben. Allerdings haben Elektroautos nach einer Untersuchung der Allianz-Versicherung durchschnittlich höhere Reparaturkosten als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Demnach liege in der Vollkasko-Versicherung der durchschnittliche Schadenaufwand bei reinen Elektroautos um 10 % höher. Der Großteil des Schadenaufwands falle bei Elektrofahrzeugen für Kollisionsschäden an. Hier seien 30 % höhere Schadenkosten im Vergleich zu Verbrennern zu beobachten.
Das Allianz Zentrum für Technik (AZT) hatte die Untersuchung mit Schwerpunkt auf der Schadenerfahrung bezüglich Unfall- und Brandrisiken auf dem 9. Allianz-Autotag im September in Ismaning vorgestellt. Untersucht wurden Schäden von Fahrzeugen mit elektrischem Ladeanschluss und nennenswerter elektrischer Reichweite im Zeitraum 2018 bis 2020.
Airbag-Auslösung und Marderbisse können teuer werden
Die Unterschiede ergäben sich aus den Normen oder Herstellervorgaben für die Reparatur von Elektrofahrzeugen, erklären die Allianz-Experten. Beispielsweise komme es schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Vorgaben des Herstellers zwingend vorsehen, dass die Batterie nach Airbag-Auslösung entsorgt werden muss. Auch könne ein vom Marder angebissenes Hochvolt-Kabel heute nicht repariert werden. Das verteuere den Schadenaufwand deutlich. So habe ein notwendiger Kabelsatz bis zu 7.000 Euro gekostet. Werden tauschbare Schutzummantelungen verwendet, wie es einige Hersteller tun, ließen sich die Reparaturkosten dadurch um bis zu 97 % reduzieren.
Teure Folgekosten nach Unfällen
Bei schwer beschädigten Elektrofahrzeugen können dem Halter neben den Reparaturkosten weitere Aufwendungen entstehen, so die AZT-Untersuchung. Grundsätzlich könne ein Elektroauto nur in einer Werkstatt repariert werden, die eine Qualifikation für "eigensichere HV-Fahrzeuge" ausweise. Sei die Eigensicherheit infolge schwerer Beschädigung nicht mehr gegeben – und das sei bei einem relativ kleinen, aber teuren Anteil der Schäden der Fall –, dann genüge die Qualifikation des Werkstattpersonals nicht. In der Praxis würden die Verzögerungen in der Schadenbearbeitung auch die Reparaturdauer verlängern.
Ein weiterer Unterschied zur Unfallreparatur von Fahrzeugen mit konventionellen Antrieben liege darin, so die Allianz, dass der Akku auch bei nicht mehr funktionsfähiger Anlage noch immer viel Energie enthalte. So entstünden nach einer Bergung beispielsweise zusätzliche Kosten durch die notwendige Brandvorsorge.