Elektromobilität im weiten Sinn umfasst alle Fortbewegungsmittel, die mit einem Elektromotor angetrieben werden. Im Folgenden wird der Begriff „Elektrofahrzeug“ (Electric Vehicle, EV) auf Straßenfahrzeuge und weiter auf PKW und Kleintransporter fokussiert, die (nicht nur, aber auch) Antriebsenergie aus dem Stromversorgungsnetz beziehen können. Diese Definition schließt Hybrid‐ und Brennstoffzellenfahrzeuge ohne Netz‐Ladeoption aus. Nachfolgend sind zunächst die drei gängigen Antriebsschemata beschrieben. Diese Klassifizierung der Antriebsschemata ist inzwischen etabliert und konform mit der Klassifizierung durch die „Nationale Plattform Elektromobilität“.
Ein batterieelektrisches Fahrzeug (Battery Electric Vehicle, BEV) wird durch einen oder mehrere Elektromotoren angetrieben. Die elektrische Energie wird beim Fahren aus der Traktionsbatterie entnommen. Diese wird bei Bedarf aus dem Stromversorgungsnetz geladen.
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