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15.11.2018 | Emissionen | Nachricht | Online-Artikel

Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen ab 2019

verfasst von: Patrick Schäfer

1 Min. Lesedauer

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass sowohl Essen als auch Gelsenkirchen ab 2019 Fahrverbote erlassen müssen. In Essen ist auch eine Teilstrecke der Bundesautobahn 40 betroffen.

Wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitteilt, muss bis zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sogenannte "blaue Umweltzone" errichtet werden. Sie soll die Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe sowie die durch Essen führende Teilstrecke der Bundesautobahn 40 umfassen. Dieses zonale Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2 und älter sowie Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter. Ab dem 1. September 2019 sind auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 betroffen.

In Gelsenkirchen muss laut Urteil ab 1. Juli 2019 auf der Kurt-Schumacher-Straße ein streckenbezogenes Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2 und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5-Motoren und älter eingeführt werden. In beiden Fällen geht das Gericht davon aus, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter sonst nicht eingehalten werden könne. Der gemessene Jahresmittelwert lag im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße bei 46 Mikrogramm pro Kubikmeter, auch in Essen konnte der Grenzwert nicht flächendeckend eingehalten werden. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

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