In Zeiten, in denen fast jeder ein Social-Media-Profil hat, verlockt der Gedanke, als Arbeitgeber bei der Kandidatenauswahl nach Bewerberinformationen im Internet zu suchen. Doch nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Juristin Nadine Rosenberger erklärt in diesem Zeitschriftenartikel, was bei Backgroundchecks vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden muss.