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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Empirische Untersuchung in der Praxis der Verteilnetzbetreiber

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Zusammenfassung

Die Sicherstellung einer praxisgerechten Modellgestaltung erfordert den Einbezug von Vertretern der zukünftigen Anwendergruppe. Im Rahmen von leitfadengestützten Interviews werden die derzeitigen Risikomanagementaktivitäten, Methodenkompetenzen, bestehenden Erfahrungen und Anforderungen an das Risikomanagement von fünf Verteilnetzbetreibern erhoben. Mittels des RISK MATURITY MODEL von HILLSON (1997) werden die Reifegrade der jeweiligen Risikomanagementausprägung dieser Verteilnetzbetreiber ermittelt und mit der Bildung des durchschnittlichen Reifegrads eine Bezugsgröße zur Modellgestaltung geschaffen. Neben den zu beachtenden Anforderungen und Wünschen der Verteilnetzbetreiber nehmen der durchschnittliche Reifegrad und die Praxisbewertung der im Metamodell definierten Elemente einen hohen Stellenwert ein, um später das Detailmodell unter Berücksichtigung der bestehenden Risikomanagementaktivitäten und Kompetenzen ableiten zu können.

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Fußnoten
1
Vgl. Brake, A. (2005), S.35, S. 56.
 
2
Vgl. Atteslander, P. (2010), S. 133 unter Verweis auf die Relevanz zur Anwendung von Leitfäden (S. 135). Dabei müssen die Fragen nicht in der erfassten Reihenfolge gestellt werden, sondern können sich aus dem Gesprächsverlauf ergeben. Im Rahmen einer flexiblen Gesprächsführung ist es die Aufgabe des Interviewers, den Anstoß zur freien Erzählung zu geben und das Gespräch zur Beantwortung der Fragen entsprechend zu steuern.
 
3
Vgl. Atteslander, P. (2010), S. 157 unter dem Hinweis, dass die Anzahl nicht beantworteter Fragebögen erheblich ist.
 
4
Vgl. ebenda. Für schriftliche Befragungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Glossars. Dieser wird jedoch auf Grund des unklaren Kenntnisstandes der Verteilnetzbetreiber und der Übertragung betriebswirtschaftlicher Instrumente in die Energiewirtschaft als nicht ausreichend angesehen, um eine einheitliche Sichtweise zu garantieren.
 
5
Vgl. hierzu auch Ebert, C. (2013), S. 56. Dieser statuiert, dass bei einem Gefühl der Machtlosigkeit die Entscheidungsträger Risiken eher überschätzen. Daraus lässt sich eine Tendenz zur Bevorzugung „starker‟ Maßnahmen mit einem deutlich wirksamen Effekt ableiten.
 
6
Vgl. Kelle, U./Kluge, S. (2010), S. 109; vgl. Lettau, A./Breuer, F. (o. J.), S. 5.
 
7
Vgl. Kelle, U./Kluge, S. (2010), S. 109; vgl. hierzu auch Flick, U. (2011), S. 165.
 
8
Dies stellt eine branchenübliche Messgröße für Verteilnetzbetreiber dar, welche nach § 7 Abs. 2 EnWG auch die Verpflichtung zur rechtlichen Entflechtung regelt.
 
9
Vgl. zur Abgrenzung § 7 Abs. 2 EnWG, in welchem als Grenze 100.000 an das Verteilnetz angeschlossene Kunden definiert sind.
 
10
Vgl. Flick, U. (2011), S. 214.
 
11
Atteslander, P. (2010), S. 141.
 
12
Vgl. Habicht, H. (2008), S. 193 nach Ericsson, K. A. (1996), S. 288 (Originalquelle nicht einsehbar).
 
13
Hieraus lässt sich folgern, dass zumindest für die Insolvenz der FlexStrom AG alle Entwicklungsstufen von ersten Presseberichten bis hin zur Insolvenz mit durchlaufen wurden.
 
14
Vgl. Atteslander, P. (2010), S. 141.
 
15
Vgl. hierzu Flick, U. (2011), S. 215, der in diesem Zusammenhang auf den Zeitdruck von Experten hinweist.
 
16
Vgl. Atteslander, P. (2010), S. 295f.
 
17
Anmerkung: Mit Einführung des EDIFACT-Formats wurde die Verbuchungssystematik verändert. Während Zahlungseingänge früher pauschal dem Lieferanten zugeordnet wurden, werden die Netzentgelte inzwischen direkt den Kunden des Lieferanten zugewiesen.
 
18
Vgl. Hillson, D. A. (1997), S. 39.
 
19
Diese können aus externer Sicht nicht beurteilt werden.
 
20
Zur Nachvollziehbarkeit der Modifizierungen vgl. kursive Eintragungen in Abb. 4.2 und im Detail Anhang 4.
 
21
Vgl. hierzu auch Flick, U. (2011), S. 519.
 
22
Zur Bewertung von Interviewer und Beisitzer vgl. Anhang 5.
 
23
Nicht maßstabsgetreu.
 
24
Vgl. Hillson, D. A. (1997), S. 38.
 
25
Damit bestätigt sich auch die Zusammensetzung der Stichprobe, die die Erhebung der Variantenvielfalt anstrebte.
 
26
Diese Aussage gilt mit Einschränkung eines Verteilnetzbetreibers, der nur die Integration des Zahlungsverhaltens für möglich hält.
 
27
Vgl. Malti, T./Schwyzer, I. (2016), S. 209f, wonach die Methodentriangulation die Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven sicherstellt und somit eine einseitige Sichtweise verhindert.
 
28
Für die Auswertung der Risikofaktoren einer Insolvenz wurden die ergänzend einbezogenen Risikofaktoren (sekundäre Bedeutung) des Lieferanteninsolvenzrisikos den Charakteristika der „kritischen Lieferanten“ gleichgestellt. Ihre Zusammenfassung war möglich, da die Erzählungen erkennen ließen, dass nach der Festlegung von Risikofaktoren zur primären Betrachtung eine gewisse Willkür in der Hinzunahme weiterer Risikofaktoren besteht. So nannte ein Verteilnetzbetreiber, dass er zur Lieferantenbewertung einbezieht, „(…) was man so kriegt.“
 
29
Da die analysierten Anfechtungsschriften zur TelDaFax ENERGY GmbH und FlexStrom AG inhaltlich stark ähnlich an die Verteilnetzbetreiber verschickt wurden, müssten alle Verteilnetzbetreiber Kenntnis über den Inhalt haben.
 
30
Da nur drei Verteilnetzbetreiber das Lieferantenaudit kennen, wurden nur diese zur Anwendung und Eignung befragt.
 
31
Auf Grund der Kenntnis durch drei Verteilnetzbetreiber wurden auch nur diese zur Anwendung und Eignung befragt.
 
32
Vgl. Mayring, P. (2016), S. 140ff und die dort angegebenen Verweise.
 
33
Vgl. ebenda, S. 144ff.
 
34
Vgl. Brockhoff, K. (2011), S. 801.
 
35
Vgl. Mayring, P. (2016), S. 47.
 
Metadaten
Titel
Empirische Untersuchung in der Praxis der Verteilnetzbetreiber
verfasst von
Kerstin R. Eiselbrecher
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-31614-3_4