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Open Access 2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Empirische Untersuchung zum Status quo der externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation und Würdigung vor dem Hintergrund der Anforderungen potenzieller Stakeholder

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Zusammenfassung

Um ein Berichtskonzept zur entscheidungsnützlichen externen Berichterstattung über digitale Transformation zu entwickeln, soll im Verlauf der vorliegenden Arbeit die folgende Leitfrage beantwortet werden: Wer sollte wem, wozu, wo, wann, was und wie zur digitalen Transformation berichten? In Kapitel 3 wurden zur Beantwortung dieser Fragen zunächst die Anforderungen potenzieller Adressaten einer solchen Berichterstattung erhoben. Mögliche Erwartungen an eine Berichterstattung zur digitalen Transformation innerhalb des (Konzern-)Lageberichts wurden in Kapitel 4 formuliert. Gegenstand des vorliegenden Kapitels ist die Praxis der externen Berichterstattung über digitale Transformation. Es ist das Ziel, auf Basis des Stands der Forschung und einer eigenen Untersuchung ausgewählter Konzernlageberichte den Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation zu erheben. Anhand der Ergebnisse soll zudem gewürdigt werden, inwieweit die zuvor erhobenen Anforderungen potenzieller Adressaten bereits erfüllt werden (können). Darüber hinaus sollen Verbesserungspotenziale und best practices identifiziert werden, um sie in dem nachfolgend entwickelten Berichtskonzept zu berücksichtigen. In Abschnitt 5.2 wird zunächst der Stand der Forschung zur externen Berichterstattung über digitale Transformation dargelegt und die eigene Untersuchung von den bestehenden abgegrenzt. Im Anschluss werden die Konzernlageberichte 2019 und 2021 ausgewählter Unternehmen im Hinblick auf Angaben zur digitalen Transformation analysiert (Abschnitt 5.3 und 5.4). Die Studie ist die erste, in welcher unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben eines Berichtsinstruments sowohl die Verortung von digitalisierungsbezogenen Informationen innerhalb der Berichtsbestandteile als auch deren Inhalte sowie die Art ihrer Darstellung analysiert und zugleich die Anforderungen potenzieller Stakeholder für eine Würdigung berücksichtigt werden. Zu Beginn der zunächst folgenden Beschreibung des Forschungsdesigns, werden der Forschungsgegenstand erläutert und die Forschungsfragen aus der zuvor genannten Leitfrage zur Entwicklung des Berichtskonzepts abgeleitet (Abschnitt 5.3.1). Nach der Beschreibung der Datenbasis (Abschnitt 5.3.2) wird die verwendete Methode der integrativen Inhaltsanalyse sowie der Ablauf der Analyse beschrieben und das Kategoriensystem erläutert (Abschnitt 5.3.3). Sodann folgt eine Darstellung des Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation als Ergebnis der Analyse (Abschnitt 5.4). Abschließend werden die Ergebnisse vor dem Hintergrund der Anforderungen potenzieller Stakeholder zusammenfassend gewürdigt und ein Zwischenfazit gezogen (Abschnitt 5.5).
Hinweise

Ergänzende Information

Die elektronische Version dieses Kapitels enthält Zusatzmaterial, auf das über folgenden Link zugegriffen werden kann https://​doi.​org/​10.​1007/​978-3-658-45166-0_​5.

5.1 Notwendigkeit, Zielsetzung und Vorgehensweise im Überblick

Um ein Berichtskonzept zur entscheidungsnützlichen externen Berichterstattung über digitale Transformation zu entwickeln, soll im Verlauf der vorliegenden Arbeit die folgende Leitfrage beantwortet werden: Wer sollte wem, wozu, wo, wann, was und wie zur digitalen Transformation berichten?1 In Kapitel 3 wurden zur Beantwortung dieser Fragen zunächst die Anforderungen potenzieller Adressaten einer solchen Berichterstattung erhoben. Mögliche Erwartungen an eine Berichterstattung zur digitalen Transformation innerhalb des (Konzern-)Lageberichts wurden in Kapitel 4 formuliert. Gegenstand des vorliegenden Kapitels ist die Praxis der externen Berichterstattung über digitale Transformation. Es ist das Ziel, auf Basis des Stands der Forschung und einer eigenen Untersuchung ausgewählter Konzernlageberichte den Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation zu erheben. Anhand der Ergebnisse soll zudem gewürdigt werden, inwieweit die zuvor erhobenen Anforderungen potenzieller Adressaten bereits erfüllt werden (können). Darüber hinaus sollen Verbesserungspotenziale und best practices identifiziert werden, um sie in dem nachfolgend entwickelten Berichtskonzept zu berücksichtigen.
In Abschnitt 5.2 wird zunächst der Stand der Forschung zur externen Berichterstattung über digitale Transformation dargelegt und die eigene Untersuchung von den bestehenden abgegrenzt. Im Anschluss werden die Konzernlageberichte 2019 und 2021 ausgewählter Unternehmen im Hinblick auf Angaben zur digitalen Transformation analysiert (Abschnitt 5.3 und 5.4). Zu Beginn der zunächst folgenden Beschreibung des Forschungsdesigns, werden der Forschungsgegenstand erläutert und die Forschungsfragen aus der zuvor genannten Leitfrage zur Entwicklung des Berichtskonzepts abgeleitet (Abschnitt 5.3.1). Nach der Beschreibung der Datenbasis (Abschnitt 5.3.2) wird die verwendete Methode der integrativen Inhaltsanalyse sowie der Ablauf der Analyse beschrieben und das Kategoriensystem erläutert (Abschnitt 5.3.3). Sodann folgt eine Darstellung des Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation als Ergebnis der Analyse (Abschnitt 5.4). Abschließend werden die Ergebnisse vor dem Hintergrund der Anforderungen potenzieller Stakeholder zusammenfassend gewürdigt und ein Zwischenfazit gezogen (Abschnitt 5.5).

5.2 Stand der Forschung

Die Erhebung des Stands der Forschung hat zum Ziel, einen Überblick zum Forschungsfeld der Praxis der externen Berichterstattung über digitale Transformation von Unternehmen zu verschaffen. Ferner sollen die für das eigene Forschungsprojekt zuträglichen wesentlichen Erkenntnisse anderer Studien herausgearbeitet und das eigene Forschungsvorhaben von den bisherigen abgegrenzt werden.
Bei der Forschung zur externen Berichterstattung über digitale Transformation können zwei Richtungen unterschieden werden: Die Forschung zur bilanziellen Abbildung der digitalen Transformation von Unternehmen und die Forschung zur ergänzenden bzw. narrativen Berichterstattung über digitale Transformation. Mit möglichen bilanziellen Auswirkungen der digitalen Transformation wurde sich bereits in Abschnitt 2.​3.​1 auseinandergesetzt. Dabei wurden insb. die Unzulänglichkeiten der nicht wirklichkeitsgetreuen Abbildung der aus der digitalen Transformation resultierenden vor allem immateriellen Werte aufgezeigt. Die ergänzende narrative Berichterstattung zur digitalen Transformation stellt eine mögliche Lösung dar, die diesbezüglichen Informationsdefizite des Abschlusses auszugleichen. Sie ist jedoch von der ergänzenden Berichterstattung über nichtbilanzierte immaterielle Werte abzugrenzen, welche die Rolle der digitalen Transformation i. d. R. nicht beachtet. Die zahlreichen und über Jahrzehnte international vieldiskutierten Ansätze zur Berichterstattung über immaterielle Werte scheinen sich zudem bisher in der Praxis nicht großflächig durchgesetzt zu haben.2
Studien zur narrativen Berichterstattung über digitale Transformation von Unternehmen gibt es bisher nur vereinzelt.3 Ihr Fokus liegt zudem tlw. nicht auf der Berichterstattung und ihrer Gestaltung an sich, sondern es wird zudem versucht, anhand der Häufigkeit der Verwendung bestimmter Schlüsselbegriffe auf die Bedeutung der Digitalisierung für Unternehmen und Branchen oder auf den Digitalisierungsgrad von Unternehmen und ggf. deren Wertrelevanz zu schließen.
Tabelle 5.1 verschafft einen Überblick zu Studien, die systematisch untersuchen bzw. zumindest zuträgliche Erkenntnisse dazu liefern, welche Unternehmen, mit welcher Intensität, auf welchem Kommunikationsweg und/oder welche Informationen auf welche Art über digitale Transformation berichten.4 Die Auswahl der Studien erfolgte analog zu der in Abschnitt 3.​2 beschriebenen Vorgehensweise zur Erhebung des Stands der Forschung zu den Anforderungen an eine entscheidungsnützliche externe Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation. Aufgrund der generell geringen Studienlage werden auch solche Studien bei der Erhebung des Stands der Forschung berücksichtigt, die nicht in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert und/oder von unabhängigen Experten begutachtet worden sind.5 Studien, die sich nur mit der Berichterstattung zu einzelnen Aspekten der digitalen Transformation auseinandersetzen, werden hingegen nicht berücksichtigt.6
Tabelle 5.1
Studien zur systematischen Untersuchung der externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation7
Autoren und Jahr
Gegenstand und Stichprobe
Zielsetzung und Methode
Kawohl/Hüpel (2018)
Berichterstattung über Digitalisierung innerhalb der Geschäftsberichte 2014–2016 der 30 DAX-Unternehmen
Feststellung der Bedeutung von Digitalisierung für die untersuchten Unternehmen, von Veränderungen im Zeitverlauf und Identifizierung branchenspezifischer Unterschiede; qualitative Inhaltsanalyse, Scoring und deskriptive Auswertung
Stich/Stich (2020)
Berichterstattung über Aktivitäten der digitalen Transformation innerhalb der Geschäftsberichte 2006–2017 von 223 Unternehmen im Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse
Erhebung, wie (umfangreich) deutsche Unternehmen im Zeitverlauf und in Abhängigkeit ihrer Größe und Branchenzugehörigkeit in ihren Geschäftsberichten über Aktivitäten im Kontext der digitalen Transformation berichten und Ermittlung der Wertrelevanz des aus der Berichterstattung abgeleiteten Grads der digitalen Transformation; softwaregestützte Textanalyse und deskriptive Auswertung
Graßmann/Janka/Fuhrmann/Günther (2020)
Berichterstattung über digitale Innovationen in integrierten Berichten von 6 deutschen börsennotierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 veröffentlicht worden sind
Erhebung, wie in integrierten Berichten über digitale Innovationen berichtet wird und Identifizierung von Verbindungen der Angaben zu anderen Berichtsinhalten;
qualitative Inhalts- und automatisierte Konnektivitätsanalyse
Pelster/von Keitz/Wulf (2020)
Berichterstattung über digitale Transformation in den Konzernlageberichten 2019 von 26 DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen ausgewählter Branchen
Erhebung, in welchen Teilberichten des Konzernlageberichts und zu welchen gem. DRS 20 vorgesehenen Inhalten ausgewählte Unternehmen Angaben zur digitalen Transformation machen und wie diese ausgeprägt sind;
qualitative Inhaltsanalyse und deskriptive Auswertung
Stein/Kollmann/Schmidt/Frère (2020) und Stein/Kollmann (2021; 2022)
Berichterstattung zur Digitalisierung in den Geschäftsberichten und ggf. separat veröffentlichten nichtfinanziellen Berichten 2019, 2020 und 2021 der 30 bzw. (ab 2021) 40 DAX-Unternehmen
Erhebung, wie Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz im Vorstand und Aufsichtsrat und in den Vergütungsstrukturen verankert sind, wie umfangreich und wie einheitlich (in welcher Form) über Digitalisierung berichtet wird und welche Themenschwerpunkte im Vordergrund stehen;
qualitative Inhaltsanalyse und deskriptive Auswertung
Flagmeier/Schmid/Sterner (2023)
Berichterstattung über Digitalisierung innerhalb der Geschäftsberichte von insgesamt 101 DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen und Daten über Vorstandsmitglieder aus der BoardEx-Datenbank im Zeitraum von 2010 bis 2019
Messung des Digitalisierungslevels ausgewählter Unternehmen anhand der Erhebung der Worthäufigkeit von in den Geschäftsberichten verwendeten digitalen Schlüsselbegriffen und der Anzahl der Vorstandsmitglieder mit einer digitalen Funktion im Zeitverlauf und Vergleich zwischen Indizes, Branchen und Themenschwerpunkten;
quantitative Inhaltsanalyse und deskriptive Auswertung
Kawohl und Hüpel (2018) untersuchen die Geschäftsberichte der DAX30-Unternehmen aus den Jahren 2014–2016 gezielt nach Angaben zur Digitalisierung8. Welche Berichtsinstrumente sie zum Geschäftsbericht zählen, wird nicht konkretisiert. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Geschäftsberichte von den Homepages der Unternehmen stammen. Den Lagebericht heben sie mit Verweis auf seine zukunftsorientierten Elemente jedoch besonders hervor.9 Zum einen zielen die Autoren bei ihrer Untersuchung darauf ab, die Bedeutung der Digitalisierung innerhalb der Berichterstattung der untersuchten Unternehmen, etwaige Veränderungen im zeitlichen Verlauf und branchenspezifische Unterschiede zu identifizieren.10 Zum anderen sollen Erkenntnisse zur Wettbewerbsfähigkeit und digitalen Ausrichtung der DAX-Unternehmen und -Branchen gewonnen sowie Entwicklungen innerhalb des Untersuchungszeitraums aufgezeigt werden.11 Hierzu identifizieren sie mittels Stichwortsuche12 zunächst relevante Textstellen und stellen anhand sog. SMART-Kriterien deren Relevanz für die Auswertung fest.13 So werden lediglich Fundstellen bzw. Sinnabschnitte berücksichtigt, die spezifische Handlungsfelder bzw. Herausforderungen im Zusammenhang mit Digitalisierung und/oder konkrete (ggf. terminierte) Maßnahmen zur Digitalisierung enthalten. Die als relevant identifizierten Sinnabschnitte werden sodann mit jeweils einer von 17 verschiedenen inhaltlichen Kategorien versehen, die anhand der vier Dimensionen einer Balanced Scorecard (Finanzen, Prozesse, Kunden und Mitarbeiter) strukturiert sind. Anschließend bewerten die Autoren die Fundstellen anhand der bereits zuvor erwähnten SMART-Kriterien und ermitteln einen Digital Index (Scoring). Dieser Index bildet aus Sicht der Autoren die Intensität und Qualität der Kommunikation über digitale Herausforderungen innerhalb der Geschäftsberichte ab und dient als Basis für verschiedene Rankings.
Die Autoren stellen zunächst einen Anstieg der Anzahl (potenziell) relevanter Sinnabschnitte wie auch der Werte des Digital Index im Zeitverlauf fest und schließen sowohl auf eine Zunahme der Bedeutung von Digitalisierung für die Unternehmen als auch auf einen Anstieg der Qualität der Berichterstattung zu dem Thema.14 In Rankings wurden zudem die Werte des Digital Index auf unternehmens- und branchenebene verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Branchen Medien, Telekommunikation und Automobil die höchsten Werte im Digital Index erreichen, während Immobilien, Medizintechnik und Rohstoffe die niedrigsten Werte aufweisen.15
Eine Auswertung der Häufigkeiten der für die Sinnabschnitte vergebenen inhaltlichen Kategorien ergab (zusammengefasst auf Ebene der Dimensionen der Balanced Scorecard), dass fast 52 % der relevanten Fundstellen auf Digitalisierungsaktivitäten des Bereichs Prozesse entfallen. 37 % der relevanten Sinnabschnitte beziehen sich indes auf Kunden, 7 % auf Mitarbeiter und 4 % auf Finanzen. Die Autoren leiten daraus ab, dass Unternehmen den Schwerpunkt auf die digitale Transformation ihrer Prozesse legen und eine Ausrichtung auf neue bzw. veränderte Kundenbedürfnisse vornehmen.16 Eine Verknüpfung mit den Angaben innerhalb der mit den Kategorien der Dimensionen Finanzen (geplante und getätigte Investitionen) und Mitarbeiter (u. a. Aus-/Weiterbildung und Cyber-Physical-Systems) versehenen Sinnabschnitte, wird indes nicht vorgenommen.
Eine Gegenüberstellung des Digital Index mit den Umsätzen und der Rentabilität der Unternehmen zeigt, dass größere bzw. umsatzstärkere sowie tendenziell rentablere Unternehmen einen höheren Digital Index aufweisen.17 Generell ist  jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Erkenntnisse der Studie nicht generalisieren lassen, da zum einen die Stichprobe nicht repräsentativ ist und zum anderen die genannten Branchen tlw. nur durch ein Unternehmen repräsentiert werden.
Stich und Stich (2020) untersuchen in ihrer Studie die Berichterstattung von 223 Unternehmen aus dem Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse zu Aktivitäten im Kontext der digitalen Transformation innerhalb der im Bundesanzeiger verfügbaren Geschäftsberichte der Jahre 2006 bis 2017.18 Dabei unterscheiden sie die folgenden, innerhalb des Geschäftsberichts offengelegten Berichtsinstrumente: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Bestätigungsvermerk und sonstige Berichterstattung.19 Zwar formulieren die Autoren unter Berücksichtigung der Grundsätze des DRS 20 die Erwartung, dass insb. im Konzernlagebericht auch über digitale Transformation zu berichten sei und identifizieren potenziell relevante Abschnitte. Eine systematische Auseinandersetzung mit berichteten Inhalten zur digitalen Transformation innerhalb der untersuchten Berichtsinstrumente erfolgt allerdings nicht. Indes ermitteln sie die absoluten und relativen Häufigkeiten von in der Berichterstattung vorzufindenden Schlüsselbegriffen, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zur digitalen Transformation des Unternehmens aufweisen und interpretieren diese als empirisches Indiz für den Grad der digitalen Transformation der berichterstattenden Unternehmen.20 Anhand dessen untersuchen sie, wie sich der Umfang der Berichterstattung zur digitalen Transformation im Zeitverlauf entwickelt, welche Unterschiede zwischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größe bzw. Indexzugehörigkeit bestehen, in welchen Berichtsinstrumenten am meisten berichtet wird und ob der Offenlegungsgrad von Informationen über digitale Transformation als werttreibendes Charakteristikum anzusehen ist.21
Die Autoren zeigen auf, dass sowohl die absolute als auch die relative Häufigkeit der Begriffe mit Bezug zur digitalen Transformation innerhalb des Untersuchungszeitraums kontinuierlich zunehmen. Zwar steigt die (relative) Häufigkeit unabhängig von Branchenzugehörigkeit und Unternehmensgröße an, jedoch sind zwischen den Branchen und Größenkategorien (tlw.) Bedeutungsunterschiede zu beobachten. Während Unternehmen der Branchen Medien, Kommunikation, Software und Technologie am meisten zur digitalen Transformation berichten, berichten Bau-, Logistik-, Chemie- und Rohstoffunternehmen vergleichsweise wenig. Eine Betrachtung der Zugehörigkeit der Unternehmen zu den drei größenabhängigen Auswahlindizes DAX, MDAX und SDAX zeigt lediglich für den Zeitraum von 2014 bis 2017, dass größere Unternehmen tendenziell mehr über digitale Transformation berichten als kleinere.22
Eine Differenzierung der Berichtsinstrumente zeigt, dass (zumindest im Jahr 201723) im Konzernlagebericht mit Abstand am meisten zur digitalen Transformation berichtet wird. Im Konzernabschluss werden hingegen vergleichsweise wenige Angaben gemacht. Innerhalb der untersuchten Konzernlageberichte wurden zu den Grundlagen des Konzerns und in den Wirtschaftsberichten Angaben zur digitalen Transformation gemacht, die vom Umfang jeweils in etwa dem Gesamtdurchschnitt der diesbezüglichen Angaben in den Konzernlageberichten entsprechen. In den Prognose-, Chancen- und Risikoberichten wurden fünfmal so häufig Angaben zu Chancen im Zusammenhang mit digitaler Transformation festgestellt als zu den weit unterdurchschnittlich berichteten Risiken. Zu Prognosen wurden indes überdurchschnittlich viele Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht.24
Die Überprüfung der Wertrelevanz des Grads der digitalen Transformation deutet laut den Autoren darauf hin, dass solche Unternehmen, die bereits länger eine entsprechende Strategie verfolgen bzw länger über digitale Transformation berichten, tendenziell höher bewertet sind. Insbesondere eine frühzeitige Auseinandersetzung mit bzw. Berichterstattung zu Chancen und Risiken der digitalen Transformation wird als werttreibend angesehen. Keine aussagekräftigen Ergebnisse ergaben hingegen ein Abgleich des Umfangs der Berichterstattung zur digitalen Transformation (im Zeitverlauf) mit Handlungsempfehlungen von Analysten und der von ihnen formulierten Umsatz- und Ergebniserwartungen.25
Hinsichtlich der Aussagekraft der Ergebnisse von Stich und Stich (2020) sind einige Einschränkungen zu beachten. So konstatieren die Autoren selbst, dass „die deskriptiven Befunde dieses Beitrags notwendigerweise nur unvollständige und nicht-kausale Indizien für die analysierten Effekte liefern können“26. Ferner wurden weder konkrete Informationen zur digitalen Transformation der Unternehmen inhaltlich differenziert noch wurde im Rahmen der Zusammenhangsanalysen die statistische Signifikanz der Ergebnisse überprüft. Das bekräftigt den Eindruck, dass das Approximieren des Grads der digitalen Transformation anhand der Häufigkeit berichteter Schlagwörter nur wenig valide ist und darauf fußende Erkenntnisse und Empfehlungen kaum aussagekräftig bzw. übertragbar sein können.
Graßmann, Janka, Fuhrmann und Günther (2020) untersuchen Angaben von sechs ausgewählten Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu digitalen Innovationen innerhalb der integrierten Berichte, die diese in den Jahren 2016, 2017 und 2018 veröffentlicht haben. Mittels Stichwortsuche haben sie zunächst potenziell relevante Textabschnitte identifiziert, die einen Bezug zu Digitalisierung aufweisen. Diese wurden anschließend auf einen (ggf. impliziten) Bezug zu Innovation überprüft und in Orientierung an den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) genutzten Innovationsprozess27 mit den Kategorien Input, Prozess und Output versehen. Die Analyse, wie die Textstellen bzw. digitale Innovationen mit den übrigen Berichtsinhalten sprachlich verbunden sind bzw. gemeinsam in Textabschnitten diskutiert werden, erfolgte automatisiert mittels Software und einer Zuordnung der Kapitalien gem. Integrated Reporting Framework des International Integrated Reporting Council (IIRC).28
Die Autoren stellen fest, dass die Berichterstattung zu digitalen Innovationen innerhalb der untersuchten integrierten Berichte im Zeitverlauf zunimmt. Während der Fokus der Berichterstattung thematisch vor allem auf Produktinnovationen im Kontext der digitalen Transformation liegt, wird zu digitalisierungsbezogenen Geschäftsprozessinnovationen nur vereinzelt berichtet. Die Zuordnung der Textstellen zu den Kategorien des Innovationsprozesses zeigt, dass mehr als die Hälfte der kodierten Fundstellen auf Inputgrößen (wie Investitionen) entfallen, ein Viertel auf Innovationsprozessbeschreibungen und weniger als ein Fünftel auf die Beschreibung von Outputs (wie Patente und Umsätze durch neue Produkte). Ferner wird beobachtet, dass die Unternehmen bei ihren Ausführungen eher vage bleiben und kaum quantitative Angaben machen. Als mögliche Gründe für die Beobachtungen werden die Vermeidung einer Veröffentlichung wettbewerbsrelevanter Informationen, ein Fehlen von internen Systemen zur Messung und Steuerung der digitalisierungsbezogenen Innovationsprozesse und -outputs sowie auch eine ggf. mangelnde Wesentlichkeit digitaler Innovationen für die Wertschöpfung des Unternehmens angeführt.29
Die Konnektivitätsanalyse hat ergeben, dass mit Digitalisierung und Innovation in Zusammenhang stehende Begriffe nur selten gemeinsam in Textabschnitten diskutiert werden, wenngleich die beiden Konzepte durch implizite Erwähnung häufiger zusammenfinden. Ferner wird festgestellt, dass primär der Kunde, und damit das Sozial- und Beziehungskapital im Fokus der Berichterstattung über digitale Innovationen steht und Kundenbedürfnisse dementsprechend vermehrt den Ursprung digitaler Innovationen darstellen.30
Pelster, von Keitz und Wulf (2020) untersuchen die Konzernlageberichte von 26, nach Branchen ausgewählten DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen und erheben in Orientierung an die (inhaltlichen und formalen) Vorgaben des DRS 20 systematisch, was die Unternehmen in welchen Teilberichten im Zusammenhang mit digitaler Transformation berichten, wie die Angaben ausgeprägt sind und ob sie sich auf die Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse oder die leistungsbezogene Dimension des Unternehmens beziehen. Dabei hat die Untersuchung nicht den Anspruch ein repräsentatives Bild des Status quo der Berichterstattung über digitale Transformation zu vermitteln, sondern soll vielmehr einen Überblick bieten, anhand dessen Unternehmen ihre eigene Berichterstattung reflektieren und mit Blick auf die herausgestellten Kritikpunkte verbessern können.31
Die Autoren stellen fest, dass zwar jedes der untersuchten Unternehmen innerhalb seines Konzernlageberichts sowohl zur unternehmensinternen als auch zur leistungsbezogenen digitalen Transformation berichtet, der Umfang und Detaillierungsgrad jedoch stark variieren. Ferner sei keine einheitliche Systematik und Stringenz der Angaben zu beobachten, was die in Orientierung an DRS 20 geforderten Inhalte und deren Verortung im Konzernlagebericht angeht. Separate Abschnitte zur digitalen Transformation gebe es nur vereinzelt. Die ausführlichsten Informationen zur Beurteilung der Digitalisierung scheinen die Angaben zum Geschäftsmodell, zu Forschung- und Entwicklung und zu Chancen und Risiken zu bieten. Die Autoren weisen jedoch selbst darauf hin, dass etwaige Aussagen nur unter Berücksichtigung tatsächlicher Anforderungen und Informationsinteressen von Adressaten stichhaltig getroffen werden können, die bis dato noch nicht erhoben worden sind.32
Bei den Studien von Stein, Kollmann, Schmidt und Frère (2020) und Stein und Kollmann (2021; 2022) handelt es sich um Untersuchungen, die jährlich unter dem Titel DAX Digital Monitor – zunächst unabhängig und seit 2021 im Auftrag der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – durchgeführt werden. Da die Vorgehensweisen und Zielsetzungen der zusammenhängenden Studien nur geringfügig voneinander abweichen, werden die wesentlichen Erkenntnisse im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Die ersten beiden Studien der Reihe (2020 und 2021) befassen sich nur am Rande mit der Berichterstattung zur Digitalisierung, indem die Einheitlichkeit und Themenschwerpunkte der Berichterstattung zur Digitalisierung als Nebenfragen untersucht werden. Der Fokus der beiden Studien liegt indes auf der Erhebung von Informationen zur Verankerung der Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz auf Vorstandsebene und im Aufsichtsrat sowie zur Berücksichtigung der Digitalisierung in der Vergütung des Top-Managements der DAX-Unternehmen, die innerhalb der Geschäftsberichte und ggf. separat veröffentlichter nichtfinanzieller Berichte veröffentlicht worden sind.33
In der dritten Studie (2022) rücken die im Zusammenhang mit Digitalisierung berichteten Themenschwerpunkte verstärkt in den Fokus der Untersuchung und werden den übrigen Erkenntniszielen sowie auch bei der Darstellung der Ergebnisse vorangestellt.34 Zur methodischen Vorgehensweise werden in den ersten beiden Studien keine Angaben gemacht. Die Autoren führen zudem an, dass für die Auswertung der zur Digitalisierung berichteten Inhalte kein einheitliches Bewertungsraster verwendet worden ist.35 Erst in der dritten Studie der Reihe wird im Zusammenhang mit der Erhebung des Umfangs und der Form der Berichterstattung zur Digitalisierung erwähnt, dass eine qualitative Inhaltsanalyse angewendet wird.36 Angaben zum Kategoriensystem bleiben jedoch auch hier aus. Es ist von einer explorativen Vorgehensweise auszugehen, deren induktiv ermitteltes Kategoriensystem über die Jahre hinweg weiterentwickelt wurde. Die Ergebnisse werden deskriptiv dargestellt und gewürdigt.
Die Autoren zeigen anhand der Verwendungshäufigkeit des Begriffs Digitalisierung innerhalb der Geschäftsberichte und nichtfinanziellen Berichte 2019 und 2020, dass die Berichterstattung zu dem Themengebiet bei allen Unternehmen in dem Sinne uneinheitlich erfolgt, dass sie keine Rückschlüsse auf den Grad der Verankerung der Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz im Führungssystem des Unternehmens zulassen.37 Insgesamt ist über die untersuchten Berichtsjahre sowohl ein Anstieg der Verwendungshäufigkeit der Begriffe als auch des Umfangs der Berichterstattung zur Digitalisierung zu beobachten. Angaben zur Digitalisierung des Unternehmens sind sowohl im Lagebericht und (partiell in) der nichtfinanziellen Berichterstattung als auch marginal im Bericht des Aufsichtsrats enthalten, insgesamt jedoch fragmentiert über den Geschäftsbericht verteilt.
Ferner berichten die Unternehmen zur Digitalisierung im Vergleich sehr heterogen, sowohl was die Häufigkeit der Begriffsverwendung als auch die thematischen Inhalte angeht. Separate Abschnitte, die dem Thema gewidmet werden, sind nur sehr vereinzelt vorzufinden. Während in der Berichterstattung 2019 die Gesamtstrategie der digitalen Transformation sowie neue digitale Innovationsgeschäfte signifikant unterrepräsentiert waren und vor allem Digitalisierung zur Effizienzsteigerung bzw. Kostensenkung bestehender Geschäftsprozesse und -modelle und Mitarbeiterqualifizierung im Fokus standen, sind in 2020 die Themenschwerpunkte Kunden, Wachstum durch neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie Zukunftstechnologien und in 2021 überdies vermehrt Kennzahlen zur Digitalisierung hinzugekommen, wobei deren Rolle insgesamt weiterhin von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Autoren konstatieren, dass Stakeholder aufgrund der tlw. geringen und insgesamt sehr heterogenen, wenig vergleichbaren Berichterstattung zum Themenfeld Digitalisierung nur eingeschränkt die digitale Zukunftsfähigkeit der Unternehmen beurteilen können. Sie fordern deshalb einheitliche Mindestberichtsstandards zum Thema Digitalisierung, die klare strukturelle Vorgaben zur Form und Verortung sowie zu Inhalten der Berichterstattung über Digitalisierung enthalten.38
Flagmeier, Schmid und Sterner (2023) untersuchen zum einen die Berichterstattung zur Digitalisierung von insgesamt 101 deutschen Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDAX in deren Geschäftsberichten im Zeitraum von 2010 bis 2019, indem sie die Häufigkeiten der Verwendung ausgewählter Schlüsselbegriffe39 zur Digitalisierung erheben. Zum anderen erheben sie mittels einer Datenbank Informationen zu den Funktionen der Vorstandsmitglieder der Unternehmen mit Bezug zur Digitalisierung. Anhand der erhobenen Daten leiten die Autoren Digitalisierungslevel für die Unternehmen ab und schließen auf die Relevanz der Digitalisierung für die jeweiligen Unternehmen. Dass die beiden Maße nicht umfassend das Digitalisierungslevel erfassen, merken auch die Autoren an. Sie verweisen jedoch darauf, dass es sich um eine handhabbare Annäherung anhand wesentlicher Teilaspekte handele.40 Für die weitere Forschung schlagen sie vor, auch inhaltliche Merkmale, wie die Höhe der Investitionen in digitale Technologien, den Digitalisierungsgrad innerbetrieblicher Prozesse oder den Umsatzbeitrag von digitalen Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen.41
Im Wesentlichen finden die Autoren der Studie heraus, dass die (absolute) Verwendungshäufigkeit digitalisierungsbezogener Schlüsselbegriffe sich von 2010 bis 2019 im Durchschnitt der Gesamtstichprobe mehr als vervierfacht hat, wobei die Spannweite (0–260 Erwähnungen pro Bericht) und die Standardabweichung (22,24) auf große Unterschiede zwischen den Unternehmen hindeuten und im Jahr 2019 ein leichter Rückgang des Durchschnitts zu beobachten ist. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder mit digitalisierungsbezogenen Funktionen stieg innerhalb des Betrachtungszeitraums um ca. das 2,5-fache.42 Ein Vergleich der Verwendung digitalisierungsbezogener Schlüsselbegriffe zwischen den Indizes zeigt, dass TecDAX-Unternehmen am häufigsten die Begriffe verwenden, gefolgt von DAX-Unternehmen. Seit 2017 folgen darauf SDAX-Unternehmen, während MDAX-Unternehmen – wenn auch mit geringem Abstand – das Schlusslicht bilden. Flagmeier, Schmid und Sterner (2023) schließen aus der Entwicklung des Zeitraums von 2010 bis 2017, in welchem MDAX-Unternehmen (nach DAX-Unternehmen) häufiger digitalisierungsbezogene Schlüsselbegriffe verwenden als SDAX-Unternehmen, auf einen positiven Zusammenhang zwischen der digitalisierungsbezogenen Berichterstattung und der Unternehmensgröße, der in jüngerer Zeit zunehmend schwächer wird. Ein Branchenvergleich43 der Verwendung der Schlüsselbegriffe im Zeitverlauf zeigt, dass Dienstleistungsunternehmen durchgängig am häufigsten im Zusammenhang mit Digitalisierung berichten, Großhandelsunternehmen vor allem in jüngerer Zeit stark aufholen, während die Branchen Landwirtschaft und Bergbau – bis auf einen leichten Anstieg in 2019 – durchgängig auf einem niedrigen Niveau im Zusammenhang mit Digitalisierung berichten.
Eine Auswertung der berichteten Themenschwerpunkte anhand der digitalisierungsbezogenen Fachbegriffskategorien zeigt, dass seit 2014 mit Abstand am häufigsten Begriffe der Fachbegriffskategorie Digitization verwendet werden. Für das Jahr 2019 folgen in absteigender Reihenfolge Begriffe der Kategorien Analytics, Artificial Intelligence, Cloud, Machine Learning, Big Data und Automation, wobei Wörter der Kategorie Artificial Intelligence erst seit 2016 nicht mehr das Schlusslicht bilden. Den anfangs beschriebenen Rückgang der digitalisierungsbezogenen Begriffe in 2019 (insb. der Kategorien Digitaization, Machine Learning und Automation), führen die Autoren auf eine mögliche Verdrängung durch den stärkeren Fokus in der Unternehmenskommunikation auf die nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung zurück.
Aus den zuvor beschrieben Studien lassen sich die folgenden, für die vorliegende Arbeit wesentlichen Erkenntnisse zusammenfassen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Erkenntnisse der Studien mehr als Tendenzen, denn als allgemeingültige Wahrheiten zu verstehen sind, da die Stichproben meist nicht repräsentativ und die Ergebnisse nicht auf ihre statistische Signifikanz hin überprüft worden sind bzw. werden konnten und dementsprechend nicht ohne Weiteres übertragbar sind.
  • Der (absolute und relative) Umfang bzw. die Häufigkeit der Berichterstattung im Zusammenhang mit digitaler Transformation nimmt seit Jahren zu, was auf den Bedeutungszuwachs des Themas für die Unternehmen und auch die Stakeholder hindeutet.44
  • Das Berichtsinstrument, in dem am meisten Informationen zur digitalen Transformation zu finden sind – sofern unterschiedliche Berichtsinstrumente betrachten wurden – und welches von den Autoren tlw. auch als besonders geeignet hervorgehoben wird, ist der (Konzern-)Lagebericht.
  • Inhaltlich zeigt sich, dass sowohl zur digitalen Transformation unternehmensinterner Prozesse als auch zu leistungsorientierten Themen im Zusammenhang mit digitaler Transformation (wie digitale Produkte, Dienstleistungen, Vertriebskanäle und Kundenverbindung) berichtet wird sowie auch zu weiteren (zuordenbaren) Themenschwerpunkten wie digitalen Technologien (als Enabler der digitalen Transformation), Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern, Kennzahlen und (selten) auch zur übergeordneten Strategie zur digitalen Transformation des Unternehmens.
  • Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass der (relative) Umfang und tlw. auch der Inhalt der Berichterstattung zur digitalen Transformation von der Branchenzugehörigkeit sowie der Größe der berichterstattenden Unternehmen abhängen.
  • Im Hinblick auf die Art der Darstellung der Informationen wird konstatiert, dass eher unsystematisch, innerhalb der untersuchten Berichtsinstrumente fragmentiert und nur vereinzelt in separaten Abschnitten berichtet wird.
  • Ein (positiver) Zusammenhang zwischen der Berichterstattung über digitale Transformation und dem Wert bzw. der Rentabilität des berichterstattenden Unternehmens wird zwar (in Ansätzen) vereinzelt festgestellt, jedoch durch die betrachteten Studien nicht überzeugend bzw. signifikant nachgewiesen.45
Bis auf die Studie von Pelster, von Keitz und Wulf (2020) konnte keine Studie identifiziert werden, die ähnlich systematisch die Berichterstattung zur digitalen Transformation untersucht, indem unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben eines Berichtsinstruments sowohl die Verortung von digitalisierungsbezogenen Informationen innerhalb der Berichtsbestandteile des Konzernlageberichts als auch deren Inhalte sowie die Art ihrer Darstellung analysiert werden. Eine Würdigung der Berichterstattung vor dem Hintergrund der Anforderungen potenzieller Adressaten ist bisher ebenfalls nicht erfolgt. In diese Lücke stößt die nachfolgend dargestellte Studie.

5.3 Forschungsdesign

5.3.1 Zielsetzung, Forschungsgegenstand und Forschungsfragen (A.–F.)

Die Zielsetzung, der Forschungsgegenstand und die Forschungsfragen der vorliegenden Untersuchung orientieren sich an der Leitfrage, die durch das in dieser Arbeit entwickelte Konzept zur Berichterstattung über digitale Transformation beantwortet werden soll: Wer sollte wem, wozu, wo, wann, was und wie über digitale Transformation berichten? Während ein Teil der Frage in Kapitel 3 bereits aus Sicht potenzieller Adressaten einer solchen Berichterstattung beantwortet worden ist, ist das Ziel der vorliegenden Untersuchung, den Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation zu erheben. Anhand der Ergebnisse soll zudem gewürdigt werden, inwieweit die zuvor erhobenen Anforderungen potenzieller Adressaten bereits erfüllt werden, um Verbesserungspotenziale sowie best practices zu identifizieren, die schließlich in dem Berichtskonzept berücksichtigt werden können.
Sowohl die Ergebnisse anderer Studien (Abschnitt 5.2) als auch die Erkenntnisse aus den Experteninterviews (Abschnitt 3.​5) und das bei der Auslegung der Vorgaben zur Konzernlageberichterstattung erkennbare Potenzial (Kapitel 4) weisen darauf hin, dass es sich bei dem (Konzern-)Lagebericht um dasjenige Berichtsinstrument handelt, welches sich am besten eignet, um darin entscheidungsnützliche Informationen über digitale Transformation zu platzieren und somit die Anforderungen der Adressaten zu erfüllen. Der konkrete Forschungsgegenstand der folgenden Untersuchung ist somit der Status quo der Berichterstattung über digitale Transformation in den Konzernlageberichten 2019 und 2021 ausgewählter Unternehmen.46
Die Forschungsfragen zur Untersuchung des Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation leiten sich aus den o. g. Erkenntniszielen der vorliegenden Untersuchung ab und werden durch die zuvor erhobenen Anforderungen potenzieller Adressaten (Kapitel 3) sowie die Auslegung der Vorgaben des DRS 20 zur Konzernlageberichterstattung (Kapitel 4) konkretisiert. In Tabelle 5.2 sind die Forschungsfragen den Bestandteilen der Leitfrage zugeordnet.
Tabelle 5.2
Zuordnung der Forschungsfragen zur Analyse der Konzernlageberichte zu der Leitfrage zur Entwicklung des Berichtskonzepts47
Leitfrage zur Entwicklung des Berichtskonzepts
Forschungsfragen zur Analyse der Konzernlageberichte
Wer sollte …
A. Berichten Unternehmen in Abhängigkeit ihrer Branchenzugehörigkeit und/oder Größe tendenziell48 unterschiedlich über digitale Transformation, was die Intensität und den Umfang angeht?
wem, …
wozu, …
wo, …
B. In welchen Teilberichten der Konzernlageberichte wird wie umfangreich über digitale Transformation berichtet?
wann, …
was und wie zur digitalen Transformation berichten?
C. Zu welchen gem. DRS 20 geforderten Inhalten werden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht?
D. Welche Schwer- bzw. Ansatzpunkte der digitalen Transformation stehen bei den Angaben jeweils im Vordergrund?49
E. Wie sind die Angaben im Hinblick auf ihre Konkretheit, ihre zeitliche Orientierung sowie ihre qualitativen/quantitativen und finanziellen/nichtfinanziellen Eigenschaften ausgeprägt?
F. Wie werden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation formal gestaltet?
Durch die Fokussierung auf den Konzernlagebericht, sind die Antworten auf die Fragen nach dem wer, wem, wozu, wo und wann bereits weitestgehend vorbestimmt. Mit Blick auf die bisherigen Erkenntnisse und den Forschungsgegenstand kann angenommen werden, dass alle untersuchten konzernlageberichtspflichtigen Unternehmen (wer) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Offenlegungsfrist (wann) mehr oder weniger über digitale Transformation berichten. Allerdings kann die Berichterstattung zu dem Thema für Unternehmen unterschiedlich bedeutend sein und somit sehr unterschiedlich ausfallen. Zum einen erwarten die interviewten Experten, dass die Wesentlichkeit von Informationen über digitale Transformation insb. von der Geschäftstätigkeit bzw. Branchenzugehörigkeit des berichterstattenden Unternehmens abhängt, und schließen auf einen unterschiedlichen Bedarf, über das Thema zu berichten. Zum anderen zeigen vorangegangene Studien, dass die Häufigkeiten von Fundstellen sowie die Umfänge und tlw. Inhalte der Berichterstattung über digitale Transformation je nach Branchenzugehörigkeit und Größe des berichterstattenden Unternehmens variieren.50 Das wirft auch für die vorliegende Untersuchung die Frage auf, in welcher Hinsicht sich die Berichterstattung über digitale Transformation in Abhängigkeit von der Branchenzugehörigkeit und Größe unterscheidet. Die Betrachtung der Intensität und des Umfangs der Berichterstattung über digitale Transformation in Abhängigkeit der Branchenzugehörigkeit und Unternehmensgröße dient neben der Beantwortung der Forschungsfrage A. sowohl der Überprüfung der Eignung der Stichprobe51 als auch dazu, Erkenntnisse zum potenziellen Anwenderkreis eines Berichtskonzepts zu erlangen.52 Die Beantwortung der Forschungsfragen B.–F. tragen indes insb. dazu bei, die bereits erwähnten Verbesserungspotenziale und best practices zu identifizieren.
Wo Informationen veröffentlicht werden, ist mit dem Konzernlagebericht als Forschungsgegenstand zwar bereits eingegrenzt. Allerdings bleibt offen, in welchen Teilberichten die Angaben innerhalb des Konzernlagerberichts veröffentlicht werden. Die Verortung der Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation wird mit Forschungsfrage B. untersucht.53
Was innerhalb des Konzernlageberichts berichtet wird, orientiert sich zunächst an den Vorgaben des DRS 20 bzw. deren in Abschnitt 4.​3 erfolgter Auslegung. Dabei ist jedoch von besonderem Interesse, zu welchen der vorgesehenen Inhalte bisher konkret etwas im Zusammenhang mit digitaler Transformation berichtet wird (Forschungsfrage C.). Schließlich soll im Hinblick auf die Anforderungen der Adressaten gewürdigt werden, inwieweit sich anhand der Informationen die Bedeutung der digitalen Transformation für Unternehmen, die Handhabung des Themas sowie die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf und die Lage sowie die künftige Entwicklung einschätzen lassen. Bei den Experteninterviews wurde zudem herausgestellt, dass aufgrund der damit häufig verbundenen Ziele relevant ist, ob die digitale Transformation vor allem die unternehmensinternen Prozesse und/oder die Produkte, Dienstleistungen und Kundenverbindungen betrifft. Wie dies in der Praxis erfolgt, wird mit Forschungsfrage D. untersucht.
Die Art der Darstellung der von den Unternehmen berichteten Informationen (wie), wird mit den Forschungsfragen E. und F. untersucht. Zum einen ist hinsichtlich der Art der Darstellung von Interesse, wie die Angaben ausgeprägt sind (E.). Dabei sind Aspekte und Eigenschaften wie die Konkretheit der Angaben, deren zeitliche Orientierung sowie, ob es sich um qualitative oder quantitative Angaben und/oder finanzielle oder nichtfinanzielle Angaben handelt, relevant.54 Zum anderen wird die Gestaltung der Angaben analysiert (F.). Konkret wird dabei herausgestellt, ob die Angaben in einem separaten Abschnitt (ggf. mit Überschrift oder Hervorhebung) oder integriert, d. h. zusammen mit anderen Angaben, gemacht werden und weitere Elemente wie Abbildungen und Tabellen verwendet werden.55
Die Überführung der Forschungsfragen in das Kategoriensystem erfolgt in Abschnitt 5.3.3.2. Bei der Würdigung werden zudem sowohl die innerhalb der Experteninterviews identifizierten Erkenntnisziele als auch die Eigenschaften berücksichtigt, welche als für die Entscheidungsnützlichkeit zuträglich identifiziert worden sind, sofern sie sich durch eine Ansicht der Berichterstattung beurteilen lassen.

5.3.2 Datengrundlage

5.3.2.1 Auswahl der Unternehmen

Der Forschungsgegenstand ist die Berichterstattung über digitale Transformation innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und 2021 ausgewählter Unternehmen. Im Folgenden werden die Hintergründe zur Auswahl der untersuchten Unternehmen bzw. der Konzernlageberichte erläutert.56 Dafür werden zunächst die Anforderungen an die Stichprobe erläutert, bevor anhand bestimmter Ausschlusskriterien die Stichprobe eingegrenzt wird.
Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, durch Beantwortung der konkreten Forschungsfragen den Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation zu erheben. Um ein umfassendes Bild des Status quo erfassen zu können und entsprechend umfangreiche Erkenntnisse zu erlangen, wird die Stichprobe bewusst zusammengestellt und keine Zufallsstichprobe gewählt. Die bewusste Auswahl der Stichprobe hat nicht den Anspruch, die daraus abgeleiteten Erkenntnisse verallgemeinern zu können.57 Vielmehr werden die Unternehmen der Stichprobe auf Grundlage theoretischer und empirischer Vorkenntnisse so ausgewählt, dass für die zu beantwortenden Forschungsfragen besonders aussagekräftiges Material zur Verfügung steht. Auf quantitative Repräsentativität der Ergebnisaussagen wird demnach bewusst zugunsten eines höheren Erkenntnisgewinns verzichtet. Der Fokus bei der Auswahl der Unternehmen liegt dementsprechend auf der Erreichung inhaltlicher Repräsentativität, um das Phänomen der Konzernlageberichterstattung über digitale Transformation umfassend beschreiben und erklären zu können. Grundvoraussetzung dabei ist, dass die als unterschiedlich ausgewählten Fälle auch tatsächlich unterschiedlich berichten. Ob die Stichprobe die im Folgenden erläuterten Anforderungen erfüllt, wird in Abschnitt 5.4.1 überprüft.
Vor diesem Hintergrund soll die Auswahl gewährleisten, dass die Stichprobe Unternehmen enthält, deren Berichterstattung über digitale Transformation sowohl hinsichtlich des Umfangs und der Ausführlichkeit als auch hinsichtlich der berichteten Schwerpunkte der digitalen Transformation (unternehmensintern oder leistungsbezogen) variiert. Dies wird anhand der folgenden Faktoren für die zur Auswahl infrage kommenden Unternehmen geschätzt:58
  • die Stärke und Art der Betroffenheit durch digitale Transformation (approximiert durch die Branchenzugehörigkeit)
  • die Größe der Unternehmen (approximiert durch die Indexzugehörigkeit)
Laut den interviewten Experten ist zu erwarten, dass diejenigen Unternehmen vermehrt über digitale Transformation berichten, welche stärker von deren Auswirkungen betroffen sind als andere. Eine starke Betroffenheit durch digitale Transformation begründet die Notwendigkeit zur Berichterstattung diesbezüglicher Informationen, da diese als wesentlich einzustufen sind.59 Ein bedeutender Faktor zur Beurteilung der Wesentlichkeit, der auch von außenstehenden Dritten beobachtet werden kann, ist die Art der Geschäftstätigkeit. Diese kann hilfsweise anhand der Branchenzugehörigkeit approximiert werden. So ist zu erwarten, dass Unternehmen einiger Branchen stärker von digitaler Transformation betroffen sind als diejenigen anderer und dementsprechend umfangreicher bzw. ausführlicher zu dem Thema berichten.60 Aus diesem Grund werden für die vorliegende Untersuchung Unternehmen ausgewählt, die in Branchen mit hoher und niedriger Betroffenheit von digitaler Transformation aktiv sind und von denen entsprechend viel oder wenig Berichterstattung zu dem Thema erwartet werden kann. Die Einschätzung der Betroffenheit der Branchen erfolgt zum einem mittels vorangegangener Studien, in denen auf Branchenebene (u. a.) untersucht wurde, welche Unternehmen viel oder wenig im Zusammenhang mit digitaler Transformation berichten.61 Zum anderen werden Studien hinzugezogen, die mittels Unternehmensbefragungen den Grad der Berücksichtigung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit (neuen Technologien und) Digitalisierung bei der Finanzplanung erheben.62 Dadurch wird die direkte Einschätzung der Unternehmen selbst hinsichtlich ihrer Betroffenheit berücksichtigt.
Von den Interviewpartnern wurde zudem angeführt, dass der Grad der digitalen Transformation – ggf. i. V. m. dem Alter – eines Unternehmens auf die qualitative Wesentlichkeit etwaiger Informationen hindeuten könne.63 Schließlich ist davon auszugehen, dass Unternehmen traditioneller Branchen, die für lange Zeit auf stabile Rahmenbedingungen vertrauen konnten, besonders von den Auswirkungen der digitalen Transformation betroffen sind.64 So werden von solchen Unternehmen, die bereits nahe an ihrem erreichbaren Peak der digitalen Transformation angelangt sind bzw. deren Geschäftsmodell bereits (von Anfang an) auf Digitalisierung basiert, weniger relevante Informationen zur (noch anstehenden) digitalen Transformation erwartet.65 Der Grad der digitalen Transformation lässt sich von Außenstehenden jedoch nur schwer bis gar nicht schätzen. Um dies dennoch zu berücksichtigen, liegt der Fokus der vorliegenden Untersuchung auf Unternehmen ursprünglich nicht digitaler Branchen, die das Potenzial haben, ihre Geschäftsmodelle digital zu transformieren.
Darüber hinaus soll hinsichtlich der Art der Betroffenheit darauf geachtet werden, dass in der Stichprobe sowohl solche Unternehmen enthalten sind, deren Schwerpunkt auf der digitalen Transformation unternehmensinterner Prozesse als auch solche, deren Schwerpunkt auf der digitalen Transformation von Produkten, Dienstleistungen und Kundenverbindungen liegt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass in der Stichprobe genügend Angaben zu beiden Ansatzpunkten der digitalen Transformation enthalten sind und ggf. Rückschlüsse auf den Zusammenhang mit bestimmten Inhalten gem. DRS 20 gezogen werden können. Bei der Auswahl der Stichprobe wird der Schwerpunkt der digitalen Transformation ebenfalls anhand der Branchenzugehörigkeit geschätzt.
Einen weiteren Einfluss auf den Umfang und ggf. die Ausführlichkeit der Berichterstattung (unabhängig von dem Thema der digitalen Transformation) kann die Größe von Unternehmen haben. So wurde in vorangegangenen Studien bereits festgestellt, dass größere Unternehmen häufig umfangreichere Konzernlageberichte veröffentlichen66 und auch häufiger bzw. umfangreicher über digitale Transformation berichten67. Mit der Beobachtung längerer Konzernlageberichte von größeren Unternehmen wird häufig der Grundsatz der Informationsabstufung (DRS 20.34–35) in Verbindung gebracht.68 Strenggenommen muss ein aufgrund der Größe und Komplexität eines Unternehmens detaillierterer Konzernlagebericht jedoch nur bedingt auch einen längeren Umfang aufweisen. Um dennoch diesen beobachteten Effekt einzufangen und mit der Stichprobe Unternehmen zu berücksichtigen, die generell umfangreicher und weniger umfangreich und damit ggf. auch ausführlicher und weniger ausführlich (über digitale Transformation) berichten, werden Unternehmen unterschiedlicher Größe ausgewählt. Als Größenkriterium wird die Zugehörigkeit zu einem der drei größenabhängigen Auswahlindizes der Frankfurter Wertpapierbörse DAX, MDAX und SDAX betrachtet.69
Dadurch stehen zunächst alle Unternehmen zur Auswahl, die zum 31.12.2019 und/oder zum 31.12.2021 im DAX, MDAX oder SDAX vertreten waren und einen (Konzern-)Lagebericht offenlegen mussten.70 Abbildung 5.1 verschafft einen Überblick zu der im Nachfolgenden beschriebenen Eingrenzung der Stichprobe.
Von den 182 potenziellen Unternehmen werden zunächst diejenigen ausgeschlossen, die nicht zu beiden Zeitpunkten in einem der genannten Indizes gelistet waren (44). Dadurch soll gewährleistet werden, dass jeweils zwei Konzernlageberichte von jedem der ausgewählten Unternehmen vorliegen (2019 und 2021), denen zwecks Auswertung auch einer der Indizes zugeordnet werden kann.
Als nächstes wurden alle verbliebenen Unternehmen ausgeschlossen, deren Hauptsitz nicht in Deutschland liegt (11). Nach den handelsrechtlichen Vorgaben und dem DRS 20 sind lediglich Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet einen Konzernlagebericht entsprechend den der Untersuchung zugrunde gelegten Normen aufzustellen.72 Von Unternehmen mit Sitz im Ausland kann somit kein entsprechend den nationalen Vorgaben erstellter und geprüfter Konzernlagebericht erwartet werden.
Von den verbliebenen 127 Unternehmen wurden nun diejenigen ausgewählt, welche innerhalb derjenigen Branchen aktiv sind, von denen auf Grundlage bisheriger Erkenntnisse besonders viel oder besonders wenig Berichterstattung zum Thema digitale Transformation zu erwarten ist. In den zur Auswahl hinzugezogenen Studien werden jedoch unterschiedliche Branchenbezeichnungen genutzt, die zudem tlw. unterschiedliche Zusammensetzungen von Unterkategorien vermuten lassen. Für die vorliegende Studie wurde die Brancheneinteilung von Refinitiv (TRBC) auf den Ebenen Business Sector und vereinzelt Industry Group verwendet. Unternehmen der Branchen Software & IT-Services (10), Technology Equipment (6) und Telecommunications Services (5) wurden grundsätzlich von der Untersuchung ausgeschlossen.73 Zwar ist gem. den betrachteten Studien eine umfangreiche Berichterstattung im Zusammenhang mit digitaler Transformation zu erwarten, jedoch basieren die Geschäftsmodelle der Unternehmen bereits auf Digitalisierung.74 Betrachtet werden sollen allerdings vor allem Unternehmen mit ursprünglich nicht digitalem Geschäftsmodell.
Zudem wurde bei der Auswahl der Branchen darauf geachtet, dass pro Branche mindestens drei Unternehmen vertreten sind, damit eine gewisse Vergleichbarkeit von beobachteten Tendenzen gewährleistet ist. Zugleich wurden die verbliebenen Branchen dahingehend überprüft, inwieweit die enthaltenen Unternehmen sich tatsächlich hinsichtlich ihres Tätigkeitsfeldes gleichen. Dadurch soll die Homogenität innerhalb der Branchen und die Heterogenität zwischen den Branchen sichergestellt werden. Hierfür wurde zum einen die Brancheneinteilung der Deutsche Börse AG auf den Ebenen Sector und Subsector zum Vergleich hinzugezogen als auch in Einzelfällen eine Überprüfung des Geschäftsmodells – wie es im Konzernlagebericht beschrieben wird – angestellt.
Schlussendlich wurde noch ein weiteres Unternehmen ausgeschlossen, dessen Geschäftsjahr jährlich zum 31.05. endet, um die Vergleichbarkeit der Konzernlageberichte innerhalb der Branche bzw. der Stichprobe insgesamt sicherzustellen. Schließlich überschneiden sich die Geschäftsjahre des Unternehmens und die der übrigen Unternehmen der Stichprobe nur um fünf Kalendermonate, sodass sich ggf. relevante Ereignisse und Entwicklungen nicht in vergleichbarem Umfang auf den jeweiligen Geschäftsverlauf auswirken konnten.75
So wurde die Stichprobe auf 26 Unternehmen bzw. 52 Konzernlageberichte reduziert. Die Abbildungen 5.2 und 5.3 geben die jeweilige Branchen- und Indexzugehörigkeit der Unternehmen wieder.76 Inwieweit die ausgewählten Unternehmen die zuvor beschriebenen Anforderungen an die Stichprobe tatsächlich erfüllen, wird in Abschnitt 5.4.1 überprüft.

5.3.2.2 Eingrenzung des Untersuchungsobjekts

Bei dem Konzernlagebericht als Untersuchungsobjekt ist zu beachten, dass zum einen nicht alle gem. HGB und DRS 2080 vorgesehenen Teilberichte auch Angaben zur digitalen Transformation erwarten lassen.81 Zum anderen werden aufgrund von Wahlrechten auch nicht alle vorgesehenen Teilberichte von allen Unternehmen der Stichprobe innerhalb ihres Konzernlageberichts veröffentlicht und/oder weitere Abschnitte ergänzt, die eigentlich nicht vorgesehenen sind. Eine unterschiedliche Ausübung von Wahlrechten zur Einbeziehung einzelner Teilberichte kann die Vergleichbarkeit der Inhalte und Umfänge der betrachteten Konzernlageberichte erheblich einschränken. Aus diesem Grund wird im Folgenden das Untersuchungsobjekt konkretisiert und der Umgang mit irrelevanten und ggf. außerhalb des Konzernlageberichts platzierten Teilberichten beschrieben.82 Zu den Pflichtbestandteilen des Konzernlageberichts (2019 bzw. 2021) gehören die folgenden Teilberichte:83
  • Grundlagen des Konzerns (DRS 20.36–52)
  • Wirtschaftsbericht (DRS 20.53–113)
  • Prognose-, Chancen- und Risikobericht (DRS 20.116–167)
  • Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (DRS 20.K168–K178)
  • Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten (DRS 20.179–187)
  • Übernahmebericht (DRS 20.K188–K223)
Der Übernahmebericht lässt gem. seiner Zielsetzung und der geforderten Inhalte keine relevanten Angaben zur digitalen Transformation des Unternehmens erwarten84 und wird deshalb bei der Analyse nicht weiter berücksichtigt.85 Da es sich bei den Angaben zum Nachtragsbericht (DRS 20.114–115) sowie den Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien (DRS 223a) lediglich um Verweise auf den Anhang des Konzernabschlusses handelt,86 werden die betreffenden Abschnitte bei der Untersuchung ebenfalls nicht berücksichtigt. Ferner wird die Versicherung der gesetzlichen Vertreter (DRS 20.K306K309) von der Untersuchung ausgeschlossen, da sie weder Bestandteil des Konzernlageberichts ist noch darin Angaben zur digitalen Transformation zu erwarten sind.87
Die folgenden Teilberichte bzw. Abschnitte können zudem wahlweise innerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht werden:
  • Lagebericht des Mutterunternehmens (DRS 20.22–24)
  • Konzernerklärung zur Unternehmensführung (DRS 20.K224–K231l)
  • Vergütungsbericht88 (DRS 20.10 (2017) i. V. m. DRS 17 (2017))
  • nichtfinanzielle/r Konzernerklärung/-bericht (DRS 20.232–305)
Die Wahlrechte zur Einbeziehung der zuletzt genannten Teilberichte wurden von den Unternehmen der Stichprobe tlw. unterschiedlich ausgeübt. Um die Vergleichbarkeit der jeweiligen Konzernlageberichte zu gewährleisten und die Ergebnisse nicht durch Fundstellen zu verzerren, die andere Unternehmen ggf. in ähnlicher Form außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht haben, wurden die betreffenden Abschnitte – mit Ausnahme der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung – von der Untersuchung ausgeschlossen.89 Davon betroffen waren zunächst alle ausschließlich auf das jeweilige Mutterunternehmen bezogenen Abschnitte in den Konzernlageberichten90 der 23 Unternehmen, die für die Geschäftsjahre 2019 und 2021 einen zusammengefassten Lagebericht i. S. d. DRS 20.22–24 veröffentlicht haben. Ihre Konzernerklärung zur Unternehmensführung 2019 und 2021 haben sechs bzw. acht Unternehmen innerhalb ihrer Konzernlageberichte veröffentlicht. Die Vergütungsberichte 2019 und 2021 wurden von 15 bzw. fünf Unternehmen innerhalb ihres Konzernlageberichts veröffentlicht.
Anders als bei den zuvor genannten Teilberichten bedarf der Umgang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung einer ausführlicheren Abwägung. Zum einen spricht für eine Einbeziehung der Berichterstattung in die Untersuchung, dass die Experteninterviews wie auch die Auslegung der Vorgaben des DRS 20 gezeigt haben, dass nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogene Angaben zur digitalen Transformation durchaus entscheidungsnützlich sein können. Zum anderen wird eine Gleichbehandlung aller Berichte dadurch erschwert, dass die 26 Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unterschiedliche Möglichkeiten genutzt haben, ihre nichtfinanzielle Berichterstattung offenzulegen,91 und tlw. darüberhinausgehende Kapitel zum Thema Nachhaltigkeit innerhalb ihrer Konzernlageberichte platziert haben. Abbildung 5.4 zeigt, wie die Unternehmen ihre nichtfinanziellen Konzernerklärungen/-berichte 2019 und 2021 offengelegt haben (sofern sie dazu verpflichtet waren). Im Anschluss wird zudem auf die darüberhinausgehende Berichterstattung eingegangen und der Umgang mit den Abschnitten zur nichtfinanziellen Konzernerklärung und den Kapiteln zur Nachhaltigkeit erläutert.
Zwei der Unternehmen waren für die Geschäftsjahre 2019 und 2021 gem. § 315b Abs. 2 Nr. 1 HGB bzw. DRS 20.237a) von der Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung befreit, da sie als Tochterunternehmen zugleich in den Konzernlagebericht des Mutterunternehmens einbezogen wurden. Sie haben mit Verweis auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung des Mutterunternehmens bzw. auf deren nichtfinanziellen Konzernbericht keine eigene nichtfinanzielle Konzernerklärung bzw. keinen nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht. Von den Unternehmen hat eines jedoch sowohl in seinem Konzernlagebericht 2019 als auch dem für 2021 jeweils ein Kapitel auf der ersten Gliederungsebene platziert, welches vor allem Inhalte gem. den Anforderungen der nichtfinanziellen Konzernerklärung enthält.
16 bzw. 13 Unternehmen haben ihre nichtfinanziellen Konzernberichte 2019 und 2021 außerhalb ihrer Konzernlageberichte veröffentlicht. Davon haben jedoch drei bzw. hat eins trotzdem innerhalb des Konzernlageberichts 2019 bzw. 2021 – neben den übrigen Teilberichten – ein Kapitel auf der ersten Gliederungsebene platziert, welches mit Nachhaltigkeit oder ähnlich überschrieben ist.
Acht bzw. elf der 26 Unternehmen haben innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 nichtfinanzielle Konzernerklärungen veröffentlicht. Davon haben vier bzw. sechs ihre nichtfinanzielle Konzernerklärung 2019 bzw. 2021 jeweils in einem separaten Abschnitt zusammengefasst. Die verbliebenen vier bzw. fünf Unternehmen haben ihre nichtfinanziellen Konzernerklärungen 2019 bzw. 2021 dementsprechend in ihren jeweiligen Konzernlagebericht vollintegriert. Davon haben wiederum 1 bzw. 2 Unternehmen trotz offizieller Vollintegration der Angaben auf der ersten Gliederungsebene ihrer Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 separate Abschnitte mit einer mit Nachhaltigkeit in Zusammenhang stehenden Überschrift versehen. Insgesamt haben somit innerhalb ihres Konzernlageberichts 2019 bzw. 2021 neun bzw. zehn Unternehmen Kapitel auf der ersten Gliederungsebene platziert, welche die abgegrenzte nichtfinanzielle Konzernerklärung oder freiwillige Kapitel zur Nachhaltigkeit darstellen.93
Ein Ausschluss sämtlicher nichtfinanzieller Konzernerklärungen bzw. diesbezüglicher Angaben ist insb. wegen der vollintegrierten nichtfinanziellen Erklärungen kaum machbar. Weiterhin ist es mit Blick auf den drohenden Erkenntnisverlust auch nicht sinnvoll. Schließlich könnten laut Expertenbefragung potenziell entscheidungsnützliche Angaben enthalten sein. Ein Einbezug der außerhalb der Konzernlageberichte veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernberichte wäre hingegen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, zumal sie ggf. in andere Berichte integriert wurden. Eine Abwägung des Aufwands des Ausschlusses bzw. der Einbeziehung mit den damit potenziell verbundenen Erkenntnisverlusten bzw. -gewinnen führt zu der Entscheidung, bei der Untersuchung alle Abschnitte/Angaben zur nichtfinanziellen Konzernerklärung bzw. Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, die innerhalb der Konzernlageberichte veröffentlicht worden sind. Die damit einhergehende reduzierte Vergleichbarkeit der untersuchten Konzernlageberichte wird zugunsten des Erkenntnisgewinns in Kauf genommen. Alle einbezogenen Abschnitte bzw. Teilberichte auf der ersten Gliederungsebene, die entweder eine abgegrenzte nichtfinanzielle Konzernerklärung oder freiwillige Kapitel zur Nachhaltigkeit darstellen, die nicht den übrigen Teilberichten des Konzernlageberichts zugeordnet werden können, werden im Folgenden als Nachhaltigkeitskapitel bezeichnet.
Ausgeschlossen werden hingegen die Abschnitte mit Angaben gem. der EU-Taxonomie-VO94, die Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 in ihren nichtfinanziellen Konzernerklärungen ergänzt haben.95 Zwölf Unternehmen der Stichprobe haben in ihrem Konzernlagebericht 2021 entsprechende Abschnitte platziert.96 Durch den Ausschluss gehen keine Erkenntnisse verloren, da die Abschnitte zu Angaben gem. der EU-Taxonomie-VO keine relevanten Fundstellen enthielten.
Weitere Ausschlüsse betreffen schließlich noch solche Abschnitte, die von einigen Unternehmen innerhalb der Konzernlageberichte veröffentlicht worden sind, obwohl sie gem. den Vorgaben eigentlich weder einen Pflicht- noch einen Wahlbestandteil darstellen.97 Auch dies dient dazu, dass die Umfänge der Konzernlageberichte 2019 und 2021 vergleichbar bleiben und insb. die relativen Umfänge der einzelnen Fundstellen nicht verzerrt werden. Dazu gehören vor allem Corporate-Governance- und Compliance-Berichte98 sowie auch Kapitel zu Aktien- und Anleiheentwicklungen. Die Konzernlageberichte wurden demnach auf die folgenden Bestandteile eingegrenzt:
  • Grundlagen des Konzerns
  • Wirtschaftsbericht
  • Prognose-, Chancen- und Risikobericht
  • Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess
  • Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
  • Nachhaltigkeitskapitel

5.3.3 Datenerhebung und -auswertung

5.3.3.1 Integrative Inhaltsanalyse als Erhebungs- und Auswertungsmethode

In Abschnitt 3.​3.​3 wurde die fokussierte Interviewanalyse nach Kuckartz und Rädiker (2020) als eine Variante der qualitativen Inhaltsanalyse und Auswertungsmethode im Rahmen der Erhebung der Anforderungen potenzieller Stakeholder an eine entscheidungsnützliche externe Berichterstattung über digitale Transformation von Unternehmen vorgestellt. Bei der vorliegenden Untersuchung ist die im Folgenden beschriebene Variante der Inhaltsanalyse sowohl als Methode der Datenerhebung als auch der Datenauswertung anzusehen.99
Im Unterschied zur relativ offenen Vorgehensweise bei der Erhebung der Anforderungen, wird im Rahmen der Untersuchung des Status quo der Berichterstattung untersucht, ob die geforderten bzw. erwarteten Inhalte in angemessener Form berichtet werden. Eine solch geschlossener formulierte Fragestellung lässt sich mit der integrativen Inhaltsanalyse nach Früh (2017) beantworten,100 weshalb sich die Vorgehensweise der Untersuchung an dieser Methode orientiert.
Früh (2017) versteht die Inhaltsanalyse als „eine empirische Methode zur systematischen, intersubjektiv nachvollziehbaren Beschreibung inhaltlicher und formaler Merkmale von Mitteilungen, meist mit dem Ziel einer darauf gestützten interpretativen Inferenz auf mitteilungsexterne Sachverhalte.“101 Als integrativ bezeichnet Früh (2017) die von ihm beschriebene Vorgehensweise zur Inhaltsanalyse, da stärker quantifizierend vorgegangen wird als z. B. bei der zuvor durchgeführten qualitativen Inhaltsanalyse des Interviewmaterials, der quantitativen Analyse jedoch stets eine qualitative Analyse zur Beurteilung bzw. Kategorisierung des Materials vorausgeht.102 Während bei den in Kapitel 3 durchgeführten Experteninterviews die Inhalte des Gesagten im Vordergrund des Erkenntnisinteresses standen, um daraus die Anforderungen (vor allem induktiv) zu extrahieren, ist bei der Untersuchung des Status quo die Erhebung der anhand der Anforderungen und Erwartungen (vor allem deduktiv) bestimmten inhaltlichen und formalen Merkmale der Berichterstattung über digitale Transformation von Interesse. Der Ablauf der durchgeführten Analyse sowie der Aufbau und die Anwendung des Kategoriensystems wird im Folgenden beschrieben.

5.3.3.2 Ablauf der Analyse und Erläuterung des Kategoriensystems sowie dessen Anwendung

Die integrative Inhaltsanalyse wurde mittels der Software MAXQDA durchgeführt.103 Hierfür wurden zunächst die zuvor ausgewählten Konzernlageberichte als maschinenlesbare PDF-Dokumente in einer Projektdatei zusammengetragen. Daraufhin wurden potenziell relevante Fundstellen anhand eines Stichwortkatalogs104 identifiziert und als solche automatisch kodiert. Dabei wurde darauf geachtet, dass eher zu viele als zu wenige Fundstellen als potenziell relevant kodiert werden. Durch die manuelle Durchsicht und Beurteilung jeder potenziellen Fundstelle konnte das Risiko, eine relevante Fundstelle zu übersehen, minimiert werden.
Eine (relevante) Fundstelle entspricht jeweils dem gesamten Sinnabschnitt (Abs.), in welchem die durch das Stichwort identifizierte Information enthalten ist. Eine Fundstelle wird dann als relevant eingestuft, wenn sie Informationen enthält, die mit dem in Abschnitt 2.​1.​1 erläuterten Verständnis von digitaler Transformation in Zusammenhang stehen. Dazu können sowohl oberflächliche Angaben gehören, die sich nicht direkt auf das Unternehmen beziehen, wie bspw. zur gesamtgesellschaftlichen Bedeutung von Digitalisierung, als auch konkrete Beschreibungen der Ziele, Strategien und des Fortschritts im Zusammenhang mit der digitalen Transformation des Unternehmens. Die als relevant erachteten Fundstellen wurden anhand des im Folgenden beschriebenen Kategoriensystems systematisiert.
Das Kategoriensystem besteht aus fünf, hinsichtlich der Forschungsfragen abgrenzbaren Kategoriedimensionen105 (Tabelle 5.3). Die konkreten Kategorien wurden in Orientierung an die Erkenntnisse aus den Experteninterviews (Abschnitt 3.​5) zunächst aus den bei der Auslegung der Vorgaben zur Konzernlageberichterstattung formulierten Erwartungen (Abschnitt 4.​3) (deduktiv) abgeleitet. Vereinzelt wurde das Kategoriensystem während der Analyse induktiv angepasst und um Subkategorien ergänzt. Welche Kategorien davon betroffen waren, wird im weiteren Verlauf dieses Kapitels verdeutlicht. Die jeweils zugehörigen (Sub-)Kategorien sowie die Vorgehensweise bei deren Zuordnung zu den Fundstellen werden nachfolgend beschrieben. Jede als relevant identifizierte Fundstelle wird mit mindestens einer (Sub-)Kategorie jeder der Kategoriedimensionen I.-IV. versehen.
Tabelle 5.3
Zuordnung der Dimensionen des Kategoriensystems zu den Forschungsfragen der Untersuchung106
Forschungsfragen
Dimensionen des Kategoriensystems
A. Berichten Unternehmen in Abhängigkeit ihrer Branchenzugehörigkeit und/oder Größe tendenziell unterschiedlich über digitale Transformation, was die Intensität und den Umfang angeht?
B. In welchen Teilberichten der Konzernlageberichte wird wie umfangreich über digitale Transformation berichtet?
I. Verortungskategorien
C. Zu welchen gem. DRS 20 geforderten Inhalten werden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht?
II. Inhaltskategorien
D. Welche Schwer- bzw. Ansatzpunkte der digitalen Transformation stehen bei den Angaben jeweils im Vordergrund?
III. Kategorien zur Art der Betroffenheit
E. Wie sind die Angaben im Hinblick auf ihre Konkretheit, ihre zeitliche Orientierung sowie ihre qualitativen/quantitativen und finanziellen/nichtfinanziellen Eigenschaften ausgeprägt?
IV. Ausprägungskategorien
F. Wie werden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation formal gestaltet?
V. Gestaltungskategorien
Für die Forschungsfrage A. wird keine Kategoriedimension abgeleitet, da sich die Beantwortung aus einer Betrachtung der Zusammenhänge der Branchenzugehörigkeit und Größe der berichterstattenden Unternehmen mit den Antworten auf die anderen Forschungsfragen und den jeweiligen Häufigkeiten und Umfängen der kategorisierten Fundstellen ergibt. Um diese Vergleiche anstellen zu können, wurden Dokumentvariablen angelegt, die für die einzelnen Konzernlageberichte (Fälle/Dokumente) jeweils die Branchen- und Indexzugehörigkeit der Unternehmen und das Berichtsjahr wiedergeben.
Die Verortungskategorien (I.) zielen auf die Frage nach dem Ort der Platzierung von Informationen im Zusammenhang mit digitaler Transformation innerhalb der Konzernlageberichte ab. Der Konzernlagebericht muss zwar nicht entsprechend der Gliederung des DRS 20 (oder der Struktur des § 315 HGB) aufgebaut werden, allerdings sind die Unternehmen gem. DRS 20.25 dazu verpflichtet, den Konzernlagebericht in inhaltlich abgrenzbare Abschnitte zu untergliedern.107 Die Kategorien entsprechen grundsätzlich den gem. DRS 20 vorgesehenen Teilberichten des Konzernlageberichts, die bei der Auslegung der Vorgaben in Kapitel 4 als potenziell relevant identifiziert worden sind bzw. den bei der Eingrenzung des Untersuchungsobjekts verbliebenen Teilberichten. Zuvor ausgeschlossene Teilberichte werden dementsprechend sowohl bei den Verortungs- als auch bei den Inhaltskategorien im Folgenden nicht weiter berücksichtigt. Während der Analyse wurden zudem die folgenden (induktiven) Anpassungen vorgenommen:
  • Da alle untersuchten Unternehmen – bis auf eines – der Empfehlung des DRS 20.K169 gefolgt sind und die Angaben zum internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (DRS 20.K168K178) in den Risikobericht integriert haben, wurde auf eine separate Verortungskategorie dieses Abschnitts verzichtet und für etwaige Fundstellen lediglich die Kategorie Prognose-, Chancen- und Risikobericht verwendet.
  • Ferner hat sich gezeigt, dass innerhalb der (ggf. separat veröffentlichten) Teilberichte zur Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten (DRS 20.179–187) keine relevanten Fundstellen identifiziert werden konnten. Tlw. wurden die Abschnitte auch in den Risikobericht integriert, wobei auch dann keine relevanten Fundstellen enthalten waren. Zugunsten der Übersichtlichkeit der Darstellung der Ergebnisse entfällt die entsprechende Verortungskategorie.
  • Neben den innerhalb der Konzernlageberichte in einem separaten Abschnitt veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, wurden auf der ersten Gliederungsebene tlw. auch (zusätzlich) Abschnitte platziert, die inhaltlich nicht den übrigen Verortungskategorien zuzuordnen sind, sondern nachhaltigkeitsbezogene Themen behandeln. In einer Verortungskategorie Nachhaltigkeitskapitel werden deshalb alle Abschnitte gefasst, die (ggf. freiwillig) auf der ersten Gliederungsebene der Konzernlageberichte platziert und der nichtfinanziellen Konzernerklärung oder einer darüberhinausgehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung zuzuordnen sind.
Die Verortungskategorien lauten demnach wie folgt:
  • Grundlagen des Konzerns
  • Wirtschaftsbericht
  • Prognose-, Chancen- und Risikobericht
  • Nachhaltigkeitskapitel
Die Zuordnung der Kategorien zu den Fundstellen erfolgt durch einen Abgleich der jeweiligen Überschrift des Kapitels, in welchem die Fundstelle verortet ist, und der gem. Gliederung des DRS 20 am ehesten übereinstimmenden (und als relevant klassifizierten) Teilberichts. Während der Analyse hat sich gezeigt, dass die von den Unternehmen abgegrenzten Abschnitte bzw. Kapitel tlw. dieselben oder zumindest ähnliche Überschriften aufweisen, wie die Gliederung des DRS 20 vorsieht. Dadurch war eine Zuordnung der Verortungskategorien zu den identifizierten Fundstellen nahezu problemlos möglich und es wurde jeder relevanten Fundstelle genau eine Verortungskategorie zugeordnet.108
Die Inhaltskategorien (II.) dienen der Beantwortung von Frage C. und dementsprechend dazu, die jeweils zur digitalen Transformation veröffentlichten Informationen systematisch in die gem. DRS 20 vorgegebenen und zuvor als potenziell relevant eingestuften Inhalte einzuordnen. In Tabelle 5.4 sind die verwendeten Inhaltskategorien aufgeführt. Die angegebenen (Sub-)Kategorien leiten sich jeweils aus den in Abschnitt 4.​3 formulierten Erwartungen an eine normenkonforme Berichterstattung zur digitalen Transformation innerhalb des Konzernlageberichts ab.109
Tabelle 5.4
Inhaltskategorien zur Analyse der Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation in den Konzernlageberichten 2019 und 2021110
Inhaltskategorien
DRS 20 (Tz.)
Gem. den Vorgaben zu Grundlagen des Konzerns
.36–52
– Geschäftsmodell
– Ziele und Strategien
   – Ziele im Zusammenhang mit digitaler Transformation
   – digitale Transformation als Strategie(-bestandteil)
– Steuerungssystem
   – Darstellung des Steuerungssystems (inkl. Veränderung)
   – Steuerungskennzahl mit Bezug zur digitalen Transformation
– Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
.37–38
.39–44
.K45–K47
.48–52
Gem. den Vorgaben zum Wirtschaftsbericht
.53–113
– Stand der Zielerreichung
– Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
– Geschäftsverlauf und/oder Lage
   – Geschäftsverlauf – ursächliche Entwicklungen und Ereignisse
   – Ertragslage – ursächliche Faktoren für die Veränderung
   – Finanzlage – Investitionen
   – Vermögenslage – Ursache für Veränderung des Vermögens
   – Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
– Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf/zur Lage
.56
.59–61
.62–100
.62–63
.65–77
.78–98
.99–100
.54 + .101−.113
.58
Gem. den Vorgaben zum Prognose-, Chancen- und Risikobericht
.116K178
– Prognosen
   – Prognosen zum Geschäftsverlauf und/oder zu(r) (Teil-)Lage(n)
   – Prognosen zu bedeutsamsten Leistungsindikatoren
– Internes Kontrollsystem und/oder (allg.) Risikomanagementsystem
– Risiken
– Chancen
– Gesamtaussage zu Prognosen bzw. zur Risiko- und/oder Chancenlage
.118–134
.K168–K178
.135–164
.165–167
.118/.135/.165
nichtfinanzielle Aspekte bzw. Nachhaltigkeit
.257.305
– Bezug zu berichtspflichtigen nichtfinanziellen Aspekten
   – Angaben zu Digitalisierungsbelangen/-sachverhalten
   – digitale Transformation als Teil eines Konzepts
 
Wie bei den Verortungskategorien, wurde auch bei den Inhaltskategorien pro Fundstelle grundsätzlich nur eine (Unter-)Kategorie verwendet. Dadurch soll zunächst sichergestellt werden, dass die inhaltliche Auswertung der Fundstellen in einem handhabbaren Rahmen bleibt und zugleich das Ergebnisbild nicht zu unübersichtlich und verzerrt wird. Für eine möglichst trennscharfe Zuordnung der Inhaltskategorien wurde neben dem Inhalt der Fundstelle auch der jeweilige Kontext berücksichtigt, in welchem die Angaben gemacht wurden. Eine Fundstelle, welche bspw. Angaben zu einem im Berichtsjahr neu auf den Markt gebrachten, selbst entwickelten digitalen Produkt enthält, könnte bspw. inhaltlich den gem. DRS 20 geforderten Angaben zum Geschäftsmodell (DRS 20.37–38), zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (DRS 20.48–52), zu Entwicklungen und Ereignissen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren (DRS 20.62–63) oder aber auch den Angaben zu ursächlichen Faktoren für eine wesentliche Veränderung der Ertragslage (DRS 20.65–68) zugeordnet werden. Weisen nun umliegende Texte bzw. andere Fundstellen, Textüberschriften oder die Zugehörigkeit zu einem bestimmten – gem. DRS 20 vorgesehenem – Teilbericht des Konzernlageberichts auf eine der möglichen Inhaltskategorien hin, wurde diese entsprechend zugeordnet. Befindet sich die beispielhaft genannte Fundstelle im Teilbericht zu den Grundlagen des Konzerns, innerhalb eines Unterkapitels zum Forschungs- und Entwicklungsbericht und/oder treten im Umfeld ggf. weitere Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gem. DRS 20.48–52 auf, wurde die Inhaltskategorie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (DRS 20.48–52) vergeben. Demnach haben auf die Zuordnung der Inhaltskategorien auch die umliegenden Texte und Fundstellen, Textüberschriften und die Verortung in einem bestimmten Teilbericht (Verortungskategorie) einen Einfluss. In erster Linie bleibt jedoch der Inhalt ausschlaggebend.
Ausnahmen von der Regel, jeder relevanten Fundstelle nur eine Inhaltskategorie zuzuordnen, bestehen jedoch für die folgenden Fälle von jeweils verwandten bzw. häufig in Verbindung stehenden Subkategorien:
  • Wenn eine Fundstelle sowohl Angaben zu Zielen der digitalen Transformation als auch zu der Rolle der digitalen Transformation als Strategiebestandteil und/oder Angaben zum Stand der Zielerreichung enthält sowie ggf. einen Bezug zum Geschäftsmodell herstellt, kann die Fundstelle mit allen oder einer Kombination der genannten Kategorien versehenen werden; je nach Aussagegehalt der Fundstelle. Schließlich ist denkbar bzw. hat sich während der Analyse bestätigt, dass etwaige Angaben tlw. in Kombination auftreten und bei strenger Befolgung der Regel Teile der Angaben untergehen würden.
  • Da die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren innerhalb des Wirtschaftsberichts in die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einzubeziehen sind, wird einer Fundstelle, die entsprechende Angaben enthält, i. d. R. in Kombination mit einer der Kategorien zum Geschäftsverlauf und/der Lage zugeordnet.
  • Angaben zu mit digitaler Transformation verbundenen Chancen und Risiken werden z. T. zusammen innerhalb eines Sinnabschnitts dargestellt.111 Damit Angaben zu Chancen nicht untergehen, weil die Fundstelle nur den Risiken zugeordnet wurde (et vice versa) und auch Hinweise zur Ausgewogenheit der Berichterstattung zu Chancen und Risiken aus den Fundstellen abgeleitet werden sollen, kann eine Fundstelle sowohl mit der Kategorie Chance als auch mit der Kategorie Risiko versehen werden, sofern es der Inhalt zulässt.
Weitere Besonderheiten bei der Kategorisierung der relevanten Fundstellen mittels Inhaltskategorien betreffen die Fundstellen mit Angaben zu
  • dem internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess und ihre mögliche Zusammenlegung mit Angaben zum allgemeinen Risikomanagementsystem und
  • nichtfinanziellen Aspekten.112
Bei der Durchsicht der Fundstellen fällt auf, dass Angaben zum internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess tlw. (gem. DRS 20.K169) mit Angaben zum allgemeinen Risikomanagementsystem, zusammengelegt werden. Da inhaltlich zu beidem im Zusammenhang mit digitaler Transformation lediglich gleichartige Angaben zur technischen bzw. digitalen Unterstützung der Prozesse und Strukturen erwartet werden, werden die betreffenden Kategorien zu einer zusammengefasst (Internes Kontrollsystem und/oder (allg.) Risikomanagementsystem).
Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten (i. S. v. DRS 20.257–305) können in den untersuchten Konzernlageberichten sowohl innerhalb einer abgegrenzten nichtfinanziellen Konzernerklärung als auch vollintegriert in den übrigen Teilberichten vorzufinden sein. Eine separate Betrachtung der Angaben mit eigenen Inhaltskategorien ist insb. für die vollintegrierten Angaben kaum machbar und im Hinblick auf die Erkenntnisziele und eingegrenzten Untersuchungsobjekte wenig sinnvoll. Deshalb werden alle Fundstellen, die sich außerhalb der Nachhaltigkeitskapitel befinden, mit den Inhaltskategorien der übrigen Teilberichte kategorisiert. Lediglich den Fundstellen innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel, welche zwangsläufig einen Bezug zu nichtfinanziellen Aspekten bzw. Nachhaltigkeitsbelangen aufweisen sollten, werden die Kategorien der letzten Zeile aus Tabelle 5.4 zugeordnet.
Die Kategorien zur Art der Betroffenheit (III.) dienen dazu, die Frage nach dem Schwer- bzw. Ansatzpunkt der digitalen Transformation (D.) zu beantworten und werden bei entsprechendem inhaltlichem Bezug einzeln vergeben. Ferner werden die mittels dieser Kategorie erhobenen Daten zur Überprüfung verwendet, ob Unternehmen in der Stichprobe enthalten sind, die auf unterschiedliche Art von der digitalen Transformation betroffen sind (siehe Abschnitt 5.4.1). Die Kategorien lauten wie folgt:
  • leistungsbezogene Dimension
  • unternehmensinterne Dimension
  • beide Dimensionen
  • unspezifisch (bzw. keine Dimension betroffen)
Anhand der Ausprägungskategorien (IV.) werden die Fundstellen hinsichtlich der Konkretheit und zeitlichen Orientierung der Angaben sowie hinsichtlich weiterer Eigenschaften (quantitativ/qualitativ, nicht-/finanziell) kategorisiert, um Forschungsfrage E. zu beantworten.113 Die Kategorien dienen zudem dem gezielten Auffinden bestimmter Fundstellen während der Analyse.
Hinsichtlich der Konkretheit der Angaben im Hinblick auf digitale Transformation werden die folgenden Kategorien unterschieden:
  • keine unternehmensspezifische Angabe bzw. kein Handlungsfeld
  • unternehmensspezifische(s) Angabe oder Handlungsfeld
  • konkrete Maßnahme/Aktivität (ggf. mit zeitlichem Bezug)
Jede der genannten Kategorien wird einzeln vergeben. Bei der Interpretation ist jedoch zu beachten, dass eine Fundstelle, die konkrete Maßnahmen im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthält, automatisch auch unternehmensspezifische Angaben enthält. Das bedeutet auch, dass Angaben zu Maßnahmen nur dann als solche kategorisiert werden, wenn diese unternehmensspezifisch sind.
Hinsichtlich der zeitlichen Orientierung der Angaben werden die folgenden Kategorien unterschieden, die auch in Kombination vergeben werden können:
  • vergangenheitsbezogene Angabe
  • stichtagsbezogene Angabe und/oder Status quo
  • zukunftsbezogene Angabe
Bei den weiteren Eigenschaften der Angaben wird unterschieden, ob die jeweils relevanten Informationen
  • qualitativ,
  • quantitativ,
  • finanziell und/oder
  • nichtfinanziell ausgeprägt sind.
Bei der Vergabe der Kategorie quantitativ werden zudem solche Angaben differenziert, die eine unmittelbar digitalisierungsbezogene quantitative Information (bspw. bezifferte Investitionsausgaben für Digitalisierungsaktivitäten) enthalten und solche, die lediglich eine Verbindung zwischen der digitalen Transformation und einer quantitativen Information herstellen (bspw. wenn die digitale Transformation als Ursache für eine [nicht weiter bezifferte] Veränderung der in Summe bezifferten Investitionsausgaben angeführt wird). Die Kategorien können auch in Kombination vergeben werden.
Die Gestaltungskategorien (V.) dienen dazu, zu untersuchen, wie die Angaben innerhalb der Konzernlageberichte formal gestaltet werden (Frage F.). Konkret werden die folgenden Kategorien unterschieden:
  • separater/s Abschnitt/Kapitel zur digitalen Transformation
  • Tabelle/Abbildung/Diagramm
Ein separater Abschnitt bzw. ein separates Kapitel wird dann als solches angesehen, wenn durch eine Überschrift kenntlich gemacht ist, dass der oder die unterhalb angegebene/n Textabschnitt/e speziell dem Thema Digitalisierung gewidmet ist/sind. Die Kategorie wird nicht pro Fundstelle vergeben, sondern umfasst alle Textabschnitte, die gliederungstechnisch zu der Überschrift gehören.
Im Anschluss wurde der Datensatz auf mögliche Kombinationen von zugeordneten Kategorien kontrolliert, die nicht den zuvor aufgestellten Vergaberegeln entsprechen und ggf. Korrekturen vorgenommen. Anhand der so kategorisierten Fundstellen können in MAXQDA systematisch die Angaben zur digitalen Transformation der Unternehmen der Stichprobe (ggf. unter Beachtung der Dokumentvariablen) selektiert und inhaltlich ausgewertet werden. Ferner lassen sich sowohl die Häufigkeiten als auch die Umfänge (in Zeichen) der Fundstellen nach Kategorien und Variablen selektiert ausgeben und (quantitativ) auswerten. Letzteres dient im Rahmen der Ergebnisdarstellung jedoch lediglich zur Orientierung und als Indiz für die tendenzielle Bedeutung der Inhalte im Kontext der Berichterstattung. Mangels Repräsentativität lassen sich daraus jedoch keine allgemeingültigen Schlüsse ziehen.

5.4 Ergebnisse der Inhaltsanalyse ausgewählter Konzernlageberichte114

5.4.1 Charakterisierung und Eignung der Stichprobe (A.)

In Abschnitt 5.3.2.1 wurde im Anschluss an die Auswahl der Stichprobe bereits die Zusammensetzung hinsichtlich Branchen- und Indexzugehörigkeit der Unternehmen aufgezeigt. Im Folgenden wird eine weitere Charakterisierung der Stichprobe anhand der Faktoren vorgenommen, die für die Auswahl der Unternehmen relevant waren, um anschließend die Eignung für die folgende Untersuchung zu beurteilen.
Insgesamt wurden in den 52 untersuchten Konzernlageberichten der 26 Unternehmen 2.004 relevante Fundstellen identifiziert. Davon entfielen 893 auf die 26 Konzernlageberichte 2019 und 1.111 auf die Konzernlageberichte 2021. Eine durchschnittliche Fundstelle innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und 2021 hat einen Umfang von 706,7 bzw. 691,6 Zeichen, was in etwa einer halben Normseite entspricht.115 Tabelle 5.5 fasst die Eckdaten zu den Umfängen der untersuchten Konzernlageberichte sowie zu den als relevant identifizierten Fundstellen auf Ebene der Untersuchungsobjekte zusammen.116
Tabelle 5.5
Eckdaten zu den Gesamtumfängen der jeweils 26 untersuchten Konzernlageberichte 2019 und 2021 sowie zu der Anzahl und den Umfängen der darin enthaltenen relevanten Fundstellen117
2019 (n = 26)
Minimum
Mittelwert
Maximum
Summe
Gesamtumfang der Konzernlageberichte in Zeichen (und Normseiten)
88.665
(59,1)
236.680,5
(157,8)
545.517
(363,7)
6.153.692
(4.102,5)
Anzahl relevanter Fundstellen
3
34,3
87
893
Umfang relevanter Fundstellen in Zeichen (und Normseiten)
1.282
(0,9)
24.272,8
(16,32)
61.264
(40,8)
631.092
(420,7)
2021 (n = 26)
       
Gesamtumfang der Konzernlageberichte in Zeichen (und Normseiten)
117.324
(78,2)
279.429,7
(186,3)
639.777
(426,5)
7.265.173
(4.843,4)
Anzahl relevanter Fundstellen
3
42,7
108
1.111
Umfang relevanter Fundstellen in Zeichen (und Normseiten)
2.533
(1,7)
29.550,5
(19,7)
74.991
(50,0)
768.314
(512,2)
Gesamtstichprobe (N = 52)
       
Gesamtumfang der Konzernlageberichte in Zeichen (und Normseiten)
88.665
(59,1)
258.055,1
(172,0)
639.777
(426,5)
13.418.865
(8.945,9)
Anzahl relevanter Fundstellen
3
38,5
108
2.004
Umfang relevanter Fundstellen in Zeichen (und Normseiten)
1.282
(0,9)
26.912
(17,9)
74.991
(50,0)
1.399.406
(932,9)
Sowohl die Umfänge der Konzernlageberichte der Stichprobenunternehmen als auch die (absoluten) Häufigkeiten und Umfänge der darin enthaltenen Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation, haben im Zeitverlauf insgesamt zugenommen. Das bedeutet zwar, dass für das Berichtsjahr 2021 mehr zur digitalen Transformation berichtet wird, nicht jedoch, dass dem Thema in der Konzernlageberichterstattung auch eine höhere Bedeutung beigemessen wird als anderen Themen.118 Abbildung 5.5 zeigt auf Branchenebene zusammengefasst, dass die relativen Umfänge der Fundstellen, die im Hinblick auf digitale Transformation als relevant identifiziert worden sind, im Verhältnis zum jeweiligen Gesamtumfang der untersuchten Konzernlageberichte im Durchschnitt relativ konstant geblieben sind.119 Den Angaben zur digitalen Transformation werden demnach in 2021 im Verhältnis zum Gesamtumfang der Berichterstattung durchschnittlich nur unwesentlich mehr Zeichen gewidmet als in 2019.
Eine statistische Signifikanz der Veränderungen im Jahresvergleich lässt sich auf Branchenebene aufgrund der geringen Gruppengrößen von tlw. nur drei Unternehmen pro Branche nicht überprüfen. Eine (grafische) Betrachtung der Bandbreiten innerhalb der Branchen und die Veränderung im Jahresvergleich führt jedoch nicht zu abweichenden Erkenntnissen.121 Auf Ebene der Gesamtstichprobe kann indes mittels Wilcoxon-Tests nachgewiesen werden, dass sich die relativen Umfänge der relevanten Fundstellen in den Konzernlageberichten 2019 (10,2 %) nicht signifikant von denen in den Konzernlageberichten 2021 (10,7 %) unterscheiden.122
Im Zuge der Auswahl der Stichprobe wurde die Anforderung formuliert, dass sowohl größere Unternehmen in die Untersuchung einbezogen werden sollen, von denen annahmegemäß bzw. nachgewiesenermaßen eine umfangreichere und ggf. detailliertere Berichterstattung erwartet wird, als auch kleinere, die eine entsprechend kürzere Berichterstattung erwarten lassen. Abbildung 5.6 zeigt die Verteilung der Konzernlageberichtsumfänge der Unternehmen für die Berichtsjahre 2019 und 2021, differenziert nach Zugehörigkeit zu den als Größenkriterium verwendeten Auswahlindizes DAX, MDAX und SDAX.123
Es ist ersichtlich, dass die größeren Unternehmen des DAX tendenziell umfangreichere Konzernlageberichte vorzuweisen haben als die Unternehmen des MDAX und SDAX. Ein Kruskal-Wallis-Test bestätigt einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Indexzugehörigkeit bzw. Größe der Unternehmen und dem Umfang ihrer Konzernlageberichte. Mittels Dunn-Bonferroni-Tests wurden zudem die Gruppen paarweise auf signifikante Unterschiede hin verglichen. Während die Ergebnisse zeigen, dass sich die Umfänge der Konzernlageberichte der DAX-Unternehmen signifikant von denen der MDAX- und SDAX-Unternehmen unterscheiden, kann dies für den Vergleich der Umfänge der MDAX- und SDAX-Unternehmen nicht bestätigt werden.125
Eine Korrelationsanalyse hat zudem ergeben, dass die Umfänge der Konzernlageberichte sowohl einen hohen linearen Zusammenhang mit der Anzahl der darin enthaltenen Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation als auch mit deren Umfängen aufweisen.126 Insofern ist nicht verwunderlich, dass die DAX-Unternehmen innerhalb ihrer Konzernlageberichte mit im Durchschnitt 57,4 Fundstellen bzw. 39.133,0 Zeichen tendenziell häufiger und umfangreicher zur digitalen Transformation berichten als MDAX-Unternehmen mit durchschnittlich 33,5 Fundstellen bzw. 23.998,4 Zeichen und SDAX-Unternehmen mit durchschnittlich 19,8 Fundstellen bzw. 14.279,3 Zeichen.127 Die Anforderung, Unternehmen unterschiedlicher Größe in die Untersuchung einzubeziehen, die generell sowie auch in Bezug auf digitale Transformation mehr oder weniger umfangreich berichten, wird als hinreichend erfüllt angesehen.
Neben der Größe war auch die Stärke der Betroffenheit durch digitale Transformation ein Auswahlkriterium bei der Zusammenstellung der Stichprobe. Es sollen sowohl stärker als auch weniger stark betroffene Unternehmen in die Untersuchung einbezogen werden. Die Stärke der Betroffenheit der Unternehmen wurde bei der Auswahl der Stichprobe auf Basis empirischer Befunde anhand ihrer Branchenzugehörigkeit geschätzt. Der Annahme folgend, dass Unternehmen, die stärker von digitaler Transformation betroffen sind, einen größeren Teil ihrer Konzernlageberichterstattung Angaben zu dem Thema widmen, wird für die folgende Überprüfung die Stärke der Betroffenheit anhand der (relativen) Umfänge der Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation im Verhältnis zum jeweiligen Gesamtumfang der Konzernlageberichte gemessen und ein Vergleich auf Branchenebene angestellt.128 Im weiteren Verlauf wird dies auch als Intensität der Berichterstattung zur digitalen Transformation bezeichnet.
Bereits Abbildung 5.5 hat angedeutet, dass die relativen Umfänge der Berichterstattung der Stichprobenunternehmen zur digitalen Transformation in Abhängigkeit von deren Branchenzugehörigkeit variieren. Ein Kruskal-Wallis-Test bestätigt, dass die Stärke der Betroffenheit bzw. die Bedeutung, welche der digitalen Transformation innerhalb der Berichterstattung beigemessen wird, signifikant von der Branchenzugehörigkeit der berichterstattenden Unternehmen abhängt. Anhand von Dunn-Bonferroni-Tests kann zudem nachgewiesen werden, dass bei den folgenden sechs von möglichen 15 Paarvergleichen signifikante Unterschiede vorliegen:129
  • Automobiles & Auto Parts – Mineral Resources
  • Chemicals – Media & Publishing
  • Healthcare Services & Equipment – Mineral Resources
  • Media & Publishing – Mineral Resources
  • Media & Publishing – Pharmaceuticals & Medical Research
Die grafische Darstellung der Verteilungen der relativen Umfänge der als relevant identifizierten Fundstellen pro Konzernlagebericht und differenziert nach Branchenzugehörigkeit verdeutlicht, dass die vergleichsweise geringe Anzahl signifikant unterschiedlicher Branchenpaare mit der Streuung innerhalb der Gruppen zusammenhängen kann (Abbildung 5.7130).
Bei Betrachtung der Abbildung 5.7 sind sowohl Unterschiede der Bedeutung der digitalen Transformation bzw. Stärke der Betroffenheit zwischen den Unternehmen unterschiedlicher Branchen als auch innerhalb der Branchen zu beobachten.132 Während bspw. bei einem Unternehmen der Branche Pharmaceuticals & Medical Research lediglich 1,4 % der Zeichen seines Konzernlageberichts 2019 Sinnabschnitte bilden, die Angaben zur digitalen Transformation enthalten, sind es bei einem Unternehmen der Branche Media & Publishing über 32 % der Zeichen des Konzernlageberichts 2021.133 Die größte Streuung ist bei den Unternehmen der Branche Healthcare Services & Equipment zu beobachten. Relativ gering ist hingegen die der Branchen Automobiles & Auto Parts, Chemicals und Mineral Resources. Die zu beobachtende Heterogenität innerhalb einiger der Branchen kann darauf zurückzuführen sein, dass die verwendete Brancheneinteilung die Unterschiede der Stärke der Betroffenheit durch digitale Transformation nicht ausreichend erklärt und ggf. weitere, nichtbeobachtete Faktoren eine Rolle spielen.134 Die Anforderung, dass die Stichprobe Unternehmen enthalten soll, die verhältnismäßig stark und weniger stark von digitaler Transformation betroffen sind und dementsprechend umfangreicher bzw. detaillierter berichten, wird insgesamt als hinreichend erfüllt angesehen.
Eine letzte Anforderung an die Stichprobe betrifft die Art der Betroffenheit der zu untersuchenden Unternehmen. So sollen sowohl Unternehmen enthalten sein, deren Schwerpunkt der Berichterstattung auf der digitalen Transformation unternehmensinterner Prozesse (unternehmensinterne Dimension) als auch auf der digitalen Transformation des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie der Kundenverbindung (leistungsbezogene Dimension) liegt. Abbildung 5.8 zeigt, inwieweit die relevanten Fundstellen Angaben enthalten, die sich auf die digitale Transformation der unternehmensinternen Dimension, der leistungsbezogenen Dimension oder auf beide Dimensionen beziehen und wie viele Fundstellen keinen konkreten Bezug zu einer der Dimensionen aufweisen.
Es ist ersichtlich, dass die Untersuchungsobjekte für beide Berichtsjahre (2019 und 2021) sowohl umfangreiche Angaben zur digitalen Transformation der leistungsbezogenen Dimension (insgesamt 888 Fundstellen bzw. 44,3 %) als auch der unternehmensinternen Dimension (723 bzw. 36,1 %) zu bieten haben. Insgesamt sind in 147 (7,3 %) relevanten Fundstellen der Gesamtstichprobe Angaben zur digitalen Transformation beider Dimensionen enthalten, während in 246 (12,3 %) der relevanten Fundstellen nicht spezifiziert wurde, welche Dimension betroffen ist. Dementsprechend wird die zuvor genannte Anforderung an die Stichprobe als erfüllt angesehen.
Eine Differenzierung der Fundstellen mit Bezug zur unternehmensinternen und leistungsbezogenen Dimension nach der Branchenzugehörigkeit der berichterstattenden Unternehmen weist auf unterschiedliche Schwerpunkte der Unternehmen bestimmter Branchen bei ihrer Berichterstattung über digitale Transformation hin. Das lässt darauf schließen, dass die Art der Betroffenheit durch digitale Transformation tendenziell von der Branchenzugehörigkeit bzw. Geschäftstätigkeit abhängt und spricht dafür, dass die Branchenzugehörigkeit sich bei der Auswahl der Stichprobe geeignet hat, um Unternehmen mit unterschiedlicher Art der Betroffenheit durch digitale Transformation zu identifizieren. Abbildung 5.9 stellt die Beobachtungen grafisch dar.
Die Anteile der Fundstellen mit Bezug zur digitalen Transformation der unternehmensinternen und die zu denen der leistungsbezogenen Dimension entsprechen bei den Branchen Automobiles & Auto Parts und Pharmaceuticals & Medical Research in etwa dem Durchschnitt der Gesamtstichprobe, wobei die digitale Transformation der leistungsbezogenen Dimension etwas stärker im Fokus der Berichterstattung steht. Während bei den Branchen Chemicals und Mineral Resources die Schwerpunkte der Berichterstattung eindeutig auf der digitalen Transformation der unternehmensinternen Dimension liegen, liegen die Schwerpunkte der Unternehmen der Branchen Healthcare Services & Equipment und Media & Publishing auf der digitalen Transformation der leistungsbezogenen Dimension.137
Zusammenfassend ist zunächst festzuhalten, dass die Unternehmen der Stichprobe, die zuvor formulierten Anforderungen erfüllen. So sind Unternehmen unterschiedlicher Größe enthalten, die mehr oder weniger umfangreich berichten, bei denen die Stärke und Art der Betroffenheit durch digitale Transformation variieren, die also dem Thema in der Berichterstattung eine unterschiedliche Bedeutung beimessen und sowohl Angaben zur digitalen Transformation der leistungsbezogenen als auch der unternehmensinternen Dimension machen. Zwar ist die Stichprobe (bewusst) nicht quantitativ repräsentativ, sodass anhand der Beobachtungen nicht zwangsläufig auf andere Unternehmen oder auch Branchen geschlossen werden kann. Jedoch wird aufgrund der erfüllten Anforderungen von einer theoretischen Repräsentativität der Stichprobe ausgegangen, sodass anhand der Beobachtungen das Phänomen der Konzernlageberichterstattung über digitale Transformation mit seinen Varianten hinreichend beschrieben und erklärt werden kann.138
Darüber hinaus konnten bereits erste Erkenntnisse zur Beantwortung der Forschungsfrage A. erlangt werden. So deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Unternehmensgröße (approximiert durch die Indexzugehörigkeit) zwar einen Einfluss auf den Umfang der Konzernlageberichte und (damit) auf die absoluten Umfänge der Fundstellen hat, nicht jedoch auf die Bedeutung des Themas in der Berichterstattung, gemessen an den relativen Umfängen relevanter Fundstellen. Auch die beiden Ansatzpunkte der digitalen Transformation scheinen unabhängig von der Unternehmensgröße in der Berichterstattung thematisiert zu werden. Anders sieht es hingegen bei der Branchenzugehörigkeit aus. So berichten Unternehmen in Abgängigkeit ihrer Branchenzugehörigkeit, insb. was die relativen Umfänge der Fundstellen angeht, unterschiedlich über digitale Transformation und legen damit dem Thema in ihren Konzernlageberichten unterschiedlich hohe Bedeutungen bei. Aber auch die Schwerpunkte der digitalen Transformation innerhalb der Berichterstattung bzw. die Art der Betroffenheit durch digitale Transformation scheinen sich zwischen Branchen zu unterscheiden. Gefestigt werden die Erkenntnisse durch die Ergebnisse der in Abschnitt 5.2 dargelegten Studien. Da weder alle Branchen innerhalb der Stichprobe vertreten sind und die Unternehmen der Stichprobe zudem für ihre jeweiligen Branchen nicht repräsentativ sind, wird im Folgenden weitestgehend auf branchenspezifische Aussagen verzichtet.

5.4.2 Verortung und Auffindbarkeit der Angaben mit Bezug zur digitalen Transformation (B.+F.)

In dem vorliegenden Kapitel wird aufgezeigt, in welchen Teilberichten139 der Konzernlageberichte die Unternehmen der Stichprobe Angaben platzieren, die Informationen im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten und ob ggf. separate Kapitel bzw. Abschnitte gemacht werden, die explizit Angaben zur digitalen Transformation enthalten. Dies dient der Beantwortung von Forschungsfrage B. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit die Unternehmen separate Kapitel bzw. Abschnitte zur digitalen Transformation innerhalb ihrer Konzernlageberichte bzw. deren Teilberichten platzieren und damit ein Teil von Forschungsfrage F. beantwortet.
Zur Beantwortung von Forschungsfrage B. werden anhand der den Fundstellen zugeordneten Verortungskategorien zunächst sowohl die Anzahl als auch die Umfänge der jeweiligen Fundstellen pro untersuchtem Teilbericht 2019 und 2021 ermittelt.140 Abbildung 5.10 verschafft hierzu einen Überblick.141
Zunächst ist festzuhalten, dass in allen untersuchten Teilberichten mehr oder weniger (umfangreiche) Angaben zur digitalen Transformation enthalten sind, wobei die Anzahl der jeweils berichtenden Unternehmen nicht nur im Vergleich der Teilberichte, sondern auch im Vergleich der Berichtsjahre variiert. Ein Kapitel zur digitalen Transformation hat auf der obersten Gliederungsebene seines Konzernlageberichts keines der untersuchten Unternehmen platziert. Während alle Unternehmen der Stichprobe sowohl in den Prognose-, Chancen- und Risikoberichten 2019 als auch 2021 Angaben mit Bezug zur digitalen Transformation platzieren, machen dies (nur) 24 bzw. 26 innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns 2019 und 2021, lediglich 20 bzw. 18 innerhalb der Wirtschaftsberichte 2019 und 2021 und neun bzw. zehn innerhalb von Nachhaltigkeitskapiteln der Berichtsjahre 2019 und 2021. Bei den Nachhaltigkeitskapiteln ist jedoch zu berücksichtigen, dass solche auch nur innerhalb der Konzernlageberichte dieser neun bzw. zehn Unternehmen vorzufinden sind. Insofern macht jedes der untersuchten Unternehmen, welches innerhalb seines Konzernlageberichts auf der obersten Gliederungsebene ein Nachhaltigkeitskapitel platziert, darin auch Angaben zur digitalen Transformation.143 Die übrigen Teilberichte werden hingegen (pflichtgemäß) von jedem der untersuchten Unternehmen innerhalb der Konzernlageberichte veröffentlicht.
Die (absolut) meisten und umfangreichsten Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation sind für das Berichtsjahr 2019 innerhalb der Prognose-, Chancen- und Risikoberichte zu finden, während für das Berichtsjahr 2021 am meisten innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns berichtet worden ist. Genauso wie die Zunahme der Berichterstattung zur digitalen Transformation innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel und die (anteilige) Abnahme innerhalb der Wirtschaftsberichte, ist diese Veränderung vor allem mit der Veränderung der Anzahl der Unternehmen zu erklären, die in den entsprechenden Jahren in den Teilberichten Angaben zur digitalen Transformation platziert haben. Die Abnahme der relevanten Fundstellen in den Wirtschaftsberichten wird zudem nicht dadurch ausgeglichen, dass jeweils 20 Unternehmen sowohl für das Berichtsjahr 2019 als auch für das Berichtjahr 2021 Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht haben, die zwar gem. den Vorgaben dem Wirtschaftsbericht zuzuordnen sind, jedoch tlw. nicht innerhalb dieses Teilberichts platziert werden.144 Denn die betreffenden Angaben enthalten vor allem Informationen zum Stand der Zielerreichung, welche z. T. zusammen mit den inhaltsverwandten Angaben zu den Zielen und Strategien in Kapiteln zu den Grundlagen des Konzerns platziert werden. Insofern ist zu konstatieren, dass die digitale Transformation bei einigen (wenigen) Unternehmen kein stetiges Berichtsthema über alle Teilberichte hinweg darstellt, in einzelnen Teilberichten jedoch in zunehmendem Maße Angaben zu finden sind.
Ein Vergleich der (durchschnittlichen) Anzahl relevanter Fundstellen innerhalb der einzelnen Teilberichte im Verhältnis zur Anzahl der Unternehmen, welche jeweils Angaben innerhalb der Teilberichte platziert haben, zeigt zudem, dass im Wirtschaftsbericht nicht nur absolut die wenigsten Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation zu finden sind, sondern auch pro berichtendem Unternehmen die wenigsten Angaben gemacht werden. So sind durchschnittlich 6,5 bzw. 6,7 relevante Fundstellen in den Wirtschaftsberichten 2019 bzw. 2021 der 20 bzw. 18 Unternehmen zu finden. In den Kapiteln zu den Grundlagen des Konzerns sind es hingegen 13,1 bzw. 18,4 Fundstellen pro berichterstattendem Unternehmen, im Prognose-, Chancen und Risikobericht 12,5 bzw. 12,2 Fundstellen und in den Nachhaltigkeitskapiteln sogar 13,8 und 19,4 Fundstellen. Sofern ein Unternehmen in seinem Konzernlagebericht Angaben zur digitalen Transformation macht, sind in dessen Wirtschaftsbericht am wenigsten dieser Angaben zu finden. Verhältnismäßig viele werden indes innerhalb eines Nachhaltigkeitskapitels platziert, sofern dieses innerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht wird.
Zwar hat kein Unternehmen auf der obersten Gliederungsebene seines Konzernlageberichts ein Kapitel zur digitalen Transformation platziert (s. o.). Allerdings haben 14 bzw. 16 Unternehmen innerhalb der übrigen untersuchten Teilberichte 2019 bzw. 2021 insgesamt 30 bzw. 39 Abschnitte mit Überschriften versehen, die verdeutlichen, dass die darauffolgenden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation stehen.145 Ein Unternehmen der Branche Automobiles & Auto Parts hat bspw. die Überschriften seiner Forschungs- und Entwicklungsberichte 2019 und 2021 mit Unterzeilen versehen, die die digitale Transformation als Schwerpunkt der Aktivitäten kenntlich macht.146 Ansonsten stellen die Überschriften lediglich Zwischenüberschriften innerhalb abgegrenzter Unterkapitel von Teilberichten dar und weisen auf entsprechende Angaben zur digitalen Transformation innerhalb der darauf folgenden Sinnabschnitte hin. Wie sich die Abschnitte auf die untersuchten Teilberichte verteilen, ist in Abbildung 5.11 dargestellt.
Im (Gesamt-)Durchschnitt beträgt ein separater Abschnitt zur digitalen Transformation innerhalb der Konzernlageberichte 2019 ca. 2.206 bzw. 2021 ca. 2.127 Zeichen, was in etwa 1,5 bzw. 1,4 Normseiten entspricht.148 Die separaten Abschnitte innerhalb der Berichterstattung 2019 und 2021 enthalten 83 und 110 relevante Fundstellen, was im Durchschnitt 2,8 relevante Fundstellen pro separaten Abschnitt (2019 und 2021) bedeutet. Abbildung 5.11 zeigt, dass die meisten (und umfangreichsten) Abschnitte zur digitalen Transformation innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns zu finden sind, gefolgt von denen in den Prognose-, Chancen- und Risikoberichten. Die wenigsten separat ausgewiesenen Abschnitte zur digitalen Transformation befinden sich innerhalb der Wirtschaftsberichte. Auffällig ist zudem, dass die Abschnitte innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel, trotz ihrer vergleichsweise geringen Anzahl, relativ große Umfänge vorzuweisen haben. Lediglich ein Unternehmen hat (in den Konzernlageberichten beider Berichtsjahre) sowohl innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns (1 bzw. 2), dem Wirtschaftsbericht (1 bzw. 1) als auch dem Prognose-, Chancen- und Risikoberichten (2 bzw. 3) separate Abschnitt zur digitalen Transformation platziert.149 Einige der von den Stichprobenunternehmen verwendeten Überschriften werden in Tabelle 5.6 den Teilberichten zugeordnet, in welchen sie verortet sind.
Tabelle 5.6
Ausgewählte Überschriften der separaten Abschnitte mit Angaben zur digitalen Transformation150
Teilbericht
Ausgewählte Überschriften separater Abschnitte mit Angaben zur digitalen Transformation (und inhaltlicher Kontext)
Grundlagen des Konzerns
– „Digitalisierung leistet Beitrag zu profitablem Wachstum“151; „Digitalisierung und datengestützte Dienstleistungen“152; „Digitale Vernetzung und Automatisierung“153; „Digitalisierung in der Arbeitswelt“154 (Geschäftsmodell)
– „Digitalisierung“155; „Digitale Transformation“156; „Digitalisierung und Vernetzung“157; „Digitalisierung vorantreiben“158; „Schlüsselthema Digitalisierung“159; „System- und Datengeschäft über differenzierte und digitalisierte Vertriebskanäle“160 (Ziele und Strategien)
– „Automatisieren, digitalisieren, vernetzen für eine sichere, nachhaltige und komfortable Mobilität“161 (Forschung und Entwicklung)
Wirtschaftsbericht
– „Konnektivität“162; „Marktsegment Digitalisierung“163 (Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen)
– „Digitalisierung in der nächsten Phase: Aufbau von neuen Geschäftsmodellen“164 (Ertragslage)
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
– „Risiken aus dem digitalen Wandel“165 (Risiken)
– „Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten“166; „Chancen durch Digitalisierung und Aktivitäten zur Erweiterung der Innovationskraft“167, „Chancen aus Digitalisierung und Industrie 4.0“168; „Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten“169 (Chancen)
– „Marktsegment Digitalisierung“170 (Prognose)
Nachhaltigkeitskapitel
– „Berufliche Anforderungen durch die digitale Transformation“171 (Arbeitnehmerbelange)
– „Digitale Ethik“172 (Sachverhalt Sozialbelange)
– „Technologie und Kundenbelange [Anm. des Verfassers: Zeilenumbruch im Original] Innovation und Digitalisierung“173 (Kundenbelange)
Bei der Durchsicht der separaten Abschnitte zur digitalen Transformation war auffällig, dass sich dieselben oder zumindest ähnliche Überschriften aus den Konzernlageberichten 2019 häufig auch an den gleichen Stellen, in denen zum Berichtsjahr 2021 wiederfinden lassen. Insofern ist zumindest bei einigen Unternehmen von einer gewissen Stetigkeit auszugehen, was die Berichterstattung zur digitalen Transformation angeht.
Jedoch ist anzumerken, dass die identifizierten, separat ausgewiesenen Abschnitte zur digitalen Transformation nur 9,3 % bzw. 9,9 % der insgesamt 893 bzw. 1.111 in den Konzernlageberichten 2019 und 2021 identifizierten relevanten Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation umfassen. Das bedeutet, dass sich nur etwa jeder zehnte Sinnabschnitt, der Angaben zur digitalen Transformation enthält, innerhalb eines Abschnitts mit digitalisierungsbezogener Überschrift befindet und entsprechend hervorgehoben wird. Der Großteil der Angaben zur digitalen Transformation wird demnach in die Teilberichte der Konzernlageberichte voll integriert und nicht durch digitalisierungsbezogene Überschriften abgegrenzt, wodurch entsprechende Angaben schwerer aufzufinden sind. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die vollintegrierten Angaben ggf. vergleichsweise weniger bedeutend sind und eine Hervorhebung deshalb nicht gerechtfertigt ist.

5.4.3 Inhalte mit Bezug zur digitalen Transformation und deren Darstellung (C.-F.)

5.4.3.1 Überblick zu den berichteten Inhalten

Die folgenden Kapitel widmen sich den Inhalten der Berichterstattung über digitale Transformation sowie der Art ihrer Darstellung und damit der Beantwortung der Forschungsfragen C. bis F. Analog zur Vorgehensweise in Abschnitt 5.4.1 werden für einen Überblick zunächst anhand der den Fundstellen zugeordneten Inhaltskategorien sowohl die Anzahl als auch die Umfänge der jeweiligen Fundstellen pro untersuchtem Teilbericht 2019 und 2021 ermittelt,174 in Abbildung 5.12 gegenübergestellt und interpretiert.175 Zudem wird auf der obersten Ebene der Inhaltskategorien untersucht, wie die Angaben hinsichtlich ihrer Konkretheit, ihrer zeitlichen Orientierung sowie der weiteren untersuchten Eigenschaften (quantitativ/qualitativ; finanziell/nichtfinanziell) tendenziell ausgeprägt sind. Die Ergebnisse der Untersuchung der inhaltlichen Subkategorien werden in den Abschnitten 5.4.3.25.4.3.5 dargestellt und gewürdigt.
Bei einem Abgleich der in Abbildung 5.10 dargestellten Verortung der Fundstellen mit der in Abbildung 5.12 dargestellten Zuordnung der Fundstellen, die mit den aus den inhaltlichen Vorgaben des DRS 20 abgeleiteten Inhaltskategorien versehenen worden sind, fällt zunächst auf, dass die Gesamtanzahl (und -umfänge) der Fundstellen nicht übereinstimmen. Dies ist der Vorgehensweise bei der Kategorisierung geschuldet, pro Fundstelle zwar nur eine Verortungskategorie zu vergeben, einigen der Fundstellen jedoch mehrere Inhaltskategorien zuzuordnen. Zwar wurden für die Darstellung in Abbildung 5.12 die Fundstellen, denen mehrere Subkategorien einer der aufgeführten Inhaltskategorien zugeordnet worden sind, nur einfach gezählt, um die Vergleichbarkeit zwischen den Fundstellen verschiedener Inhaltskategorien möglichst zu erhalten und keine der Oberkategorien über zu gewichten. Fundstellen, welche jedoch bspw. mit einer Subkategorie der Inhaltskategorie Inhalte zum Wirtschaftsbericht und zugleich einer der Inhaltskategorie Inhalte zu Grundlagen des Konzerns versehen worden sind, zählen für beide Inhaltskategorien.
Im konkreten Fall sind die Differenzen für die Konzernlageberichte 2019 und 2021 auf zwei bzw. zehn Fundstellen zurückzuführen, welche sowohl Angaben zum Geschäftsmodell und/oder Zielen und Strategien (Inhalte zu Grundlagen des Konzerns) enthalten als auch jeweils Angaben zum Stand der Zielerreichung, welche eigentlich zu den Inhalten zum Wirtschaftsbericht zählen. Die anderen Differenzen sind darauf zurückzuführen, dass die Fundstellen zwar überwiegend, aber nicht vollständig in den von DRS 20 dafür jeweils vorgesehenen Teilberichten platziert worden sind. Das führt nicht nur zu einer Differenz zwischen der Anzahl (und den Umfängen) der Fundstellen, sondern auch zwischen der Anzahl der Unternehmen, die die entsprechenden Angaben machen. So werden bspw. Forschungs- und Entwicklungsberichte z. T. in Wirtschaftsberichten oder Nachhaltigkeitskapiteln platziert, segmentspezifische Angaben zu Geschäftsmodellen innerhalb des Wirtschaftsberichts oder im Rahmen des Prognose-, Chancen und Risikoberichts (segmentspezifische) Angaben zum Geschäftsmodell und dem Geschäftsverlauf wiederholt, um anschließend Annahmen für Prognosen zu treffen oder auf Chancen und/oder Risiken einzugehen. Einzelne Besonderheiten werden darüber hinaus in den nachfolgenden Kapiteln im Rahmen der Untersuchung der inhaltlichen Subkategorien beleuchtet.
Zunächst ist festzustellen, dass zu allen untersuchten Inhaltskategorien Angaben gemacht worden sind. Ähnlich wie bei der Untersuchung der Verortung der Angaben festgestellt (Abschnitt 5.4.1), variiert die Anzahl der berichtenden Unternehmen sowohl im Vergleich der Inhalte als auch der Berichtsjahre. Während alle Unternehmen der Stichprobe sowohl innerhalb der Konzernlageberichte 2019 als auch der für 2021 Inhalte im Zusammenhang mit digitaler Transformation berichten, die gem. Vorgaben zum Prognose-, Chancen- und Risikobericht zählen, berichten (nur) 24 bzw. 26 entsprechende Inhalte, die zu den Grundlagen des Konzerns zählen, lediglich 20 bzw. 18 berichten Inhalte, die zum Wirtschaftsbericht zählen und jeweils neun Unternehmen machen digitalisierungsbezogene Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten177.
Die meisten identifizierten Fundstellen enthalten in beiden Berichtsjahren Angaben i. V. m. digitaler Transformation, die gem. den inhaltlichen Vorgaben des DRS 20 den Grundlagen des Konzerns zuzuordnen sind. Darauf folgen Angaben, die gem. den Vorgaben zum Prognose-, Chancen- und Risikobericht zählen. Während für das Berichtsjahr 2019 an dritter Stelle der häufigsten Fundstellen solche folgten, deren Inhalte gem. Vorgaben zum Wirtschaftsbericht zählen, haben die Position für das Berichtsjahr 2021 die Fundstellen übernommen, die Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten enthalten und sich innerhalb von Nachhaltigkeitskapiteln befinden. Die Veränderungen im Zeitverlauf lassen sich vor allem durch die Veränderung der Anzahl Unternehmen erklären, die zu den entsprechenden Inhalten Angaben gemacht haben. Der starke Anstieg der digitalisierungsbezogenen Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten (innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel) ist der Tatsache geschuldet, dass einige Unternehmen, die in 2019 noch einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht haben (und tlw. kürzere, freiwillige Nachhaltigkeitskapitel auf der ersten Gliederungsebene platziert haben), für das Berichtsjahr 2021 eine nichtfinanzielle Erklärung innerhalb eines separaten Abschnitts auf der ersten Gliederungsebene des Konzernlageberichts veröffentlichen, die die zuvor ggf. freiwillig auf der obersten Gliederungseben platzierten Nachhaltigkeitskapitel durch umfangreichere Angaben ersetzt.178
Analog wie bei den Verortungskategorien wurde auch hier ein Vergleich der (durchschnittlichen) Anzahl relevanter Fundstellen mit Angaben zu den gem. DRS 20 für die einzelnen Teilberichte vorgesehenen Inhalten angestellt, indem die Anzahl der Fundstellen ins Verhältnis zur Anzahl der jeweils berichtenden Unternehmen gesetzt wird. So zeigt sich, dass pro Unternehmen, welches etwaige Angaben zur digitalen Transformation macht, die wenigsten Angaben zu Inhalten gemacht werden, die gem. DRS 20 zum Wirtschaftsbericht zählen. So hat ein Unternehmen, welches Angaben zu Inhalten des Wirtschaftsberichts macht, in seinem Konzernlagebericht 2019 durchschnittlich 7,2 und in dem 2021 durchschnittlich 6,7 entsprechende Sinnabschnitte platziert. Bei Unternehmen, die digitalisierungsbezogene Angaben zu Inhalten des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts gemacht haben, sind es 12,1 bzw. 12,0 Sinnabschnitte, bei Unternehmen, die (innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel) digitalisierungsbezogene Inhalte zu nichtfinanziellen Aspekten berichten 11,4 bzw. 20,1 und bei solchen, die digitalisierungsbezogene Inhalte zu den Grundlagen des Konzerns berichten, 14,0 bzw. 19,2 Sinnabschnitte pro Unternehmen.
Eine Gegenüberstellung der Ausprägungskategorien mit den Inhaltskategorien (der obersten Hierarchieebene) und Betrachtung der bedingten Häufigkeiten, ausgehend von den Ausprägungskategorien, führt zu den folgenden Ergebnissen.179 51 (5,7 %) bzw. 36 (3,2 %) der relevanten Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 enthalten keine unternehmensspezifischen Angaben bzw. keine Handlungsfelder zur digitalen Transformation. Davon entfallen die meisten auf Angaben mit Inhalten zum Wirtschaftsbericht.180 Die meisten der 415 (45,4 %) bzw. 488 (43,5 %) Fundstellen mit unternehmensspezifischen Angaben bzw. Handlungsfeldern zur digitalen Transformation stehen mit Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns in Verbindung, dicht gefolgt von denen mit Inhalten des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts. Die meisten der 429 (47,9 %) bzw. 597 (53,3 %) Sinnabschnitte mit konkreten Maßnahmen bzw. Aktivitäten der digitalen Transformation stehen ebenfalls mit Inhalten zu Grundlagen des Konzerns in Verbindung und zu etwa einem Drittel (2019) bzw. einem Viertel (2021) mit Inhalten des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts. Die wenigsten solcher vergleichsweise konkreten Angaben sind indes in Fundstellen mit Inhalten des Wirtschaftsberichts zu finden.
Insgesamt enthalten 120 (13,4 %) der relevanten Fundstellen in den Konzernlageberichten 2019 quantitative Angaben, während 775 (86,6 %) Fundstellen ausschließlich qualitative Angaben i. V. m. digitaler Transformation enthalten. In den Konzernlageberichten 2021 ist das Verhältnis 152 (13,6 %) zu 969 (86,4 %). Die meisten der vergleichsweise wenigen quantitativen Angaben sind in Fundstellen enthalten, welche Inhalten des Wirtschaftsberichts zuzuordnen sind. Die meisten ausschließlich qualitativen Angaben i. V. m. digitaler Transformation befinden sich in Fundstellen mit Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns, dicht gefolgt von denen mit Inhalten des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts. Ferner wird digitale Transformation bei quantitativen Angaben überwiegend lediglich indirekt mit einer Zahl in Verbindung gebracht (bspw. als Grund für quantitative Veränderungen) und nicht etwa (bzw. selten) eine unmittelbare Auswirkung der digitalen Transformation oder Investitionssummen quantifiziert. In Summe sind in etwa gleich viele der quantitativen Angaben finanziell wie nichtfinanziell ausgeprägt. Die meisten der nichtfinanziellen quantitativen Angaben sind in Fundstellen mit Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns vorzufinden, gefolgt von solchen mit Inhalten zum Wirtschaftsbericht.181 Auch digitalisierungsbezogene quantitative finanzielle Angaben sind am häufigsten zu Inhalten des Wirtschaftsbericht zu finden.

5.4.3.2 Angaben zu den Grundlagen des Konzerns (DRS 20.36–52)

5.4.3.2.1 Überblick
Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation, welche den Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns zuzuordnen sind, enthalten überwiegend konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten und betreffen auch ansonsten fast ausschließlich unternehmensspezifische Handlungsfelder bzw. Herausforderungen der digitalen Transformation für das Unternehmen.182 Außerdem sind die Angaben vor allem stichtagsbezogen und qualitativ ausgeprägt. Das ist insofern nicht verwunderlich, da gem. DRS 20.36 die Angaben zu den Grundlagen des Konzerns als Ausgangspunkt der Darstellung, Analyse und Beurteilung des (vergangenen) Geschäftsverlaufs und der (stichtagsbezogenen) wirtschaftlichen Lage im Wirtschaftsbericht dienen sollen und eine Darstellung und Erläuterung der Veränderungen zum Vorjahr sowie zum Status quo gefordert werden.183 Insofern scheinen die Angaben zumindest hinsichtlich der genannten Merkmale eine Einschätzung der Bedeutung der digitalen Transformation für die berichterstattenden Unternehmen sowie des bisherigen Umgangs mit dem Thema, zu ermöglichen. Die geringe Anzahl Fundstellen mit quantitativen Angaben deutet darauf hin, dass diese aus Sicht der Konzernleitung regelmäßig als unwesentlich und damit nicht berichtsrelevant eingeschätzt werden. Schließlich sind quantitative Angaben zu den Grundlagen des Konzerns nur dann zu machen, wenn sie für den verständigen Adressaten des Konzernlageberichts wesentlich sind (DRS 20.36).
Abbildung 5.13 zeigt, wie sich die 335 bzw. 499 Fundstellen aus den 24 bzw. 26 Konzernlageberichten 2019 und 2021 zu den gem. DRS 20.36–52 vorgesehenen Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns auf die inhaltlichen Unterkategorien verteilen. Dabei ist zu beachten, dass einige Fundstellen mit mehreren der aufgeführten Unterkategorien versehen worden sind.184
5.4.3.2.2 Angaben zum Geschäftsmodell (DRS 20.37–38)
Die meisten der Fundstellen mit Inhalten zu den Grundlagen des Konzerns enthalten Angaben zum Geschäftsmodell (DRS 20.37–38), was aufgrund der vielfältigen potenziell relevanten Informationen zu den in DRS 20.37 genannten Elementen wenig verwundert.186 Sechs bzw. zwei Unternehmen der Stichprobe haben allerdings in ihren Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 keine digitalisierungsbezogenen Angaben zum Geschäftsmodell gemacht. Die betreffenden Unternehmen gehören zu denjenigen, mit den insgesamt wenigsten relevante Fundstellen.
Die Bandbreite der Fundstellen mit digitalisierungsbezogenen Angaben zum Geschäftsmodell reicht für das Berichtsjahr 2019 von eins bis 28 und für das Berichtsjahr 2021 von eins bis 56 pro Unternehmen. Im Durchschnitt wurden 8,5 bzw. 10,8 Fundstellen mit Angaben zum Geschäftsmodell pro Unternehmen identifiziert.187 Lediglich zwölf (7,0 %) bzw. 20 (7,7 %) der Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 mit Angaben zum Geschäftsmodell befinden sich innerhalb separater Abschnitte zur digitalen Transformation, die mit einer themenbezogenen Überschrift versehen sind.
Keines der untersuchten Unternehmen hat innerhalb seiner Konzernlageberichte umfassende Angaben zu allen der in DRS 20.37–38 genannten Elemente im Hinblick auf eine mögliche Betroffenheit durch digitale Transformation gemacht. Eine Fehlanzeige, dass einzelne Elemente oder das gesamte Geschäftsmodell nicht durch digitale Transformation betroffen sind, hat ebenfalls keines der Unternehmen gemacht – wenngleich dies in DRS 20 auch nicht gefordert wird. Mögliche Gründe für die vereinzelt wenigen bzw. nicht vorhandenen Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation des Geschäftsmodells oder auch einzelner Elemente sind zum einen, dass die digitale Transformation für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung und diesbezügliche Informationen deshalb für die Berichterstattung unwesentlich sind. Zum anderen ist denkbar, dass den berichterstattenden Unternehmen tlw. nicht klar ist, welche Informationen zur digitalen Transformation für ihre Adressaten wesentlich sind, etwaige Informationen von Adressaten nicht eingefordert werden, die Berichterstattung der Informationen nicht erfolgen kann oder gar bewusst unzureichend erfolgt.188
Insgesamt sind jedoch über die Konzernlageberichte hinweg, mit Ausnahme des Geschäftszwecks, zu jedem der in DRS 20.37 genannten Elemente eines Geschäftsmodells mehr oder weniger ausführliche Angaben zur digitalen Transformation zu finden. Besonders hervorzuheben sind digitalisierungsbezogene Angaben zu Produkten und Dienstleistungen, Mitarbeitern (als Einsatzfaktoren), Geschäftsprozessen (Produktion, Beschaffung und Vertrieb) sowie der Bedeutung des Themas für die zugehörigen Märkte. Auch zur organisatorischen Struktur der Konzerne sowie der Veränderung der Zusammensetzung durch Unternehmenskäufe wurden im Zusammenhang mit digitaler Transformation Angaben gemacht.
Zwei Beispiele, in welchen die Bedeutung der Digitalisierung für die Geschäftsmodelle der Konzerne verdeutlicht wird, sowohl Elemente der leistungsbezogenen als auch der unternehmensinternen Dimension thematisiert werden und der Bezug der Angaben zur Digitalisierung zudem anhand von Überschriften hervorgehoben wird, bieten stellvertretend die Evonik Industries AG (Abbildung 5.14) sowie die Covestro AG (Abbildung 5.15):
In dem in Abbildung 5.16 angegebenem Beispiel liegt der Fokus insb. auf Angaben zur digitalen Transformation des Produkt- und Dienstleistungsangebots.
Einige der Interviewpartner haben Angaben zu Mitarbeitern bzw. deren Rolle sowie der Sicherstellung ihrer Arbeitsplätze bei voranschreitender digitaler Transformation gefordert. Wie die Beispiele in den Abbildungen 5.17 und 5.18 stellvertretend verdeutlichen, machen die Unternehmen der Stichprobe in diesem Zusammenhang insb. Angaben zur Anwerbung qualifizierter Mitarbeiter mit entsprechendem Know-How und zur Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter (tlw. mittels Online-Lernplattformen).192
Hinsichtlich der Konkretheit sind einige wenige Fundstellen mit Angaben zum Geschäftsmodell zu finden, in denen kein unternehmensspezifisches Handlungsfeld der digitalen Transformation verdeutlicht wird. In der Regel handelt es sich dabei um Angaben zu externen Einflussfaktoren bzw. Rahmenbedingungen des Geschäftsmodells i. S. v. DRS 20.37 lit. g), denen weitere Ausführungen vorangestellt sind, die die Bedeutung für das Unternehmen bzw. den Konzern (und sein Geschäftsmodell) klarstellen bzw. eine Bezugnahme auf das Unternehmen/den Konzern nachholen. Die meisten relevanten Fundstellen mit Angaben zum Geschäftsmodell enthalten jedoch unternehmensspezifische Handlungsfelder im Hinblick auf digitale Transformation oder enthalten (noch etwas häufiger) gar konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten der digitalen Transformation, die i. V. m. den Elementen des Geschäftsmodells stehen. Wenn die Aktivitäten der digitalen Transformation zudem einen zeitlichen Bezug aufweisen, ist dieser vor allem auf den Status quo zum Bilanzstichtag oder in die Vergangenheit gerichtet.
Quantitative Angaben, wie von DRS 20.36 bei Relevanz für den verständigen Adressaten gefordert, wurden in 9,6 % bzw. 11,6 % der relevanten Fundstellen mit Angaben zum Geschäftsmodell gemacht. Ob bei der Fundstelle Angaben zur leistungsbezogenen oder unternehmensinternen Dimension im Vordergrund stehen, spielt dabei keine Rolle. Die (wenigen) quantitativen Angaben zum Berichtsjahr 2019 stehen überwiegend in einem direkten Bezug zur digitalen Transformation und die zum Berichtsjahr 2021 weisen in etwa zur Hälfte einen direkte und zur anderen Hälfte einen indirekten Bezug auf. Für beide Berichtsjahre sind fast ausschließlich alle quantitativen Angaben nichtfinanziell. Typische Beispiele quantitativer nichtfinanzieller Angaben betreffen die Anzahl der digitalen Produkte und Dienstleistungen oder mit physischen Produkten verbundene digitale Komponenten und Zusatzdienstleistungen, die Anzahl der Länder, in denen die Produkte/Dienstleistungen vertrieben werden, die Anzahl der bereits digital vernetzten Produktionsanlagen und weiteren Einrichtungen oder die Anzahl der über Online-Kanäle akquirierten oder weitergebildeten Mitarbeiter, wie viele Online-Kurse im Weiterbildungsangebot enthalten sind und wie viele Mitarbeiter an der digitalen Transformation mitwirken.195 Ein Beispiel für finanzielle quantitative Angaben, die in direkter Verbindung mit Aktivitäten der digitalen Transformation stehen, sind Angaben zu Zuwächsen von E-Commerce-Umsätzen aufgrund einer innerhalb des Berichtsjahres eingeführten E-Commerce-Plattform.196 Ein Beispiel für einen indirekten Bezug einer quantitativen finanziellen Angabe zur digitalen Transformation ist die Berichterstattung eines Segmentumsatzes, der zu einem (unbestimmten) Teil durch die Vermarktung digitaler Technologien und Lösungen erreicht wird.197
Diejenigen Fundstellen mit digitalisierungsbezogenen Angaben zum Geschäftsmodell, welche in anderen Teilberichten als den Kapiteln zu den Grundlagen des Konzerns verortet sind, enthalten innerhalb des Wirtschaftsberichts vor allem Angaben zu den Geschäftsmodellen verschiedener Segmente des Konzerns, welche Ausführungen zum Geschäftsverlauf und/oder der Lage der jeweiligen Segmente vorangestellt sind. Digitalisierungsbezogene Angaben zum Geschäftsmodell innerhalb des Prognose-, Chancen-, und Risikoberichts, sind sowohl solche, die Prognosen vorangestellt werden, jedoch nicht als zugrundeliegende Annahmen gewertet wurden, als auch solche, die Angaben zu Chancen und/oder Risiken vorangestellt sind, die Sinnabschnitte jedoch selbst noch keine konkreten Chancen oder Risiken behandeln.
5.4.3.2.3 Angaben zu Zielen und Strategien (DRS 20.39–44)
Die (freiwilligen) Angaben zu Zielen und Strategien (DRS 20.39–44) sollen dem verständigen Adressaten eine Einordnung des Geschäftsverlaufs, der wirtschaftlichen Lage, der voraussichtlichen Entwicklung sowie der wesentlichen Chancen und Risiken des Konzerns in den Kontext der Ziele und Strategien ermöglichen (DRS 20.40).198 Dementsprechend werden die ansonsten eher stichtags- und vergangenheitsbezogenen Anforderungen hinsichtlich Informationen zu den Grundlagen des Konzerns um (freiwillige) zukunftsorientierten Angaben ergänzt. Im Zusammenhang mit digitaler Transformation haben in ihren Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 18 bzw. 20 Unternehmen in 47 bzw. 109 Fundstellen Angaben zu Zielen und Strategien gemacht. Fünf der acht bzw. fünf der sechs anderen Unternehmen machen zwar grundsätzlich Angaben zu Zielen und Strategien i. S. v. DRS 20.39–44 innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021. Mit digitaler Transformation werden diese allerdings nicht in Verbindung gebracht.
Die Bandbreiten der Anzahl Fundstellen zu Zielen und Strategien, die von den Unternehmen in Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht werden, reichen von eins bis acht pro Unternehmen für das Berichtsjahr 2019 bzw. eins bis zwölf für das Berichtsjahr 2021. Durchschnittlich werden 2,6 bzw. 5,5 Sinnabschnitte zu Zielen und Strategien im Zusammenhang mit digitaler Transformation in den Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 platziert.199
Fünf (10,6 %) bzw. zwölf (11,0 %) der Fundstellen 2019 bzw. 2021 mit Angaben zu Zielen und Strategien befinden sich innerhalb separater Abschnitte zur digitalen Transformation. Die Rolle der digitalen Transformation bzw. Digitalisierung im Rahmen der Konzernstrategie wird zudem vereinzelt auch in Abbildungen dargestellt. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie einige Unternehmen grafische Darstellungen mit verbalen Angaben zur digitalen Transformation kombinieren und zudem Hervorhebungen durch Überschriften nutzen.
Der in Abbildung 5.19 dargestellte Ausschnitt enthält relativ unkonkrete Angaben zur digitalen Transformation als strategischem Schwerpunkt und nennt in Ansätzen Ziele, die dadurch erreicht werden sollen. In seinem Konzernlagebericht 2021 wird das Unternehmen in einem ähnlich platzierten Abschnitt konkreter und beschreibt zudem einzelne Maßnahmen (Abbildung 5.20). Positiv fällt auf, dass unterhalb der Abschnitte Verweise zu weiteren Angaben mit Bezug zur digitalen Transformation platziert sind. Ähnliche Verweise sind auch in anderen Konzernlageberichten bei ähnlichen Angaben zu finden.201
In einer Abbildung stellt das berichterstattende Unternehmen ergänzend dar, welche Rolle Digitalisierung (und künstliche Intelligenz) bei der strategischen Ausrichtung seiner Segmente spielt (Abbildung 5.21).
Das Beispiel in Abbildung 5.22 zeigt, wie ein Unternehmen digitale Transformation als eines von fünf strategischen Handlungsfeldern grafisch hervorhebt, welche zusammen dem Ziel der nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung dienen.
In einem separaten Abschnitt ergänzt das Unternehmen zudem weitere Angaben zu Zielen der digitalen Transformation des Unternehmens und konkretisiert die Strategie (Abbildung 5.23).
Die Angaben der untersuchten Unternehmen zu Zielen und Strategien betreffen insgesamt hauptsächlich die leistungsbezogene Dimension der Unternehmen, oft jedoch auch beide zusammen.206 Zudem wird in dem Zusammenhang Effizienz- und Absatzsteigerung mit digitaler Transformation in Verbindung gebracht. Auffällig ist jedoch, dass aus verhältnismäßig vielen der Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und 2021 (jeweils ca. 23 %) nicht klar hervorzugehen scheint, auf welche Unternehmensdimension sich die Angaben beziehen. Das liegt daran, dass in einleitenden Sinnabschnitten zu Zielen und Strategien der Konzerne zunächst berichtet wird, dass der Konzern zu einem Digitalkonzern umgebaut, die digitale Transformation der Industrie oder des Unternehmens beschleunigt werden sollte oder, dass digitale Transformation ein Bestandteil bzw. eine Säule der Konzernstrategie darstelle. In den darauffolgenden Ausführungen sind jedoch häufig spezifischere Aussagen vorzufinden, die verdeutlichen, welche Dimensionen des Unternehmens bzw. Elemente des Geschäftsmodells jeweils betroffen sind. So werden bspw. der Einsatz digitaler Technologien und damit im Zusammenhang stehende Vorgänge beleuchtet, um bestimmte Ziele – wie die Steigerung des Kundenutzens und/oder der Effizienz in der Produktion – zu erreichen.
Auf konkrete Ziele, die im Zusammenhang mit digitaler Transformation stehen, wird in nur ca. 10 % der Fundstellen mit Angaben zu Zielen und Strategien eingegangen. Deren Ausmaße sind zudem fast ausschließlich qualitativ formuliert und auf die Angabe konkreter Fristen zur Zielerreichung wird weitestgehend verzichtet. Die übrigen 90 % der Fundstellen, welche Angaben zu Strategien enthalten, die entweder direkt der digitalen Transformation dienen oder deren Bestandteile (u. a.) Maßnahmen bzw. Aktivitäten zur digitalen Transformation umfassen, sind ebenfalls fast ausschließlich qualitativ ausgeprägt und ohne konkreten zeitlichen Bezug.
Neben den als positiv hervorgehobenen Beispielen sind die insgesamt wenigen Angaben zu Zielen und Strategien demnach überwiegend relativ unbestimmt. Das kann zum einen daran liegen, dass digitale Transformation für die zu dem Thema berichtenden Unternehmen zwar nicht unbedeutend ist, jedoch auch keinen Hauptschwerpunkt der strategischen Ausrichtung darstellt, sondern vielmehr als unterstützender Faktor angesehen wird, um die Gesamtstrategie zu realisieren. Im DRS 20 wird zudem empfohlen, primär zu strategischen Zielen und Strategien auf Konzernebene zu berichten und nur in Ausnahmefällen auf eine operative Ebene auszuweichen.207 Zwar werden u. a. Informationen zu den Zielen und Strategien im Zusammenhang mit digitaler Transformation von Adressaten der Berichterstattung als besonders nützlich empfunden,208 jedoch scheinen die regulatorischen Vorgaben nicht auszureichen, damit die Unternehmen diese Bedürfnisse erfüllen. Das kann zum einen daran liegen, dass die Unternehmen mit etwaigen Informationen ggf. wettbewerbssensible Informationen preisgeben würden und sich strategische Vorteile durch die Veröffentlichung nicht mehr realisieren lassen.209 Zum anderen ist denkbar, dass die Unternehmen keine vollumfängliche Konzernstrategie zur digitalen Transformation vorzuweisen haben210 und entweder gar nicht berichten können oder nur werbewirksame Angaben zur Rolle der digitalen Transformation einbringen.
5.4.3.2.4 Angaben zum Steuerungssystem (DRS 20.K45–K47)
Zum Steuerungssystem (DRS 20.K45–K47) haben vier Unternehmen innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 in insgesamt vier bzw. sechs Fundstellen Angaben zur digitalen Transformation gemacht. Keines der Unternehmen hat dabei eine Kennzahl genannt, welche zur Steuerung der digitalen Transformation verwendet wird oder auf ein Modell zur Messung und Steuerung des digitalen Reifegrads verwiesen.211 Vereinzelt wurden jedoch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dargestellt, die zur Steuerung verwendet werden und einen Bezug zur digitalen Transformation aufweisen. So wertet ein Medienunternehmen bspw. digitale Reichweitenkennzahlen und weitere KPIs zu datenbasierten Geschäftsmodellen aus, um die Entwicklung von Zuschauermarktanteilen zu beurteilen.212 Ein anderes verwendet die Anzahl über das Internet verkaufter Tickets (Internetticketmenge) als nichtfinanziellen Leistungsindikator zur Steuerung.213 Bei den anderen Fundstellen wurden im Rahmen der Darstellung von Steuerungskennzahlen und/oder ihrer Berechnung Einflüsse der digitalen Transformation aufgezeigt. So erläutert ein Unternehmen bspw., dass Bestrebungen der Digitalisierung sich auf die als Steuerungskennzahlen verwendete Forschungs- und Entwicklungsquote und die Sachinvestitionsquote auswirkten und entsprechende Rückschlüsse gezogen werden könnten.214 Auch werden Kosten für strategische Digitalisierungsprojekte als Sondereinflüsse auf die Steuerungskennzahl EBITDA angeführt.215
5.4.3.2.5 Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (DRS 20.48–52)
In den Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 von 21 bzw. 23 Unternehmen wurden insgesamt 115 bzw. 131 Fundstellen mit Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (DRS 20.48–52) im Zusammenhang mit digitaler Transformation identifiziert. Die Bandbreiten der Anzahl Fundstellen reicht von eins bis 15 pro Unternehmen für das Berichtsjahr 2019 bzw. eins bis 22 für das Berichtsjahr 2021. Durchschnittlich werden 5,5 bzw. 5,7 Sinnabschnitte zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit digitaler Transformation in den Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 platziert.216 Bei den hinsichtlich der Unternehmensdimension unspezifischen Angaben geht es vor allem um Digitalisierung als nicht näher konkretisierten Schwerpunkt der Aktivitäten, ggf. im Zusammenhang mit Kooperationen und internationalen Standorten. Die meisten der Fundstellen 2019 und 2021 beinhalten jedoch Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit der digitalen Transformation der leistungsbezogenen Unternehmensdimension. Dementsprechend stehen im Vordergrund dieser Fundstellen Angaben zu Schwerpunkten, Zielen, Projekten, Kooperationen, die zur Entwicklung digitaler Produkte oder Dienstleistungen führen oder die digitale Kundenverbindung betreffen. Auch zu den jeweiligen Ergebnissen sind entsprechende Angaben zu finden. Angaben zur unternehmensinternen Dimension betreffen neben der Optimierung der eigenen Produktion bzw. Wertschöpfung durch selbstentwickelte digitale Komponenten zur Vernetzung von Maschinen, Mitarbeitern und Standorten, auch die geografische Verortung von digitalisierungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die (digitale) Ausstattung der Forschungszentren und deren Vernetzung sowie den Einsatz digitaler Technologien (wie bspw. künstliche Intelligenz). Sowohl die Angaben zur unternehmensinternen als auch die zur leistungsbezogenen Dimension enthalten zu ca. drei Vierteln konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten, die mit digitaler Transformation in Verbindung stehen.
Quantitative Angaben, die gem. DRS 20.49 bei Relevanz für den Adressaten gefordert werden, wurden innerhalb der Konzernlageberichte 2019 in 10 (8,7 %) Fundstellen und innerhalb der Konzernlageberichte 2021 in 15 (11,4 %) Fundstellen gemacht. Diese sind überwiegend nichtfinanziell und weisen z. T. nur einen indirekten Bezug zur digitalen Transformation auf. Dazu gehören Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, die an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mitwirken, die Anzahl von Forschungsstandorten und Ländern. Nichtfinanzielle Angaben, die einen direkten Bezug zur digitalen Transformation aufweisen, betreffen bspw. die Anzahl konkreter Patente und in Entwicklung befindlicher Projekte oder Angaben zu Merkmalen von neu- oder weiterentwickelten Produkten, wie bspw. die Anzahl der enthaltenen Sensoren oder damit verbundenen digitalen Applikationen. Die wenigen mit digitaler Transformation zudem nur indirekt in Verbindung stehenden finanziellen Angaben betreffen bspw. die Forschungs- und Entwicklungsquote, Investitionen, Aktivierungsquote oder Abschreibungen.
Insgesamt haben einige der Unternehmen mehr oder weniger detailliert den gem. DRS 20.49 geforderten Einblick in die allgemeine Ausrichtung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit digitaler Transformation sowie tlw. ihrer Intensität gewährt. Mit digitaler Transformation in Zusammenhang stehende Schwerpunkte waren mal mehr und mal weniger im Vordergrund der Berichterstattung. 20 (17,4 %) bzw. 23 (17,6 %) der Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021, die Angaben zu Forschung und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden innerhalb von Abschnitten platziert, die mit einer digitalisierungsbezogenen Überschrift versehen sind. Ein Unternehmen hat seinen Forschungs- und Entwicklungsbericht sogar mit einer digitalisierungsbezogenen Unterzeile versehen217 und damit das Thema als Hauptschwerpunkt hervorgehoben.

5.4.3.3 Angaben zum Wirtschaftsbericht (DRS 20.53–113)

5.4.3.3.1 Überblick
Die Fundstellen mit Angaben, welche den Inhalten des Wirtschaftsberichts zuzuordnen sind, enthalten überwiegend unternehmensspezifische Angaben bzw. Handlungsfelder zur digitalen Transformation und nur zu etwa einem Viertel konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten.218 Zudem sind sie überwiegend vergangenheitsbezogen und in etwa genauso häufig quantitativ wie qualitativ ausgeprägt. Die Merkmale der Fundstellen deuten darauf hin, dass die Angaben weitestgehend den regulatorischen Anforderungen nachkommen, jedoch relativ oberflächlich bleiben. Schließlich soll im Wirtschaftsbericht die Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs während der vergangenen Berichtsperiode und der Lage des Konzerns zum Bilanzstichtag erfolgen, um einen Überblick über die Entwicklung des Konzerns im Berichtszeitraum und die wirtschaftliche Lage des Konzerns am Abschlussstichtag zu vermitteln (DRS 20.53).219 Inwiefern die Informationen eine Beurteilung der Auswirkungen der digitalen Transformation auf den Geschäftsverlauf und die Lage zulassen – wie von den Adressaten gefordert220 – wird im Folgenden näher betrachtet.
Abbildung 5.24 zeigt, wie sich die 143 bzw. 128 Fundstellen aus den 20 bzw. 19 Konzernlageberichten 2019 und 2021 zu den gem. DRS 20.53–113 vorgesehenen Inhalten zum Wirtschaftsbericht auf die inhaltlichen Unterkategorien verteilen. Die in Tabelle 5.4 (Abschnitt 5.3.3.2) aufgeführte Kategorie finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ist in der Abbildung nicht separat aufgeführt, da diese Leistungsindikatoren (ggf.) in die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einzubeziehen sind und die entsprechenden Fundstellen demnach zwei Inhaltskategorien aufweisen.221 Konkret handelt es sich um zwölf Fundstellen (sechs pro Berichtsjahr), in welchen neben digitalisierungsbezogenen Angaben zum Geschäftsverlauf, der Ertragslage oder der Gesamtaussage auf Leistungsindikatoren eingegangen worden ist, die einen direkten oder indirekten Bezug zur digitalen Transformation aufweisen. Um die betreffenden Fundstellen in der Abbildung nicht über zu gewichten, wurde die Anzahl der vergebenen Inhaltskategorie zu finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nicht mitgezählt.
5.4.3.3.2 Angaben zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen (DRS 20.59–61)
Zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen (DRS 20.59–61) haben in ihren Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 mit Bezug zur digitalen Transformation sechs bzw. zehn Unternehmen in 19 bzw. 22 Fundstellen Angaben gemacht. Die Bandbreiten der Anzahl Fundstellen reicht von eins bis neun pro Unternehmen für das Berichtsjahr 2019 bzw. eins bis vier für das Berichtsjahr 2021. Durchschnittlich werden 3,2 bzw. 2,2 Sinnabschnitte zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit digitaler Transformation in den Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 platziert.223
Die Angaben beziehen sich vor allem auf die leistungsbezogene Dimension bzw. auf Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Absatzmärkte. Ein Beispiel, welches beide Unternehmensdimensionen betrifft und in welchem die Angaben innerhalb des Kapitels zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bzw. einem speziellen Unterabschnitt zu Trends, die die Geschäftsentwicklung des Unternehmens beeinflussen, platziert und durch eine Überschrift hervorgehoben werden, ist Abbildung 5.25 zu entnehmen.
Zwar haben 20 bzw. 16 Unternehmen dem Thema digitale Transformation bei der Erläuterung der wirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Rahmen der Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage keine Bedeutung beigemessen. Allerdings ist zu beachten, dass ähnliche Informationen bereits im Zuge der Darstellung des Geschäftsmodells gem. DRS 20.37 lit. g) berichtet worden sein können. Des Weiteren sind die beobachteten Angaben überwiegend nicht explizit auf das Unternehmen bezogen bzw. werden in nur ca. einem Drittel der Angaben unternehmensspezifische Handlungsfelder klar herausgestellt. Quantitative Angaben betreffen vor allem die Umsätze bestimmter Branchen und Märkte sowie die Anzahl (potenzieller) Kunden in bestimmten Branchen oder für bestimmte Arten von Produkten oder Dienstleistungen.
5.4.3.3.3 Angaben zum Stand der Zielerreichung (DRS 20.56)
Angaben zum Stand der Zielerreichung (DRS 20.56) müssen nur gemacht werden, wenn zuvor die Ziele des Konzerns dargestellt worden sind. Insgesamt haben in ihren Konzernlageberichten 2019 und 2021 vier bzw. acht Unternehmen in jeweils 17 Fundstellen Angaben zum Stand der Zielerreichung im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht. Dies bedeutet auch, dass 14 der 18 bzw. zwölf der 20 Unternehmen, die Angaben zu Zielen und Strategien i. V. m. digitaler Transformation gemacht haben, nicht explizit auf den Stand der Zielerreichung eingegangen sind. In einigen Fällen wurden die Angaben zur Zielerreichung unmittelbar zusammen mit den Angaben zu Zielen und Strategien innerhalb eines Sinnabschnitts gemacht oder wurden in unmittelbarer Nähe innerhalb des Konzernlageberichts verortet. So wurden alle Fundstellen, welche dem Stand der Zielerreichung zugeordnet wurden, innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns platziert. Dabei ist anzumerken, dass der Stand der Zielerreichung dem verständigen Adressaten auch durch Angaben zu anderen Inhalten deutlich werden kann, ohne dass explizit darauf hingewiesen wird, dass es sich um Angaben zum Stand der Zielerreichung handelt. Eine kurze zusammenfassende Beurteilung und Zuordnung zu den zuvor genannten Zielen und Strategien könnte gleichwohl hilfreich sein, um den Geschäftsverlauf sowie die Lage im Kontext der Ziele und Strategien einzuordnen. Schließlich sind die Angaben zu Zielen und Strategien gem. DRS 20.40 (u. a.) dafür vorgesehen.
So wie auch die Angaben zu Zielen und Strategien, sind die Angaben zur Zielerreichung im Zusammenhang mit digitaler Transformation überwiegend qualitativ. Jedoch enthalten sie verhältnismäßig mehr konkrete Informationen was Maßnahmen bzw. Aktivitäten sowie einen Zeitraum-/punkt der (zurückliegenden) Umsetzung angeht. Ggf. liegt dies daran, dass im Vorhinein nicht zu viele Informationen preisgegeben bzw. Erwartungen geweckt werden sollen, um im Fall eines Nichterreichens präziser formulierter Ziele (inkl. Zeitangabe) keine übermäßig negativen Reaktionen auszulösen, da die Erwartungen der vorab informierten Adressaten nicht erfüllt worden sind. Weiterhin ist denkbar, dass das Unternehmen die Ziele und Strategien im Vorhinein selbst nicht konkret formuliert hat. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass sich (vermeintlich) erreichte Ziele im Nachhinein leichter berichten lassen als Ziele, deren Erreichung mit Unsicherheit behaftet ist.
5.4.3.3.4 Angaben zum Geschäftsverlauf und/oder der Lage (DRS 20.54 und 62–113)
Da viele Unternehmen von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage zusammenzufassen (DRS 20.55) bzw. sich insb. die Angaben zum Geschäftsverlauf und der Ertragslage nicht immer eindeutig voneinander trennen lassen225, werden die Kategorien zum Geschäftsverlauf und/oder der Lage (DRS 20.54, 62–113) in Abbildung 5.24 zusammengefasst dargestellt und im Folgenden nur bei Besonderheiten und falls möglich eine Unterscheidung vorgenommen. Insgesamt haben in ihren Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 19 bzw. 18 Unternehmen in 96 bzw. 87 Fundstellen Angaben zum Geschäftsverlauf und/oder der Lage i. V. m. digitaler Transformation gemacht. Die Bandbreiten der Anzahl Fundstellen reicht von eins bis 22 pro Unternehmen für das Berichtsjahr 2019 bzw. eins bis 30 für das Berichtsjahr 2021. Durchschnittlich werden 5,1 bzw. 4,8 Sinnabschnitte zum Geschäftsverlauf und/oder der Lage im Zusammenhang mit digitaler Transformation in den Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 platziert.226 Bei genauerer Betrachtung ist ersichtlich, dass die meisten der Fundstellen auf Angaben zum Geschäftsverlauf und/oder zur Ertragslage entfallen. Lediglich 18 bzw. 15 der Fundstellen (von jeweils elf Unternehmen) sind eindeutig Angaben zur Finanzlage i. V. m. digitaler Transformation zuzuordnen. Keine der Fundstellen enthalten hingegen Angaben zur Vermögenslage.227
Der hohe Anteil der Angaben zur leistungsbezogenen Dimension ist auf eine generell absatz- und umsatzorientierte Berichterstattung zurückzuführen,228 die auch im Zusammenhang mit digitaler Transformation zu beobachten ist. Insgesamt sind jedoch auch Angaben zur digitalen Transformation der unternehmensinternen Dimension zu finden sowie solche, in denen nicht konkretisiert wird, welche Dimension etwaige Digitalisierungsinitiativen betreffen. So wird bspw. über die Automatisierung von Produktionsstätten, die Neueinstellung von Mitarbeitern im Bereich Digitalisierung, die Einführung neuer Produkte mit digitalen Features, Kooperation zur Erweiterung des digitalen Angebots oder allgemein voranschreitende Digitalisierungsinitiativen berichtet.
Die Fundstellen, welche eher Entwicklungen und Ereignisse betreffen, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren, beinhalten fast zu gleichen Teilen unternehmensspezifische Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten der digitalen Transformation. Dementsprechend werden tlw. konkrete Projekte zur digitalen Transformation beleuchtet, zu denen auch quantitative Angaben gemacht werden. Fundstellen mit Angaben, die eher Faktoren betreffen, die für die Veränderung der Ertragslage ursächlich waren, betreffen nur selten konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten der digitalen Transformation, sondern fast ausschließlich die digitale Transformation als nicht weiter konkretisiertes Handlungsfeld. Quantitative Angaben stehen in dem Zusammenhang eher indirekt i. V. m. der digitalen Transformation des Konzerns. So wird die digitale Transformation i. d. R. als einer von weiteren Faktoren zur Erklärung der (quantitativen) Veränderung der Ertragslage angeführt, ohne konkret entsprechende Werte zuzuordnen. Typische Beispiele zu Angaben zum Geschäftsverlauf und der Ertragslage i. V. m. digitaler Transformation sind Abbildung 5.26, Abbildung 5.27, und Abbildung 5.28 zu entnehmen.
Das Beispiel in Abbildung 5.29 zeigt, wie nicht näher konkretisierte Digitalisierungsaktivitäten im Rahmen eines Prognose-Ist-Vergleichs als Ursache für Veränderungen des EBITA pre angeführt werden.
Angaben zur Finanzlage i. V. m. digitaler Transformation sind ebenfalls weniger konkret. Vielmehr wird auch hier die digitale Transformation lediglich als einer von weiteren Investitionsschwerpunkten genannt, ohne konkrete Investitionssummen bestimmten Maßnahmen bzw. Aktivitäten zuzuordnen. Abbildung 5.30 zeigt ein typisches Beispiel.
Nichtfinanzielle und/oder finanzielle Leistungsindikatoren, die i. V. m. digitaler Transformation stehen, wurden nur vereinzelt in die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einbezogen. So ist bspw. ein Unternehmen innerhalb seiner Konzernlageberichte 2019 und 2021 in jeweils drei Fundstellen, welche Angaben zum Prognose-Ist-Vergleich im Rahmen der Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage i. V. m. digitaler Transformation enthalten, auf einen nichtfinanziellen Leistungsindikator eingegangen, der auch der Beurteilung der digitalen Transformation dient. Dabei handelt es sich um die Internetticketmenge, welche das Unternehmen bereits als Steuerungskennzahl genannt hat. Das andere Unternehmen führt innerhalb der Ausführungen zur Ertragslage Digitalisierung als Sondereinfluss auf die Berechnung bzw. Veränderung des finanziellen Leistungsindikators EBITDA an, wie in Abbildung 5.31 dargestellt.
5.4.3.3.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage (DRS 20.58)
Im Rahmen der Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage (DRS 20.58) sind in ihren Konzernlageberichten 2019 bzw. 2021 vier bzw. ist ein Unternehmen in elf bzw. zwei Fundstellen auf digitale Transformation eingegangen. Im Wesentlichen wird auf zuvor ausführlicher beleuchtete Ereignisse eingegangen, wie vereinbarte Kooperationen für Entwicklungsaktivitäten mit Bezug zur digitalen Transformation, Produktinnovationen, Digitalisierung von Prozessen und Entwicklungen des Online-Geschäfts sowie der Auswirkung der Digitalisierung auf Märkte bzw. wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

5.4.3.4 Angaben zu Prognosen, Chancen und Risiken (DRS 20.116-K178)

5.4.3.4.1 Überblick
Fundstellen, die Angaben zu Inhalten des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts enthalten, enthalten fast ausschließlich und zu ähnlichen Teilen unternehmensspezifische Angaben bzw. Handlungsfelder oder konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten der digitalen Transformation.235 Die Angaben sind zudem fast zur Hälfte stichtagsbezogen bzw. betreffen den Status quo und ansonsten fast ausschließlich zukunftsbezogen. Zudem werden fast ausschließlich qualitative Angaben gemacht. Dies scheint weitestgehend im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen an die Inhalte des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts zu stehen.236 Inwiefern die Informationen Aufschluss über die künftige Entwicklung des Konzerns im Zusammenhang mit digitaler Transformation geben – wie von den Adressaten gefordert237 – wird im Folgenden näher betrachtet.
Abbildung 5.32 zeigt, wie sich die 314 bzw. 313 Fundstellen aus den jeweils 26 Konzernlageberichten 2019 und 2021 zu den gem. DRS 20.116–187 vorgesehenen Inhalten zum Prognose-, Chancen- und Risikobericht auf die inhaltlichen Unterkategorien verteilen. Dabei ist zu beachten, dass einige Fundstellen mit mehreren der aufgeführten Unterkategorien versehen worden sind. Das betrifft innerhalb der Konzernlageberichte 2019 neun und innerhalb der Konzernlageberichte 2021 elf Fundstellen, die sowohl Angaben zu Chancen als auch zu Risiken enthalten und deshalb mit beiden Kategorien versehen worden sind.238
Da die untersuchten Unternehmen ihre gem. DRS 20.K168–K178 geforderten Angaben zum internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess im Einklang mit DRS 20.K169 häufig mit den gem. DRS 20. K137–K145 geforderten Angaben zum allgemeinen Risikomanagementsystem zusammengefasst haben, wurden die Angaben in einer Kategorie zusammengefasst untersucht. Wenn im Folgenden auf das Risikomanagementsystem eingegangen wird, ist sowohl das allgemeine als auch jenes gemeint, welches sich auf den Rechnungslegungsprozess bezieht.
5.4.3.4.2 Angaben zum internen Kontrollsystem und/oder dem Risikomanagementsystem (DRS 20.K168–K178 und K137–K145)
Insgesamt haben jeweils 22 Unternehmen innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 und 2021 in 46 bzw. 42 Fundstellen Angaben zum internen Kontrollsystem und/oder dem Risikomanagementsystem (DRS 20.K168–K178 und K137–K145) i. V. m. digitaler Transformation gemacht. Erwartungsgemäß240 enthalten die betreffenden Fundstallen vor allem Angaben dazu, inwieweit die Prozesse digital unterstützt ablaufen und beziehen sich damit ausschließlich auf die unternehmensinterne Dimension. Die mehr oder weniger ausführlichen Angaben reichen von einer bloßen Nennung, dass eine Risikomanagementsoftware eingesetzt wird, bis hin zu einer detaillierten Darstellung der IT-Unterstützung entlang des Risikomanagementprozesses. Für das interne Kontrollsystem sind ähnliche Angaben zu beobachten. Tlw. wird auch auf die Konzernrechnungslegungsprozesse selbst bzw. digital unterstütze und/oder teilautomatisierte Konsolidierungen eingegangen.
5.4.3.4.3 Angaben zu Risiken (DRS 20.135–164)
Angaben zu Risiken (DRS 20.135–164) haben innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 und 2021 alle 26 Unternehmen in 137 bzw. 151 Fundstellen gemacht. Die Bandbreiten der Anzahl der Fundstellen betragen eins bis 14, mit im Durchschnitt 5 Fundstellen pro Unternehmen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und eins bis 13, mit im Durchschnitt 5,8 Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2021. Die berichteten Risiken betreffen vor allem die unternehmensinterne Dimension. So wurden hauptsächlich Cyberrisiken angeführt, die die Geschäfts- und Produktionsprozesse bzw. die IT-Infrastruktur und Datensicherheit der Unternehmen betreffen.241 Leistungsbezogene Risiken i. V. m. digitaler Transformation betreffen vor allem die Abwanderung der Nachfrage nach etablierten Analogen/mechanischen Produkten und Systemen auf elektronische, vernetzte und digitalisierte Produkte sowie innovative Dienstleistungen und disruptive Geschäftsmodelle. In der Regel wird auf konkrete Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken eingegangen und die Konsequenzen (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe) der Risiken werden mal mehr und mal weniger ausführlich (verbal) verdeutlicht. Quantitative Angaben wurden im Zusammenhang mit digitalisierungsbezogenen Risiken keine gemacht. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass diese auch nicht zur internen Steuerung ermittelt werden (DRS 20.152–153).242
Die in Abbildung 5.33 und Abbildung 5.34 dargestellten Beispiele zeigen, wie Unternehmen Angaben zu Risiken der digitalen Transformation machen, welche durch eine digitalisierungsbezogene Überschrift hervorgehobenen werden. Die separaten Abschnitte wurden beide innerhalb von Unterkapiteln zu strategischen Risiken platziert. Das zweite Beispiel zeigt zudem einen Ausschnitt einer Tabelle, in welcher die Risikobewertung für alle wesentliche Risiken des Konzerns zusammengefasst werden. Insgesamt wurden in vier Fundstellen 2019 (3 %) und zwei Fundstellen 2021 (1,3 %), welche sich in so oder so ähnlich überschriebenen Abschnitten befinden, Angaben zu Risiken mit Bezug zur digitalen Transformation gemacht.
5.4.3.4.4 Angaben zu Chancen (DRS 20.165–167)
Zu Chancen (DRS 20.165–167) haben 23 bzw. 21 Unternehmen in 67 bzw. 84 Fundstellen innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 und 2021 Angaben i. V. m. digitaler Transformation gemacht. Die Bandbreiten der Anzahl der Fundstellen betragen eins bis 14, mit im Durchschnitt 2,9 Fundstellen pro Unternehmen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und eins bis zwölf, mit im Durchschnitt 4,0 Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2021.245 Die Angaben beziehen sich überwiegend auf die leistungsbezogene Dimension. Das liegt daran, dass vor allem absatzseitige Chancen im Zusammenhang mit (innovativen) digitalisierten Produkten und Dienstleistungen im Vordergrund der Berichterstattung stehen. Jedoch werden auch Chancen im Zusammenhang mit der unternehmensinternen digitalen Transformation berichtet, die sich bspw. aus der Automatisierung und Vernetzung von Produktionsanlagen ergeben. Ein Beispiel ist Abbildung 5.35 zu entnehmen.
Insgesamt wurden in 17 Fundstellen 2019 (25,4 %) und zehn Fundstellen 2021 (12,0 %), welche sich in so oder so ähnlich wie in dem Beispiel überschriebenen Abschnitten befinden, Angaben zu Chancen mit Bezug zur digitalen Transformation gemacht. Quantitative Angaben wurden in sechs bzw. einer der Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und 2021 gemacht. Diese beziehen sich jedoch nicht auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder finanziell quantifizierte Konsequenzen, sondern bspw. die Anzahl online angebotener Produkte, Aufrufe von Online-Videos, anhand von Kundendaten zielgruppenorientiert durchgeführte Werbekampagnen oder die Anzahl von Produkten und Komponenten (wie Sensoren), welche in Zukunft vom Markt nachgefragt werden.
Nach DRS 20.166 ist über Chancen und Risiken ausgewogen zu berichten. Ob dies umgesetzt wird, lässt sich zwar nicht anhand der reinen Umfänge der Angaben überprüfen.247 Gleichwohl ist auffällig, dass die Umfänge der Fundstellen mit digitalisierungsbezogenen Risiken (in Zeichen) die Umfänge der Fundstellen mit Angaben zu digitalisierungsbezogenen Chancen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 um ca. das 1,8- bzw. 2-fache übersteigen.248 Zudem sind drei bzw. fünf Unternehmen, welche in ihren Konzernlageberichten 2019 und 2021 Angaben zu Risiken i. V. m. digitaler Transformation gemacht haben, nicht auf entsprechende Chancen eingegangen. Das könnte daran liegen, dass sich zwar bei vielen Risiken auch entsprechend gegenläufige Chancen identifizieren lassen (und umgekehrt), dies jedoch nicht bei allen der Fall ist. So kann ein Unternehmen bspw. Risiken in neuen digitalen Produkten und Dienstleistungen sehen, jedoch gleichzeitig auch Chancen, indem es diese selbst anbietet.249 Den vielfach berichteten Risiken aus Cyberkriminalität scheinen jedoch keine (legalen) Chancen gegenüberzustehen.
5.4.3.4.5 Angaben zu Prognosen zum Geschäftsverlauf und der Lage (DRS 20.118–134)
Prognosen zum Geschäftsverlauf und der Lage (DRS 20.118–134) im Zusammenhang mit digitaler Transformation haben 17 bzw. 15 Unternehmen in 60 bzw. 39 Fundstellen ihrer Konzernlageberichte 2019 und 2021 gemacht. Die Bandbreiten der Anzahl der Fundstellen betragen eins bis zwölf, mit im Durchschnitt 3,5 Fundstellen pro Unternehmen innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und eins bis sieben, mit im Durchschnitt 2,6 Fundstellen innerhalb der Konzernlageberichte 2021.250 Die überwiegend leistungsbezogenen Fundstellen mit Angaben zum Geschäftsverlauf und der Lage i. V. m. digitaler Transformation enthalten zum Großteil unternehmensspezifische Handlungsfelder und nur z. T. konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten der digitalen Transformation. Zudem sind die Angaben hauptsächlich rein qualitativ. So sind bspw. voraussichtliche (externe) Entwicklungen der Absatzmärkte des Unternehmens im Fokus der Berichterstattung, aber auch (interne) tlw. konkret, jedoch rein verbal beschriebene Vorhaben zur Investition in Digitalisierung, um neue profitable Geschäftsmodelle zu erschließen, die Online-Vertriebskanäle auszubauen und Produkte sowie Produktionsanlagen zu vernetzen. Vereinzelt wird bei den Ausführungen auch auf die zuvor i. V. m. digitaler Transformation gemachten Angaben zu Zielen und Strategien Bezug genommen. Das in Abbildung 5.36 aufgeführte Beispiel zeigt, wie ausführlich ein Unternehmen externe Entwicklungen und Ereignisse im Zusammenhang mit digitaler Transformation als Annahmen für die Prognose der künftigen Entwicklung des Unternehmens erläutert.
Wie ein weiteres Unternehmen – neben externen Ereignissen und Entwicklungen – konkret geplante interne Maßnahmen zur digitalen Transformation als Annahmen für die voraussichtliche Entwicklung angibt, zeigt das Beispiel in Abbildung 5.37.
Angaben zu Prognosen von bedeutsamsten (nichtfinanziellen) Leistungsindikatoren, welche u. a. die voraussichtliche Entwicklung der digitalen Transformation anzeigen, wurden in jeweils einer Fundstelle der Konzernlageberichte 2019 und 2021 eines der Unternehmen identifiziert. Dabei handelt es sich um den nichtfinanziellen Leistungsindikator Internetticketmenge, zu welchem bereits Angaben im Rahmen der Darstellung des Steuerungssystems identifiziert worden sind und welcher in die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einbezogen worden ist.
5.4.3.4.6 Gesamtaussagen zu Prognosen, Chancen und/oder Risiken (DRS 20.118/.135/.165)
Fundstellen mit Gesamtaussagen zu Prognosen, Chancen und/oder Risiken (DRS 20.118/.135/.165)253 i. V. m. digitaler Transformation wurden innerhalb der Konzernlageberichte 2019 und 2021 14 bzw. neun identifiziert. Davon entfielen zehn bzw. sechs Fundstellen auf Angaben mit Prognosen, jeweils drei auf Angaben mit Risiken und drei bzw. eine Fundstelle auf Angaben mit Chancen.254 Insgesamt wurden die Angaben lediglich von sieben bzw. fünf Unternehmen gemacht. Im Wesentlich wurden innerhalb der Fundstellen Handlungsfelder im Zusammenhang mit digitaler Transformation wiederholt und nur vereinzelt erneut auf konkrete Maßnahmen eingegangen. Die Ausführungen waren zudem fast ausschließlich qualitativ.

5.4.3.5 Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten mit Bezug zur digitalen Transformation (innerhalb von Nachhaltigkeitskapiteln)

Fundstellen mit digitalisierungsbezogenen Angaben i. V. m. nichtfinanziellen Aspekten innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel, enthalten vor allem konkrete Maßnahmen bzw. Aktivitäten zur digitalen Transformation, zu nur etwa einem Viertel bis zwei Dritteln unternehmensspezifische Angaben bzw. Handlungsfelder und keine Angaben, in denen nicht ein Bezug auf das Unternehmen deutlich wird bzw. kein unternehmensspezifisches Handlungsfeld dargestellt ist.255 Die Fundstellen sind überwiegend stichtagsbezogen und zu etwa einem Viertel vergangenheitsbezogen, während etwa jede zehnte bis sechste Fundstelle zukunftsbezogen ist. Zudem enthalten Fundstellen zu etwa 90 % ausschließlich qualitative Angaben zur digitalen Transformation. Abbildung 5.38 zeigt, wie sich die 103 bzw. 181 Fundstellen aus den jeweils neun Konzernlageberichten 2019 und 2021, in denen digitale Transformation als Teil eines Konzepts zum Umgang mit nichtfinanziellen Aspekten bzw. Sachverhalten dargestellt wird, auf die unternehmensinterne und leistungsbezogene Dimension der Unternehmen verteilen.
Mit der Kategorie digitale Transformation als Teil eines Konzepts wurden nur Fundstellen innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel versehen.257 Insgesamt haben jeweils neun Unternehmen innerhalb ihrer Nachhaltigkeitskapitel Angaben zur digitalen Transformation als Teil eines Konzepts gemacht.258 Insofern hat lediglich ein Unternehmen, welches innerhalb seines Konzernlageberichts 2021 ein Nachhaltigkeitskapitel platziert hat, darin keine Angaben zur digitalen Transformation gemacht. Die Bandbreiten der Anzahl der Fundstellen betragen eins bis 39, mit im Durchschnitt 11,4 Fundstellen pro Unternehmen innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel 2019 und drei bis 49, mit im Durchschnitt 20,1 Fundstellen innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel 2021.259
Es sind zu allen gem. DRS 20.258 vorgegebenen Mindestaspekten (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung) sowie auch zu weiteren (Kundenbelange) mehr oder weniger Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation zu finden. Die Angaben enthalten bspw. Informationen zu digitalen Systemen des Nachhaltigkeitsmanagements, stellen aus der digitalen Transformation resultierende Veränderungen der (wirtschaftlichen) Rahmenbedingungen dar und zeigen Aktivitäten der digitalen Transformation als Maßnahmen innerhalb entsprechender Konzepte auf.
Vereinzelt werden Sachverhalte hervorgehoben, welche einen direkten Bezug zur digitalen Transformation aufweisen und tlw. anderen Aspekten untergeordnet werden. Das in Abbildung 5.39 angeführte Beispiel zeigt, dass ein Unternehmen Innovation und Digitalisierung mittels Wesentlichkeitsmatrix als berichtsrelevantes Thema bzw. berichtsrelevanten Sachverhalt identifiziert hat.260 In den darauffolgenden Ausführungen wird im Rahmen der Darstellung des verfolgten Konzepts sowohl auf Ziele und Maßnahmen als auch Verantwortlichkeiten auf Ebene der Geschäftsführung (in Form eines Chief Digital Officers) eingegangen.261
Weitere von den Unternehmen als berichtsrelevant identifizierte Sachverhalte, die einen Zusammenhang mit digitaler Transformation aufweisen, wurden bspw. Datenschutz- und -sicherheit sowie Digitale Ethik genannt. Die beiden Sachverhalte hat ein Unternehmen dem Aspekt Sozialbelange untergeordnet und in separaten Abschnitten die jeweiligen Konzepte mit Zielen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten dargestellt.263
Es fällt auf, dass digitale Transformation selbst nicht als berichtspflichtiger nichtfinanzieller Aspekt angeführt wird, sondern lediglich einzelne Sachverhalte, die die Voraussetzungen der doppelten Wesentlichkeit erfüllen. So gibt bspw. ein Unternehmen an, dass das Themenfeld Innovation und Digitalisierung im Kontext der Nachhaltigkeitsambitionen des Konzerns zwar eines von acht Fundamenten der Nachhaltigkeit darstellt, jedoch kein (doppelt) wesentliches bzw. berichtspflichtiges Themenfeld i. S. d. §§ 315b und 315c i. V. m. 289b-289e HGB ist (Abbildung 5.40).264
In einer repräsentativen Studie des DRSC zur CSR-Berichterstattung aus dem Jahr 2021, wurde u. a. untersucht, zu welchen weiteren Aspekten neben den o. g. Mindestaspekten Angaben entsprechend den Vorgaben gemacht werden. Digitalisierungsbelange o. ä. wurden nicht als Gegenstand der nichtfinanziellen Berichterstattung identifiziert.266 Das festigt den Eindruck, dass zwar grundsätzlich viele Angaben, die mit digitaler Transformation in Verbindung stehen, innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel bzw. nichtfinanziellen Konzernerklärungen gemacht werden. Diese scheinen aber i. d. R. nicht im Vordergrund der Berichterstattung zu stehen, sondern nur gemacht zu werden, wenn einzelne Aktivitäten/Maßnahmen, die im Zusammenhang mit digitaler Transformation stehen, in erster Linie der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele dienen.

5.5 Zusammenfassende Würdigung und Zwischenfazit

Ziel der vorangegangenen Untersuchung war es, den Status quo der externen Berichterstattung über digitale Transformation zu erheben. Hierzu wurde in Abschnitt 5.2 zunächst der Stand der Forschung mit seinen für die vorliegende Arbeit relevanten Erkenntnissen zusammengefasst. So wurde in den identifizierten Studien festgestellt, dass der Umfang der Berichterstattung im Zusammenhang mit digitaler Transformation seit einiger Zeit stetig zunimmt und am meisten Informationen zur digitalen Transformation innerhalb von (Konzern-)Lageberichten veröffentlicht werden. Inhaltlich werden insb. die digitale Transformation von Prozessen, Produkten, Dienstleistungen, Vertriebskanälen und Kundenverbindungen sowie die Verwendung digitaler Technologien, die Qualifikation von Mitarbeitern und auch Kennzahlen sowie vereinzelt übergeordnete Strategien im Zusammenhang mit digitaler Transformation thematisiert. Zudem scheinen der Umfang sowie die inhaltlichen Schwerpunkte von der Branchenzugehörigkeit und Größe der berichterstattenden Unternehmen abzuhängen. Ferner deuten die Beobachtungen darauf hin, dass die Berichterstattung zur digitalen Transformation bisher eher unsystematisch und innerhalb der Berichtsinstrumente verstreut und dementsprechend kaum innerhalb separater Abschnitte zusammengefasst erfolgt. Gleichwohl gibt es Hinweise auf einen Zusammenhang der Berichterstattung über digitale Transformation und dem Wert bzw. der Rentabilität der berichterstattenden Unternehmen.
Anschließend wurde eine eigene Analyse von jeweils 26 Konzernlageberichten 2019 und 2021 gezielt ausgewählter Unternehmen durchgeführt (Abschnitt 5.35.4). Die Studie ist die erste, in welcher unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben eines Berichtsinstruments sowohl die Verortung von digitalisierungsbezogenen Informationen innerhalb der Berichtsbestandteile als auch deren Inhalte sowie die Art ihrer Darstellung analysiert und zugleich die Anforderungen potenzieller Stakeholder für eine Würdigung berücksichtigt werden. Die Erhebung des Status quo der Berichterstattung über digitale Transformation erfolgte anhand der Beantwortung der folgenden Forschungsfragen:
A.
Berichten Unternehmen in Abhängigkeit ihrer Branchenzugehörigkeit und/oder Größe tendenziell267 unterschiedlich über digitale Transformation, was die Intensität und den Umfang angeht?
 
B.
In welchen Teilberichten der Konzernlageberichte wird wie umfangreich über digitale Transformation berichtet?
 
C.
Zu welchen gem. DRS 20 geforderten Inhalten werden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht?
 
D.
Welche Schwer- bzw. Ansatzpunkte der digitalen Transformation stehen bei den Angaben jeweils im Vordergrund?268
 
E.
Wie sind die Angaben im Hinblick auf ihre Konkretheit, ihre zeitliche Orientierung sowie ihre qualitativen/quantitativen und finanziellen/nichtfinanziellen Eigenschaften ausgeprägt?
 
F.
Wie werden Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation formal gestaltet?
 
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und gewürdigt, inwieweit die aktuelle Praxis der Konzernlageberichterstattung bereits die Anforderungen potenzieller Stakeholder erfüllt bzw. dazu in der Lage ist. Die im Zuge dessen identifizierten Verbesserungspotenziale und best practices sollen darüber hinaus bei der anschließenden Entwicklung des Berichtskonzepts zur entscheidungsnützlichen externen Berichterstattung über digitale Transformation berücksichtigt werden.
ad A. – Abhängigkeit des Umfangs und der Intensität der Berichterstattung zur digitalen Transformation von der Branchenzugehörigkeit und Größe der Unternehmen:
Zunächst ist festzuhalten, dass in jedem der untersuchten Konzernlageberichte 2019 und 2021 mehr oder weniger umfangreiche und detaillierte Angaben zu finden sind, die im Zusammenhang mit der digitalen Transformation des berichterstattenden Unternehmens stehen. Während die absoluten Umfänge der Konzernlageberichte sowie der relevanten Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation im Zeitverlauf zugenommen haben, lässt sich dies für die relativen Umfänge nicht mit statistischer Signifikanz beobachten.
Ferner ist ein Zusammenhang zwischen der Unternehmensgröße und den Umfängen der Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation zu beobachten. Dies ist jedoch insb. auf die generell umfangreichere Konzernlageberichterstattung größerer Unternehmen zurückzuführen. Ein Zusammenhang zwischen der Unternehmensgröße und der Intensität der Berichterstattung über digitale Transformation, gemessen an den relativen Umfängen der relevanten Fundstellen, konnte indes nicht festgestellt werden. Demnach ist nicht davon auszugehen, dass große Unternehmen tendenziell stärker von digitaler Transformation betroffen sind als kleine oder umgekehrt.
Anders sieht es bei einer Betrachtung der Branchenzugehörigkeit der Unternehmen aus. So ist insb. ein Zusammenhang zwischen der Branchenzugehörigkeit und der Intensität der Berichterstattung zur digitalen Transformation festzustellen. Davon ausgehend, dass die Bedeutung des Themas innerhalb der Berichterstattung die Stärke der Betroffenheit durch digitale Transformation widerspiegelt, scheint die Branchenzugehörigkeit ein geeigneter Anhaltspunkt zu sein, um auf die (qualitative) Wesentlichkeit diesbezüglicher Informationen für die Adressaten schließen zu können. Dementsprechend wird die von den interviewten Experten geäußerte Vermutung bekräftigt.269
ad B. – Verortung der Angaben innerhalb der Konzernlageberichte:
In allen der bei der Auslegung der Vorgaben als potenziell geeignet identifizierten Teilberichten des Konzernlageberichts sind Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation enthalten. Eine Betrachtung der Verteilung der Fundstellen auf die Teilberichte pro Konzernlagebericht zeigt, dass einige Unternehmen nicht durchgängig Angaben zur digitalen Transformation innerhalb jedes Teilberichts platzieren. So machen alle Unternehmen der Stichprobe innerhalb der Prognose-, Chancen- und Risikoberichte ihrer Konzernlageberichte 2019 und 2021 Angaben zur digitalen Transformation. Während auch innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns nahezu alle Unternehmen der Stichprobe Angaben zur digitalen Transformation platzieren (2019 24 und 2021 26 Unternehmen), machen dies innerhalb ihrer Wirtschaftsberichte 2019 und 2021 lediglich 20 bzw. 18 der insgesamt 26 Unternehmen. Zudem hat jedes der Unternehmen, die innerhalb ihrer Konzernlageberichte 2019 und 2021 Nachhaltigkeitskapitel platziert haben, darin auch Angaben zur digitalen Transformation gemacht. Im Verhältnis zur Anzahl der Unternehmen, die entsprechende Angaben innerhalb des jeweiligen Teilberichts gemacht haben, waren im Durchschnitt die wenigsten Fundstellen innerhalb der Wirtschaftsberichte zu finden. Innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns, den Prognose-, Chancen- und Risikoberichten sowie den Nachhaltigkeitskapiteln berichteten die Unternehmen indes durchschnittlich mehr als doppelt so viel im Zusammenhang mit digitaler Transformation.
Ein separater Teilbericht zur digitalen Transformation konnte zwar in keinem der untersuchten Konzernlageberichte identifiziert werden. Gleichwohl sind (tlw. vereinzelt) innerhalb jeder Art von regulärem Teilbericht mehr oder weniger häufig Unterkapitel oder Abschnitte zu finden, welche mit Überschriften versehen sind, die auf Angaben zur digitalen Transformation hindeuten. Die meisten davon befinden sich innerhalb der Kapitel zu den Grundlagen des Konzerns, gefolgt von den Prognose-, Chancen- und Risikoberichten, den Nachhaltigkeitskapiteln und zuletzt den Wirtschaftsberichten. Durchgängig hat lediglich ein Unternehmen in all seinen veröffentlichten Teilberichten270 separate Abschnitte zur digitalen Transformation platziert. Eine solche Vorgehensweise kann dabei helfen, die im Hinblick auf digitale Transformation relevanten Informationen aufzufinden. Außerdem werden die in den Konzernlageberichten 2019 platzierten separaten Abschnitte zur digitalen Transformation in derselben oder zumindest ähnlicher Form auch innerhalb der Konzernlageberichte 2021 platziert und inhaltlich aktualisiert. Anhand dessen ist eine gewisse Stetigkeit der Berichterstattung über digitale Transformation ersichtlich. Die separaten Abschnitte zur digitalen Transformation stellen insgesamt jedoch nur einen geringen Teil der gesamten Berichterstattung zu dem Thema dar. So werden die meisten Angaben in die übrigen Inhalte der Konzernlageberichte vollintegriert bzw. verstreut.
Die Vorgehensweisen einzelner Unternehmen zeigen, wie entsprechend überschriebene Abschnitte mit Angaben zur digitalen Transformation – den Anforderungen der potenziellen Adressaten entsprechend271 – die Auffindbarkeit und intertemporäre Vergleichbarkeit relevanter Informationen sowie die Klarheit der Strukturierung insgesamt erhöhen können. Eine einheitliche Platzierung separater Abschnitte mit bestimmten Inhalten kann zudem die zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit erhöhen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Verwendung separater Abschnitte durch die Bedeutung der Informationen gerechtfertigt sein sollte. Zumindest eine Übersicht, wie sie für die vollintegrierte nichtfinanzielle Erklärung empfohlen wird und in welcher angegeben wird, wo Angaben zur digitalen Transformation zu finden sind, wäre hilfreich, um die von den Adressaten geforderten Inhalte aufzufinden.272 Ein Tagging der relevanten Abschnitte zur digitalen Transformation könnte zudem die maschinengestützte Auffindbarkeit bzw. Auswertung der Angaben erleichtern, sofern der Konzernlagebericht in einem entsprechenden digitalen Berichtsformat offengelegt wird.
ad C.–F. – Berichtete Inhalte und die Art ihrer Darstellung:
Zu nahezu allen gem. DRS 20 vorgesehenen und im Rahmen der Auslegung als potenziell relevant identifizierten Inhalten des Konzernlageberichts sind Angaben sowohl im Zusammenhang mit der digitalen Transformation von unternehmensinternen Prozessen als auch der leistungsbezogenen Dimension der Unternehmen zu finden. Welcher der beiden Schwerpunkte mehr im Fokus der Berichterstattung steht, ist vor allem von der Branchenzugehörigkeit abhängig. Tlw. wird innerhalb der Angaben jedoch nicht klargestellt, welche Dimension des Unternehmens angesprochen ist, wodurch eine Einordnung der Information schwerfällt und der Nutzen entsprechend eingeschränkt sein kann.
Analog wie bei der Verortung der Fundstellen, variieren die Anzahl der zu den jeweiligen Inhalten i. V. m. digitaler Transformation berichtenden Unternehmen sowie die Häufigkeiten und Umfänge der relevanten Fundstellen. Bei Betrachtung der einzelnen Konzernlageberichte ist kaum eine einheitliche Systematik oder Stringenz der Angaben zur digitalen Transformation zu erkennen, anhand derer sich die drei innerhalb der Experteninterviews identifizierten Aspekte – Bedeutung, Handhabung und Auswirkungen der digitalen Transformation – jeweils vollumfänglich beurteilen lassen. So werden die mit digitaler Transformation in Zusammenhang stehenden Angaben i. d. R. über den Konzernlagebericht verstreut und nur selten durch themenbezogene Überschriften hervorgehoben (s. o.) oder durch Verweise miteinander verknüpft. Darüber hinaus berichten die meisten Unternehmen nicht durchgängig zu allen vorgesehenen Inhalten auch im Zusammenhang mit digitaler Transformation. Dies ist jedoch auch nicht zwingend als negativ bzw. unzureichende Berichterstattung zu interpretieren, da bspw. eine geringe Betroffenheit des Geschäftsmodells durch digitale Transformation ein solches Vorgehen auch nicht erfordert. Zugleich ist jedoch zu konstatieren, dass bei den wenigsten Unternehmen eine einheitliche Systematik oder Stringenz der Berichterstattung zu dem Thema zu beobachten ist. Auch gem. den Vorgaben des DRS 20 zusammenhängend bzw. einander bedingend geforderte Inhalte werden i. V. m. dem Thema digitale Transformation nicht konsequent berichtet. Dazu gehören bspw. Angaben zum Stand der Zielerreichung, welche zu machen sind, wenn (freiwillig) zu Zielen und Strategien berichtet wird oder auch Angaben zu bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die sowohl bei den Angaben zum Steuerungssystem des Konzerns relevant sein können als auch im Rahmen der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einzubeziehen sind sowie mindestens für das folgende Berichtsjahr zu prognostizieren sind.
Lediglich die gemeinsame Betrachtung aller Berichte zeigt, dass eine den Anforderungen der Adressaten gerecht werdende Berichterstattung zur digitalen Transformation möglich sein kann. Die meisten der identifizierten Fundstellen mit Angaben zur digitalen Transformation stehen i. V. m. Inhalten, welche gem. DRS 20 zu den Grundlagen des Konzerns zu machen sind. Die (mit Abstand) meisten davon betreffen Angaben zum Geschäftsmodell, wobei auch nicht jedes der Unternehmen diesbezügliche Angaben macht und die digitale Transformation i. d. R. nicht mit jedem Element des Geschäftsmodells in Verbindung gebracht wird, auf das gem. DRS 20.37 bei der Darstellung des Geschäftsmodells einzugehen ist. Wie auch von den interviewten Experten erwartet, wird im Zuge dessen insb. die digitale Transformation unternehmensinterner Prozesse und der Produkte und Dienstleistungen beleuchtet sowie auch auf die Rolle von Mitarbeitern und Entwicklungen der Märkte bzw. Rahmenbedingungen eingegangen. Anhand dieser Informationen sollte sich insb. die Art und Stärke der Betroffenheit sowie die damit einhergehende Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit sowie das Erfolgspotenzial des Geschäftsmodells beurteilen lassen.
Ebenfalls häufig vorzufinden sind Angaben zur Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten i. V. m. digitaler Transformation. Die in Summe vorgefundenen, überwiegend sehr konkreten Angaben zeigen, dass sie sich besonders eignen, um sowohl zur Beurteilung der Handhabung sowie der Auswirkungen der digitalen Transformation des Unternehmens beizutragen. Eine quantitative Bemessung des In- und Outputs erfolgt allerdings selten.
Zur Beurteilung der Handhabung sollten sich zudem insb. Angaben zu Zielen und Strategien i. V. m. digitaler Transformation eignen. Das Potenzial der (freiwilligen) Angaben scheint in der Praxis jedoch nicht ausgenutzt zu werden. So wird vielfach nicht klar, welcher Schwerpunkt der digitalen Transformation im Vordergrund einer Strategie liegt und die wenigen mit digitaler Transformation in Verbindung stehenden Ziele bleiben relativ unbestimmt. Mögliche Gründe sind, dass das Unternehmen (auf oberster Ebene) keine konkreten Ziele und/oder Strategien zur digitalen Transformation verfolgt, die Aktivitäten zur digitalen Transformation zur Erreichung anderer Ziele nur eine untergeordnete bzw. unwesentliche Rolle spielen oder die ggf. wettbewerbssensiblen Informationen nicht offengelegt werden sollen.
Wenig Potenzial, Erkenntnisse zur Beurteilung der interessierenden Aspekte zu erlangen, bieten bisher die Angaben zum Steuerungssystem. Zwar sind innerhalb der Konzernlageberichte verstreut Kennzahlen i. S. d. DRS 20.11 zu finden, die einen Zusammenhang mit digitaler Transformation aufweisen.273 In Verbindung mit der Steuerung des Unternehmens bzw. der digitalen Transformation werden diese indes nicht berichtet.
Zu Inhalten, welche gem. Vorgaben des DRS 20 für den Wirtschaftsbericht gefordert werden, wurden vergleichsweise wenige Angaben im Zusammenhang mit digitaler Transformation gemacht. Dementsprechend werden wenige Informationen berichtet, die Aufschluss über die bisherige Handhabung der digitalen Transformation sowie ihrer bisherigen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf und die Lage geben. Angaben zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, die die digitale Transformation betreffen, sowie Angaben, die ausdrücklich den Stand der Zielerreichung vermitteln sollen, wurden nur von wenigen Unternehmen gemacht. Die meisten (der wenigen) Angaben betreffen für den Geschäftsverlauf ursächliche Entwicklungen und Ereignisse sowie Ursachen für die Veränderungen der Ertrags- und/oder Finanzlage, wobei diese häufig nur unkonkret sind. Angaben zur Veränderung der Vermögenslage i. V. m. digitaler Transformation hat keines der Unternehmen gemacht. Auch mit digitaler Transformation in Zusammenhang stehende finanzielle und/oder nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden nur vereinzelt in die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einbezogen. Einige wenige Unternehmen haben zudem Angaben zur digitalen Transformation im Rahmen einer Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage berücksichtigt.
Viele Angaben i. V. m. digitaler Transformation wurden indes im Zusammenhang mit Inhalten gemacht, die gem. DRS 20 für den Prognose-, Chancen- und Risikobericht vorgesehen sind. Dementsprechend vielversprechend scheinen geeignete Informationen vermittelt zu werden, anhand derer sich die künftigen Auswirkungen der digitalen Transformation auf die Entwicklung des Unternehmens beurteilen lassen und welche auch Rückschlüsse auf die Bedeutung der digitalen Transformation für das Geschäftsmodell ermöglichen. So werden von allen Unternehmen Angaben zu Risiken gemacht, welche in Zusammenhang mit digitaler Transformation stehen und von vielen Unternehmen auch entsprechende Chancen berichtet. Quantitative Angaben wurden nur selten und ausschließlich zu digitalisierungsbezogenen Chancen gemacht. Angaben zu Prognosen im Zusammenhang mit digitaler Transformation wurden von weniger Unternehmen gemacht, wobei diese z. T. unkonkret blieben. Vereinzelt werden von einigen Unternehmen Angaben zu Chancen, Risiken und/oder Prognosen zur digitalen Transformation in einer Gesamtaussage aufgegriffen.
Im Zusammenhang mit Konzepten zum Umgang mit nichtfinanziellen Aspekten, welche im Rahmen der nichtfinanziellen Konzernerklärung bzw. Nachhaltigkeitskapiteln berichtet werden, haben fasst alle Unternehmen Angaben gemacht, die auch etwaige Teilberichte bzw. Kapitel veröffentlicht haben. In der Regel spielen die tlw. konkreten Angaben zur digitalen Transformation indes eine untergeordnete Rolle, indem entsprechende Maßnahmen als Teil von Konzepten zur Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung berichtet werden.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Ergebnisse der durchgeführten Studie zur Untersuchung der Konzernlageberichterstattung über digitale Transformation (Abschnitt 5.4) im Einklang mit dem zuvor erhobenen Stand der Forschung (Abschnitt 5.2) stehen. Darüber hinaus wurden weitergehende Erkenntnisse zur Praxis der Berichterstattung über digitale Transformation erlangt, um zu beurteilen, inwieweit die Anforderungen potenzieller Stakeholder bereits erfüllt werden bzw. sich grundsätzlich in der Praxis erfüllen lassen.
Gemessen an der Anzahl identifizierter Fundstellen und unter Berücksichtigung der Konkretheit und weiteren Ausprägungen der Angaben, scheint das größte Potenzial zur Beurteilung der Bedeutung, Handhabung und (voraussichtlichen) Auswirkungen der digitalen Transformation bisher i. V. m. Angaben zum Geschäftsmodell, zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zu den Chancen und Risiken zu liegen. Allerdings sind auch im Zusammenhang mit diesen Inhalten einige Verbesserungspotenziale identifiziert worden. Als unzureichend bzw. ihr Potenzial nicht ausschöpfend zu beurteilen, sind indes Angaben zu Zielen und Strategien, die damit verbundenen Angaben zum Stand der Zielerreichung sowie insb. die Angaben zum Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Lage sowie auch zu Prognosen. Besonders negativ fällt dabei die häufig sehr knapp gehaltene Berichterstattung zur Vermögenslage auf, welche bei keinem der untersuchten Konzernlageberichte Informationen zur digitalen Transformation enthielt.
Zwar ist weiterhin grundsätzlich ersichtlich und davon auszugehen, dass sich die gem. DRS 20 innerhalb von (Konzern-)Lageberichten zu berichtenden Inhalte eignen, um entsprechend den Anforderungen potenzieller Stakeholder Angaben zur digitalen Transformation aufzunehmen. Auch scheint das Thema für die Berichterstattung der Unternehmen zunehmend an Bedeutung zu gewinnen. Allerdings lassen die Beobachtungen darauf schließen, dass es den Unternehmen an Orientierung fehlt, die Informationen zu ihrer digitalen Transformation entsprechend nützlich zu berichten. Um Unternehmen dabei eine Hilfestellung zu bieten, werden im folgenden Kapitel 6 die zuvor gewonnenen Erkenntnisse zu einem Berichtskonzept zur entscheidungsnützlichen externen Berichterstattung über digitale Transformation zusammengeführt.
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Fußnoten
1
Siehe Abschnitt 1.​2.
 
2
Vgl. zum aktuellen Stand der Diskussionen bspw. EFRAG (2021); Zambon et al. (2020).
 
3
Vgl. auch Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 534.
 
4
Die genannten Forschungsgegenstände orientieren sich an den Erkenntniszielen der nachfolgenden Untersuchung (siehe Abschnitt 5.3.1).
 
5
Eine weitere Studie, die jedoch im Folgenden nicht berücksichtigt wird, ist die von Kruk/Rajenthiran (2021). Die Autoren untersuchen zwar – ähnlich wie die unten aufgeführten Studien auch – die Berichterstattung im Zusammenhang mit Digitalisierung innerhalb der Geschäftsberichte der DAX-Unternehmen. Sie geben allerdings nicht das betreffende Geschäftsjahr der untersuchten Berichte an und lassen den Leser mit weiteren Unklarheiten zurück. Darüber hinaus werden keine wesentlichen Erkenntnisse zum Stand der Forschung beigetragen, die nicht auch von den anderen Studien abgedeckt werden.
 
6
Vgl. bspw. Reichelt et al. (2023) sowie Bonsón et al. (2021), die die Berichterstattung über den Einsatz von künstlicher Intelligenz (und damit verbundener ethischer Ansätze) untersuchen oder Bonsón/Bednárová/Perea (2023), deren Fokus auf der Berichterstattung über algorithmische Entscheidungsfindung (mittels KI) liegt.
 
7
Quelle: Eigene Darstellung.
 
8
Eine Definition dessen, was im Rahmen der Untersuchung unter Digitalisierung zu verstehen ist, nehmen die Autoren der Studie nicht vor.
 
9
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 11–12.
 
10
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 7.
 
11
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 9.
 
12
Für ihre Stichwortsuche verwenden die Autoren die Wortstämme digital und vernetz sowie den Begriff Industrie 4.0. Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 13.
 
13
Vgl. hierzu sowie für die im Weiteren beschriebene Vorgehensweise ausführlich Kawohl/Hüpel (2018), S. 12–19.
 
14
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 3 und 21–22. Da die Anzahl der relevanten Sinnabschnitte nicht ins Verhältnis zum jeweiligen Gesamtumfang der Berichterstattung gesetzt wird, kann nur bedingt auf eine Bedeutungszunahme des Themas innerhalb der Berichterstattung geschlossen werden.
 
15
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 3–4 und 23–27.
 
16
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 4–5 und 28–30. Eine Differenzierung nach Branchen wird nur grob vorgenommen. So scheinen Unternehmen der Medien-, Telekommunikations- und IT-Branche vermehrt zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu berichten und Automobilunternehmen zur Vernetzung ihrer Fahrzeugflotte, während bei Unternehmen der Finanz-, Logistik-, Chemie- und Pharmazie- sowie der Energie- und der Rohstoffbranche die digitale Transformation der internen Unternehmensorganisation im Vordergrund zu stehen scheinen. Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 4 und 29. Die geringe Stichprobengröße lässt allerdings keine für bestimmte Branchen repräsentative Aussagen zu.
 
17
Vgl. Kawohl/Hüpel (2018), S. 5 und 31–35.
 
18
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 70.
 
19
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 72.
 
20
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 68–70.
 
21
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 70–74, wobei mit Blick auf die Vorgehensweise der Begriff Häufigkeit treffender als Umfang gewesen wäre.
 
22
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 70–72.
 
23
Für die anderen Jahre des Untersuchungszeitraums haben die Autoren keine Informationen veröffentlicht.
 
24
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 72. Es wurden jedoch nur diejenigen Konzernlageberichte analysiert, die den Prognose-, Chancen-, und Risikobericht nicht zusammengefasst haben.
 
25
Vgl. Stich/Stich (2020), S. 72–75.
 
26
Stich/Stich (2020), S. 75.
 
27
Vgl. OECD/Eurostat (2018).
 
28
Vgl. Graßmann et al. (2020), S. 435–436, und zu den Kapitalien IIRC (2021), S. 18–20, sowie bspw. Müller/Stawinoga (2013), S. 305.
 
29
Vgl. Graßmann et al. (2020), S. 436–437.
 
30
Vgl. Graßmann et al. (2020), S. 438.
 
31
Vgl. Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 535–537. Die Untersuchung von Pelster, von Keitz und Wulf (2020) stellt einen Teil der in den nachfolgenden Kapiteln dargelegten Untersuchung dar. Die Vorgehensweisen der Untersuchungen entspricht im Wesentlichen einander. Die Ergebnisse können im Detail jedoch abweichen, da die Stichrobe (geringfügig) angepasst und der Untersuchungszeitraum ausgeweitet worden sind.
 
32
Vgl. Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 545.
 
33
Vgl. Stein/Kollmann (2021), S. 5 und 16; Stein et al. (2020), S. 4 und 13–14.
 
34
Vgl. Stein/Kollmann (2022), S. 5–6, 10 und 16.
 
35
Vgl. Stein/Kollmann (2021), S. 42; Stein et al. (2020), S. 31.
 
36
Vgl. Stein/Kollmann (2022), S. 30.
 
37
Vgl. hierzu und für die im Folgenden beschriebenen Ergebnisse Stein/Kollmann (2022), S. 6–9, 17–25 und 30–36; Stein/Kollmann (2021), S. 7–9, 31–42 und 45–48; Stein et al. (2020), S. 5–6, 26–31 und 34–37. Da es für die nachfolgende Untersuchung nicht von Belang ist, wird im Folgenden nicht weiter auf die Ergebnisse der Untersuchung der Verankerung von Digitalisierungsverantwortung und -kompetenz im Führungssystem eingegangen.
 
38
Vgl. Stein/Kollmann (2022), S. 36; Stein/Kollmann (2021), S. 46–47; Stein et al. (2020), S. 5,31 und 34–35.
 
39
Die Schlüsselbegriffe werden jeweils zu den folgenden Fachbegriffskategorien zusammengefasst: Analytics, Artificial Intelligence, Automation, Big Data, Cloud, Digitization, und Machine Learning. Vgl. Flagmeier/Schmid/Sterner (2023), S. 167.
 
40
Vgl. Flagmeier/Schmid/Sterner (2023), S. 167–168.
 
41
Vgl. Flagmeier/Schmid/Sterner (2023), S. 171.
 
42
Vgl. hierzu sowie für die im Folgenden beschriebenen Ergebnisse Flagmeier/Schmid/Sterner (2023), S. 168–171. Auf die Ergebnisse zu den Funktionen der Vorstandsmitglieder wird im Folgenden nicht weiter eingegangen.
 
43
Zur Herkunft der Brancheneinteilung werden keine Angaben gemacht.
 
44
Zwar wird tlw. anhand der Häufigkeit bzw. des Umfangs der Berichterstattung zur digitalen Transformation auf den Digitalisierungsgrad des Unternehmens geschlossen. Dies ist jedoch aufgrund der dafür eigentlich maßgeblichen inhaltlichen Faktoren, welche nicht untersucht worden sind, als wenig valide anzusehen.
 
45
Einen Nachweis für einen signifikanten Einfluss der Berichterstattung zu Digitalisierung auf den Unternehmenswert erbringen allerdings Salvi et al. (2021). Sie proklamieren zudem, die bis dato ersten zu sein, die einen solchen Zusammenhang untersuchen. Die Autoren erheben zunächst mittels qualitativer Inhaltsanalyse der Homepages von 114 zufällig ausgewählten internationalen Unternehmen Informationen zu 23 verschiedenen Aspekten der Digitalisierung von Unternehmen aus fünf Oberkategorien (instruments of digital communication (1), e-commerce (2), data management (3), information about digitalisation and relevant activities (4) und investments in digitalisation and relevant activities (5)). Anschließend ermitteln sie anhand der Daten einen Score (0–23), dessen Einfluss auf den Unternehmenswert sie sodann in einer Regressionsanalyse unter Berücksichtigung verschiedener Kontrollvariablen überprüfen. Vgl. Salvi et al. (2021), S. 440–442.
 
46
Zur Auswahl der Stichprobe und der Jahre siehe Abschnitt 5.3.2.1.
 
47
Quelle: Eigene Darstellung.
 
48
Da es sich nicht um eine (quantitativ) repräsentative Studie mit verallgemeinerbaren Aussagen handelt, werden lediglich tendenzielle Aussagen aus den Beobachtungen abgeleitet.
 
49
Gemeint sind die beiden in Abschnitt 3.​5.​2.​1 als relevant identifizierten Bereiche: unternehmensinterne Prozesse sowie Produkte, Dienstleistungen und Kundenverbindungen.
 
50
Vgl. Abschnitt 5.2.
 
51
Siehe ausführlich Abschnitt 5.3.2.1 und Abschnitt 5.4.1.
 
52
Dabei ist es jedoch nicht das Ziel, typisierende Aussagen für einzelne Branchen zu treffen, da der Umfang der Untersuchung dies nicht zulässt und weder die untersuchten Unternehmen ihre Branchen vollständig repräsentieren noch Unternehmen aller Branchen in der Stichprobe enthalten sind. Vielmehr sollen Anzeichen für Zusammenhänge aufgedeckt und mögliche Ursachen ergründet werden.
 
53
Inwiefern separate Kapitel bzw. Abschnitte mit Angaben zur digitalen Transformation gemacht werden, wird als Teil von Forschungsfrage F. zur formalen Gestaltung der Angaben untersucht.
 
54
Mit Konkretheit ist gemeint, ob die Angabe einen konkreten Bezug zu dem Unternehmen aufweist, oder gar konkrete Maßnahmen, ggf. mit Ausmaß und Zeitbezug, beschrieben werden. Die Unterteilung in unterschiedliche zeitliche Orientierung, qualitative oder quantitative und finanzielle und nichtfinanzielle Angaben ergibt sich aus der im Rahmen der Auslegung festgestellten unterschiedlichen Arten von Angaben. Vgl. Abschnitt 4.​3.​10 sowie Kolb/Neubeck (2022), Rn. 319.
 
55
Die untersuchten Gestaltungsmöglichkeiten (F.) ergeben sich ebenfalls aus den Experteninterviews sowie aus der Auslegung des DRS 20 (insb. dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit).
 
56
Das Vorgehen bei der Auswahl der Stichprobe ist nahezu deckungsgleich mit dem von Pelster/von Keitz/Wulf (2020).
 
57
Vgl. hierzu sowie das Folgende Lamnek/Krell (2016), S. 185; Marshall (1996), S. 523, sowie zu einer grundlegenden Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Strategien des purposeful sampling Patton (1990), S. 169–186.
 
58
Die Auswahl der Faktoren orientiert sich an den in den Experteninterviews zur Beurteilung der qualitativen Wesentlichkeit von Informationen über digitale Transformation identifizierten Faktoren.
 
59
Zum Grundsatz der Wesentlichkeit siehe auch Abschnitt 4.​2.​2.​5 sowie zu der Einschätzung der interviewten Experten Abschnitt 3.​5.​3.
 
60
Vgl. ausführlich Abschnitt 3.​5.​3. Vorangegangene Studien haben zudem bereits gezeigt, dass Unternehmen verschiedener Branchen unterschiedlich viel über digitale Transformation berichten. Vgl. Abschnitt 5.2.
 
61
Vgl. die Ergebnisse der in Abschnitt 5.2 angeführten Studien.
 
62
Vgl. KPMG (2021); KPMG (2019) in der interaktiven Online-Version, bei welcher die Daten per Selektion auf Branchenebene angezeigt werden können.
 
63
Vgl. Abschnitt 3.​5.​3.
 
64
Vgl. IDW (2017), S. 6.
 
65
Das widerspricht nicht der Tatsache, dass bei solchen Unternehmen bzw. Branchen eine umfangreiche Berichterstattung im Zusammenhang mit Digitalisierung beobachtet wurde, da dies i. d. R. ohne inhaltliche Differenzierung anhand der Häufigkeit verwendeter Schlagwörter gemessen worden ist.
 
66
Vgl. Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 538; Stute (2010), S. 173–174, sowie Rauch (2019), S. 77 m. w. N. Darüber hinaus konnte in zahlreichen Studien festgestellt werden, dass Unternehmen zunehmender Größe eine höhere Qualität der Berichterstattung aufweisen. Vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 18.
 
67
Vgl. Abschnitt 5.2.
 
68
Siehe zum Grundsatz der Informationsabstufung auch Abschnitt 4.​2.​2.​6.
 
69
Für weitere Informationen zu den Indizes vgl. Deutsche Börse AG (2022b), S. 26–34, sowie zu den Transparenzanforderungen insb. Deutsche Börse AG (2022a), §§ 45–57.
 
70
Die Auswahl der beiden Zeitpunkte resultiert aus dem Projektzeitplan der vorliegenden Arbeit. Es wurden zudem zwei Geschäftsjahre ausgewählt, um ggf. Unterschiede im Zeitablauf zu erkennen. Das Geschäftsjahr 2020 wurde aufgrund des hohen Aufwands der (manuellen) Erhebung und Auswertung ausgelassen. Zudem ist der Mehrwert einer Einbeziehung des Geschäftsjahres als gering einzuschätzen, da davon auszugehen ist, dass der Großteil des einmal für den Lagebericht erstellten Gerüsts Jahr für Jahr wiederverwendet wird und Änderungen nur sehr langsam vorangehen. Vgl. ähnlich auch Barckow (2017), S. I.
 
71
Quelle: Eigene Darstellung.
 
72
Vgl. zum Anwenderkreis Abschnitt 2.​3.​2.​2 und zu den Inhalten Abschnitt 2.​3.​2.​4 sowie ausführlich Abschnitt 4.​3.
 
73
Die genannten Branchen bilden zusammen den TRBC Economic Sector Technology. Bei weiterer Aufschlüsselung des TRBC Business Sector Technology Equipment ist ersichtlich, dass vier der sechs in Frage kommenden Unternehmen der Halbleiterindustrie angehören, welche mit der o. g. Begründung ausgeschlossen werden. Die beiden übrigen Unternehmen wurden aufgrund der im Weiteren genannten Kriterien ausgeschlossen.
 
74
Die vorangegangenen Beobachtungen, dass die Unternehmen der Technologiebranchen umfangreich bzw. häufig im Zusammenhang mit digitaler Transformation berichten, resultiert vor allem aus der Vorgehensweise der Untersuchungen. So wurden tlw. lediglich die Häufigkeiten des Auftretens bestimmter Stichwörter betrachtet, ohne konkrete Inhalte zu differenzieren. Dass Unternehmen aus Technologiebranchen allein durch ihr von vorneherein mit digitalen Aspekten in Zusammenhang stehendem Angebot häufiger Wörter verwenden, die mit digitaler Transformation in Verbindung gebracht werden, ist nicht verwunderlich. Da es jedoch in der vorliegenden Untersuchung vor allem um Informationen zur digitalen Transformation der berichterstattenden Unternehmen geht, werden die Berichte der genannten Unternehmen als weniger relevant eingestuft.
 
75
Die fünf Unternehmen der verbliebenen Auswahl, deren Geschäftsjahre zum 30.09. (4) bzw. 30.11. (1) enden, wurden hingegen toleriert (vgl. Tabelle A-1 im elektronischen Zusatzmaterial).
 
76
Eine Liste mit den Unternehmen ist dem elektronischen Zusatzmaterial zu entnehmen (Tabelle A-1).
 
77
Die angegebenen Branchen entsprechen mit einer Ausnahme dem TRBC Business Sector. Die Branche Media & Publishing gehört eigentlich dem TRBC Business Sector Cyclical Consumer Services an, deren weitere zugehörigen Unternehmen jedoch nicht die Auswahlkriterien erfüllen. Zur eindeutigen Abgrenzung wurde deshalb in diesem Fall die TRBC Industry Group als Branchenbezeichnung gewählt.
 
78
Quelle: Eigene Darstellung.
 
79
Quelle: Eigene Darstellung.
 
80
Der DRS 20 wurde zwischen den beiden Jahren der Erhebung überarbeitet. Die für die vorliegende Untersuchung relevanten Vorgaben blieben jedoch unverändert, sodass die am 09.04.2020 bekannt gemachte Fassung des DRS 20 verwendet wird. Lediglich bei der Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands wird aufgrund der Veränderungen in Bezug auf den Vergütungsbericht auch auf die Fassung von 2017 verwiesen. Dies ist im Text jeweils kenntlich gemacht.
 
81
Die Erwartungen basieren sowohl auf den Ergebnissen der Experteninterviews (Kapitel 3) als auch der Auslegung der Vorgaben des DRS 20 (Kapitel 4).
 
82
Vgl. zu einem ähnlichen Vorgehen Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 537–538.
 
83
Wie bereits in Abschnitt 4.​3.​1 erläutert, schreibt weder das HGB noch der DRS 20 eine konkrete Gliederung vor. Dennoch lässt sich aus dem DRS 20 eine Gliederung ableiten, die von Unternehmen vielfach übernommen wird. Vgl. auch Kolb/Neubeck (2022), Rn. 329–334. Eine andere Differenzierung von Teilberichten des Lageberichts (in Orientierung an die Vorschriften des HGB) nehmen bspw. Baetge/Kirsch/Thiele (2021a), S. 765–768, und Kirsch/Höfer (2021), S. 53–65, vor.
 
84
Vgl. Abschnitt 4.​3.​7
 
85
Ferner wurden in acht der 52 untersuchten Konzernlageberichte keine übernahmerelevanten Angaben i. S. d. §§ 315a HGB platziert.
 
86
Vgl. auch bereits Abschnitt 4.​3.​1.
 
87
Vgl. auch bereits Abschnitt 4.​3.​1.
 
88
Der Vergütungsbericht war zwar für das Berichtsjahr 2019 noch wahlweiser Bestandteil des Konzernlageberichts. Mit dem ARUG II ist er jedoch ab dem Geschäftsjahr 2021 losgelöst vom Handelsrecht nach § 162 Abs. 4 AktG als separater Bericht auf der Internetseite des berichterstattenden Unternehmens zu veröffentlichen.
 
89
Bei Betrachtung der inhaltlichen Anforderungen (siehe Abschnitt 4.​3.​1 und 4.​3.​8) fällt zudem auf, dass keine relevanten Fundstellen zu erwarten sind, die wesentlich zum Erkenntnisgewinn beitragen. Unter Berücksichtigung des damit verbunden Erhebungsaufwands, ist der Ausschluss demnach ebenfalls gerechtfertigt.
 
90
Strenggenommen sind die zusammengefassten (Konzern-)Lageberichte auch als solche zu benennen. Da eine begriffliche Unterscheidung für den weiteren Verlauf der Arbeit jedoch nicht relevant ist, wird nur der Begriff Konzernlagebericht verwendet.
 
91
Vgl. zu den gesetzlich möglichen Berichtsalternativen Abschnitt 4.​3.​9 sowie bspw. auch Fink/Schwedler (2021), S. 83–85.
 
92
Quelle: Eigene Darstellung.
 
93
Zudem wurden weitere separate nachhaltigkeitsbezogene Abschnitte abgegrenzt, die jedoch einem der anderen Teilberichte des Konzernlageberichts untergeordnet waren. Diese wurden nicht den im Folgenden als Nachhaltigkeitskapitel bezeichneten Abschnitten zugeordnet.
 
94
Verordnung (EU) 2020/852.
 
95
Für das Geschäftsjahr 2019 gab es diese Berichtspflicht nicht. Für einen Überblick zu den Vorgaben siehe Abschnitt 4.​3.​9.
 
96
Zwei der Unternehmen haben jeweils einen Abschnitt zur EU-Taxonomie innerhalb ihres Konzernlageberichts 2021 platziert, obwohl sie eigentlich einen nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht haben. Eines davon hat darüber hinaus (freiwillig) weitere Kapitel zur Nachhaltigkeit in seinem Konzernlagebericht platziert. Ein Unternehmen, welches seine nichtfinanzielle Konzernerklärung 2021 eigentlich in seinen Konzernlagebericht vollintegriert hat, verweist hinsichtlich der Angaben gem. EU-Taxonomie-VO auf die Internetseite des Unternehmens.
 
97
Ausgenommen davon sind ggf. gemachte separate Kapitel/Teilberichte, die speziell der digitalen Transformation des berichterstattenden Unternehmens gewidmet sind. Ein solches Kapitel hat jedoch keines der untersuchten Unternehmen (auf der obersten Gliederungsebene) innerhalb seines Konzernlageberichts platziert.
 
98
Teilweise waren darin die zuvor genannten wahlweise einbezogenen Teilberichte integriert.
 
99
Vgl. zu einer ausführlichen Betrachtung der qualitativen Inhaltsanalyse als hybride Methode der Datenerhebung und -auswertung bspw. Burzan (2016), S. 26–30.
 
100
Vgl. Früh (2017), S. 52.
 
101
Früh (2017), S. 29.
 
102
Vgl. Früh (2017), S. 40.
 
103
Das im Folgenden beschriebene Vorgehen gleicht zudem dem von Pelster/von Keitz/Wulf (2020), wobei neben einer abweichenden Stichprobe das Kategoriensystem und der Stichwortkatalog (z. T.) angepasst worden sind.
 
104
Der Stichwortkatalog wurde literaturbasiert entwickelt und während der Analyse der Konzernlageberichte überarbeitet. Die Liste mit Stichwörtern und Wordstämmen ist Tabelle A-2 im elektronischen Zusatzmaterial zu entnehmen.
 
105
Im Schrifttum ist auch von aus den Forschungsfragen extrahierten Hauptkategorien die Rede. Vgl. bspw. Früh (2017), S. 67.
 
106
Quelle: Eigene Darstellung.
 
107
Siehe auch Abschnitt 4.​3.​1.
 
108
Inwiefern separate Kapitel bzw. Abschnitte mit Angaben zur digitalen Transformation gemacht werden, wird als Teil von Forschungsfrage F. zur formalen Gestaltung der Angaben untersucht.
 
109
Siehe insb. die Zusammenfassung in Abschnitt 4.​3.​10 sowie ausführlich die Abschnitte 4.​3.​24.​3.​9.
 
110
Quelle: Eigene Darstellung.
 
111
Vgl. bereits Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 544.
 
112
Vgl. auch Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 544.
 
113
Zur möglichen Unterscheidung der zeitlichen Orientierung und sonstigen Eigenschaften/Ausprägungen der Angaben vgl. auch Kolb/Neubeck (2022), Rn. 319.
 
114
Die Ergebnisse der Studie von Pelster/von Keitz/Wulf (2020) wurden als Teil des vorliegenden Forschungsprojekts veröffentlicht. Insofern erfolgt die Darstellung der Ergebnisse nach demselben Schema. Die Ergebnisse stimmen im Detail indes nur tlw. überein. Abweichungen resultieren aus Anpassungen der Stichprobe und dem Kategoriensystem sowie aus einer Ergänzung um ein weiteres Berichtsjahr.
 
115
Der Umfang einer Normseite in Zeichen orientiert sich an den Angaben der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) und beträgt 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen. Vgl. VG WORT (2023).
 
116
Die aufgeführten Umfänge der Konzernlageberichte entsprechen den nach der Eingrenzung der Untersuchungsobjekte verbliebenen Teilen der Konzernlageberichte in Zeichen. Durch den Ausschluss der wahlweise einbezogenen Teilberichte/Inhalte sowie die Verwendung von Zeichen anstelle von Seiten der PDF-Dokumente für die Messung des Umfangs, wird die Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt und schließlich die Aussagekraft der in diesem Kapitel dargelegten Beobachtungen erhöht.
 
117
Quelle: Eigene Darstellung.
 
118
Zum signifikanten linearen Zusammenhang zwischen dem Umfang relevanter Fundstellen und dem Gesamtumfang der jeweiligen Konzernlageberichte s. u. bzw. Fußnote 126.
 
119
Alternativ wurde auch die Anzahl der Fundstellen im Verhältnis zum durchschnittlichen Gesamtumfang der Konzernlageberichte (in Zeichen) betrachtet. Aufgrund der nahezu perfekten Korrelation zwischen der Anzahl der Fundstellen und ihrer Umfänge führt dies jedoch zu denselben Ergebnissen. Aufgrund der verständlicheren Interpretation von relativen Umfängen relevanter Fundstellen gegenüber relativen Häufigkeiten von Fundstellen (im Verhältnis zum durchschnittlichen Konzernlageberichtsumfang), werden im Folgenden diese für Gruppenvergleiche herangezogen.
 
120
Quelle: Eigene Darstellung.
 
121
Vgl. Abbildung A-11 und Abbildung A-12 im elektronischen Zusatzmaterial. Der Anstieg des durchschnittlichen relativen Umfangs der relevanten Fundstellen innerhalb der Branche Healthcare Services & Equipment ist auf die Veränderung der Berichterstattung eines der drei enthaltenen Unternehmen zurückzuführen. Die relativen Umfänge der Übrigen blieben konstant bzw. waren leicht rückläufig.
 
122
Siehe die Testergebnisse in Tabelle A-4 sowie eine grafische Darstellung der Verteilungen in Abbildung A-6 (jeweils im elektronischen Zusatzmaterial).
 
123
Bei den Umfängen handelt es sich um die nach der Eingrenzung des Untersuchungsobjekts verbliebenen Teile bzw. Zeichen der Konzernlageberichte. Vgl. auch Fußnote 116.
 
124
Quelle: Eigene Darstellung. Der Übersicht halber sind bei den Box-Plots innere Punkte ausgeblendet und nur die Lageparameter sowie Ausreißer aufgeführt.
 
125
Vgl. zu den Ergebnissen der genannten Tests Tabelle A-5 im elektronischen Zusatzmaterial. Für ähnliche Beobachtungen vgl. bereits Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 538, sowie Stute (2010), S. 173–174, und Rauch (2019), S. 77 m. w. N. Darüber hinaus konnte ein statistischer Zusammenhang zwischen der Branchenzugehörigkeit der untersuchten Unternehmen und den Umfängen ihrer Konzernlageberichte (in Zeichen) festgestellt werden. Jedoch liegen bei einem Signifikanzniveau von 0,05 nur zwischen zwei der 15 möglichen Branchen-/Gruppenpaare signifikante Unterschiede bei den Umfängen der Konzernlageberichte vor. Vgl. Tabelle A-6 und Abbildung A-7 im elektronischen Zusatzmaterial. Dadurch wird die Aussagekraft des Zusammenhangs erheblich eingeschränkt.
 
126
Für die ausführlichen Ergebnisse der Korrelationsanalysen nach Pearson siehe Tabelle A-3 im elektronischen Zusatzmaterial. Die Interpretation der Effektstärke erfolgt in Anlehnung an Kuckartz et al. (2013), S. 213.
 
127
Für eine zusammenfassende grafische Darstellung der Verteilungen der Umfänge relevanter Fundstellen in den Konzernlageberichten der Stichprobe siehe Abbildung A-8 im elektronischen Zusatzmaterial. Eine nach Jahren differenzierte Betrachtung führt zu denselben Schlussfolgerungen. Siehe Abbildung A-9 und Abbildung A-10 im elektronischen Zusatzmaterial. Aufgrund der nahezu perfekten Korrelation zwischen dem Umfang und der Häufigkeit der relevanten Fundstellen werden die Verteilungen der Häufigkeiten nicht gesondert dargestellt.
 
128
Dadurch wird zudem der Einfluss der Länge der Konzernlageberichte auf den (absoluten) Umfang der Fundstellen eliminiert. So ist zwischen den Umfängen der Konzernlageberichte und den relativen Umfängen der relevanten Fundstellen kein wesentlicher linearer Zusammenhang messbar (r = −0,019 für die Gesamtstichprobe). Siehe auch Tabelle A-3 im elektronischen Zusatzmaterial.
 
129
Vgl. zu den Ergebnissen der genannten Tests Tabelle A-7 im elektronischen Zusatzmaterial. Den Ergebnissen wird ein Signifikanzniveau von 0,05 vorausgesetzt. Die Überprüfung eines Zusammenhangs zwischen der Indexzugehörigkeit und den relativen Umfängen relevanter Fundstellen lässt keinen signifikanten Zusammenhang erkennen. Vgl. Tabelle A-8 und Abbildung A-13 im elektronischen Zusatzmaterial.
 
130
Eine grafische Darstellung der Verteilung der relativen Umfänge relevanter Fundstellen in den Konzernlageberichten auf Branchenebene, differenziert nach Berichtsjahren, ist im elektronischen Zusatzmaterial zu finden (Abbildung A-11 und Abbildung A-12). Aufgrund der geringen Gruppengrößen von tlw. nur drei Unternehmen werden die Daten dort nicht mit Box-Plots dargestellt, sondern die Bandbreiten und Mittelwerte dargestellt.
 
131
Quelle: Eigene Darstellung. Der Übersicht halber sind bei den Box-Plots innere Punkte ausgeblendet und nur die Lageparameter sowie Ausreißer aufgeführt.
 
132
Eine Betrachtung der Bandbreiten und Mittelwerte der relativen Umfänge relevanter Fundstellen nach Branchenzugehörigkeit, jedoch differenziert nach Berichtsjahren, vermittelt ein ähnliches Bild. Vgl. Abbildung A-11 und Abbildung A-12 im elektronischen Zusatzmaterial sowie auch bereits Abbildung 5.6 in diesem Kapitel.
 
133
Differenziert nach Berichtsjahren liegt der Maximalwert des relativen Umfangs relevanter Fundstellen für 2019 bei 27,5 %, wobei es sich um dasselbe Unternehmen handelt, welches den o. g. Maximalwert für 2021 vorzuweisen hat. Das Minimum in 2021 beträgt 2,2 % und ist auf dasselbe Unternehmen der Branche Pharmaceuticals & Medical Research zurückzuführen, welches bereits den o. g. Minimalwert für 2019 beigetragen hat.
 
134
Vgl. auch Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 539. Die gewählte Brancheneinteilung könnte bspw. zu grob sein, um Unternehmen mit homogener Geschäftstätigkeit zusammenzufassen, die ähnlich stark von digitaler Transformation betroffen sind. Anhand der Brancheneinteilung lässt sich die Gleichartigkeit der Geschäftstätigkeit bzw. die Betroffenheit durch digitale Transformation demnach nicht perfekt approximieren. Für den vorliegenden Fall wird die Annäherung jedoch als hinreichend genau angesehen.
 
135
Quelle: Eigene Darstellung.
 
136
Quelle: Eigene Darstellung.
 
137
Vergleichbare Abbildungen, die die Daten jeweils für ein Berichtsjahr darstellen und zu denselben Erkenntnissen führen, sind dem elektronischen Zusatzmaterial zu entnehmen (Abbildung A-14 und Abbildung A-15). Eine Überprüfung der Indexzugehörigkeit führt indes nicht zu dem Eindruck, dass die Schwerpunkte der digitalen Transformation von der Größe des Unternehmens abhängen. Vgl. Abbildung A-16, Abbildung A-17 und Abbildung A-18.
 
138
Da die Untersuchung nur ausgewählte Branchen umfasst und nicht quantitativ repräsentativ ist, wird im Folgenden weitestgehend auf branchenspezifische Aussagen bzw. die Typisierung von Unternehmen bestimmter Branchen verzichtet.
 
139
Zur Eingrenzung der Untersuchungsobjekte bzw. dem Ausschluss bestimmter Teilberichte vgl. Abschnitt 5.3.2.2.
 
140
Zur Definition der Verortungskategorien vgl. Abschnitt 5.3.3.2.
 
141
Eine zusammenfassende Darstellung der Anzahl und Umfänge der Fundstellen ist dem elektronischen Zusatzmaterial zu entnehmen (Abbildung A-19).
 
142
Quelle: Eigene Darstellung.
 
143
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eines der Unternehmen innerhalb seines Nachhaltigkeitskapitels lediglich Angaben zu (allgemeinen) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten macht und deshalb die Anzahl der für 2021 zu nichtfinanziellen Aspekten im Zusammenhang mit digitaler Transformation berichtenden Unternehmen von der Anzahl von Unternehmen mit Angaben zur digitalen Transformation innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel abweicht. (Vgl. Abbildung 5.10 und Abbildung 5.12).
 
144
Vgl. Abbildung 5.12 sowie die zugehörigen Ausführungen im nachfolgenden Abschnitt 5.4.3.1.
 
145
Abschnitte innerhalb der Risikoberichte, die mit Informationstechnologie, IT-Sicherheit, IT-Risiken oder auch Datenschutz überschrieben wurden, werden nicht automatisch als separate Abschnitte zur digitalen Transformation erfasst.
 
146
Vgl. Continental AG (2022), S. 34; Continental AG (2020), S. 46.
 
147
Quelle: Eigene Darstellung.
 
148
Vgl. zum Umfang einer Normseite in Zeichen Fußnote 115.
 
149
Siehe auch die zu den Konzernlageberichten Drägerwerk AG & Co. KGaA genannten Beispiele in Tabelle 5.6. Ein Nachhaltigkeitskapitel hat das Unternehmen weder in seinem Konzernlagebericht 2019 noch 2021 integriert.
 
150
Quelle: Eigene Darstellung.
 
151
Evonik Industries AG (2022), S. 15; Evonik Industries AG (2020), S. 14.
 
152
Drägerwerk AG & Co. KGaA (2022), S. 19, sowie ähnlich auch innerhalb des Konzernlageberichts 2019, jedoch aufgeteilt in zwei Sinnabschnitte. Vgl. Drägerwerk AG & Co. KGaA (2020), S. 26.
 
153
BMW AG (2022), S. 64.
 
154
Fuchs Petrolub SE (2022), S. 43; Fuchs Petrolub SE (2020), S. 27.
 
155
BASF SE (2022), S. 29; BASF SE (2020), S. 28.
 
156
HeidelbergCement AG (2022), S. 27.
 
157
BMW AG (2022), S. 39.
 
158
Covestro AG (2020), S. 43.
 
159
Schaeffler AG (2022), S. 13.
 
160
Drägerwerk AG & Co. KGaA (2022), S. 27.
 
161
Continental AG (2020), S. 46. Dabei handelt es sich um eine Unterzeile der Kapitelüberschrift „Forschung und Entwicklung“. Im Konzernlagebericht 2021 lautet die Unterzeile an der gleichen Stelle „Die Mobilität der Zukunft ist automatisiert und vernetzt“ (Continental AG (2022), S. 34).
 
162
Drägerwerk AG & Co. KGaA (2022), S. 37; Drägerwerk AG & Co. KGaA (2020), S. 33.
 
163
SGL Carbon SE (2022), S. 56; SGL Carbon SE (2020), S. 46.
 
164
Thyssenkrupp AG (2019), S. 75.
 
165
HeidelbergCement AG (2020), S. 68.
 
166
Drägerwerk AG & Co. KGaA (2022), S. 64; Drägerwerk AG & Co. KGaA (2020), S. 56.
 
167
Merck KGaA (2020), S. 114.
 
168
Fuchs Petrolub SE (2022), S. 56; Fuchs Petrolub SE (2020), S. 47.
 
169
Drägerwerk AG & Co. KGaA (2022), S. 64; Drägerwerk AG & Co. KGaA (2020), S. 56.
 
170
SGL Carbon SE (2020), S. 79.
 
171
Mercedes-Benz Group AG (2022), S. 104.
 
172
Merck KGaA (2022), S. 157.
 
173
Fuchs Petrolub SE (2022), S. 95.
 
174
Zur Definition der Inhaltskategorien vgl. Abschnitt 5.3.3.2.
 
175
Für eine zusammengefasste Darstellung, in welcher nicht nach Berichtsjahren differenziert wird, vgl. Abbildung A-20 im elektronischen Zusatzmaterial.
 
176
Quelle: Eigene Darstellung.
 
177
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Verbindung digitalisierungsbezogener Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten nur bei den Angaben untersucht worden ist, die innerhalb eines Nachhaltigkeitskapitels gemacht worden sind. Vgl. Abschnitt 5.3.3.2.
 
178
Vgl. auch die Ausführungen zum Umgang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung in Abschnitt 5.3.2.2.
 
179
Vgl. zu den folgenden Ausführungen die im elektronischen Zusatzmaterial angegebenen Kontingenztabellen sowie die Tabellen mit bedingten Häufigkeiten (Tabelle A-09–Tabelle A-14). Eine Gegenüberstellung der beiden Kategoriedimensionen und Würdigung der bedingten Häufigkeiten, ausgehend von den Inhaltskategorien der obersten Hierarchieebene erfolgt jeweils in den nachfolgenden Kapiteln. Anschließend folgen zudem jeweils detailliertere Ergebnisse und Würdigungen auf Ebene der jeweiligen Subkategorien.
 
180
Das hängt vor allem damit zusammen, dass viele Angaben zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen enthalten sind, welche beschriebene Sachverhalte nicht konkret auf den Konzern beziehen bzw. keine Handlungsfelder und/oder Herausforderungen hervorheben.
 
181
Angaben zur digitalen Transformation mit Bezug zu nichtfinanziellen Aspekten (innerhalb der Nachhaltigkeitskapitel) sind vor allem qualitativ ausgeprägt.
 
182
Vgl. hierzu sowie die folgenden Ausführungen die im elektronischen Zusatzmaterial angegebenen Kontingenztabellen sowie die Tabellen mit bedingten Häufigkeiten (Tabelle A-9–Tabelle A-14).
 
183
Vgl. zu den regulatorischen Anforderungen des DRS 20 zu Angaben zu den Grundlagen des Konzerns ausführlich Abschnitt 4.​3.​2. Zukunftsgerichtete Angaben sind jedoch im Rahmen der (freiwilligen) Angaben zu Zielen und Strategien zu erwarten, die gem. DRS 20.40 eine Einordnung sowohl des (vergangenheitsbezogenen) Geschäftsverlaufs und der (stichtagsbezogenen) wirtschaftlichen Lage als auch der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken ermöglichen sollen.
 
184
Deshalb beträgt die Summe der Fundstellen in Abbildung 5.13 für das Berichtsjahr 2019 337 und für das Berichtsjahr 2021 505.
 
185
Quelle: Eigene Darstellung.
 
186
Vgl. Abschnitt 4.​3.​2.​1.
 
187
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zum Geschäftsmodell im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
188
Vgl. Abschnitt 3.​5.​4 bzw. Tabelle 3.​4.
 
189
Quelle: Evonik Industries AG (2020), S. 14, und Evonik Industries AG (2022), S. 15.
 
190
Quelle: Covestro AG (2020), S. 49–50. Ein ähnlicher Abschnitt ist auch in dem Konzernlagebericht 2021 zu finden. Vgl. Covestro AG (2022), S. 77–78.
 
191
Quelle: BMW AG (2022), S. 52.
 
192
Zur Kosteneinsparung durch digitalisierungsbedingten Mitarbeiterabbau wurden im Rahmen von Angaben zu Strategien Angaben gemacht. Vgl. BASF SE (2022), S. 21. Weitere Angaben zu einem durch die digitale Transformation bedingten Personalabbau bzw. zu dem Risiko, dass dieser nicht wie geplant abläuft, macht ein Unternehmen innerhalb seines Prognose-, Chancen- und Risikoberichts. Vgl. Mercedes-Benz Group AG (2022), S. 140.
 
193
Quelle für beide Ausschnitte: BMW AG (2020), S. 39.
 
194
Quelle: thyssenkrupp AG (2019), S. 108.
 
195
Vgl. stellvertretend Wacker Chemie AG (2022), S. 81; BASF SE (2022), S. 28; ProSiebenSat.1 Media SE (2022), S. 113; Ströer SE & Co. KGaA (2022), S. 17; CTS Eventim AG & Co. KGaA (2020), S. 82.
 
196
Vgl. Merck KGaA (2022), S. 18.
 
197
Vgl. BASF SE (2022), S. 20.
 
198
Vgl. zu den regulatorischen Anforderungen sowie auch zur Definition der Ziel- und Strategiebegriffe ausführlich Abschnitt 4.​3.​2.​3.
 
199
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zu Zielen und Strategien im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
200
Quelle: BASF SE (2020), S. 28.
 
201
Vgl. bspw. Covestro AG (2022), S. 48.
 
202
Quelle: BASF SE (2022), S. 29–30.
 
203
Quelle: BASF SE (2022), S. 33.
 
204
Quelle: HeidelbergCement AG (2022), S. 26.
 
205
Quelle: HeidelbergCement AG (2022), S. 27.
 
206
Siehe hierzu stellvertretend auch die oben aufgeführten Beispiele.
 
207
Vgl. ausführlich Abschnitt 4.​3.​2.​3. Operative Ziele sind zudem eher im Zusammenhang mit Angaben zu Prognosen innerhalb des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts zu erwarten.
 
208
Vgl. Abschnitt 3.​5.​6 sowie unabhängig von digitaler Transformation Mittelbach-Hörmanseder/Barrantes (2021), S. 5.
 
209
Vgl. bereits Abschnitt 4.​3.​2.​3.
 
210
So zeigt bspw. eine Studie des Bitkom e. V., dass nur etwa ein Drittel der Unternehmen in Deutschland über bereichsübergreifende Digitalisierungsstrategien verfügen und jedes vierte Unternehmen gar keine Strategie zur Digitalisierung vorzuweisen hat. Vgl. Streim (2020).
 
211
Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen nicht (an anderer Stelle) Kennzahlen berichten, die mit digitaler Transformation in Verbindung stehen, wie bspw. von Stein/Kollmann (2022), S. 25, feststellen. Diese werden jedoch nicht als zur Steuerung des Unternehmens verwendete Kennzahlen berichtet.
 
212
Vgl. ProSiebenSat.1 Media SE (2022), S. 120; ProSiebenSat.1 Media SE (2020), S. 86.
 
213
Vgl. CTS Eventim AG & Co. KGaA (2022), S. 23; CTS Eventim AG & Co. KGaA (2020), S. 23.
 
214
Vgl. Volkswagen AG (2022), S. 91; Volkswagen AG (2020), S. 56.
 
215
Vgl. Lanxess AG (2022), S. 96–97; Lanxess AG (2020), S. 77.
 
216
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
217
Vgl. bereits Abschnitt 5.4.1 sowie Continental AG (2022), S. 34; Continental AG (2020), S. 46.
 
218
Vgl. hierzu sowie zu dem folgenden Satz die im elektronischen Zusatzmaterial angegebenen Kontingenztabellen sowie die Tabellen mit bedingten Häufigkeiten (Tabelle A-9–Tabelle A-14).
 
219
Vgl. zu den regulatorischen Anforderungen ausführlich Abschnitt 4.​3.​3.
 
220
Vgl. Abschnitt 3.​5.​6.
 
221
Vgl. ausführlich Abschnitt 4.​3.​3.​5.
 
222
Quelle: Eigene Darstellung.
 
223
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
224
Quelle: Drägerwerk AG & Co. KGaA (2022), S. 37. Einen fast wortgleichen Abschnitt hatte das Unternehmen bereits in seinem Konzernlagebericht 2019 platziert, wobei die Corona-Pandemie dabei noch keine Rolle gespielt hat. Vgl. Drägerwerk AG & Co. KGaA (2020), S. 33.
 
225
Insb. die gem. DRS 20.62–63 geforderten Angaben zu den für den Geschäftsverlauf ursächlichen Entwicklungen und Ereignissen sowie die für die Ertragslage bzw. deren Veränderung ursächlichen Ergebnisquellen und Faktoren (DRS 20.65–77), führen zu potenziellen Überschneidungen. Vgl. zu den regulatorischen Anforderungen an die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage ausführlich Abschnitt 4.​3.​3.​3 bis Abschnitt 4.​3.​3.​5.
 
226
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zum Geschäftsverlauf und/oder der Lage im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
227
Somit wurde auch keine Überleitungsrechnung o. ä. in die Konzernlagebeichterstattung integriert, in welcher immaterielle Werte dargestellt werden, die aus der digitalen Transformation resultieren. Vgl. zu dieser Möglichkeit Abschnitt 4.​3.​3.​4.​3.
 
228
Vgl. auch Mühlbauer (2014), die feststellt, dass die Angaben zur Umsatzentwicklung von Unternehmen innerhalb der Berichterstattung zur Lage die höchste Qualität aufweisen. Vgl. Mühlbauer (2014), S. 346.
 
229
Quelle: BASF SE (2020), S. 64.
 
230
Quelle: thyssenkrupp AG (2019), S. 75.
 
231
Quelle: Schaeffler AG (2020), S. 24.
 
232
Quelle: Merck KGaA (2020), S. 73 und 78.
 
233
Quelle: Bayer AG (2020), S. 80. Ein fast wortgleicher Abs. ist auch dem Konzernlagebericht 2021 zu entnehmen. Vgl. Bayer AG (2022), S. 91.
 
234
Quelle: Lanxess AG (2020), S. 93.
 
235
Vgl. hierzu sowie die folgenden Ausführungen die im elektronischen Zusatzmaterial angegebenen Kontingenztabellen sowie die Tabellen mit bedingten Häufigkeiten (Tabelle A-9–Tabelle A-14).
 
236
Vgl. ausführlich Abschnitt 4.​3.​4.
 
237
Vgl. Abschnitt 3.​5.​6.
 
238
Deshalb beträgt die Summe der Fundstellen in Abbildung 5.32 für das Berichtsjahr 2019 324 und für das Berichtsjahr 2021 325.
 
239
Quelle: Eigene Darstellung. Die in der Abbildung verwendeten Abkürzung IKS und RMS stehen für internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem.
 
240
Vgl. Abschnitt 4.​3.​4.​3 und 4.​3.​5.
 
241
Laut einer Studien von Müller, Seebeck und Weeger (2021) machen IT-Risiken nur einen äußerst geringen Anteil in der Risikoberichterstattung aus. Vgl. Müller/Seebeck/Weeger (2021), S. 2510.
 
242
Qualitative Beschreibungen der Konsequenzen aus digitalisierungsbezogenen Risiken und Chancen sind in den oben aufgeführten Beispielen ersichtlich.
 
243
Quelle: HeidelbergCement AG (2020), S. 68. Für einen ähnlichen Abschnitt innerhalb des Konzernlageberichts 2021 vgl. HeidelbergCement AG (2022), S. 76–77. Einen ähnlichen Abschnitt zu strategischen Chancen, die aus dem digitalen Wandel resultieren, hat das Unternehmen auch in seinem Konzernlagebericht 2021 platziert, jedoch nicht durch eine Überschrift hervorgehoben. Vgl. HeidelbergCement AG (2022), S. 84.
 
244
Quelle: Schaeffler AG (2020), S. 52 und 56.
 
245
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zu Chancen im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
246
Quelle: Schaeffler AG (2020), S. 58.
 
247
Vgl. auch Pelster/von Keitz/Wulf (2020), S. 545.
 
248
Die Anzahl der Fundstellen mit digitalisierungsbezogenen Risiken übersteigt die Anzahl der Fundstellen zu Chancen i. V. m. digitaler Transformation innerhalb der Konzernlageberichte 2019 bzw. 2021 um das 2- bzw. 1,8-fache.
 
249
So sieht das Unternehmen in dem in Abbildung 5.33 aufgeführten Beispiel ein Risiko darin, einen Verlust an Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit durch unzureichende Digitalisierungsbemühungen zu erleiden, benennt zugleich jedoch die Möglichkeit, durch Digitalisierung die Effizienz und Produktivität steigern zu können, als Chance.
 
250
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zu Prognosen im Zusammenhang mit digitaler Transformation enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
251
Quelle: SGL Carbon SE (2020), S. 79.
 
252
Quelle: thyssenkrupp AG (2021), S. 116.
 
253
Die Gesamtaussage zu Risiken sowie die zu Chancen, wird in DRS 20.135 bzw. DRS 20.165 i. V. m. .135 strenggenommen als zusammenfassende Darstellung der Risiko-/Chancenlage bezeichnet. In der Untersuchung bzw. dem Kategoriensystem wurde die Bezeichnung Gesamtaussage gewählt, da die Angaben zu Prognosen, Chancen und Risiken tlw. zusammengelegt worden sind.
 
254
Drei Fundstellen enthielten sowohl Angaben zu Chancen als auch zu Risiken.
 
255
Vgl. hierzu sowie die folgenden Ausführungen die im elektronischen Zusatzmaterial angegebenen Kontingenztabellen sowie die Tabellen mit bedingten Häufigkeiten (Tabelle A-9–Tabelle A-14).
 
256
Quelle: Eigene Darstellung.
 
257
Vgl. auch Abschnitt 5.3.3.2 zur Erläuterung des Kategoriensystems. Fundstellen innerhalb eines Nachhaltigkeitskapitels, welche eindeutig anderen gem. DRS 20 vorgesehenen Inhalten zuzuordnen waren (bspw. innerhalb eines im Nachhaltigkeitskapitel veröffentlichten Forschungs- und Entwicklungsberichts), wurden mit den jeweils anderen Inhaltskategorien versehen.
 
258
Zu den regulatorischen Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung vgl. ausführlich Abschnitt 4.​3.​9.
 
259
Die Konzernlageberichte der Unternehmen, die keine Angaben zur digitalen Transformation als Teil eines Konzepts innerhalb ihrer Nachhaltigkeitskapitel enthalten, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
 
260
Dabei handelt es sich nicht um einen innerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung veröffentlichten Forschungs- und Entwicklungsbericht. Ein solcher Wurde innerhalb des Kapitels mit den Grundlagen des Konzerns veröffentlicht. Vgl. Fuchs Petrolub SE (2022), S. 41.
 
261
Vgl. Fuchs Petrolub SE (2022), S. 95–96.
 
262
Quelle: Fuchs Petrolub SE (2022), S. 81 und 82.
 
263
Vgl. Merck KGaA (2022), S. 122 und 157–159.
 
264
Vgl. Continental AG (2022), S. 37; Continental AG (2020), S. 48.
 
265
Quelle: Continental AG (2022), S. 37. Eine ähnliche Darstellung ist in auch in dem Konzernlagebericht 2019 des Unternehmens zu finden. Vgl. Continental AG (2020), S. 48.
 
266
Vgl. DRSC (2021), Rn. 91–112.
 
267
Da es sich nicht um eine (quantitativ) repräsentative Studie mit verallgemeinerbaren Aussagen handelt, werden lediglich tendenzielle Aussagen aus den Beobachtungen abgeleitet.
 
268
Gemeint sind die beiden in Abschnitt 3.​5.​2.​1 als relevant identifizierten Bereiche: unternehmensinterne Prozesse sowie Produkte, Dienstleistungen und Kundenverbindungen.
 
269
Vgl. zur Diskussion, welche Unternehmen über ihre digitale Transformation berichten sollten bzw. eines potenziellen Anwenderkreises des Berichtskonzepts Abschnitt 3.​5.​3.
 
270
Ein Nachhaltigkeitskapitel entsprechend der in Abschnitt 5.3.2.2 vorgenommenen Definition hat das Unternehmen weder in seinen Konzernlagebericht 2019 noch in den 2021 integriert.
 
271
Vgl. insb. Abschnitt 3.​5.​5.
 
272
Eine derartige Übersicht hat keines der untersuchten Unternehmen in seinem Konzernlagebericht platziert.
 
273
Gem. DRS 20.11 ist eine Kennzahl eine „Quantitative Maßgröße, mit der in konzentrierter Form über betriebswirtschaftliche Sachverhalte berichtet wird“.
 
Metadaten
Titel
Empirische Untersuchung zum Status quo der externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation und Würdigung vor dem Hintergrund der Anforderungen potenzieller Stakeholder
verfasst von
Clemens Pelster
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-45166-0_5

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