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2018 | Book

333 Keywords Arbeitsrecht

Grundwissen für Fach- und Führungskräfte

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About this book

Von der Abfindung über Direktionsrecht, Jobsharing, Mankohaftung und Pflichtquote bis zur Zulage: Die Sprache des Arbeitsrechts zeichnet sich durch unzählige Fachbegriffe aus. Einen ersten schnellen Überblick verschafft das vorliegende Nachschlagewerk. Anhand von 333 übersichtlichen Schlüsselbegriffen werden die Grundkonzepte des Arbeitsrechts erläutert. Die Erklärungen sind kompakt und verständlich formuliert und bieten somit Basiswissen für alle, die einen schnellen Einstieg in die Thematik suchen, sich für arbeitsrechtliche Fragen interessieren oder ihr vorhandenes Wissen auffrischen möchten.

Table of Contents

Frontmatter
Abfindung
Zusammenfassung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt und dies auch tut (§ 1a KSchG ).
Springer Fachmedien Wiesbaden
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung
Das Arbeitsverhältnis endet: Mit Zeitablauf, wenn eine festbestimmte Zeit vereinbart ist (befristeter Arbeitsvertrag) oder mit Zweckerreichung, wenn es für einen bestimmten Zweck eingegangen worden ist; durch Aufhebungsvertrag; mit dem Tod des Arbeitnehmers, da die Dienste gemäß § 613 BGB in Person zu leisten sind; durch Kündigung; nach umstrittener Ansicht durch lösende Aussperrung im Arbeitskampf; durch gerichtliche Entscheidung nach § 9 KSchG.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Deferred Compensation
Zusammenfassung
Bezeichnung für eine Pensionszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unter Verzicht des Arbeitnehmers auf Barvergütung. Stattdessen resultiert eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen. Zudem nutzt der Arbeitnehmer die nachgelagerte Besteuerung zur weiteren Verbesserung seiner Versorgungssituation.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Effektivklausel
Zusammenfassung
Vereinbarung in Tarifverträgen, dass Tariflohnerhöhungen dadurch effektiv werden, dass bisherige übertarifliche Leistungen unberührt bleiben. Nach der Effektivklausel wird der vom Arbeitnehmer effektiv bezogene Lohn um den Betrag, ggf. auch um den Prozentsatz erhöht, um den der Tarifsatz erhöht worden ist. Nach der Rechtsprechung des BAG sind Effektivklauseln unwirksam, da es unzulässig ist, dass durch einen Tarifvertrag bei gleicher Arbeit unterschiedliche Tariflöhne zustande kommen (Verstoß gegen Art. 3 I GG); der Bereich übertariflicher Löhne bleibt damit dem Tarifvertrag entzogen.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Facharbeiter
Zusammenfassung
Aus der tariflichen Praxis übernommene Bezeichnung für:
(1)
denjenigen Arbeitnehmer, der aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf die vorgeschriebene Ausbildungsabschlussprüfung abgelegt hat und auch im erlernten Beruf beschäftigt ist (auch gelernter Arbeiter genannt);
 
(2)
denjenigen Arbeitnehmer, dessen Fähigkeiten und Kenntnisse denen unter (1) gleichzusetzen sind.
 
Springer Fachmedien Wiesbaden
Haftung
Zusammenfassung
Haftung des Arbeitgebers: beschränkte Haftung für Personenschäden beim Arbeitnehmer (§ 104 SGB VII): Für Personenschäden (alle Schäden aus Tötung und Verletzung) bei Arbeitsunfällen haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, seinen Angehörigen und Hinterbliebenen nur bei Vorsatz und Unfällen im allg. Verkehr (zu dem wird Werkverkehr nicht gerechnet); die Regelung betrifft Personenschäden einschließlich des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld nach § 253 BGB).
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Kapovaz
Zusammenfassung
Abkürzung für kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf.
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Mankohaftung
Zusammenfassung
Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbestände in einer von ihm geführten Kasse oder in einem von ihm verwalteten Lager. Hinsichtlich der erforderlichen Verschuldens des Arbeitnehmers gelten die allg. Regelungen zur privilegierten Arbeitnehmerhaftung. Vollen Schadensersatz kann der Arbeitgeber also nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangen; keinen Schadensersatz schuldet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit; bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden nach Zumutbarkeitskriterien aufgeteilt.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Nachtarbeit
Zusammenfassung
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst (§ 2 II, III ArbZG). Nachtarbeit ist meist aus technischen Gründen (z.B. Papier- oder Stahlerzeugung) oder aus Gründen der Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Leistungen (z.B. Krankenhaus, Polizei, Verkehrsbetriebe) unvermeidlich. Nachtarbeit ist aufgrund der festen menschlichen Tagesrhythmik (Biorhythmus) mit bes. Problemen belastet.
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Sachbezüge
Zusammenfassung
Leistungen, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Teil des Arbeitsentgelts zugewendet werden, einen Geldwert besitzen, aber nicht in Barmitteln bestehen, z.B. Gewährung von freier Kleidung, freier Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kost von Deputaten und sonstigen Bezügen. Sie können vereinbart werden, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht (§ 107 II GewO).
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Tarif
Zusammenfassung
Die ausgerechneten Ecklöhne laut Tarifvertrag.
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Überstunden
Zusammenfassung
Begriff: Überschreiten der Arbeitszeit, die durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag festgelegt ist. Da die betriebliche Arbeitszeit fast überall unterhalb der gesetzlichen Normalarbeitszeit liegt, ist oft Überarbeit gegeben, ohne dass gleichzeitig Mehrarbeit vorliegt.
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Warnstreik
Zusammenfassung
Kurzer und zeitlich befristeter Streik, zu dem die Gewerkschaft während laufender Tarifverhandlungen nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Friedenspflicht (Tarifvertrag) aufruft („Neue Beweglichkeit”). Ein solcher Aufruf bedeutet zugleich, dass die laufenden Tarifverhandlungen gescheitert sind. Warnstreiks sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich zulässig.
Springer Fachmedien Wiesbaden
Metadata
Title
333 Keywords Arbeitsrecht
Editor
Springer Fachmedien Wiesbaden
Copyright Year
2018
Electronic ISBN
978-3-658-08725-8
Print ISBN
978-3-658-08724-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-08725-8