Zusammenfassung
Abnahmeversuche von Trocknungsanlagen stellen eine wichtige Voraussetzung für die Übernahme der verfahrenstechnischen Anlage durch den Käufer dar. Vertragliche Garantien für Durchsätze, Produktqualitäten, Endfeuchtegehalte, spezifische Energieverbräuche sowie die Einhaltung von Grenzwerten bei Emissionen und die Sicherheit der Anlage müssen nachgewiesen werden. Oftmals ist mit dem Bestehen des Abnahmeversuches eine Teil- oder Restzahlung durch den Käufer verbunden. Weitergehende Einzelheiten über die Ausführung von Abnahmeversuchen an industriellen Trocknungsanlagen können beispielsweise der VDMA-Publikation „Abnahmeversuche an Trocknern“ entnommen werden. Große Unternehmen in der chemischen Industrie besitzen oftmals eigene Abnahmebedingungen für Trocknungsanlagen, welche als Vertragsbasis herangezogen werden.