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25-10-2017 | Altersvorsorge | Nachricht | Article

Wechselangebot bei Riesterverträgen sorgt für Wirbel

Authors: Barbara Bocks, Eva-Susanne Krah

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Die Privatbank Donner & Reuschel hat kürzlich Kunden nahegelegt, ihre Riesterverträge zu ändern oder diese außerordentlich zu kündigen. Was es damit genau auf sich hat.

Das Hamburger Bankhaus hatte laut eines Berichts der "Capital" am 19. Oktober 2017 in den vergangenen Monaten 130 Riesterkunden nahegelegt, in eine andere Riesterversicherung des Mutterkonzerns zu wechseln. 13 Kunden, die dieses Angebot nicht angenommen haben, hat das Geldhaus aufgrund der IT-Umstellung außerordentlich gekündigt.

Christine Hauwetter, Pressesprecherin der Donner & Reuschel Aktiengesellschaft, erklärt den Sachverhalt gegenüber "Springer Professional" mehr im Detail: "Der externe IT-Dienstleister für unser Bankbasissystem fusioniert mit einem anderen Unternehmen. In der Folge wird die IT-Dienstleistung, die zur Umsetzung der besagten Verträge erforderlich ist, nicht mehr erbracht." Donner & Reuschel könne daher die betroffenen Verträge technisch nicht weiterführen. "Aus diesem Grund haben wir uns bereits vor einem Jahr an unsere Kunden gewandt, den Sachverhalt geschildert und allen Kunden ein Alternativangebot unterbreitet, welches für sie keine Nachteile bringt", so die Sprecherin weiter.

Übertragung statt Kündigung

Beim Wechsel seien den Kunden laut Hauwetter keine Kosten oder Nachteile entstanden und auch die Zulagen blieben erhalten. Es handele sich daher um eine Übertragung, keine Kündigung. Derzeit bestehen 134 Verträge. Die übrigen waren erfüllt, das heißt, dass die Rentenphase bereits eingetreten ist.  "Von 16 Kunden, denen der Wechsel angeboten wurde, erhielten wir keine Rückmeldung, worauf die Kündigung folgte", so Hauwetter weiter. "Diese Kunden wurden mehrmals angeschrieben. Wenn Telefonnummern ermittelt werden konnten, wurde angerufen". Teilweise waren die Salden der Verträge laut der Sprecherin nur sehr gering, weil nicht konsequent angespart wurde. Bei einigen Verträgen war lediglich eine erste Rate einbezahlt. Die Bank hätte nach eigenen Angaben daher für 16 Verträge ein Extra-System vorhalten müssen, was nicht wirtschaftlich gewesen wäre.

"Vergleichbare Fälle bei anderen Instituten sind uns nicht bekannt", heißt es auf Anfrage vonseiten der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zu dem Vorgang. Dass Riester-Verträge nur unter sehr strengen Voraussetzungen gekündigt werden dürfen, gibt Hartmut Schwarz, Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bremen, zu bedenken. "Sollte der Anbieter nicht einlenken, ist der Gesetzgeber gefordert", so Schwarz. Die Bremer Verbraucherzentrale argumentiert, eine solche Kündigung würde jede Vertragssituation ad absurdum führen, dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet.

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