2019 | OriginalPaper | Chapter
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Authors : Christian Hilbrandt, Klaus-Dirk Henke
Published in: Von der Beamtenbesoldung zum Vergütungskodex
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
§ 35a Abs. 6a SGB IV nennt als Kriterien zur Bestimmung des angemessenen Verhältnisses der Vorstandsvergütung: Aufgabenbereich, Größe und Bedeutung der Körperschaft (d.h. der einzelnen Krankenkasse). Dabei ist insbesondere die Zahl der Mitglieder dieser Krankenkasse zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung bedeutet nicht Beachtung im Sinne strikter Verbindlichkeit, sondern dass dieses Kriterium in die Überlegungen mit einbezogen werden muss („in Erwägung ziehen“), also nicht gänzlich außer Betracht gelassen werden darf – es aber aus sachlichen Gründen möglich ist, dieses Kriterium nicht so stark zu gewichten und die anderen im Gesetz genannten Kriterien in den Vordergrund zu rücken.