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2015 | OriginalPaper | Chapter

5. Ansätze zur Entschärfung des Spannungsverhältnisses zwischen Kooperation/Integration und Parlamentsvorbehalt

Author : Ulf von Krause

Published in: Das Parlament und die Bundeswehr

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Ansätze zur Entschärfung des Spannungsverhältnisses zwischen Kooperation/Integration und Parlamentsvorbehalt zielen zum Ersten auf die Entwicklung einer außen- und sicherheitspolitischen Strategie, die periodisch formuliert und gesellschaftlich breit diskutiert werden sollte, vor allem auch zwischen Bundesregierung und Parlament. Durch mehr Dialog, so die Erwartung, könnte ein breiterer Konsens erreicht werden, was die Handhabung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes transparenter machen und damit das Vertrauen von Deutschlands Partnern erhöhen würde. Zum Zweiten gibt es Vorschläge, durch entsprechende Formulierungen im ParlBG den Verbleib des deutschen Personals in den integrierten Hauptquartieren und Stäben zu sichern. Zum Dritten zielen eine Reihe von Vorschlägen auf eine abgestufte Parlamentsbeteiligung bei integrierten Verbänden ab. Und viertens werden Vorabentscheidungen bzw. Vorratsbeschlüsse diskutiert.

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Footnotes
1
Eine solche müsste bei fortschreitender Integration auch in eine zu entwickelnde europäische Sicherheitsstrategie eingebettet werden, die in einem „Weißbuch Europäische Sicherheit“ dokumentiert werden könnte (Varwick 2012b).
 
2
So führt z. B. das Allied Joint Force Command (AJFC) in Brunssum, Niederlande, unter dem Kommando eines deutschen Generals den NATO-Einsatz „ISAF“ in Afghanistan , (http://www.jfcbs.nato.int/jfcbrunssum/mission_vision.aspx, Zugriff: 08.07.2014), der Libyen-Einsatz „Unified Protector“ 2011 wurde vom AFJC in Neapel mit seinen beiden unterstellten Kommandos, dem Allied Air Command in Izmir (Türkei) und dem Allied Maritime Command, ebenfalls in Neapel, geführt (http://www.nato.int/nato_static/assets/pdf/pdf_2011_03/20110325_110325-unified-protector-command-control.pdf, (Zugriff: 09.07.2014).
 
3
Eine andere Auffassung findet man z. B. bei Deisenroth, der bemängelt, es fehle „ohnehin an der Übertragung deutscher Hoheitsbefugnisse ‚durch Gesetz‘ (Art. 24 Abs. 1 GG) auf diese integrierten HQ und Stäbe“ (Deisenroth 2012, S. 234).
 
4
BT Drs 15/2742 vom 20.03.2004, S. 5.
 
5
Der Fachausdruck lautet „Combined Joint Task Force“ (CJTF) (Cragg 1996).
 
6
Der Autor war in im Rahmen seiner militärischen Dienstzeit an der ersten Erprobung des Konzepts 1996 als Abteilungsleiter Logistik in dem „Ad hoc- CJTF“ beteiligt.
 
7
http://www.nato.int/fchd/FCHD/djse.html (Zugriff: 08.07.2014).
 
8
„Ströbele: Bundeswehr nimmt am Libyen-Krieg aktiv teil“. In: FAZ NET vom 19.08.2011 (Zugriff: 08.07.2014).
 
9
§ 4, Abs. 3 ParlBG.
 
10
Zuletzt in der AWACS-Türkei-Entscheidung, BVerfG 2 BvE 1/03 vom 12.02.2008.
 
11
§§ 4, 5 ParlBG.
 
12
BT Drs 15/1985 vom 02.11.2003.
 
13
Das langjährige Mitglied des Bundestages, einer der besten Kenner der Problematik der Parlamentsbeteiligung, Winfried Nachtwei (Bündnis 90/Die Grünen), qualifizierte die Parlamentsbeteiligung hinsichtlich der Spezialkräfte als „einen selbstverschuldeten Tiefpunkt“ (von Krause 2011, S. 190).
 
14
In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des BVerfG zu werten, das die Delegation von Entscheidungen zur Europäischen Stabilisierungsfazilität (EFSF) auf ein „Sondergremium“ des Haushaltsausschusses für verfassungswidrig erklärte (BVerfG 2BvE 8/11 vom 28.02.2012).
 
15
Der Verfasser hat an anderer Stelle diesen Vorschlag mit der Einführung einer qualifizierten Mehrheit für Erst- und Eskalationsentscheidungen zum Einsatz der Bundeswehr verknüpft, um die Parlamentsrechte zu stärken. Dieses folge aus der Analogie zur Feststellung des Verteidigungsfalles, der gem. Art. 115 a GG eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Die Tragweite eines Einsatzes der Bundeswehr in 5000 km Entfernung wird als mindestens so gewichtig angesehen, wie die Entscheidung zur Verteidigung des eigenen Landes gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff, bei dem die Notwendigkeit eigentlich auf der Hand liegt (von Krause 2011, S. 315). Das BVerfG hatte dieses in seinen Beratungen 1994 offensichtlich anders bewertet.
 
16
Zumal dabei nicht das gesamte Parlament eingebunden wird, sondern nur Politiker der die Regierung tragenden Fraktionen (von Krause 2011, S. 185).
 
17
Aufgrund der für einen Einsatz notwendigen Verlegung von Personal und Material in die Einsatzregion, die zeitaufwändig ist, geht man allgemein davon aus, dass nach den 10 Tagen die Verlegebereitschaft hergestellt sein soll und nur erste Teilkontingente tatsächlich verlegt werden.
 
Metadata
Title
Ansätze zur Entschärfung des Spannungsverhältnisses zwischen Kooperation/Integration und Parlamentsvorbehalt
Author
Ulf von Krause
Copyright Year
2015
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-07112-7_5