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2024 | OriginalPaper | Chapter

8. Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Zusammenfassung

Baustellen und die damit verbundene Einsatzwechseltätigkeit des Personals weisen im Vergleich zu Arbeitsplätzen in der stationären Industrie ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko auf. Auch wenn sich Arbeitsabläufe von einem zum nächsten Bauprojekt nicht wesentlich unterscheiden, so sind die örtlichen Arbeitsbedingungen oder die Zusammensetzungen der Arbeitskolonnen anders. Oberste Priorität genießt der Grundsatz, das Gefährdungspotenzial für das Baustellenpersonal auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verantwortung dafür liegt in der Unternehmensführung, üblicherweise erfolgt eine Übertragung auf die Führungskräfte auf der Baustelle. Da der Mensch das schwächste Glied in der Gefährdungskette ist, sind technische Hilfsmittel und organisatorische Maßnahme immer vorrangig zu behandeln. So wird das Baustellenpersonal vor Unfällen und Krankheiten, die bis zu einer Berufsunfähigkeit führen können, geschützt. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist im Sozialgesetzbuch verankert und wird durch staatliche Stellen überwacht. Jeder Berufspraktiker ist verpflichtet, sich regelmäßig mit den Rechten und Pflichten vertraut zu machen, z. B. indem Gefährdungsbeurteilungen angefertigt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Bei Unterlassung drohen Strafen.

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Literature
3.
go back to reference Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2013): Baustellenverordnung – Vorschriften, Regeln und Praxishilfen für die Koordination. ODR, Rostock Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2013): Baustellenverordnung – Vorschriften, Regeln und Praxishilfen für die Koordination. ODR, Rostock
4.
go back to reference DGUV (2014): DGUV-Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention. Eigenverlag, Berlin DGUV (2014): DGUV-Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention. Eigenverlag, Berlin
Metadata
Title
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Author
Peter Vogt
Copyright Year
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-44258-3_8