Skip to main content
Top

2011 | Book

Arbeitsrecht - Schnell erfasst

Author: Ute Teschke-Bährle

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Recht — schnell erfasst

insite
SEARCH

About this book

Die Rechtsbeziehung Arbeitnehmer - Arbeitgeber, ein interessantes Rechtsgebiet, das jeden einzelnen betrifft. Die Autorin liefert einen umfassenden Einblick anhand zahlreicher praktischer Beispiele. Sie geht auf ausgewählte Paragraphen des Individualarbeitsrechts (mit Auszügen aus dem BGB und dem Kündigungsschutzgesetz) und des Kollektivarbeitsrechts ein. Tipps für Klausuren und Hausarbeiten geben Hilfestellung für die praktische Fallbearbeitung. Die siebte Auflage wurde überarbeitet und aktualisiert.

Table of Contents

Frontmatter
Einführung
Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Zu unterscheiden sind das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, und das Kollektivarbeitsrecht, das Recht der Arbeitsverbände.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern in einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Bestimmungen und Vereinbarungen (= Rechtsquellen).
Die Anwendung dieser Rechtsquellen wird durch drei Prinzipien bestimmt:
1.
Rangprinzip,
 
2.
Günstigkeitsprinzip,
 
3.
Spezialitäts- oder Ordnungsprinzip.
 
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines Dienstvertrages (§ 611 BGB) gegen Entgelt unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit erbringt.
Zuständiges Gericht für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis oder darüber, ob ein Arbeitsverhältnis (noch) besteht, ist das Arbeitsgericht.
Die Schritte der Falllösung sind:
  • Sachverhalt erfassen
  • Anspruchsgrundlagen suchen
  • Einwendungen, Einreden und ggf. anspruchserhaltende Normen suchen
  • Subsumtion (rechtliche Prüfung)
  • Formulieren der Lösung.
Ute Teschke-Bährle
Der Arbeitsvertrag
Zusammenfassung
Bereits im Bewerbungsverfahren bestehen gegenseitige Rechte und Pflichten, die auch Ansprüche begründen können, z.B. den Anspruch
  • des Bewerbers auf Auslagenersatz für seine Reisekosten zum Vorstellungsgespräch;
  • des Arbeitgebers auf wahrheitsgemäße Beantwortung zulässiger Fragen oder auf Offenbarung von Umständen, die den Bewerber an der Aufnahme der Arbeit hindern.
Der Arbeitsvertrag kommt auch formlos zustande. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, innerhalb von vier Wochen einen Nachweis über die vereinbarten Arbeitsbedingungen auszustellen und auszuhändigen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zulässig,
  • ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen bis zu 24 Monaten Dauer,
  • mit sachlichem Grund ohne zeitliche Begrenzung.
Vollzeitbeschäftigte können im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Teilzeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich wie Vollzeitbeschäftigte behandelt werden, bei geldwerten Leistungen verringert sich ihr Anspruch im Verhältnis ihrer Teilzeitarbeitszeit zur Vollarbeitszeit.
Die Regelungen des Arbeitsvertrags können ergänzt werden durch allgemeine Arbeitsbedingungen, Weisungen im Rahmen des Direktionsrechts sowie durch Ansprüche, die sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder einer betrieblichen Übung herleiten lassen.
Ute Teschke-Bährle
Pflichten im Arbeitsverhältnis
Zusammenfassung
Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein gegenseitiges Schuldverhältnis. Jede Vertragspartei verpflichtet sich nur aufgrund der Gegenleistung des anderen zu einer Leistung. Dabei wird in Haupt- und Nebenpflichten unterschieden.
Ute Teschke-Bährle
Die Kündigung
Zusammenfassung
Das Arbeitsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis, das nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist, sondern bei dem Rechte und Pflichten auf bestimmte Dauer bestehen. Es endet daher erst, wenn ein Beendigungstatbestand eingreift.
Ute Teschke-Bährle
Der Arbeitnehmerschutz
Zusammenfassung
Die Berufsausbildung wird vom Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Auszubildende (Azubi) gehören weder zur Gruppe der Arbeiter noch der Angestellten, sie bilden eine eigene Gruppe.
Ute Teschke-Bährle
Tarifautonomie und Mitbestimmung
Zusammenfassung
Das kollektive Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverbände. Zu den Arbeitsverbänden gehören die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände und der Betriebsrat.
Ute Teschke-Bährle
Klausurfälle
Zusammenfassung
Bereits in der Einführung dieses Buches wurden die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Fallbearbeitung dargestellt. In einer Klausur oder Hausarbeit kommen aber noch weitere Schwierigkeiten auf einen zu. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass man die treffenden Antworten ordentlich und schnell zu Papier bringt.
Ute Teschke-Bährle
Backmatter
Metadata
Title
Arbeitsrecht - Schnell erfasst
Author
Ute Teschke-Bährle
Copyright Year
2011
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-16937-3
Print ISBN
978-3-642-16936-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-16937-3