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2006 | Book

Arbeitsrecht

Schnell erfasst

Author: Ute Teschke-Bährle

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Recht — schnell erfasst

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About this book

Die Rechtsbeziehung Arbeitnehmer - Arbeitgeber, ein interessantes Rechtsgebiet, das jeden einzelnen betrifft. Die Autorin liefert einen umfassenden Einblick anhand zahlreicher praktischer Beispiele. Sie geht auf ausgewählte Paragraphen des Individualarbeitsrechts (mit Auszügen aus dem BGB und dem Kündigungsschutzgesetz) und des Kollektivarbeitsrechts ein. Die sechste Auflage wurde überarbeitet und aktualisiert. Berücksichtigt wurden u.a. der Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung, die Neuregelung zur Schwarzarbeit sowie das Berufsbildungsgesetz 2005. Tipps für Klausuren und Hausarbeiten geben Hilfestellung für die praktische Fallbearbeitung.

Table of Contents

Frontmatter
Einführung
5. Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Zu unterscheiden sind das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, und das Kollektivarbeitsrecht, das Recht der Arbeitsverbände.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern in einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Bestimmungen und Vereinbarungen (= Rechtsquellen).
Die Anwendung dieser Rechtsquellen wird durch drei Prinzipien bestimmt:
1.
Rangprinzip,
 
2.
Günstigkeitsprinzip,
 
3.
Spezialitäts- oder Ordnungsprinzip.
 
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines Dienstvertrages (§ 611 BGB) gegen Entgelt unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit erbringt.
Zuständiges Gericht für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis oder darüber, ob ein Arbeitsverhältnis (noch) besteht, ist das Arbeitsgericht.
Die Schritte der Falllösung sind:
  • Sachverhalt erfassen
  • Anspruchsgrundlagen suchen
  • Einwendungen, Einreden und ggf. anspruchserhaltende Normen suchen
  • Subsumtion (rechtliche Prüfung)
  • Formulieren der Lösung.
Der Arbeitsvertrag
5. Zusammenfassung
Bereits im Bewerbungsverfahren bestehen gegenseitige Rechte und Pflichten, die auch Ansprüche begründen können, z.B. den Anspruch
  • des Bewerbers auf Auslagenersatz für seine Reisekosten zum Vorstellungsgespräch;
  • des Arbeitgebers auf wahrheitsgemäße Beantwortung zulässiger Fragen oder auf Offenbarung von Umständen, die den Bewerber an der Aufnahme der Arbeit hindern.
Der Arbeitsvertrag kommt auch formlos zustande. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, innerhalb von vier Wochen einen Nachweis über die vereinbarten Arbeitsbedingungen auszustellen und auszuhändigen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zulässig,
  • ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen bis zu 24 Monaten Dauer,
  • mit sachlichem Grund ohne zeitliche Begrenzung.
Vollzeitbeschäftigte können im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Teilzeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich wie Vollzeitbeschäftigte behandelt werden, bei geldwerten Leistungen verringert sich ihr Anspruch im Verhältnis ihrer Teilzeitarbeitszeit zur Vollarbeitszeit.
Die Regelungen des Arbeitsvertrags können ergänzt werden durch allgemeine Arbeitsbedingungen, Weisungen im Rahmen des Direktionsrechts sowie durch Ansprüche, die sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder einer betrieblichen Übung herleiten lassen.
Pflichten im Arbeitsverhältnis
Die Kündigung
Der Arbeitnehmerschutz
Tarifautonomie und Mitbestimmung
5. Zusammenfassung
Die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber können wahrgenommen werden durch
Gewerkschaften ➯ tarifliche Mitbestimmung
Betriebsrat ➯ betriebliche Mitbestimmung
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ➯ unternehmerische Mitbestimmung
Gewerkschaften und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften sind durch Art 9 GG geschützt.
Das Tarifvertragsgesetz regelt die Voraussetzungen und Zulässigkeit von Tarifverträgen sowie deren Wirkung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitskämpfe (Streik auf Arbeitnehmerseite / Aussperrung auf Arbeitgeberseite) sollen das letzte Mittel zur Durchsetzung tarifvertraglich regelbarer Ziele sein. Der Inhalt von Tarifverträgen soll in erster Linie im Verhandlungswege ausgehandelt werden.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkung und Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern auf betrieblicher Ebene. Dem Betriebsrat stehen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu. Bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber kann die Einigungsstelle verbindlich entscheiden.
Klausurfälle
Backmatter
Metadata
Title
Arbeitsrecht
Author
Ute Teschke-Bährle
Copyright Year
2006
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-540-32544-4
Print ISBN
978-3-540-32541-3
DOI
https://doi.org/10.1007/3-540-32544-1