Zusammenfassung
Das Hongkonger Arbeitsrecht ist sehr arbeitgeberfreundlich, was sich nicht nur im Arbeitsrecht selbst wiederfindet, sondern sich auch durch die gesamte Hongkonger Gesellschaft sieht. Da es Arbeitgebern sehr einfach ist, neue Mitarbeiter anzustellen und diese auch wieder zu entlassen, findet sich dies auch spiegelbildlich aufseiten der Arbeitnehmer wieder. Da die Arbeitnehmer wissen, dass sie im Zweifel schnell wieder entlassen werden können, sind die Mitarbeiter in der Regel wesentlich weniger loyal zu dem Arbeitgeber als zum Beispiel in Deutschland oder in anderen Ländern, in welchen der Arbeitnehmerschutz wesentlich stärker ausgeprägt ist. Es ist von daher nicht ungewöhnlich, dass Mitarbeiter kündigen und sich einem anderen Arbeitgeber zuwenden, nur weil der eine etwas höhere Vergütung anbietet, oder andere Gehaltsbestandteile anbietet, die der jetzige Arbeitgeber so nicht anbietet (Krankenversicherung, Arbeiten von zu Hause, freiwillige Zusatzversicherungen, Schulgeld, etc.). Das Lohnniveau in Hongkong ist wesentlich höher als in Deutschland oder Österreich und liegt ca. 10 % über dem Schweizer Lohnniveau. Hinzu kommt der sehr geringe Einkommenssteuersatz, der dazu führt, dass die meisten Arbeitnehmer überhaupt keine Lohnsteuer zahlen und die maximal bezahlbare Lohnsteuer für gut verdienende Mitarbeiter (ab ca. 300.000 € brutto im Jahr) bei maximal 15 % liegt.