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05-02-2018 | Arbeitsrecht | Schwerpunkt | Article

Betriebsratswahlen konstruktiv begleiten

Author: Dr. Mathias Kühnreich

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2018 ist wieder das Jahr einer Fußball-WM – und der Betriebsratswahlen. Laut Gesetz sind die Wahlen zwischen März und Mai des Weltmeisterschaftsjahres durchzuführen. Wie Unternehmer die Wahlvorbereitungen konstruktiv begleiten können.

Die Durchführung der Wahl ist keine Sache der Arbeitgeber. Sie ist Aufgabe des Betriebsrates. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, die Wahlen zu unterstützen. Er muss beispielsweise Personallisten übermitteln und Sachmittel für die Durchführung der Wahl zur Verfügung stellen. Auch muss er die Räumlichkeiten für die Betriebsratswahl vorhalten und die ordnungsgemäße Arbeit des Wahlvorstandes ermöglichen. Losgelöst von diesen Rahmenbedingungen haben Arbeitgeber allerdings ein Interesse daran, konstruktive, kompetente, und im Sinne der Arbeitnehmerschaft und des ganzen Unternehmens handelnde, Betriebsräte an ihrer Seite zu wissen.

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Arbeitsrecht und Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen

Das vorliegende Kapitel gibt einen praxisorientierten Einblick in das deutsche Arbeitsrecht. Die wichtigsten Vorschriften und Mechanismen dieses Rechtsgebietes werden unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. 

Betriebsratswahlen konstruktiv statt konfrontativ begleiten

Erfolgreiche Unternehmen ist es wichtig, unnötige Fronten zu Betriebsverfassungsorganen zu vermeiden. Parteinahmen im Rahmen der Betriebsratswahl verbieten sich für Arbeitgeber nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten. Vielmehr führt dieses Verhalten in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu einem schlechten Start und belastetet die Ausgangssituation. Plumpe Versuche der Einflussnahme auf Arbeitnehmer führen recht häufig zum gegensätzlichen Wahlverhalten der Belegschaft. Das sollten Arbeitgeber im Vorfeld der Wahl bei eigenen (unbedachten) Äußerungen stets berücksichtigen. Emotionalität ist zwar menschlich, aber im Rahmen der Wahl oft unangebracht und unprofessionell.

Vertrauen ist der Anfang der Zusammenarbeit

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht als einen seiner Grundpfeiler vor, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten. Auch das ist im Interesse der Arbeitgeber. Für Unternehmen ist es wertvoll, wenn Betriebsräte die Struktur des Unternehmens sehr gut kennen und das Wohl des Unternehmens und der Arbeitnehmer im Blick haben und vertreten. Das Konzept der kooperativen Mitbestimmung gelingt immer dann, wenn zwischen den Partnern auf Augenhöhe agiert wird. Hierzu gehört auch, dass Arbeitgeber den Betriebsrat ernst nehmen und seine Interessenlagen verstehen und versuchen, sich in seine Position zu versetzen. Nicht selten wird auf Arbeitgeberseite die Gruppendynamik in einem Betriebsratsgremium unterschätzt. Der Blick muss also nicht nur auf den Betriebsrat als Ganzes gelegt werden, sondern auf die einzelnen Mitglieder des Gremiums.

Auch wenn die Wahl des Betriebsrates durch den Betriebsrat beziehungsweise den Wahlvorstand selbst durchgeführt wird, ist der Arbeitgeber sehr gut beraten, sich Gedanken zu machen, wie er ehrlich, konstruktiv und unterstützend tätig werden will und kann.

Wertschätzung gegenüber Betriebsräten fördert Konstruktivität

Gerade unter strategischen und wertschätzenden Gesichtspunkten ist es gut, wenn der Arbeitgeber qualifizierte und engagierte Mitarbeiter anregt, sich als Betriebsratsmitglieder aufstellen zu lassen. Leider ist in vielen Unternehmen noch die Vorstellung präsent, dass Mitarbeiter, die sich als Betriebsratsmitglieder aufstellen lassen, keine weitergehende Karriere mehr machen (können). Besteht eine solche Kultur, lässt der Arbeitgeber Chancen ungenutzt. Gerade engagierte, qualifizierte und in der Mitarbeiterschaft akzeptierte Arbeitnehmer können sehr gut wichtige Änderungsprozesse als Betriebsratsmitglieder fördern und kritisch, aber konstruktiv, unterstützen und begleiten. 

Es ist hilfreich, wenn Persönlichkeiten der Arbeitnehmerseite eigene Vorstellungen einbringen und damit auch eine Sicht der Dinge präsentieren, die den gesamten Prozess konstruktiv unterstützt. Für Arbeitgeber ist es schlecht, wenn nur niedrig qualifizierte Mitarbeiter als Betriebsratsmitglieder zur Verfügung stehen, die im schlimmsten Fall ihre Aufgabe im Erhalt des Ist-Zustandes sehen.  Umstrukturierungsmaßnahmen oder die Einführung neuer Technologien werden durch solche Mitarbeiter nicht selten blockiert. 

Destruktivität gefährdet Betriebsfrieden und Firmenentwicklung 

Werden suboptimale, personelle Konstellationen von destruktiven Beratern unterstützt, wird es schwer, im Wettbewerb zu bestehen. Es ist also nicht klug, wenn Arbeitgeber besser qualifizierte Mitarbeiter in dem Glauben lassen, dass eine Betriebsratstätigkeit für sie negative Auswirkungen haben kann. Ein offener Umgang und damit eine Sicherung der Qualität der personellen Zusammensetzung von Betriebsräten, ist anzuraten. Gerade dann, wenn bei schwierigen Maßnahmen ein starker – fachlich wie menschlich – Betriebsrat benötigt wird, zahlt sich diese Strategie aus. Stehen dem Unternehmen dann im Betriebsratsgremium keine qualifizierten Mitarbeiter als Partner zur Verfügung, wird die Umsetzung notwendiger Maßnahmen schwieriger, langsamer und zuweilen sogar zu einer existenziellen Bedrohung für das Unternehmen. 

Positive Unternehmenskultur stärkt Empathie

Für Arbeitgeber gilt es, eine Kultur zu schaffen, in der keine Angst besteht, wenn Mitarbeiter sich zur Wahl als Betriebsrat aufstellen lassen und gewählt werden. Das gilt nicht nur für Mitarbeiter mit einer höheren qualifizierten Ausbildung oder nach Erreichen einer höheren Hierarchiestufe. Dies gilt auch für Mitarbeiter in bestimmten Abteilungen. 

Es ist möglich und vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen, dass auch Mitarbeiter einer Personalabteilung beispielsweise Mitglieder im Betriebsrat sein können. Das Thema Vertraulichkeit bezüglich Informationen innerhalb der Personalabteilung muss dabei offen und klar besprochen und natürlich sauber geregelt werden.

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