Zusammenfassung
Eine Stiftung als Gesellschafter zu haben, das klingt zunächst verlockend. Stiftungen strahlen Sicherheit, Wohlstand, Nachhaltigkeit aus und aus der Sicht eines Unternehmens sind das alles höchst wünschenswerte Attribute eines Gesellschafters. Wer würde sich nicht auf der Gesellschafterseite eine Politik der ruhigen Hand wünschen. Aber es gibt auch die andere Seite, die man mit dem alten Begriffspaar „mitgefangen – mitgehangen“ umschreiben könnte. Was der Stiftung zustößt wird auch das Stiftungsunternehmen treffen, und die Probleme eines Stiftungsunternehmens können auch die Mutterstiftung treffen. Verliert die Stiftung ihre wirtschaftliche Stärke, kann sie das Stiftungsunternehmen nicht mehr im wünschenswerten Umfang mit Kapital versorgen. Und Führungsfehler beim Stiftungsunternehmen können auch die Stiftung schwer treffen.
Am Beispiel von zwei Praxisfällen, deren Anfänge weit zurück reichen, soll diese Risikolage dargelegt werden.