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2021 | OriginalPaper | Chapter

2. Ausgewählte gesetzliche Regelungen und Richtlinienentwürfe zum Whistleblowing bei öffentlich gehandelten Unternehmen

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel werden ausgewählte gesetzliche Regelungen zum internen und externen Whistleblowing vorgestellt.

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Footnotes
1
Siehe Sec. 301: ‚Section 10 A of the Securities Exchange Act of 1934 (15 U.S.C. 78f) is amended by adding at the end the following: […]; und Sec. 806: (a) IN GENERAL.—Chapter 73 of title 18, United States Code, is amended by inserting after section 1514 the following: […]‘
 
2
Zu den möglichen Informationsempfängern (Personen oder Organisationen) gehören Regulierungs- oder Strafverfolgungsbehörden, Kongressmitglieder/-Ausschüsse oder Personen in einem Vorgesetztenverhältnis zu dem Angestellten bzw. Personen mit Prüfungsbefugnissen.
 
3
De facto ist die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) für die Entgegennahme und das Ergreifen von Folgemaßnahmen verantwortlich.
 
4
Siehe Sec. 922 (a): ‚IN GENERAL.—The Securities Exchange Act of 1934 (15 U.S.C. 78a et seq.) is amended by inserting after section 21E the following […]‘
 
5
Im Rahmen dessen wird von „Enforcement“ gesprochen.
 
6
Berechtigt zu Anfragen sind unter anderem die SEC, das PACOB (oder jede andere Organisation, die für die Selbstregulierung einer Branche zuständig ist) und der Kongress. Zusätzlich wird eine Einreichung nicht als freiwillig betrachtet, wenn der Meldende dazu verpflichtet ist, bspw. aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen.
 
7
Zusätzlich muss die Information nach dem 21. Juli 2010 eingereicht worden sein.
 
8
Sie umfassen unter anderem Informationen über Bedingungen für einen Schutz des Hinweisgebers, Informationen über Kommunikationskanäle, Verfahrensvorschriften, Vertraulichkeitsregelungen und Folgemaßnahmen sowie verfügbare Abhilfemöglichkeiten/Verfahren gegen Repressalien.
 
9
Das Verbot von Repressalien schließt insbesondere folgende Punkte mit ein:
a)
Suspendierung, Entlassung oder vergleichbare Maßnahmen,
 
b)
Herabstufung oder Versagung einer Beförderung,
 
c)
Aufgabenverlagerung, Verlagerung des Arbeitsplatzes, Gehaltsminderung, Änderung der Arbeitszeiten,
 
d)
Versagung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen,
 
e)
negative Leistungsbeurteilung oder Ausstellung eines schlechten Arbeitszeugnisses,
 
f)
disziplinarischer Verweis, Rüge oder sonstige Sanktion (auch finanzieller Art),
 
g)
Nötigung, Einschüchterung, Mobbing oder Ausgrenzung am Arbeitsplatz,
 
h)
Diskriminierung, Benachteiligung oder Ungleichbehandlung,
 
i)
Nichtumwandlung eines Zeitarbeitsvertrags in einen unbefristeten Arbeitsvertrag,
 
j)
Nichtverlängerung oder vorzeitige Beendigung eines Zeitarbeitsvertrags,
 
k)
Schädigung (einschließlich Rufschädigung) oder Herbeiführung finanzieller Verluste (einschließlich Auftrags- oder Einnahmenverluste),
 
l)
Erfassung des Hinweisgebers auf einer schwarzen Liste auf Basis einer informellen oder formellen sektor- oder branchenspezifischen Vereinbarung mit der Folge, dass der Hinweisgeber sektor- oder branchenweit keine Beschäftigung mehr findet,
 
m)
vorzeitige Kündigung oder Aufhebung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen,
 
n)
Entzug einer Lizenz oder einer Genehmigung.
 
 
10
In Artikel 16 werden danach Maßnahmen zum Schutz von betroffen Personen festgelegt. In Artikel 18 wird die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Daran schließen die Schlussbestimmungen des Gesetzesentwurfs an.
 
11
Bestimmte Personengruppen sind dabei von Belohnungen ausgeschlossen, wobei es hier Ausnahmeregelungen gibt, so dass auch Angestellte melden können, deren Aufgaben Compliance und Kontrolle umfassen.
 
Metadata
Title
Ausgewählte gesetzliche Regelungen und Richtlinienentwürfe zum Whistleblowing bei öffentlich gehandelten Unternehmen
Author
Brian Halim
Copyright Year
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33991-3_2