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2019 | OriginalPaper | Chapter

8. Ausländische Quellensteuer

Authors : Oliver Rhodius, Johannes Lofing

Published in: Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer verstehen

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG unterliegen, ist die auf ausländische Kapitalerträge festgesetzte und gezahlte sowie um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen, § 32d Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 5 EStG. Die Anrechnung ist jedoch auf maximal 25 % der auf den einzelnen Kapitalertrag entfallenden ausländischen Steuer beschränkt. Dies gilt auch, soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat die Anrechnung einer ausländischen Steuer einschließlich einer fiktiven Quellensteuer auf die deutsche Steuer vorsieht.
Voraussetzung für die Anrechenbarkeit einer abgezogenen, ausländischen Quellensteuer aus einem Nicht-DBA-Staat ist darüber hinaus, dass die jeweilige ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht, vgl. Abschn. 8.6.
Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist direkt bei der Ermittlung der Einkommensteuer im Rahmen des gesonderten Steuertarifes für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG vorzunehmen. Die Einkommensteuer beträgt hierbei grundsätzlich 25 % der Einkünfte, vermindert jedoch um die anrechenbare ausländische Steuer. Es gilt folgende Formel:
$$ \mathrm{\frac{e - 4xq}{4+k}} $$
  • e sind die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte
  • q ist die nach § 32d Abs. 5 EStG anrechenbare ausländische Steuer
  • k ist der für die Kirchensteuer erhebende Religionsgemeinschaft geltende Kirchensteuersatz

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Footnotes
1
Abrufbar im BZSt Portal (www.​bzst.​de) unter folgender Rubrik: Steuern International – Ausländische Quellensteuer.
 
2
BMF v. 18.01.2016, Rz. 208a.
 
3
Zu Gunsten des Anlegers „Kann-Veranlagung“ i. S. d. § 32d Abs. 4 EStG, zu Ungunsten Pflicht-Veranlagung nach § 32d Abs. 3 EStG.
 
4
BMF v. 18.01.2016, Rz. 207a.
 
5
BMF v. 15.11.2011.
 
6
EStR 2012, Anlage 6, Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen. Alternativ ist der Anhang 12 II des Einkommensteuer-Handbuch heranzuziehen, vgl. BMF v. 18.01.2016, Rz. 208.
 
7
BMF v. 18.01.2016, Rz. 211.
 
8
BMF v. 18.01.2016, Rz. 227.
 
Metadata
Title
Ausländische Quellensteuer
Authors
Oliver Rhodius
Johannes Lofing
Copyright Year
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27267-8_8