2004 | OriginalPaper | Chapter
AVA im Leistungsbild des Architekten
Authors : Wolfgang Rösel, Antonius Busch
Published in: AVA-Handbuch
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt deren Leistungen und Honorare bei der Planung und Abwicklung von Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen. Die in § 15, Leistungsbild Objektplanung und Freianlagen, beschriebenen Leistungen gelten für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Der Beginn der Architektenleistungen im AVA-Bereich setzt einen bestimmten Planungsstand voraus. Die Planung muss so weit fortgeschritten sein, dass sichere qualitative und quantitative Aussagen möglich sind. Deshalb braucht man für die auszuschreibenden Leistungen bei Hochbauten in der Regel Ausführungspläne, Maßstab 1:50 oder 1:100Details bis Maßstab 1:1 mit Materialangaben und Hinweisen für die AusführungBaubeschreibung mit ausführlichen Angaben der Materialien und der QualitätRaumbuch, das die Angaben über die Ausbaumerkmale jedes Raumes enthält.