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2012 | OriginalPaper | Chapter

B. Zwei Denkgrundsätze: Denken im Gutachtenstil und Denken von der Rechtsnorm her

Author : Lars S. Otto

Published in: Klausuren aus dem Staatsorganisationsrecht

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Die folgenden Bemerkungen sind auf das (möglichst erfolgreiche) Bearbeiten von Klausuren bis zur Ersten Juristischen Prüfung zugeschnitten. Ausgangspunkt muss die schon oben angedeutete Erkenntnis sein: Die Lösung juristischer Klausuren in einem sog. Gutachten ist gleichsam in einer besonderen Sprache anzufertigen, die dem Korrektor zeigt, dass die Bearbeiterin das juristische Handwerkszeug beherrscht. Zugespitzt lässt sich sagen: Entscheidend ist nicht das Was, sondern das Wie. Mit dem Beherrschen dieser „Sprache“ ist der Erfolg zwar nicht garantiert; wer sie aber

nicht

beherrscht, wird garantiert

keinen

Erfolg haben.

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Metadata
Title
B. Zwei Denkgrundsätze: Denken im Gutachtenstil und Denken von der Rechtsnorm her
Author
Lars S. Otto
Copyright Year
2012
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-22893-3_2