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06-10-2015 | Bank-IT | Schwerpunkt | Article

Bei Banken zieht Europa die Zügel fester

Author: Eva-Susanne Krah

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Ab Januar 2016 gelten neue Leitlinien für den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess. Ob die Geldhäuser den neuen Anforderungen gerecht werden, hat das Beratungshaus MSG Gillardon untersucht.

Die neuen Richtlinien sollen der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) einen ganzheitlichen und umfassenden Prozesscheck ermöglichen, Supervisory Review and Evaluation Process oder einfach SREP genannt. Er umfasst unter anderem die Kategorisierung der Banken, die Beurteilung ihrer Liquiditäts- und Kapitalrisiken bis hin zur Geschäftsmodellanalyse. Hinzu kommen weitere qualitative Prüfkriterien wie Risikostrategie und Risikoappetit, Aufbau und Ablauforganisation, prozessuale Umsetzung, Informations- und interne Kontrollsysteme. Außerdem werden in den SREP-Leitlinien auch neue Anforderungen an das Datenmanagement außerhalb von Risikodaten gestellt. Die Vorgaben betreffen zwar äußerlich nur die direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigten Banken. Dennoch sind sie Basis für das deutsche Aufsichtsrecht und haben Einfluss auf die nationale Prüfungspraxis.

Kreditinstitute müssen sich weiterentwickeln

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Die Studie "Banking Insight" von MSG Gillardon und "Handelsblatt", für die 200 Fach- und Führungskräfte deutscher Kreditinstitute befragt wurden, zeigt, dass sich "Banken an vielen Stellen weiterentwickeln müssen", erläutert Holger Dürr, Partner Business Consulting bei MSG Gillardon. So setzen sich zwar 60 Prozent der Führungskräfte mit den Veröffentlichungen zur Business Model Analysis (BMA) auseinander und knapp 30 Prozent denken auch über ein eigenes Verfahren nach, um ihr Geschäftsmodell zu beurteilen. Jedoch müssen sie nachweisen, dass ihre Modelle nachhaltig sind und das Vertriebsrisiko messen, wozu mehrperiodische, szenariobasierte Planungsrechnungen nötig sind.

Der Experte für aufsichtsrechtliche Themen glaubt, dass Banken sich weiter in einem dynamischen Umfeld bewegen und auf Veränderungen reagieren müssen. Teilweise könnten jedoch die Konsequenzen für die Steuerung und die eigene Geschäftsstrategie aufgrund der strengeren aufsichtsrechtlichen Prüfungen noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Ein weiterer Kritikpunkt sind die Ansätze für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Sie könnten durch direkte oder aktuell meist indirekte Eigenmittelunterlegung bei vielen Banken dazu führen, dass sich die Anforderungen an Eigenkapital erhöhen, schätzt Dürr. Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer lehne es daher ab, das Zinsänderungsrisiko in die Eigenkapitalunterlegung unmittelbar einzubeziehen. Rund zwei Drittel plädierten für die bisher übliche Berechnung mit bankinternen Modellen. Im Beitrag "Letzte Chance für interne Risikobewertung" von Bankmagazin-Autor Stefan Terliesner fordert Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), dass Kreditinstitute ihre Kapitalanforderungen mit Instrumenten berechnen können, die zu ihrem Geschäftsmodell passen.

Präziseres Datenmanagement

Auch bei der internen Verarbeitung von Daten werden einige Geldhäuser nachbessern müssen. Denn der BCBS 239-Standard für die Bereiche Datenarchitektur, Governance und Risikomessung wird im SERP zwar akzeptiert. Das Speichern aggregierter Daten allein reicht jedoch nach dem neuen SERP-Prozess nicht mehr aus. Nur mithilfe eines Datawarehouse, das Einzelgeschäfte der Kreditinstitute abbildet, lassen sich laut den Experten von MSG Gillardon Vorgaben wie Kostenauswertungen, die Ertragssituation einzelner Einheiten und die Geschäftsmodellanalyse abdecken. Im Vergleich zur letzten Banking-Insight-Studie seien die Institute hier noch nicht weit vorangekommen.

Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret wünscht sich derweil von der EZB mehr Transparenz bei der Bankenaufsicht. "Die SSM-Bankenaufseher könnten den Banken neue aufsichtliche Konzepte und die dahinter stehenden Methoden ausführlicher offenlegen", sagte er laut der Nachrichtenagentur "Reuters" vor wenigen Tagen in Frankfurt am Main. So könne die Zentralbank den Geldhäusern beispielsweise einen Überblick zur Berechnung und zu den Faktoren bei den neuen individuellen SERP-Mindestkapitalquoten geben.

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