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08-03-2012 | Bank-IT | Schwerpunkt | Article

Dossier: SEPA in der heißen Phase

Author: Stefanie Kraus

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EU-Zahlungsverkehr einfach und günstig – das ist das Motto, unter dem der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA schon immer vorangetrieben wurde. Dank der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Februar 2014 geht SEPA nun in die heiße Phase.

Die Zeit der nationalen Zahlungsverfahren ist gezählt. Das Europäischen Parlaments hat Mitte Februar 2012 der Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 zugestimmt. Nun muss noch der EU-Ministerrat der Neufassung der Regeln des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single European Payments Area) zustimmen. Dies gilt aber nach Angaben des Beratungshauses Steria Mummert als Formalie.

Eine der wichtigsten Folgen der Zustimmung: Ab 1. Februar 2014 werden Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC ersetzt. „EU-Überweisungen einfacher und günstiger ab Februar 2014“, warb das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung. Das dürften Bankkunden wohl anders sehen: Unter „IBAN, die Schreckliche“ witzelte „Die Zeit“ Ende 2010, dass die 22-stellige IBAN doch ein Gratis-Gehirntraining sei, lobte aber im weiteren Verlauf des Artikels, dass die in der IBAN enthaltene Prüfziffer bei Zahlendrehern Fehlüberweisungen verhindert.

Bundesbank: Rasch mit den Umstellungsarbeiten beginnen

Die Deutsche Bundesbank begrüßt die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verordnung. Damit herrsche Klarheit über die Eckdaten zum Auslaufen der nationalen Verfahren für die Überweisung und die Lastschrift. Angesichts der raschen Umstellung bis Februar 2014 sollten alle Beteiligten im Zahlungsverkehr im Hinblick auf einen reibungslosen Übergang möglichst schnell mit den Umstellungsarbeiten beginnen, so die Bundesbank (SEPA-Checkliste).

Bei den Verhandlungen zur Verordnung konnte die deutsche Delegation wichtige Verhandlungspositionen durchsetzen, heißt es vonseiten der Bundesbank weiter. Dazu zählen die Weiternutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens bis zum 1. Februar 2016 und die Möglichkeit der Mitgliedstaaten den Zahlungsdienstleistern zu erlauben, bis zu diesem Datum auch noch Aufträge mit den bekannten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen von Verbrauchern anzunehmen.

Banken mussten sich in der Vergangenheit immer wieder anhören, sich zu langsam auf SEPA einzulassen. Im Februar 2010 hieß es in dem Erfahrungsbericht „SEPA-Lastschrift: Auf in neue Länder!“ von EFiS/ABK und ibi research, die im November 2009 183 Lastschriften von Konten bei 76 unterschiedlichen Banken eingereicht hatten. Die Ergebnisse damals: Fast jeder dritte Einzug schlug fehl. Die erforderlichen Informationen für den Zahlungspflichtigen, etwa Empfänger, der Verwendungszweck, die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer, waren in der Regel auf den Kontoauszügen wiedergegeben. Aber der abweichende Auftraggeber, der die Zuordnung von Lastschriften erleichtert, wurde nur von 38 Prozent der Banken vollständig angegeben.

Regulierung des Zahlungsverkehrs verursacht weiterhin erhebliche Kosten

Dass SEPA weiterhin Kosten in Banken und Sparkassen verursachen wird, darauf lässt eine Mitteilung der Kommunikationsplattform SWIFT vom November 2011 schließen: Die fortschreitende Regulierung sei derzeit eine der treibenden Kräfte in der Zahlungsverkehrsindustrie und werde dies auch auf absehbare Zeit bleiben. So würden die Zahlungsverkehrsrichtlinie, die E-Money-Richtlinie, Basel III, Anti-Geldwäsche- und „Know-Your-Customer“-Regeln zusammen mit SEPA weiterhin einen erheblichen Teil des verfügbaren IT-Budgets der Finanzinstitute in Anspruch nehmen.

Richtig angepackt, kann SEPA aber auch Chancen bieten. Die Frage laute, so Wilhelm von Haller erläutert dazu im „Praxishandbuch Firmenkundengeschäft“, wie Banken einen Mehrwert für den Kunden, etwa ein mittelständisches Unternehmen, schaffen könnten. Von einer Großbank könne man zu Recht erwarten, dass sie in Trends investiert und ihren Kunden hilft, Kostenvorteile zu erlangen, auch im Bereich SEPA. Als Beispiel führt von Haller in dem 2010 erschienen Buch die Deutsche Bank an, die damals schon SEPA-Überweisungen zu den Konditionen einer Inlandsüberweisung abgerechnet und überdies eine Technologie entwickelt hatte, die dem Mittelstand aufwendige IT- und andere Anpassungsprojekte erspart.

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