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03-10-2013 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Article

Anleihekäufe durch die EZB sind gesetzlich erlaubt

Author: Stefanie Burgmaier

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Der Ankauf von Staatsanleihen aus kriselnden Euro-Ländern durch die Europäische Zentralbank ist umstritten. Dabei ist es Auftrag der Notenbank, die europäische Wirtschaftspolitik zu unterstützen.

Für Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, ist die Sache klar. Die Europäische Zentralbank (EZB) habe sich Zeit erkauft, indem sie Anleihen maroder Euro-Staaten aufgekauft habe, sagte Dreyer auf dem „Europadialog“, zu der die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz eingeladen hatte. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann sekundierte der Ministerpräsidentin. Für Weidmann hätte es andere Wege gegeben, um die Situation an den Finanzmärkten zu entschärfen. Nach seiner Auffassung muss sich die EZB auf ihre wichtigste Aufgabe, nämlich die Sicherung der Geldwertstabilität, konzentrieren.

Die Kritik an der EZB wird laut, seit die Notenbanker ihre Aufkaufpläne damit gerechtfertigt hatten, so die Funktion der für die Geldpolitik relevanten Märkten zu sichern, um Preisstabilität zu erreichen. Für die Springer-Autoren Professor Heiner Brockmann und Professor Horst Keppler liegt genau in der Begründung der Denkfehler. Das Professoren-Duo macht in einem Aufsatz deutlich, dass die EZB laut gesetzlichem Auftrag nicht nur die Geldwertstabilität im Euro-Raum zu gewährleisten, sondern auch die allgemeine Wirtschaftspolitik im Währungsgebiet zu unterstützen habe. Zwar sei der wirtschaftspolitische Auftrag nachgeordnet, aber er sei zweifelsohne gesetzlich festgeschrieben.

Und dieser Bestimmung sei die EZB mit dem Anleihekäufen nachgekommen. Sie habe damit eine Krise an den Anleihenmärkten und eine allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise entgegengewirkt. Eine Grenze für Staatsanleihekäufe sehen die Wissenschaftler dann erreicht, wenn die Geldwertstabilität in Gefahr gerät. Eine solche Beeinträchtigung lässt sich gegenwärtig aber nicht feststellen.

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