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18-05-2021 | Bankprodukte | Nachricht | Article

BGH-Entscheidung und Grüne Fonds beschäftigen Bafin

Author: Jan F. Wagner

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Die Bafin hat viel zu tun. Die Aufsichtsbehörde muss an ihrem durch die Wirecard-Affäre beschädigten Image polieren. Und auch die aktuellen Themen gehen nicht aus. Dazu gehören etwa das BGH-Urteil zu Gebührenerhöhungen und Standards für Grüne Fonds.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen Kontogebühren hält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) es für möglich, dass die Banken die Hälfte ihres Jahresüberschusses als Erstattung zahlen müssen. Ende April hatte der BGH entschieden, dass Banken und Sparkassen für Kontogebührenerhöhungen die ausdrückliche Genehmigung ihrer Kunden hätten einholen müssen. "Eine Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung reicht hierfür nicht aus", hatte der BGH in seiner Begründung ausgeführt. Verbraucherschützer hatten im Auftrag eines Bankkunden gegen die Praxis "Schweigen heißt Zustimmung" geklagt.

Ob das Urteil nur für das vom Prozess betreffende Finanzinstitut gilt oder für alle Banken und Sparkassen, ist unklar. Die Urteilsbegründung, die diese zentrale Frage beantworten soll, steht noch aus. Verbraucherschützer sind jedoch der Ansicht, dass Bankkunden ihr Geld von nicht rechtmäßigen Gebührenerhöhungen seit 2018 schon jetzt zurückfordern können. 

Bafin errechnet Worst Case

Auf der Jahrespressekonferenz der Bafin wurde Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, nach der Höhe der möglichen Erstattung gefragt. Dazu sagte er: "Wir kennen die Urteilsbegründung noch nicht. Deswegen wissen nicht genau, wie weitreichend das Urteil ist. Aber wir haben natürlich mal versucht zu quantifizieren, was ist der Worst Case." In diesem schlimmsten Fall kommt die Bafin laut Röseler derzeit auf eine Rückzahlung, "die die Hälfte des Jahresüberschusses für alle Institute ausmacht".  

Die Banken und Sparkassen haben ihrerseits bekundet, dass sie die Urteilsbegründung abwarten wollen, bevor sie in Sachen Kontogebühren tätig werden. Presseberichten zufolge haben aber bereits die Comdirect, Online-Tochter der Commerzbank, sowie die genossenschaftliche PSD Bank von geplanten Gebührenerhöhungen zunächst abgesehen.

Standards für grüne Fonds geplant

Auf der Pressekonferenz bestätigte Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor für den Bereich Abwicklung, zudem eine Pressemeldung, wonach die Bafin eigene Standards für sogenannte Grüne Fonds entwickeln will. Diese werden aktuell unter dem Begriff Taxonomie auf EU-Ebene erarbeitet. Mit Blick auf die europäischen Bemühungen sagte Pötzsch, diese würden am Ende vermutlich nicht ausreichen, um Fonds als wirklich grün zu bezeichnen. 

"Auf EU-Ebene gibt es die Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung. Beide Verordnungen regeln schon einen guten Teil dessen was grün ist. Aber sie regeln nicht alles. Was wir also planen sind entsprechende Leitlinien für grüne Investments", sagte Pötzsch. Als Beispiele für das, was die EU-Taxonomie nicht abdeckt, nannte Pötzsch eine Untergrenze für nachhaltige Titel im Fonds oder eine Obergrenze für Fondsinvestments in fossilen Energieträgern.
 

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