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10-12-2014 | Bankvertrieb | Schwerpunkt | Article

Protokolle verbessern die Beratung kaum

Author: Eva-Susanne Krah

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Die Einführung der Dokumentationspflicht sollte die Qualität und Transparenz der Bankberatung verbessern. Doch die Kunden bemerken davon noch wenig, wie eine Studie zeigt.

Als im Jahr 2010 die Beratungsprotokolle für Gespräche zwischen Bankberater und Kunden gesetzlich vorgeschrieben wurden, sollte dies ein Instrument sein, um die Transparenz in der Anlage- und Wertpapierberatung und vor allem das Qualitätsmanagement auf solide Füße zu stellen. Anleger sollten damit künftig vor etwaigen Ausfällen wegen schlechter Empfehlungen ihrer Bankberater geschützt sein. Doch eine repräsentative Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro unter 1.000 Bundesbürgern zeigt jetzt, dass positive Auswirkungen der Beratungsprotokolle bisher kaum spürbar sind und sich sogar negativ auswirken.

Berater haben weniger Zeit für die Kunden

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So geben 47 Prozent der Befragten an, dass die Bankmitarbeiter unter dem Strich weniger Zeit für sie haben, weil der bürokratische Aufwand für die Dokumentationspflichten als eine der neuen Vorschriften im Zuge der Regulierungswelle gewachsen ist. Und obwohl für das Protokoll wichtige Informationen über die persönliche Finanzsituation eingeholt werden müssen, kennen Kreditinstitute nach Meinung von zwei Dritteln der Umfrageteilnehmer ihre Kunden noch immer zu wenig, um ihnen wirklich passgenaue Geldanlagen zu empfehlen. Zudem ignoriert laut Studie jeder Zweite unter den 18- bis 34-Jährigen und jeder Vierte über 55 Jahre das Protokoll komplett. Nur 46 Prozent sind zufriedener mit der Beratungsleistung ihrer Bank als vorher. Damit hat sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte nur unwesentlich verbessert.

Übertragung auf Immobilienkredite kritisch

Vor diesem Hintergrund sehen mehr als die Hälfte der Bundesbürger die geplante Übertragung der Dokumentationspflichten auch auf Beratungen zum Haus- und Wohnungskauf kritisch. Die neue europäische Kreditrichtlinie soll bis zum März 2016 in Deutschland gelten. Sie beinhaltet neben einem Produktinformationsblatt, das für Kredite greift, auch die Pflicht zur Dokumentation von Kundenberatungen der Banken. Wichtig ist dann vor allem, dass die Umsetzung der Dokumentationsvorschriften sich reibungslos in den Beratungsprozess der Banken einfügt.

Auch Bankmagazin-Redakteurin Stefanie Hüthig zitiert in ihrem Beitrag zu Beratungsprotokollen (Ausgabe 1/2014, Seite 5) die Untersuchung einer Beraterin der Deutschen Bank, wonach beispielsweise weniger als 50 Prozent der befragten Bankkunden das Protokoll nach der Anlageberatung noch einmal zur Hand genommen und studiert hätten. Und schlimmer: Fast ein Viertel gaben darin an, eigentlich keine ausführliche Aufklärung erhalten zu haben.

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