Dieses Buch vermittelt den Auszubildenden von Anfang an ein situationsorientiertes Verständnis der Bankbetriebswirtschaftslehre. Alternativ zu traditionellen Lehrbüchern lernen sie den Stoff aus seiner Anwendung heraus anhand von Fallstudien. Die vorliegende Kombination aus Sach- und Fachinhalten, Strukturwissen und korrespondierendem Anwendungsfall erleichtert es den Auszubildenden, die theoretischen Inhalte auf Handlungssituationen zu übertragen und anzuwenden. So werden den Auszubildenden die komplexen Zusammenhänge schneller transparent gemacht. Zudem gewinnen sie die notwendige Sicherheit in Problem- und Entscheidungssituationen der Bankpraxis. Durch Lösung der programmierten und konventionellen Aufgaben vertiefen die Auszubildenden ihr praktisches Verständnis der theoretischen Inhalte. Die Inhalte dieses Buches sind dem Rahmenlehrplan sowie dem Prüfungskatalog der Industrie- und Handelskammer des Ausbildungsberufes Bankkaufmann/Bankkauffrau entnommen.
Beim Konto handelt es sich um eine kontenartig geführte Rechnung eines Bankkunden, dieauf der Grundlage eines Kontokorrentvertrages gemäß den §§ 355 bis 357 Handelsgesetzbuchoder auf der Grundlage eines Darlehensvertrages im Sinne der §§ 488 ff. BGB von einemKreditinstitut geführt wird. Das Bankkonto kann kreditorisch oder debitorisch geführt werden.Wird das Bankkonto debitorisch geführt, handelt es sich um ein Darlehenskonto nach§ 488 BGB. Wird das Bankkonto kreditorisch geführt, besitzt der Kunde als Inhaber desBankkontos eine Forderung gegenüber dem Kreditinstitut. Der Kontoinhaber erhält über dieBestandsveränderungen auf seinem Bankkonto Informationen über die entsprechenden Kontoauszüge.Bestandsveränderungen entstehen durch Gutschriften, wie z. B. Bareinzahlungen,und durch Verfügungen z. B. Barabhebungen oder Überweisungen. Das Bankkonto kann jenach Anzahl der Kontoinhaber ein Einzelkonto oder ein Gemeinschaftskonto sein.
Zahlungsformen setzen sich aus Barzahlungen, halbbaren Zahlungen und bargeldlosen Zahlungenzusammen. Bar bezahlt wird überwiegend beim Kauf von Waren des täglichen Bedarfsund entsprechenden Dienstleistungen. Halbbare Zahlungen werden geleistet, wenn z.B. der Zahlungsempfänger kein Bankkonto unterhält. Verfügungen über Buchgeld sind bargeldlos,wenn der Zahlungspflichtige z. B. mittels Überweisung, Lastschrift oder Verrechnungsschecküber Guthaben oder eingeräumten Kredit auf dem Girokonto bzw. Kontokorrentkontoverfügt und der Zahlungsempfänger ebenfalls ein Konto hat.
Sichteinlagen sind Einlagen, für die eine Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht vereinbart ist. Zuden Sichteinlagen zählen auch Verbindlichkeiten mit einer vereinbarten Laufzeit von wenigerals einem Monat (sogenannte terminierte Tagesgelder) bzw. einer Kündigungsfrist von untereinem Monat.
Die Kreditinstitute verstehen unter einem Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Kapital, wobei die Zinsen das Entgelt für die Überlassung des Kapitals darstellen.
Die Kreditinstitute verstehen unter einem Kredit die zeitlich befristete Überlassung von Kapital, wobei die Zinsen das Entgelt für die Überlassung des Kapitals darstellen.