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10-10-2012 | Basel III | Schwerpunkt | Article

Kapitalquoten der Banken: Auf dem Weg zu Basel III

Author: Peter Rensch

2:30 min reading time

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Mit der Verpflichtung zur Stärkung ihres Kapitalpolsters sollen Banken, aber auch die Gesamtwirtschaft vor weiteren Finanzkrisen geschützt werden. Nach dem aktuellen Report zur „Rekapitalisierung des Bankensektors“ der European Banking Authority (EBA) wuchsen die Reserven der Institute um mehr als 200 Milliarden Euro. Damit sind die Banken in einer guten Übergangsposition zu den CRD-IV-Rahmenbedingungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen.

Noch Ende 2011 war die europäischen Bankenaufsicht zu der Einschätzung gekommen, dass 37 der 71 untersuchten Kreditinstitute ihr Kapitalpolster um 115 Milliarden Euro anheben müssten, damit sie für neue Krisenzeiten gerüstet sind. Wie die EBA nun mitteilte, lag im Juni 2012 die Kernkapitalquote von 61 kontrollierten Banken bei im Schnitt 10,7 Prozent. Die Deutsche Bundesbank sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informierten darüber, dass alle zwölf deutschen Geldhäuser die Mindestquote erreicht haben. Die Erhöhung der Reserven führten laut EBA auch nicht zu einer Kreditklemme in der Realwirtschaft, da die notwendigen Finanzmittel durch verringerte Dividendenzahlungen und eine Minimierung risikoreicher Vermögensanteile zustande kamen.

Die Erhöhung des Kapitalpolsters stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Basel-III-Richtlinien erfolgreich umzusetzen, die EU-weit am 1. Januar 2013 durch die „Vierte Änderung der Banken und Kapitaladäquanz-Richtlinien“, das so genannte CRD-IV-Paket (Capital Requirements Directive), eingeführt werden. Die Richtlinien sehen vor, dass Banken ihr Kernkapital um das Dreieinhalbfache steigern müssen. Weiterhin können Finanzinstitute in Konjunktur-Hochphasen dazu verpflichtet werden, ihre Kapitaldecken zusätzlich aufzubauen, um für „schlechtere“ Zeiten gerüstet zu sein. Eine Optimierung der Transparenz der Bankgeschäfte wird durch eine intensivere Offenlegung bei Millionenkrediten gegenüber den Aufsichtsbehörden gefördert.

Stabilisierung des Bankensystems

Die Basel-III-Richtlinien stellen zudem neue Ansprüche an die Liquidität der Banken. Ein kurzfristig ausgerichteter Stressstandard (Liquidity Coverage Ratio) soll sicherstellen, dass Institute über genügend hohe liquide Aktiva verfügen, damit Nettoliquiditätsabflüsse für mindestens 30 Tage bedient werden können. Durch die Implementierung einer Leverage Ratio soll weiterhin die Verschuldung der Banken eingedämmt werden. Mit dieser Vorgabe soll verhindert werden, dass Institute in Krisenzeiten durch den Abbau hoher Schulden das Wirtschaftssystem schädigen und durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen die Markpreise beeinflussen.

Wie wirksam ist der neue Krisenschutz?

Die Basel-III-Richtlinien umfassen das Reformpaket des Baseler Ausschusses für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und wurden im Dezember 2010 veröffentlicht. Mit der Einführung der Standards soll das Bankensystem stabilisiert und transparenter werden. Wie wirksam die neuen Regeln sind, muss die Realität zeigen. Einige Experten sind aber schon jetzt skeptisch. So äußerte sich zum Beispiel Kapitalmarktexperte Johann A. Saiger Anfang 2011 gegenüber Bankmagazin-Autor Hadi Stiel, dass er in Basel III grundsätzliche „Webfehler“ sehe, die schon bei den Vorgängerversionen bestanden hätten: „Schon mit Basel I und II wurden die Risiken für Kapitalanforderungen mit eigens dafür entwickelten mathematischen Modellen so kleingerechnet, dass daraus nicht geringere, sondern teils höhere Risiken erwuchsen.“ Er führt dazu den Kredithebel für die Risikomessung nach dem Value-at-Risk-Ansatz (VaR) an.

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