Die Regelungen der DIN 276 und HOAI sind oben beschrieben worden. Soweit darüber hinaus Kosten anfallen, die nicht in der Systematik der DIN 276 enthalten sind, aber Einfluss auf die Baukosten ausüben können, ist zu Beginn der Planung zu regeln, wie mit diesen externen Kosten vertraglich und hinsichtlich der Kostenplanung und Koordination bzw. Integration umzugehen ist.
Darüber hinaus stehen folgende weitere Themen bei der Baukostenermittlung häufig im Mittelpunkt:
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Typisches Problem der erstgenannten Zahl,
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Reihenfolge der Bearbeitung: Planungsinformationen (Input) und daran anschließende Kostenermittlungen (Output) oder umgekehrt.
Häufig wird eine Kostenaussage erwartet, ohne dass ausreichende Planungsinformationen erarbeitet sind oder vorliegen. Die erstgenannte Zahl bildet dann (ungewollt) Grundlage und Maßstab für die weitere Zusammenarbeit beim Projekt. Dass dieser erstgenannten Zahl sehr häufig nur marginale kalkulatorisch verwendbare Angaben zum Projektziel zugrunde liegen, wird im Verlauf der Planungsvertiefung häufig vergessen.
Es ist daher zentrale Aufgabe des Planers, die Grundlagen, auf denen die erstgenannte Zahl basiert, in „untrennbaren“ Zusammenhang mit der erstgenannten Zahl zu erfassen und gemeinsam als Ergebnis der ersten Planungsschritte vorzulegen. Nur damit sind spätere Abweichungen verständlich und dauerhaft nachvollziehbar.
Die Abfolge von Planungsinformation
en und anschließender Kostenermittlung ist zentraler Aspekt der Baukostenplanung. Die vorgenannte Abfolge, die sich besonders in der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers zeigt, ist der Regelfall.