Die Beteiligung privater Investoren an Infrastrukturprojekten kann die Politik entlasten.
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Das Gutachten des IW Köln und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt zu dem Ergebnis, dass beispielsweise die Projektkosten beim Autobahnbau über einen Zeitraum von 30 Jahren bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) um rund zehn Prozent niedriger als bei konventioneller Beschaffung liegen. Und dies gelte selbst für vorsichtige Annahmen, so die Gutachter.
"Gerade in gebündelten Vergaben kann vermutet werden, dass der Auftraggeber sich dann besser stellt, wenn die Kompetenzen zur Planung und Erstellung sowie zum Erbringen der Dienstleistung stärker beim Privaten als beim Öffentlichen Partner ausgeprägt sind. Dies sollte auch eine Reduzierung der Kosten zur Folge haben", heißt es so auch im Kapitel "Geschäftsmodellentwicklung im Bereich Öffentlich-Privater Partnerschaften" des Springer-Fachbuchs "Digitale Transformation von Geschäftsmodellen". Autor Michael C. Blum geht darin weiterführend davon aus – sofern für die Vergütung Anreizmechanismen im Vertrag niedergelegt werden, welche Kosteneffizienzen bei einem vereinbarten Qualitätsniveau fördern –, dass sich diese Kosteneffizienzen auch realisieren lassen und zu den vereinbarten Anteilen weitergegeben werden. Eine genaue Definition zu ÖPP und wie diese steuerlich zu behandeln sind, wird im Kapitel "Steuerliche Behandlung Öffentlich-Privater Partnerschaften" des Springer-Fachbuchs "Aspekte der Baubetriebslehre in Forschung und Praxis" vorgestellt.
Riesiger Investitionsrückstand
Die Gutachter vom IW Köln und des GDV haben zudem errechnet, dass Kommunen in den kommenden Jahren etwa 135 Milliarden Euro investieren müssen, um den Stau an Projekten abzuarbeiten. Bislang seien 3,6 Prozent aller deutschen Autobahnen als ÖPP realisiert worden. Allerdings könnte die Zahl in den nächsten Jahren auf mehr als zehn Prozent steigen, schätzen die IW-Ökonomen.
Der Rückstand der deutschen Kommunen von 135 Milliarden im Jahr 2015 verteilen sich wie folgt:
- Straßen- und Verkehrsinfrastruktur: 26 Prozent
- Schulen und Erwachsenenbildung: 25 Prozent
- Sonstiges: 10 Prozent
- Wasserver- und entsorgung: 8 Prozent
- Sportstätten, Bäder: 8 Prozent
- Verwaltungsgebäude: 8 Prozent
- Informationsinfrastruktur: 4 Prozent
- Kultur: 3 Prozent
- Kinderbetreuung: 3 Prozent
- Gesundheit: 2 Prozent
- Wohnungswirtschaft: 2 Prozent