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2019 | OriginalPaper | Chapter

2. Begriffsklärung – „Rassismus“, „Rasse“ und „rassisch“

Author : Cengiz Barskanmaz

Published in: Recht und Rassismus

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Die Begriffe „Rassismus“, „Rasse“, „rassistisch“ und „rassisch“ gehören zum Untersuchungsgegenstand dieser Untersuchung, weshalb ihre Bedeutungen erst im Verlauf der Untersuchung angemessen präzisiert werden können. Allerdings sind gerade die Verwendung und Bedeutung dieser Begriffe sehr umstritten. Möglicherweise hat bei der bisherigen Lektüre deren Verwendung bereits irritiert. Deshalb soll an dieser Stelle die Verwendung der Begriffe, wie sie im Laufe des vorliegenden Textes vorgenommen wird, kurz dargestellt und begründet werden.

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Footnotes
1
In Anlehnung an Rommelspacher (1995): Dominanzkultur.
 
2
Hund (2018): Rassismus und Antirassismus, 16 ff.
 
3
Amesberger/Halbmayr (2010): Weißsein und Dominanzkultur, 48. Der wegweisende Charakter der UNESCO-Declaration on Race and Racial Prejudice v. 27.11.1978 ist für die Definition von Rassismus nicht zu unterschätzen. Bereits in Art. 2 Abs. 3 wurde festgehalten, dass „[r]acial prejudice, historically linked with inequalities in power, reinforced by economic and social differences between individuals and groups, and still seeking today to justify such inequalities, is totally without justification“ (Herv. d. Verf.).
 
4
Dazu Teil II Kap. 4.
 
5
Müller (2017): Ideologische Formen, 104–139; Miles (1991): Rassismus; Miles (2000): Bedeutungskonstitution und der Begriff Rassismus; Balibar/Wallerstein (1990): Rassismus und Nationalismus; teilweise auch Hall (2000): Rassismus als ideologischer Diskurs.
 
6
Hall (2000): Rassismus als ideologischer Diskurs.
 
7
Jäger/Jäger (2002): Das Dispositiv des institutionellen Rassismus; Terkessidis (1998): Psychologie des Rassismus.
 
8
Terkessidis (2004): Die Banalität des Rassismus.
 
9
Scherschel (2006): Rassismus als flexible symbolische Ressource.
 
10
Eine gelungene Darstellung verschiedener Ansätze bietet Scherschel (2006): Rassismus als flexible symbolische Ressource, 15 ff., 31 ff.; vgl. dazu auch Terkessidis (2004): Die Banalität des Rassismus, 98 ff., m. w. N.
 
11
Rommelspacher (2009): Was ist eigentlich Rassismus? 31.
 
12
Scharathow/Melter/Leiprecht/Mecheril (2009): Rassismuskritik, 10.
 
13
Geulen (2010): Die Herstellung natürlicher Ordnung, 19.
 
14
Amesberger/Halbmayr (2010): Weißsein und Dominanzkultur, 50 f.
 
15
Hall (2000): Rassismus als ideologischer Diskurs, 11 f.
 
16
Nach Adamietz (2011): Geschlecht als Erwartung, 18–47 m. w. N. ist das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts so zu verstehen, dass das Verbot auch Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität bietet.
 
17
Statt vieler: Klinger u. a. (Hgg.) (2007): Achsen der Ungleichheit.
 
18
Vgl. etwa den Antrag der Linken im Bundestag: Zur Streichung des Begriffs „Rasse“ aus der deutschen Rechtsordnung und internationalen Dokumenten, BT-Dr. 17/4036; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion: Für eine Berliner Verfassung, die auf den Gebrauch des Begriffs „Rasse“ verzichtet, Abgeordnetenhaus Berlin Dr. 17/1481; die Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, ABl. 1996, C 152, Erw. K.; kritisch dazu Howard, Race and Racism – Why does European Law have Difficulties with Definitions? (2008), 5. Die französische Assemblée Nationale hat am 16.05.2013 den Gesetzesentwurf Nr. 218 „Proposition de loi tendant à la suppression du mot „race“ de notre legislation“ angenommen, mit dem der Begriff „Rasse“ aus den Gesetzestexten gestrichen wurde, jedoch nicht aus Art. 1 der französischen Verfassung.
 
19
Zur wissenschaftlichen Verwerfung des Rassebegriffs siehe UNESCO Statement on Race v. 18.07.1950; Grundlegend zur Unhaltbarkeit der wissenschaftlichen Kategorie „Rasse“; Livingstone/Dobzhansky, On the Non-Existence of Human Races (1962), 279; Cavalli-Sforza/Cavalli-Sforza (1994): Verschieden und doch gleich. Ein Genetiker entzieht dem Rassismus die Grundlage; Müller-Wille (2003): Was ist Rasse? Zur Verwendung von „Rasse“ im Kontext des wissenschaftlichen Rassismus siehe unten Teil II Abschn. 2.1.
 
20
Cremer, … und welcher Rasse gehören Sie an? Zur Problematik des Begriffs ‚Rasse‘ in der Gesetzgebung, Policy Paper No. 10, DIMR (2008, 2. akt. Aufl. 2009), 4 f.; eingehend auch Wille (2012): „Rasse“ – „Verabschiedung“ eines Begriffs?; Zur US-amerikanischen Diskussion zu biologistischen Verständnissen von Rasse für das Antidiskriminierungsrecht, siehe Kar/Lindo (2017): Race and the Law in the Genomic Age.
 
21
Cremer, … und welcher Rasse gehören Sie an? Zur Problematik des Begriffs ‚Rasse‘ in der Gesetzgebung, Policy Paper No. 10, DIMR (2008, 2., akt. Aufl. 2009), 4.
 
22
Marks (2017): Is Science Racist?, 128 für eine biologisch-anthropologische Auseinandersetzung mit Rasse: „To study race, on the other hand, is to study“; Goldberg (2002): The Racial State; Delgado/Stefancic (2001): Critical Race Theory. An Introduction; Ahmed, Declarations of Whiteness: The Non-Performativity of Anti-Racism (2004); Bonilla-Silva, Rethinking Racism: Toward a Structural Interpretation (1997); Barskanmaz, Rasse – Unwort des Antidiskriminierungsrechts? (2011), 382; für eine europäische und vergleichende Perspektive, siehe Moschel, Race in Mainland European Legal Analysis. Towards a European Critical Race Theory (2011), 1648; Bruce-Jones, Race, Space, and the Nation State: Racial Recognition and the Prospects for Substantive Equality Under Anti-Discrimination Law in France and Germany (2008), 423.
 
23
Guillette (1995): Racism, Sexism, Power and Ideology, 107.
 
24
Grundelegend: Morning (2018): The Constructivist Concept of Rasse.
 
25
So Ahmed, Declarations of Whiteness: The Non-Performativity of Anti-Racism (2004), Rn. 48 ff.; ähnliche Ansicht zeigen Hornscheidt/Nduko-Agwu (2010): Der Zusammenhang zwischen Rassismus und Sprache, 13.
 
26
Siehe Ngo (2017): The Habits of Racim, 55–91 für einen phänomenologischen Ansatz zu rassifizierten Körperlichkeiten und erlebten Rassismuserfahrungen.
 
27
Nach Stuart Hall (2018): Das verhängnisvolle Dreieck, 56 stellt Rasse eine jener Leit- oder Meisterideen dar, die diejenigen großen Klassifikationssysteme der Differenz in der Gesellschaft bildet.
 
28
Eggers (2005): Rassifizierte Machtdifferenz als Deutungsperspektive in der Kritischen Weißseinsforschung in Deutschland, 57 f.
 
29
Dazu Abschn. 1.​4.
 
30
Die Bezeichnungen „schwarz“ und „weiß“ werden als soziale Konstruktionen verstanden und – entgegen mancher identitätspolitischen Positionen – in der Adjektivform auch klein geschrieben.
 
31
Zum Unterschied zwischen „rassisch“ und „rassistisch“ sogleich unten.
 
32
Vgl. Morning, Kaleidoscope: Contested Identities and New Forms of Race Membership (2017).
 
33
Eggers/Kilomba/Piesche/Arndt (2005): Konzeptionelle Überlegungen, 12 f.
 
34
So Eley (2009), The Trouble with „Race“, 175 f.
 
35
Banton (2015): What We Know about Race and Ethnicity,
 
36
So Ahmed, Declarations of Whiteness: The Non-Performativity of Anti-Racism (2004), Rn. 48 f.; Moschel, Race in Mainland European Legal Analysis. Towards a European Critical Race Theory (2011), 1651 f.
 
37
Barskanmaz, Rasse – Unwort des Antidiskriminierungsrechts? (2011), 382, 387.
 
38
Statt vieler: Cremer, … und welcher Rasse gehören Sie an? Zur Problematik des Begriffs ‚Rasse‘ in der Gesetzgebung, Policy Paper No. 10, DIMR (2008, 2., akt. Aufl. 2009); ders., Ein Grundgesetz ohne ‚Rasse – Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Grundgesetz, Policy Paper No. 16, DIMR (2010).
 
39
Barskanmaz, Rasse – Unwort des Antidiskriminierungsrechts? (2011), 382, insbes. 387 f.; für die Anwendung des Konzepts „deutscher Exzeptionalismus“ im Kontext des bundesrepublikanischen Erinnerungs- und Nahostdiskurses siehe Ullrich (2013): Deutsche, Linke und der Nahostkonflikt, 99 ff.; zu einem genealogisch fundierten Begriff des deutschen Exzeptionalismus, siehe Danilina (2017): Shaping Aryan Race, 111; siehe auch Koller (2011): Racisms Made in Germany, 30 f., der aufgrund einer Historisierung des „deutschen Rassismus“ zu dem Ergebnis kommt, dass – so wie die These des deutschen Sonderwegs auch – die Ansicht, der deutsche Rassismus habe einen Sonderweg eingeschlagen, schlicht nicht haltbar ist.
 
40
Im Gegensatz zur sogenannten Sonderwegsthese, bei der es um die Frage nach den historisch-ideologischen Vorbedingungen, die zum Holocaust geführt haben, geht, stellt der Holocaust eher den Anfangspunkt des „deutschen Exzeptionalismus“ dar.
 
41
EGMR, Urt. v. 08.11.2012, Nr. 43481/09 – Peta Deutschland/Deutschland, Rn. 49, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den besonderen historischen und sozialen Zusammenhang in Deutschland beim untersagten Vergleich von gequälten Tieren mit KZ-Häftlingen betont; kritisch dazu das Sondervotum von Zupančič, beigetreten durch Spielmann, das der Mehrheitsmeinung eine länderspezifische Relativierung für unzulässige Holocaustvergleiche vorwirft.
 
42
Zu einem relationalen Verständnis von Rassismus, siehe Goldberg, Racial Comparisons, Relational Racism: Some Thoughts on Method (2009), 1271.
 
43
Als ein prägnantes Beispiel für diese Tabuisierung gibt Tißberger (2017): Critical Whiteness, 12, Fn. 2 die Übersetzung von Sander Gilmans Buch „Freud, Race and Gender“ (1993) in „Freud, Identität und Geschlecht“ (1994); siehe auch unten Teil I Kap. 5 für eine „postrassische“ und „postrassistische“ Deutung der Tabuisierung.
 
44
Dazu Eley (2009), The Trouble with „Race“, 75 f.; aus einer vergleichenden Perspektive Roig (2017): Uttering „Race“ in Colorblind France and Post-racial Germany.
 
45
Nickel, Handlungsaufträge zur Bekämpfung von ethnischen Diskriminierungen in der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/43/EG (2001), 2668, 2670 schlägt sogar „Hautfarbe“ als Ersatz für „Rasse” vor.
 
46
Arndt (2011): Hautfarbe; siehe auch unten Teil II Abschn. 10.​3.​2.​1.​1 und Abschn. 11.​4.​2.​2.
 
47
Kritisch dazu Morning (2014): And You Thought We Had Moved Beyond All That: Biological Race Returns to the Social Sciences.
 
48
Plümecke (2010): Die neuen Differenzen der Lebenswissenschaften, 444.
 
49
Ebd.
 
50
Brubaker (2007): Ethnizität ohne Gruppen, 20; in ähnliche Richtung argumentiert Banton (2015): What We Know about Race and Ethnicity, 145, der darauf hinweist, dass die Soziologie nicht von gebräuchlichen Verständnissen von Rasse abhängig sein dürfe.
 
51
Besonders zur Performativität von Rasse, Ehlers (2012): Racial Imperatives.
 
52
Grundlegend Goldberg (2002): The Racial State; Moschel (2011): The Relevance of Critical Race Theory to Europe. Arndt (2005): The Racial Turn plädiert in diesem Zusammenhang für einen „racial turn“, mit dem eine Neuaufladung des biologistisch konnotierten Konzepts „Rasse“ zugunsten eines sozialpolitischen, konstruierten Verständnisses von race im Sinne der anglophonen Verwendung gemeint ist; dazu auch Raman (1995): The Racial Turn. „Race“, Postkolonialität, Literaturwissenschaft, 241 ff.
 
53
Als Pionier der Rassismusforschung, der die „Rasse“ als die zentrale Kategorie zugrunde liegt, gilt der US-Amerikanische Soziologe W. E. B. Du Bois (1868–1963). Er war auch Historiker, Journalist, Pazifist, prominenter Bürgerrechtler und Mitbegründer der NAACP (National Association for the Advancement of Colored People). Du Bois ist der erste Schwarze, der an der Harvard University zum Thema transatlantischer Sklavenhandel promoviert hat. Zwischen 1892 und 1894 hat er auch in Berlin und Heidelberg studiert. Neben zahlreichen Arbeiten ist insbesondere sein Buch „The Souls of Black Folk“ (1903) zu erwähnen, das als sein Meisterstück gilt; einen gelungenen Überblick zum Leben und Werk von Du Bois bietet Zamir (Hg.) (2008): The Cambridge Companion to W. E. B. Du Bois.
 
54
Dazu Cornell/Hartmann (2010): Ethnizität und Rasse: ein konstruktivistischer Ansatz, insbes. 93 f., die sich aufgrund der mehrfachen Verzahnungen von Ethnizität und Rasse gegen eine analytische Trennung beider Kategorien stark machen.
 
55
Anders Bös (2010): ‚Rasse‘ und ‚Ethnizität‘, 55 f., der vorschlägt, im deutschen Kontext – im Gegensatz zum US-amerikanischen Kontext – „Rasse“ nur bedingt für soziologische Untersuchungen einzusetzen.
 
56
Mit welcher rechtsdogmatischen Inkonsistenz die Vermeidung von „Rasse“ einhergehen kann, zeigt der Eröffnungssatz von Rädler (1999): Verfahrensmodelle zum Schutz der Rassendiskriminierung, 1: „Das deutsche Verfassungsrecht untersagt in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe zu benachteiligen“.
 
57
Dazu Teil II Abschn. 10.​3.​2.​1 und 11.4.2.
 
58
BGBl. 1969 II, 961.
 
59
Die Notwendigkeit, in diesem Kontext auf die verbindlichen Sprachfassungen zurückzugreifen, offenbart sich auch exemplarisch dadurch, dass die amtliche Übersetzung von Begriffen wie etwa „racist activities“ (Art. 4 lit. a ICERD) „rassenkämpferische Tätigkeiten“ lautet.
 
60
Nach Art. 25 ICERD sind die chinesischen, englischen, französischen, russischen und spanischen Fassungen gleichermaßen verbindlich; dazu Teil II Kap. 10.
 
Metadata
Title
Begriffsklärung – „Rassismus“, „Rasse“ und „rassisch“
Author
Cengiz Barskanmaz
Copyright Year
2019
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-59746-0_2