Zusammenfassung
Bei der Geldwäsche handelt es sich im Vergleich zu klassischen Delikten wie Raub, Erpressung, Diebstahl oder Betrug um einen relativ jungen Straftatbestand (§ 261 StGB), der nicht diese sog. Vortaten kriminalisiert, sondern die Annahme der Gewinne aus Straftaten. Mit dem Ziel, ihre Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf zu unterbinden. Der Idee nach soll sich Kriminalität nicht lohnen, da die Täter mit den Erlösen kaum noch etwas anfangen können. Als Vortaten gelten jedoch nicht nur Straftaten, die durch die Organisierte Kriminalität (OK) begangen werden, sondern auch viele andere Bereicherungsdelikte, wenn sie gewerbs- oder bandenmäßig begangen werden wie Diebstahl, Betrug oder Steuerhinterziehung. Die Geldwäsche erfolgt in der Regel in einem Prozess, in dem durch mehrere Transaktionen die wahre Herkunft der illegalen Gewinne – die inkriminierten Vermögenswerte – verschleiert werden soll. Üblich ist eine Unterteilung in die drei Phasen des Placement, Layering und der Integration.