2007 | OriginalPaper | Chapter
Beleuchtungsenergiebedarf
Published in: Bauphysik
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Obwohl von der Erwartungshaltung die wohl am wenigsten umfangreiche Berechnung, entwickelte sich die Ermittlung des Beleuchtungsenergiebedarfs fast als Stolperstein am Weg zu einer geschlossenen Normendarstellung. Hintergrund davon ist zweifellos die Tatsache, dass Fassungen der dafür vorgesehenen Europäischen Norm EN 15193 [87] ein Schnellverfahren beinhalten, das von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnikern naturgemäß freudigst dazu herangezogen wurde, mit möglichst geringem Aufwand einen Beleuchtungsenergiebedarf zu ermitteln. Es bedurfte dazu lediglich weniger Formeln und ein paar Tabellen, um damit bereits einen Beleuchtungsenergiebedarf berechnen zu können. Allerdings hatten dazu die Lichttechniker natürlich eine Reihe von Einwänden. So sind erstens die Lichtausbeuten der Leuchtmittel sehr stark herstellerabhängig und zweitens die Betriebswirkungsgrade der Leuchten auch nur sehr ungenau in Tabellenform zu zwingen. Darüber hinaus sind die Energien für Regelung und Steuerung bzw. Notbeleuchtungen äußerst umstritten. Um trotzdem eine geschlossene Normendarstellung zu erlangen — und damit nicht durch die Ermittlung des Beleuchtungsenergiebedarfes eine dafür eigene Geometrieermittlung erforderlich zu machen —, wurde als Kompromiss die Übernahme des Schnellverfahrens beschlossen, aber gleichzeitig festgehalten, dass bei Erscheinen der Europäischen Norm diese als Nachfolgenorm anzusehen ist, allerdings die VORNORM ÖNORM H 5059 [135] dann als — neu zu erarbeitende — Ergänzungsnorm weiter existiert. Den Lichttechnikern war in diesem Zusammenhang auch wichtig festzuhalten, dass die Konzeption von Neuanlagen sich vorzugsweise an der EN 12464-1 [80] zu orientieren hat.