Gemäß dem Wortlaut des im Juli 2013 novellierten Tierschutzgesetzes ist „… aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen.“ Dies gilt nicht nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung und die klinische Forschung, sondern gleichermaßen auch für fischökologische Labor- und Freilanduntersuchungen, bei denen mit und an Fischen gearbeitet wird. Auch solche Versuchsvorhaben fallen unter die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und bedürfen deshalb häufig einer tierschutzrechtlichen Genehmigung. ...
Die Zeitschrift Zeitschrift WasserWirtschaft ist das Fachmagazin für Wasser- und Umwelttechnologie. 10x im Jahr bietet sie wissenschaftlich fundierte Informationen über u.a. Wasserbau- und Wasserkraft, Talsperren ...