Im besonderen Wirtschaftsverwaltungsrecht (Kap. 4) werden anhand wesentlicher Referenzgebiete die Rolle und die Wirkungsweise von Eingriffs- wie von Leistungsverwaltung dargestellt. Die Vielzahl von Vorschriften und Vielfalt von Sektoren nötigt dabei im Hinblick auf die Eingriffsverwaltung zu einer Beschränkung auf Grundlagen des allgemeinen Gewerberechts sowie einige praxisrelevante Bereiche des besonderen Gewerberechts. Im Kontrast dazu stehen neuere Entwicklungen zu Deregulierung und Privatisierung, die zur Entstehung eines eigenen Rechtsgebiets, des Regulierungsrechts, führten. Den Gegensatz zur Eingriffsverwaltung bietet das Subventions- und Beihilfenrecht, das durch die Besonderheiten der Leistungsverwaltung geprägt ist. Auch bei ausgewählten Fragen der eigenwirtschaftlichen Betätigung des Staates, sei dies als „Monopolist“, sei es als spezifischer Wettbewerber privater Unternehmen, geht es darum, das Verständnis für ordnungspolitische Hintergründe des Wirtschaftsrechts zu schu len.