1993 | OriginalPaper | Chapter
Bestimmung des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften aufgrund handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften
Aus den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für die Bilanz einer Kapitalgesellschaft (§ 266 Abs. 3 HGB) lassen sich die einzelnen Eigenkapitalbestandteile ablesen. Zum Eigenkapital zählen nach dieser Vorschrift das gezeichnete Kapitaldie KapitalrücklageGewinnrücklagendie in gesetzliche Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen zu gliedern sind,der Gewinnvortrag / Verlustvortrag undder Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag.