2018 | OriginalPaper | Chapter
Betriebskosten, Mietnebenkosten
Author : Michael Heß
Published in: Praxishandbuch Facility Management
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by (Link opens in a new window)
Mit dem Begriff der Mietnebenkosten wird eine Vielzahl von Kosten bezeichnet, die neben der Grundmiete (Nettokaltmiete) vom Mieter zu tragen sind, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht. Der Begriff Mietnebenkosten kann als Sammelbegriff sowohl die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die darin bereits enthaltenen Heiz- und Warmwasserkosten umfassen, als auch Kosten, die im Rahmen eines Mietverhältnisses auf den Mieter umgelegt werden können ohne Betriebskosten im Sinne der BetrKV zu sein. Im Folgenden wird der Begriff der Mietnebenkosten synonym mit dem der Betriebskosten gebraucht.